BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3745 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Sexueller Missbrauch eines Kindes in der ZEA Bahrenfeld Der Medienberichterstattung zur Folge wurde in der ZEA Bahrenfeld ein siebenjähriges Mädchen von fünf Männern sexuell missbraucht. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Antwort des Senats bezieht sich daher auf den einzigen bekannten Fall in der ZEA Hamburg-Bahrenfeld zum Nachteil eines sechs Jahre alten Jungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kenntnis hat der Senat von diesem Fall, dem Opfer, den mutmaßlichen Tätern, dem Bekanntwerden des Falles? Die Justizbehörde wurde von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der allgemeinen Berichtspflicht am 18. März 2016 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen fünf Beschuldigte (vier Beschuldigte sind afghanischer und ein Beschuldigter ist iranischer Herkunft) wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Nachteil eines sechsjährigen Flüchtlingsjungen aus Afghanistan in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass gegen die Beschuldigten keine Haftbefehle beantragt oder erlassen wurden. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. bis 4. 2. Wenn dieser Fall, wie der Presse zu entnehmen ist, bereits am 15.03.2016 stattfand, weswegen wurde dieser erst drei Tage später bekannt? 3. Wann wurde der Fall in einer Bekanntmachung der Polizei erstmalig erwähnt? Die Staatsanwaltschaft wurde von der Polizei, LKA 42, am 17. März 2016 über den Fall informiert. Seitens der Polizei ist in Absprache mit der Pressestelle der Staatsanwaltschaft keine Information der Öffentlichkeit über die Medien erfolgt, um die Persönlichkeitsrechte des sechsjährigen Jungen zu schützen. 4. Wurden die der Tat verdächtigen Männer inhaftiert und wie ist der Stand der Ermittlungen? Wenn nein, wie wurde vorgegangen? Es wurden keine Haftbefehle erwirkt, da gegen keinen der Beschuldigten ein dringender Tatverdacht vorlag. Die Ermittlungen dauern bis zum jetzigen Zeitpunkt an. Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer weitergehenden Antwort ab. Drucksache 21/3745 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welche Schutzmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Frauen fanden in der ZEA Bahrenfeld zum Zeitpunkt der Tat Anwendung? Die Erstaufnahmeeinrichtung am Albert-Einstein-Ring verfügt zahlenmäßig über ein im Vergleich zu anderen Einrichtungen großes Sicherheitsteam (siehe Drs. 21/3549). Zu den Aufgaben des Sicherheitspersonals gehört die gründliche Eingangskontrolle mit Metalldetektoren, die regelmäßige Bestreifung des Geländes, die konstante Beobachtung der Sanitärcontainer zu den Duschzeiten der Frauen und die Bewachung der Aufzüge und der Essensausgabe. Das Außengelände wird zudem videoüberwacht . Besucher, darunter auch Verwandte, werden sämtlich am Eingang registriert und sind angehalten, die Wohnräume der Bewohner nicht zu betreten, sondern sich gegebenenfalls im Kantinenbereich aufzuhalten. In dem Fall, dass Bewohner externe Angebote wahrnehmen, müssen die Anbieter eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnen, die unter anderem das Vorliegen eines erweiterten Führungszeugnisses der Beschäftigten und ehrenamtlich Aktiven bestätigt . Möchten Minderjährige ohne Eltern das Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, ist die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung durch die jeweiligen Eltern erforderlich. In der Erstaufnahmeeinrichtung tätige ehrenamtliche Unterstützer legen grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vor, das Bestandteil einer zu unterzeichnenden Ehrenamtsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ist. 6. Plant der Senat weitere Schutzmaßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/2379 und Drs. 21/3461. Darüber hinaus ist das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abzuwarten, um gegebenenfalls gemeinsam mit den Betreibern weitere gezielte Maßnahmen einleiten zu können.