BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3749 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 22.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Lux-Leaks-Steuerdaten In seiner Unterrichtung des Finanzausschusses des Bundestages vom 2. April 2015 (Ausschussdrs. 18(z) -162) hat Finanzstaatssekretär Dr. Michael Meiser die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks-Daten für Deutschland dargelegt. Hierin schreibt Dr. Meister, dass die Bundesländer über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und angeregt werden, im Rahmen von Betriebsprüfungen gegebenenfalls noch offenen Fragen nachzugehen beziehungsweise bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Vonseiten der Länder wurde in mehreren Fällen darauf hingewiesen, dass Betriebsprüfungen der betroffenen Unternehmen entweder vorgesehen oder bereits laufende Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Aus diesem Grund konnten zum Zeitpunkt der Unterrichtung keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden. Ich frage den Senat: 1. Wie viele der durch die Lux-Leaks-Daten betroffenen Fälle (laut BMF circa 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung in Hamburg in einer Betriebsprüfung beziehungsweise waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? 2. Wie viele zusätzliche Fälle wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das MBF in Hamburg einer Betriebsprüfung unterzogen? 3. In wie vielen Fällen wurden in Hamburg für Unternehmen Steuergestaltungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz , widersprechen? 4. In welcher Höhe hat Hamburg insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf obigen Fällen festgesetzt? Aus den Lux-Leaks-Daten haben sich in Hamburg zwei relevante Fälle ergeben. In beiden Fällen wurde bereits vor Bekanntwerden von Lux Leaks jeweils eine Betriebsprüfung vorgenommen. Missbräuchliche Steuergestaltungen beziehungsweise Verstöße gegen gängige Prinzipien internationaler Transferpreise wurden dabei nicht festgestellt. Im Übrigen: entfällt.