BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3753 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 22.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Kraftstoff aus Schleswig-Holstein im NSG Höltigbaum Infolge eines Unfalls auf der A 1 in Höhe des Parkplatzes Ellerbrook im Kreis Stormarn lief am 11. Februar 2014 Dieselkraftstoff aus einem Lkw-Tank aus. Über den dort verlaufenden Wiggersbach, einen Nebenlauf der Wandse, gelangte Dieselkraftstoff im Bereich des Naturschutzgebiets (NSG) Höltigbaum in die Wandse. In dramatischen, wochenlangen Rettungsaktionen versuchten Naturschützer, Feuerwehr und der Abwasserverband Siek, durch Ölsperren die Umweltschäden einzudämmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der genannte Unfall ereignete sich auf der Autobahn A 1. Freiwillige Feuerwehren aus Großhansdorf, Stapelfeld, Braak und Meilsdorf betrieben vor Ort die Gefahrenabwehr. Die Boden- oder Gewässerverunreinigungen haben sich auf das Gebiet Schleswig- Holsteins beschränkt. Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu Angelegenheiten, die in der Zuständigkeit anderer Länder liegen. Dies vorausgeschickt antwortet der Senat wie folgt: 1. Wann wurde der Senat auf welchem Wege über den Unfall informiert? Das zuständige Bezirksamt als untere Wasserbehörde wurde am 11. März 2014 durch den Kreis Stormarn als Wasserbehörde über eine Dieselverunreinigung in der Wandse informiert, die von einem Unfall auf der Autobahn A 1 ausging. 2. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die entstandenen Umweltschäden und ihre Auswirkungen auf Fauna und Flora insbesondere auf dem Hamburger Gebiet ein? 3. Bestehen nach wie vor Risiken für Menschen, Fauna und Flora im bekanntermaßen geschädigten Gebiet und/oder außerhalb des Gebiets im Verlauf der Wandse und in ihrem Einzugsbereich? Bitte ausführen. 4. Wer ist auf Hamburger Landesebene mit welchen Behörden im Kreis Stormarn, im Land Schleswig-Holstein und auf Bundesebene in Kontakt, um die Situation im NSG darzulegen und den Hamburger Interessen Nachdruck zu verleihen? Auf Hamburger Gebiet sind keine erheblichen Umweltschäden entstanden, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wurden nach dem Unfall kurz- und langfristige Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/3753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der ausgelaufene Kraftstoff wurde in Schleswig-Holstein aufgefangen. Es wurden im Hamburger Verlauf der Wandse im Nachgang weitere Ölsperren ausgelegt, da damit zu rechnen war, dass sich Spuren vom Dieselkraftstoff lösen. 6. Waren die getroffenen Maßnahmen ausreichend, um die entstandenen Schäden vollständig zu beheben, oder besteht weiterer Handlungsbedarf ? Nach Kenntnis des zuständigen Bezirksamts waren die Maßnahmen ausreichend. Es besteht im Gewässerverlauf der Wandse auf Hamburger Gebiet kein weiterer Handlungsbedarf . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4. 7. Wie werden die im NSG engagierten Organisationen über die Bemühungen des Senats und der Behörden auf dem Laufenden gehalten? Um welche Organisationen handelt es sich? Nachfragen der Organisationen wie Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und Naturschutzbund Deutschland werden durch das zuständige Bezirksamt beantwortet. 8. Welche Maßnahmen würde der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei einem weiteren Unfall dieser Art ergreifen? Es kämen abhängig vom Einzelfall grundsätzlich dieselben Maßnahmen für die erforderliche Gefahrenabwehr infrage. 9. Welche nachhaltigen strukturellen Veränderungen müssten die verantwortlichen Behörden aller Ebenen und Zuständigkeiten im betroffenen Gebiet vornehmen, um im Falle eines weiteren derartigen Unfalls Umweltschäden zu vermeiden, und wie lange würden die entsprechenden Maßnahmen dauern? Der Senat sieht zur Durchführung der erforderlichen Gefahrenabwehr keinen Änderungsbedarf . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Wurden strafrechtliche Maßnahmen gegen den Verursacher eingeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.