BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3756 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 22.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Eventausschuss In der Anfrage zum Nutzungskonzept Jungfernstieg (Drs. 21/3578) führt der Senat unter anderem aus, dass in Bezug auf die Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen auf dem Jungfernstieg neben den behördlichen Akteuren, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und Senatskanzlei, insbesondere der City-Ausschuss der Bezirksversammlung als Fachausschuss sowie der Eventausschuss beteiligt werden. Alles in allem kann festgehalten werden, dass neben dem im Jahr 2007 erlassenen „Konzept für die Nutzung der Flächen Jungfernstieg und Alsteranleger“ zusätzliche Rechtsgrundlagen , wie zum Beispiel die Binnenalsterverordnung, und allgemein rechtliche Normen, wie das Wegegesetz, Straßenverkehrsordnung und wasserrechtliche Vorschriften sowie die Feiertagsschutzverordnung, Anwendung finden. Vor dem Hintergrund der Vielzahl der beteiligten Akteure und der zu berücksichtigenden Konzepte, Gesetzte und Verordnungen ist die Rolle des Eventausschusses gesondert zu betrachten. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Convention Bureau GmbH wie folgt: 1. Aus welchen Mitgliedern bestand der Eventausschuss in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Bitte nach einzelnen Jahren und der Zusammensetzung aufschlüsseln. Für das Jahr 2014: - Behörde für Inneres und Sport, Polizei - Behörde für Inneres und Sport, Sportamt - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation - Kulturbehörde - Bezirksamt Altona - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Bezirksversammlung Hamburg-Mitte - Bürgerschaftskanzlei - HafenCity Hamburg GmbH - Hamburg Marketing GmbH Drucksache 21/3756 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Handelskammer Hamburg - Citymanagement Hamburg Für die Jahre 2015 und 2016: - Behörde für Inneres und Sport, Polizei - Behörde für Inneres und Sport, Sportamt - Behörde für Umwelt und Energie - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation - Kulturbehörde - Bezirksamt Altona - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Bezirksversammlung Hamburg-Mitte - Bürgerschaftskanzlei - HafenCity Hamburg GmbH - Hamburg Marketing GmbH - Hamburg Convention Bureau - Handelskammer Hamburg - Citymanagement Hamburg 2. Wie häufig tagte der Eventausschuss in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Der Eventausschuss tagt jährlich im Herbst zweimal. Im Übrigen siehe Drs. 20/1891. 3. Finanzausstattung des Eventausschusses: a) Mit welchen Mitteln (Personal, Etat et cetera) ist der Eventausschuss ausgestattet und über welche Behörde respektive Stellen wird er finanziert? Die Koordinierung des Eventausschuss ist im Jahr 2015 von der Hamburg Marketing GmbH (HMG) auf die Konzerntochter Hamburg Convention Bureau GmbH (HCB) übergegangen. Die Ausgaben von HMG und HCB für die technische Infrastruktur (Bewertungsplattform) und die Sitzungen beliefen sich im Jahr 2014 auf 5.000 Euro. Im Jahr 2015 beliefen sich die Kosten für die Infrastruktur und die Sitzungen auf 4.650 Euro. In den Jahren 2015 und 2016 wurde beziehungsweise wird das Onlineportal Eventlotse programmiert, in das auch die technische Infrastruktur des Eventausschuss integriert sein wird. Der Kostenteil „Eventausschuss“ beläuft sich auf circa 15.000 Euro. HMG beziehungsweise HCB wenden für die Federführung und Administration des Eventausschuss eine Personalkapazität im Umfang von circa 20 Prozent einer vollen Stelle auf. Hinzu kommen in den Monaten September bis Dezember circa 20 Stunden pro Woche für den Einsatz einer studentischen Aushilfe. b) Werden Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder gezahlt? Wenn ja, wie hoch sind diese und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese ausgezahlt? Nein. 4. Empfehlungen des Eventausschusses: a) Wie viele Empfehlungen hat der Eventausschuss in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ausgesprochen, wie viele davon wurden dem Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3756 3 Cityausschuss im Bezirk Hamburg-Mitte vorgelegt und wie viele dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes im Bezirk Mitte ? Bitte einzeln aufschlüsseln. 2014 (für den Veranstaltungsturnus 2015/2016): 51 Empfehlungen 2015 (für den Veranstaltungsturnus 2016/2017): 50 Empfehlungen 2016 (für den Veranstaltungsturnus 2017/2018): liegt erst im Dezember 2016 vor Sowohl ein Vertreter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte sowie der Vorsitzende der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte sind Mitglieder des Eventausschuss Hamburg und haben somit vollumfängliche Einsicht in alle Anträge, Konzepte und Empfehlungen . b) Sind der Cityausschuss und/oder das Fachamt den Voten gefolgt? Wenn nein, warum nicht? Alle Empfehlungen, die Konzepte für Premiumflächen im Bezirk Hamburg-Mitte betreffen , werden von der Koordinationsstelle des Eventausschusses an das Bezirksamt Hamburg-Mitte in Form von Empfehlungsschreiben gesandt. Diese Empfehlungen werden an die entsprechenden Antragsteller weitergeleitet. Nach Vorlage vollständiger Unterlagen durch die Antragsteller geht der Sondernutzungsantrag zur Beschlussfassung in den Cityausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Allerdings entsteht nicht aus allen Empfehlungen des Eventausschuss ein Sondernutzungsantrag. Somit müssten alle Empfehlungen des Eventausschusses mit den im Cityausschuss vorgelegten Sondernutzungsanträgen verglichen werden. Dies ist in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.