BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3757 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 22.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen gegen die Terrorgruppierung „Weisse Wölfe Terrorcrew“ in Hamburg Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am 16. März 2015 den rechtsextremistischen Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes verbieten lassen, nachdem der Verein in der Vergangenheit fremden- und staatsfeindlich aufgetreten ist. Auch in Hamburg sollen Razzien stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitglieder hatte die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ nach den vorliegenden Informationen in Hamburg? Dem Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ – Sektion Hamburg gehörten im Jahr 2011 circa 20 Personen an. Zwischen 2012 und 2014 verfügte die Sektion Hamburg noch über maximal 10 Mitglieder. Zuletzt waren nur wenige Mitglieder in Hamburg aktiv. 2. Welche Razzien gegen wie viele Personen haben zu welchen Ergebnissen (Festnahmen, Beschlagnahmungen von Waffen, Geld oder anderen Gegenständen) im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ in Hamburg stattgefunden? Das Bundesministerium des Innern hat den Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ („WWT“) gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1, Alt. 1 und 2 VereinsG mit Verbotsverfügung vom 10. Februar 2016 verboten und die Behörde für Inneres und Sport für den Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg mit Vollzugsersuchen vom 19. Februar 2016 gebeten, ein Objekt eines Vereinsmitglieds zu durchsuchen. Zweck der Durchsuchung war die Sicherstellung des beschlagnahmten Vereinsvermögens und das Auffinden von Forderungen und Sachen Dritter (§ 10 VereinsG) sowie das Auffinden , die Sicherstellung oder die Beschlagnahme weiterer für das Verbot relevanter Beweismittel (§ 4 VereinsG). Die Vollstreckung der Verbotsverfügung wurde am 16. März 2016 durchgeführt und das Verbot im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu den Ergebnissen der Vollstreckung der Verbotsverfügung kann keine Aussage getroffen werden, da die Behörde für Inneres und Sport nur in Amtshilfe für das Bundesministerium des Innern als Verbotsbehörde tätig ist. 3. Durch welche Straftaten oder andere Auffälligkeiten fremden- oder staatsfeindlicher Art ist die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ in Hamburg zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 16. März 2016 in Hamburg in Erscheinung getreten? Zur Aufzählung der Straftaten siehe Drs. 21/3706. Im Übrigen fiel der Verein „WWT“ – Sektion Hamburg durch folgende rechtsextremistische Aktivitäten in Hamburg auf: Drucksache 21/3757 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 01.01.2010 Mitglieder der WWT beleidigten eine dunkelhäutige Frau in Eidelstedt, rempelten sie an und schlugen ihr gegen den Kopf. 15.06.2011 Verteilung von Flugblättern mit revisionistischem Inhalt in der Hamburger Innenstadt. 27.08.2011 Veröffentlichung eines Videos im Internet mit dem Titel „Hamburger Aktionswoche Volkstod stoppen“. Darin sind drei Propagandaaktionen dokumentiert (u.a. Aufhängung von Transparenten mit themenbezogenen Parolen, z.B. „BRD = Volkstod“, „Wer hat unser Volk verraten? DIE DEMOKRATEN.“). ca. 05/2012 WWT-Mitglieder beteiligten sich an der Vorbereitung zur Demonstration zum sog. Tag der deutschen Zukunft am 02.06.2012 in Hamburg und hängten mehrere Transparente in Horn und Billstedt auf mit der Aufschrift „Multikulti tötet“ und „Deutsche Zukunft ohne BRD“ und verteilten Flugblätter in Wandsbek. 02.06.2012 Teilnahme an der Demonstration zum sog. Tag der deutschen Zukunft in Hamburg. 08.09.2012 Unterstützung eines NPD-Infostandes in Hamburg. 22.11.2012 WWT-Mitglieder werden bei einer Aufkleber- und Plakataktion in Wandsbek festgestellt. 17.07.2013 Im Rahmen der Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung („Werwolf-Kommando“) wurden u.a. die Wohnungen von einem ehemaligen und einem aktuellen WWT-Mitglied in Hamburg durchsucht . Die Ermittlungen wurden zum 31.10.2014 eingestellt. 13.08.2013 Teilnahme an einer Kundgebung der NPD in Bergedorf anlässlich des Bundestagswahlkampfes. 06.09.2013 Teilnahme an einem offenen Stammtisch („brauner Stammtisch“) der rechtsextremistischen Szene in Hamburg. 4. Welche Behörden in Hamburg haben in diesem Zusammenhang welche ermittlungstechnischen oder sonstigen Maßnahmen gegen die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ unternommen? Die Sicherheitsbehörden unternehmen die im Rahmen ihrer Zuständigkeit liegenden straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg hat die Gruppierung „WWT“ seit ihrer Gründung als Fangruppe der rechtsextremistischen Skinhead-Band „Weisse Wölfe“ in 2008 von Beginn an beobachtet und über ihre Aktivitäten in den jeweiligen Verfassungsschutzberichten informiert. Nach ihrer Reorganisation 2011 politisierte sich die Gruppierung noch stärker und entwickelte sich zu einer neonazistisch orientierten Aktionsgruppe. Die nachrichtendienstliche Beobachtung wurde daher ab Ende 2011 auch mit dem Ziel eines möglichen Vereinsverbotes weiter intensiviert. 5. Wie viele Vereine und Gruppierungen ähnlicher Art werden zurzeit in Hamburg beobachtet beziehungsweise in wie vielen ähnlichen Fällen wird gegebenenfalls ein Verbotsverfahren angestrebt? Den zuständigen Behörden ist derzeit eine neonazistische Gruppierung bekannt, der „Kameradenkreis Neonazis in Hamburg“, der seit 2015 jedoch weitgehend inaktiv ist.