BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3758 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Einigung mit der EU-Kommission (II) – Die Zeit für den Senat läuft Am Nachmittag des 21. März 2016 gaben HSH Nordbank und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bekannt, dass nun auch formal eine Einigung im EU-Beihilfeverfahren erzielt worden sei und dabei auch die noch offenen bilanzrelevanten Fragen geklärt worden seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Beabsichtigt der Senat, der Bürgerschaft den genauen Wortlaut der Einigung mit der EU-Kommission schriftlich zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, bis wann genau? Wenn nein, warum nicht? Ja. Der Zusagenkatalog wurde dem Ausschuss für öffentliche Unternehmen mit Schreiben vom 29. März 2016 zunächst zur vertraulichen Kenntnisnahme übermittelt. Darüber hinaus werden die Zusagen voraussichtlich nach der förmlichen Entscheidung der EU-Kommission gegebenenfalls unter den im Hinblick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der HSH erforderlichen Schwärzungen veröffentlicht . 2. Wurden bereits Meilensteine für die Übertragung der Portfolien an die hsh portfoliomanagement AöR und den weiteren Umstrukturierungs- und Verkaufsprozess definiert? a. Wenn ja, wie sieht die entsprechende Roadmap aus? b. Bis wann genau sollen insbesondere die ersten Portfolien übertragen werden? Welches Datum umfasst der Begriff „planmäßig zur Jahresmitte“ in der Pressemitteilung der HSH Nordbank vom 21.03.2016? c. Bis jeweils wann sollen jeweils welche Umstrukturierungsschritte der HSH Nordbank AG, insbesondere notwendige Gesellschaftsgründungen , vollzogen werden? Inwieweit sind sie gegebenenfalls bereits wann erfolgt? d. Wann genau endet die Verkaufsfrist für die ersten 75 Prozent der Länderanteile an der HSH Nordbank? Inwieweit markiert die am 21.03.2016 mitgeteilte Einigung den offiziellen „Startschuss“ dieser Verkaufsfrist? Drucksache 21/3758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Zusagenkatalog (siehe Antwort zu 1.) enthält unter anderem die mit der Kommission verhandelten Termine zur Umsetzung des Verkaufsprozesses. Die Übertragung der Portfolien an die hsh portfoliomanagement AöR ist derzeit für Mitte des Jahres 2016 vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. e. Mit wie vielen potenziellen (Teil-)Käufern wurden bereits erste Sondierungsgespräche geführt? Siehe Drs. 21/3632. 3. Ausweislich der Pressmitteilung der HSH Nordbank zur eingangs erwähnten Einigung ist „auch die Bewertung des an die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein zu übertragenden Portfolios“ geklärt worden. a. Zu welchem Wert wird dieses Portfolio nunmehr von der HSH Nordbank bilanziert? b. Zu welchem Wert wurde es zum 30.09.2015 beziehungsweise 31.12.2014 bilanziert? c. Welche Bilanzsumme hatte die HSH Nordbank gemäß (vorläufigem) Jahresabschluss zum 31.12.2015? Die Kommission hat ihre Bewertung abgeschlossen. Die Bewertung durch die von den Ländern beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (siehe Drs. 21/2919) ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird dem Ausschuss für öffentliche Unternehmen übermittelt, sobald diese abschließend vorliegt. Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 noch nicht abgeschlossen sei und es sich darüber hinaus bei den erfragten Informationen um Gegenstände des operativen Geschäfts handele. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. 4. Umfasst ein Teil des nunmehr definierten und an die Länder zu übertragenden Portfolios Assets, die nicht unter die Sunrise-Garantie fallen? Wenn ja, in welchem Umfang? 5. Aus welchen Gründen wurde nunmehr die Übertragung von Portfolien an die hsh portfoliomanagement AöR in einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro statt der bisher kommunizierten (bis zu) 6,2 Milliarden Euro vorgesehen, während im Gegenzug nun bis zu 3,2 Milliarden Euro statt wie bisher (mindestens) 2 Milliarden Euro am Markt verkauft werden sollen ? a. Inwieweit handelt es sich bei den – auch in der Pressemitteilung der HSH Nordbank – genannten Werten jeweils um das „exposure at default“ (EAD)? b. Gab es in dem ursprünglich zur Übertragung an die Länder vorgesehenen Portfolio von bis zu 6,2 Milliarden Euro EAD Assets, die nicht unter die Sunrise-Garantie fielen? Wenn ja, in welchem Umfang? c. Soll es noch weitere Übertagungen an die hsh portfoliomanagement AöR geben? Wenn ja, wann und betreffend welcher Vermögenswerte beziehungsweise bis wann soll hierüber entschieden werden? Es gelten unverändert die Bedingungen der Verständigung mit der Europäischen Kommission vom 19. Oktober 2015 (siehe Drs. 21/2177). Die EU-Kommission genehmigt einen Verkauf von insgesamt 8,2 Milliarden Euro Portfolio (Exposure at Default, EAD), von denen innerhalb des Privatisierungszeitraums bis zu 6,2 Milliarden Euro EAD von den Ländern übernommen werden können. Die Kommission hat in ihre Marktbewertung insgesamt ein größeres Portfolio einbezogen, aus dem der von den Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3758 3 Ländern zu übernehmende Teil ausgewählt werden kann. Die genaue Zusammensetzung des auf die Länder zu übertragenden Portfolios steht noch nicht endgültig fest. Es sollen grundsätzlich nur Assets übertragen werden, die unter die Garantie der Länder fallen (siehe Drs. 21/2177). Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . 6. Trifft es zu, dass als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2015 der HSH Nordbank wie im Vorjahr die Firma KPMG vorgesehen war beziehungsweise ist? a. Wenn nein, welchen Wechsel gab es wann aus welchen Gründen? b. Jeweils wann genau wurden durch jeweils wen die entsprechenden Beschlüsse gefasst? Ja. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 wurde auf der Hauptversammlung der HSH am 19. Mai 2015 gewählt. 7. Wann wurde durch jeweils wen mit der Prüfung des (vorläufigen) Jahresabschlusses 2015 der HSH Nordbank begonnen? a. Konnte ein uneingeschränkter Prüfvermerk erteilt werden? Wenn nein, welche Punkte wurden moniert? b. Wann wurde(n) oder wird/werden die Prüfung(en) jeweils beendet? 8. Ist es zutreffend, dass (einer) der Wirtschaftsprüfer das Testat für den Jahresabschluss 2015 der HSH Nordbank (zunächst) nicht erteilt hat? Wenn ja, aus welchen Gründen? Inwieweit ist mit der eingangs erwähnten Einigung welche Änderung der Bewertung der Lage eingetreten? 9. Wie wirkt sich die Übertragung von 5 Milliarden Euro gegenüber der erwarteten Übertragung von 6,2 Milliarden Euro auf das Auslasten der Zweitverlustgarantie aus? Um wie viel höher ist die harte Kernkapitalquote aufgrund der 1,2 Milliarden Euro Differenz, die nun nicht auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen wird? 10. Wie wirkt sich die Übertragung von faulen Krediten in Höhe von 5 Milliarden Euro auf die Gewinn- und Verlustrechnung der HSH Nordbank aus? Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen: entfällt.