BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3760 21. Wahlperiode 19.04.16 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Stephan Gamm, Philipp Heißner, Joachim Lenders, Richard Seelmaecker (CDU) und Fraktion vom 23.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Oberstufen an Hamburgs Stadtteilschulen Im vergangenen Schuljahr machten 54,7 Prozent aller 16.624 Hamburger Schulabgänger Abitur; von allen Schülerinnen und Schülern, die das Abitur anstreben, besuchen inzwischen 37,5 Prozent die Stadtteilschule. Die Stadtteilschule ist eine Alternative zum Gymnasium und bietet alle Schulabschlüsse bis zum Abitur, das identisch mit dem Abschluss am Gymnasium ist, den Schülerinnen und Schülern aber ein Jahr mehr Zeit zum Lernen lässt. Dennoch scheint das Interesse der Eltern an den Stadtteilschulen weiter zu sinken. Anfang Februar endete die Anmelderunde: Nur 5.636 Eltern (42,3 Prozent) meldeten ihre Kinder für die kommenden fünften Klassen an den Stadtteilschulen an, ein Minus von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei reicht die Spanne der angemeldeten Erstwünsche an den einzelnen Stadtteilschulen von lediglich 24 an der Stadtteilschule Barmbek bis zu 234 Anmeldungen an der Gyula Trebitsch Schule in Tonndorf, wie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3212 ergab. 7.186 Eltern (54 Prozent) der kommenden Fünftklässler entschieden sich für das Gymnasium . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Einrichtung von Oberstufen kommt der Schulqualität an den Stadtteilschulen insgesamt zugute. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler beleben und fördern Unterricht und Lernklima. Sie sind zugleich Ansporn und Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler. Auch die für den Oberstufenunterricht notwendigen Gymnasiallehrkräfte bereichern die fachliche und pädagogische Qualität der Schule und bilden zusammen mit den anderen Professionen ein fachlich und pädagogisch gut aufgestelltes Kollegium. Um die Unterrichtsqualität der Stadtteilschulen zu verbessern, wurde den Lehrkräften in der Oberstufe mehr Zeit zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eingeräumt. Darüber hinaus prägt eine Oberstufe auch die fachliche und pädagogische Arbeit in der Sekundarstufe I. Schon von Anfang an muss die Schule den Unterricht und die pädagogische Arbeit darauf ausrichten, dass Kinder jeder Jahrgangsstufe auch das Abitur erreichen können. Entsprechend werden an Schulen mit Oberstufen die schulischen Curricula und die pädagogische Arbeit der Sekundarstufe I auf den höchsten an der Schule erreichbaren Abschluss abgestimmt. Für alle Schulbeteiligten sichtbar wertet die Oberstufe die schulische Bildung insgesamt auf und schafft Vorbilder. Jüngere Schülerinnen und Schüler orientieren sich in der Regel an Älteren, so können Abiturienten an der eigenen Schule als erlebbare Vorbilder gerade in bildungsferne Milieus ausstrahlen und Bildungsperspektiven för- Drucksache 21/3760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dern. Gleichzeitig wirkt sich eine Oberstufe auch fördernd auf die Akzeptanz und das Selbstbild einer Schule aus. Alle Beteiligten erkennen, dass die Stadtteilschule keine Schule zweiter Ordnung ist, sondern eine hervorragende Schule mit einem eigenständigen Profil. Die Schulleitungen bewerten die um Oberstufenschülerinnen und -schüler erweiterte Schulgemeinde als besonders bereichernd, was sich positiv auf das soziale Miteinander im Schulalltag auswirkt. Daraus sind neue Tutorenprogramme für jüngere Schülerinnen und Schüler oder auch interessante und anspruchsvolle Thementage mit Präsentationen für Eltern entstanden. Stadtteilschulen haben die Möglichkeit, ihre Oberstufe allein, gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Stadtteilschulen oder auch schulformübergreifend mit Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zu gestalten. Solche schulformübergreifende Zusammenarbeit bietet den Schülerinnen und Schülern beider Schulformen neue Chancen. Der Ausbau der Oberstufen von früher 22 an den ehemaligen Gesamtschulen und vier Aufbaugymnasien auf mittlerweile 48 im Schuljahr 2015/2016 führt zu besseren Schulabschlüssen und zur Stärkung der Fachlichkeit im Unterricht. Im Ergebnis konnte der Anteil der Abiturienten, vor allem infolge der neu eingerichteten Oberstufen an den Stadtteilschulen, deutlich erhöht werden. Diese Erhöhung der Bildungsbeteiligung geht mit einer höheren Bildungsgerechtigkeit einher: Mehr Absolventen aus benachteiligten Sozialmilieus erreichen höhere Schulabschlüsse. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung wurden jeweils für die Schuljahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 in den fünften Klassen der einzelnen Stadtteilschulen angemeldet? Bitte pro Schule unter Angabe des Bezirks nennen. Siehe Drs. 20/11503, 21/16 und 21/3212 sowie http://www.hamburg.de/ schulentwicklungsplan/. 2. Verfügt jede Stadtteilschule über eine eigene Oberstufe? a. Falls nein, welche Schulen jeweils nicht? Bitte jeweils unter Angabe des Bezirks nennen. b. Falls nein, welche Schulen kooperieren im Bereich der Oberstufe jeweils mit welchen anderen Schulen und wie sieht diese Kooperation jeweils im Einzelnen aus? Bitte jeweils unter Angabe des Bezirks darstellen. Der Senat hat seit 2011 an zahlreichen Stadtteilschulen Oberstufen eingerichtet. Dadurch konnte zu den bis dahin eingerichteten Oberstufen in 22 zusätzlichen Schulen das Abitur abgelegt werden. Die Stadtteilschulen Stübenhofer Weg, Wilhelmsburg und Schule auf der Veddel haben unter der Federführung der Nelson Mandela Schule, die über eine langjährige Erfahrung in der Oberstufenarbeit verfügt, eine enge Zusammenarbeit im Oberstufenverbund vereinbart. Die Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2014 sieht eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Jahresplanung, Organisation, Gestaltung und Abstimmung der Profile und Profiltage, Einsatz von Fachlehrkräften, Durchführung des Abiturs, Unterricht in der Vorstufe und Absprachen zu Bewertungsmaßstäben vor. Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler in der Region ein breites und gesichertes Profilangebot bereitzustellen. In den Stadtteilschulen Meiendorf, Ilse-Löwenstein-Schule sowie der Brüder-Grimm- Schule konnten bislang keine Oberstufen eingerichtet werden, weil die Schulen neu gegründet wurden. Mit dem Aufwachsen der Schule ist auch die Einrichtung einer Oberstufe geplant. Die Max-Schmeling-Stadteilschule und die Schule am See planen in naher Zukunft den Aufbau einer eigenen Oberstufe, sobald im Jahrgang 10 verlässliche Übergangsquoten erreicht werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3760 3 Die Albert-Schweitzer-Schule hat seit ihrer Gründung als Reformschule und Schule mit besonderem Profil keine eigenständige Oberstufe (Schule nach § 117 Absatz 2 Hamburgisches Schulgesetz). Die Schule Maretstraße hat aus organisatorischen Gründen noch keine eigenständige Oberstufe, da sie im laufenden Schuljahr 2015/ 2016 erstmalig einen Jahrgang 10 hat. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler befinden sich aktuell jeweils in den Klassen 11, 12 und 13 der einzelnen Stadtteilschulen? Bitte jeweils unter Angabe des Bezirks darstellen. Siehe Anlage 1. 4. In § 87 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes ist festgelegt, dass die Stadtteilschule mindestens dreizügig geführt wird. Wird die Mindestzügigkeit in den Eingangsklassen in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht erreicht, so werden an der betreffenden Schule im darauf folgenden Schuljahr keine Eingangsklassen mehr eingerichtet. a. Wie viele und welche Stadtteilschulen erreichen nach der jetzigen Anmelderunde die Dreizügigkeit nicht? Bitte jeweils unter Angabe des Bezirks darstellen. b. Wie stellten sich bei diesen Stadtteilschulen jeweils die Anmeldezahlen für die fünften Klassen zum Schuljahr 2015/2016 dar? Siehe folgende Tabelle und Antwort zu 1.: Bezirk Schulname Angemeldete Erstwünsche (Stand 25.02.2016) Aufgenommene SuS gesamt Anzahl geplanter Klassen Altona Kurt-Tucholsky-Schule 34 46 2 Harburg StS Ehestorfer Weg 34 39 2 HH-Mitte Schule auf der Veddel 34 39 2 Wandsbek Schule am See 47 47 2 HH-Nord Albert-Schweitzer- Schule* 54 54 2 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde Stand 12.04.2016 * Versuchsschule nach § 117 Absatz 2 HmbSG c. Welche Konsequenzen wird die zuständige Behörde für das Schuljahr 2017/2018 bei den betroffenen Stadtteilschulen daraus ziehen? Gemäß § 87 Absatz 3 HmbSG kann der Senat Ausnahmen von der Rechtsfolge des § 87 Absatz 2 HmbSG in einer Rechtsverordnung vorsehen. Inwieweit nach der Schulorganisation für das Schuljahr 2017/2018 im Frühjahr 2017 Regelungsbedarfe entstehen, kann derzeit nicht abgesehen werden. 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind aktuell jeweils der Oberstufe der einzelnen Stadtteilschulen zugewiesen und wie viele sind davon jeweils Gymnasiallehrer und Lehrer für die Sekundarstufe 1? Bitte jeweils unter Angabe des Bezirks darstellen. Die Daten werden in der erfragten Form nicht erfasst, da es keine Zuweisungen von bestimmten Lehrkräften an Oberstufen gibt. Daher wird in Anlage 2 die Zuweisung der Lehrerstellen zur Deckung des Grundbedarfs der Oberstufen an den Stadtteilschulen angegeben. Der Personaleinsatz vor Ort obliegt der Schulleitung, die zur Deckung des Bedarfs Lehrkräfte einsetzten kann, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. 6. Wie viele Räume stehen in den einzelnen Stadtteilschulen jeweils für die Oberstufe zur Verfügung? Bitte jeweils unter Angabe des Bezirks darstellen . Drucksache 21/3760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die konkrete Nutzung der Unterrichtsräume durch einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen ist durch eine einfache tabellarische Darstellung nicht abbildbar. Der Raumund Flächenbedarf der Oberstufe ist im Musterflächenprogramm berücksichtigt und wurde bei der Bedarfsberechnung im Rahmen des SEPL 2012 zugrunde gelegt. Das Musterflächenprogramm sieht für Unterrichtsräume und weitere schulische Aufgabenfelder bestimmte Flächen vor, die sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler und der Zügigkeit der Schule richten. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen kann eine Schule selbstständig über die Nutzung der Räume entscheiden. Um den Schulen diese Entscheidung zu erleichtern, hat die zuständige Behörde aus dem Musterflächenprogramm Empfehlungen für die Zahl und Nutzung der Unterrichtsräume abgeleitet . Danach werden beispielsweise einer fünfzügigen Stadtteilschule Flächen zugewiesen , die so bemessen sind, dass insgesamt 45 Klassenräume und weitere 16 Fachräume vorgehalten werden können. Die ganztägige Nutzung der Schulen setzt voraus, dass Unterrichtsräume, insbesondere Fach- und Differenzierungsräume, von mehreren Klassen und Stufen genutzt werden. Aufgrund des hohen Anteils von Fachunterricht wird grundsätzlich von einer wechselnden Belegung der Räume ausgegangen. Die Raumbelegung ist außerdem von dem jeweiligen Profilangebot der Studienstufen abhängig. 7. Welche Erfahrungen wurden mit den Oberstufen an den jeweiligen Stadtteilschulen gemacht und welche Rückmeldungen hat die zuständige Behörde von den jeweiligen Schulleitern zur Akzeptanz der Oberstufe erhalten? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche konkreten Planungen bestehen seitens der zuständigen Behörde zum Ausbau von Oberstufen an Stadtteilschulen? Siehe Antwort zu 2. a. und b. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3760 5 Anlage 1 Anzahl Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 an staatlichen Stadtteilschulen nach Bezirk, Schule und Jahrgangsstufe im Schuljahr 2015/16 Bezirk Schulname Jahrgangsstufe 11 12 13 Altona Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 59 45 44 Max-Brauer-Schule 97 102 91 Stadtteilschule Blankenese 109 131 118 Stadtteilschule Bahrenfeld 73 54 52 Stadtteilschule Rissen 39 0 0 Kurt-Tucholsky-Schule 24 43 65 Stadtteilschule Flottbek 18 25 9 Stadtteilschule Lurup 63 50 43 Bergedorf Stadtteilschule Bergedorf 126 134 152 Gretel-Bergmann-Schule 80 72 73 Stadtteilschule Kirchwerder 53 69 43 Stadtteilschule Lohbrügge 72 49 71 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 47 54 48 Eimsbüttel Julius-Leber-Schule 159 158 153 Stadtteilschule Eidelstedt 62 84 73 Ida Ehre Schule / Stadtteilschule Eppendorf 133 123 112 Stadtteilschule Stellingen 93 68 86 Stadtteilschule Niendorf 69 75 44 Hamburg-Mitte Stadtteilschule Mümmelmannsberg 61 74 67 Stadtteilschule Horn 98 84 76 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 103 119 99 Stadtteilschule Finkenwerder 39 45 37 Stadtteilschule Öjendorf 0 9 25 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 12 0 0 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 56 74 77 Stadtteilschule Am Hafen 91 73 49 Hamburg-Nord Stadtteilschule Helmuth Hübener 84 81 53 Stadtteilschule Am Heidberg 46 57 36 Stadtteilschule Alter Teichweg 81 110 94 Heinrich-Hertz-Schule 56 83 76 Fritz-Schumacher-Schule 67 110 95 Stadtteilschule Winterhude 77 68 60 Stadtteilschule Barmbek 102 109 136 Harburg Goethe-Schule-Harburg 137 194 179 Stadtteilschule Süderelbe 38 41 23 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 27 59 44 Lessing-Stadtteilschule 68 77 92 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 94 89 77 Wandsbek Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 49 57 48 Stadtteilschule Bergstedt 91 76 83 Erich Kästner Schule 87 79 90 Irena-Sendler-Schule 105 111 88 Stadtteilschule Poppenbüttel 77 79 71 Stadtteilschule Walddörfer 120 107 132 Stadtteilschule Altrahlstedt 47 47 28 Stadtteilschule Bramfeld 18 29 23 Stadtteilschule Oldenfelde 44 42 28 Otto-Hahn-Schule 121 145 161 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 Drucksache 21/3760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Lehrerstellenzuweisung zur Deckung des Grundbedarfs der Oberstufen an Stadtteilschulen zum 01.02.2016 Stadtteilschule Bezirk Lehrerstellenzuweisung für die Oberstufe Geschwister-Scholl-Stadtteilschule Altona 11,0 Kurt-Tucholsky-Schule Altona 10,2 Max-Brauer-Schule Altona 21,8 Stadtteilschule Bahrenfeld Altona 13,3 Stadtteilschule Blankenese Altona 27,0 Stadtteilschule Flottbek Altona 3,9 Stadtteilschule Lurup Altona 11,6 Stadtteilschule Rissen Altona 2,6 Gretel-Bergmann-Schule Bergedorf 16,8 Stadtteilschule Bergedorf Bergedorf 27,4 Stadtteilschule Kirchwerder Bergedorf 12,4 Stadtteilschule Lohbrügge Bergedorf 14,3 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg Bergedorf 11,2 Ida Ehre Schule Eimsbüttel 27,5 Julius-Leber-Schule Eimsbüttel 35,2 Stadtteilschule Eidelstedt Eimsbüttel 16,6 Stadtteilschule Niendorf Eimsbüttel 14,0 Stadtteilschule Stellingen Eimsbüttel 18,4 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf Hamburg- Mitte 24,2 Stadtteilschule Am Hafen Hamburg- Mitte 15,7 Stadtteilschule Finkenwerder Hamburg- Mitte 9,1 Stadtteilschule Hamburg-Mitte Hamburg- Mitte 15,7 Stadtteilschule Horn Hamburg- Mitte 19,2 Stadtteilschule Mümmelmannsberg Hamburg- Mitte 15,3 Stadtteilschule Öjendorf Hamburg- Mitte 2,7 Stadtteilschule Stübenhofer Weg Hamburg- Mitte 0,8 Fritz-Schumacher-Schule Hamburg- Nord 20,7 Heinrich-Hertz-Schule Hamburg- Nord 27,8 Stadtteilschule Alter Teichweg Hamburg- Nord 21,6 Stadtteilschule Am Heidberg Hamburg- Nord 10,4 Stadtteilschule Barmbek Hamburg- Nord 26,2 Stadtteilschule Helmutz Hübener Hamburg- Nord 16,2 Stadtteilschule Winterhude Hamburg- Nord 15,3 Goethe-Schule-Harburg Harburg 38,7 Lessing-Stadtteilschule Harburg 18,0 Stadtteilschule Ehestorfer Weg Harburg 10,0 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg Harburg 19,4 Stadtteilschule Süderelbe Harburg 7,6 Erich Kästner Schule Wandsbek 19,2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3760 7 Lehrerstellenzuweisung zur Deckung des Grundbedarfs der Oberstufen an Stadtteilschulen zum 01.02.2016 Stadtteilschule Bezirk Lehrerstellenzuweisung für die Oberstufe Gyula Trebitsch Schule Tonndorf Wandsbek 20,3 Irena-Sendler-Schule Wandsbek 22,8 Otto-Hahn-Schule Wandsbek 32,3 Stadtteilschule Altrahlstedt Wandsbek 9,1 Stadtteilschule Bergstedt Wandsbek 18,7 Stadtteilschule Bramfeld Wandsbek 5,3 Stadtteilschule Oldenfelde Wandsbek 8,5 Stadtteilschule Poppenbüttel Wandsbek 17,0 Stadtteilschule Walddörfer Wandsbek 26,9 Quelle: Auswertung aus KSP, AP Finanz zum Stichtag 24.03.2016