BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3766 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 23.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterbringung am Ohlstedter Platz Die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) am Ohlstedter Platz verfügt über 410 Plätze in Zelten. Zum Stichtag 13. Januar 2016 waren dort 382 Personen untergebracht , darunter 51 Minderjährige. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise basierend auf Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sind aktuell (zum Stichtag 15.03.2015) in der ZEA am Ohlstedter Platz untergebracht? Bitte aufschlüsseln nach minderjährig , unter zehn Jahren, unter sechs Jahren? Zum Stand 24. März 2016 waren 273 Personen am Ohlstedter Platz untergebracht. Davon sind 31 minderjährig, 14 unter zehn Jahre und vier unter sechs Jahre alt. 2. Wie viele der Bewohner/-innen leben in der ZEA am Ohlstedter Platz länger als sechs Monate, wie viele länger als vier Monate? Nach der letzten Auswertung vom 14. März 2016 war bei 183 Personen die Aufenthaltsdauer von sechs Monaten überschritten. Eine regelmäßige Auswertung zur Aufenthaltsdauer der Personen in der Einrichtung beziehungsweise in den Erstaufnahmeeinrichtungen generell erfolgt nicht. Eine Sonderauswertung war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie häufig gab es bisher Ausfälle der Heizungen in einzelnen Zelten? Wie lange dauerte die Reparatur jeweils? Statistische Erhebungen gibt es hierzu nicht. Heizungsausfälle können aus unterschiedlichen Gründen auftreten. Häufige Ursache einer Störung ist ein Stromausfall, wenn zu viele Endgeräte an das Netz angeschlossen sind. Bei der überwiegenden Anzahl der Fälle handelt es sich um kurzzeitige Ausfälle. Der zeitliche Aufwand der Störungsbeseitigung hängt davon ab, ob beispielsweise nur eine Sicherung eingeschaltet werden muss, ob das Heizungssystem von den Mitarbeitern vor Ort oder (außerhalb der Dienstzeit) von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes neu angefahren werden muss oder ob ein Fachbetrieb umfangreichere Reparaturen vornehmen muss. Eine Dokumentation der einzelnen Reparaturzeiten erfolgt nicht. 4. Inwiefern triff es zu, dass in der ZEA Ohlstedter Platz die Windpoken herumgingen? Wenn ja, welche Maßnahmen traf der Betreiber, zum Beispiel zum Schutz der Kinder, zum Schutz schwangerer Frauen und so weiter? Drucksache 21/3766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Annahme der Fragestellerin trifft nicht zu. Es gab lediglich einen Windpockenfall in der ZEA Ohlstedter Platz. Am 23. Februar 2016 wurde von der vor Ort anwesenden Ärztin am späten Nachmittag bei einem erwachsenen Mann der Verdachtsfall einer Windpockenerkrankung festgestellt und von der Unterkunftsleitung der ZEA Ohlstedter Platz gemeldet. Daraufhin wurden umgehend folgende Maßnahmen ergriffen: - sofortige Isolation des Patienten (innerhalb der ZEA Ohlstedter Platz) - schriftliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt Wandsbek - Meldung und Rücksprache mit dem Hygienemanagement hinsichtlich der Hygienevorschriften im konkreten Fall gemäß Hygieneplan - Auf Anweisung des Gesundheitsamtes wurde am 24. Februar 2016 morgens der Impfstatus aller Kinder unter 16 Jahren, aller Schwangeren sowie der Mitbewohner des Erkrankten erfasst, anschließend erfolgte die gemeinsame Planung einer Impfaktion. Es mussten drei Kinder geimpft werden, alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Personenkreise hatten einen ausreichenden Impfschutz . Ein weiteres, zuvor abwesendes Kind wurde später am gleichen Tag nachgeimpft . - Auf Anordnung des Gesundheitsamts erfolgte eine Verlegungs- und Belegungssperre , welche an die Zentrale Erstaufnahme in Harburg gemeldet wurde. Eine bereits geplante Verlegung durfte nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vollzogen werden. - Verhängen einer Besuchssperre - Information der auf dem Gelände tätigen Freiwilligen durch die jeweiligen Ansprechpartner der Gruppen 5. Wie viele der am Ohlstedter Platz Geflüchteten (Stichtag 15.3.) sind dort länger als a) drei Monate, b) sechs Monate? c) Wie viele sind jeweils unter 16 beziehungsweise zwischen 16 und 18 Jahre alt? Siehe Antwort zu 2. 6. Nach welchen Kriterien werden Plätze in der Folgeunterbringung vergeben ? Bitte detailliert darstellen. f & w berücksichtigt die Belegungsbedarfe (Verlegungen in die Folgeunterkünfte) aller Erstaufnahmeeinrichtungen gemäß folgenden Prioritäten und Kriterien: 1. anerkannte Schutzberechtigte sowie Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen 2. Personen mit Aufenthaltsgestattung (nach Wartezeit: unterteilt nach mehr als sechs Monaten und weniger als sechs Monaten = Residenzzeit abgelaufen oder nicht) 3. Personen ohne Aufenthaltsgestattung: nach Wartezeit (siehe Nummer 2.) Besonders Schutzbedürftige (Kranke, Alte, Familien mit Kindern, Schwangere und andere) haben Vorrang. 7. Mit welcher zeitlichen Perspektive ist die Auflösung der Zeltunterbringung geplant? Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/2816.