BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3768 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 23.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.03.2016  Am 22.03.2016 fand eine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu dem Thema „Gebotsverfahren am Klosterwall“, hier: Auswertung der Anhörung , Senatsbefragung und Beschlussfassung, statt. Bei dem Verfahren geht es bekanntlich um die Veräußerung einer denkmalgeschützten Immobilie (sogenannte City-Höfe) der Stadt mit gleichzeitiger In-Aussicht-Stellung einer Abrissgenehmigung. Während auf Senatsseite eine Anzahl von Mitarbeitern der Finanz- und Stadtentwicklungsbehörde, einschließlich der beiden Senatoren Tschentscher und Stapelfeldt, zugegen waren, suchten die Ausschussmitglieder die Vertreter der Kulturbehörde vergeblich. Deren Abwesenheit verwunderte umso mehr, als durch die vorangegangene Expertenanhörung vom 01.03.2016 allen Beteiligten klar war, dass die zentrale Frage in dieser Angelegenheit nicht die Rechtssicherheit des Vergabeverfahrens, sondern die denkmalpflegerische Bewertung der Bausubstanz darstellte. Ein daher berechtigter Antrag der Oppositionsparteien auf Aussetzung der Senatsbefragung und Hinzuziehung der Kulturbehörde wurde von der Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt. Die von den Oppositionsfraktionen mehrfach gestellten Fragen zur denkmalpflegerischen Bewertung der vorhandenen Gebäude, zur Rechtsgrundlage der in Aussicht gestellten Abrissgenehmigung und zur den Folgerungen im öffentlichen Ansehen des Denkmalschutzes in Hamburg konnten von den anwesenden Senatsvertretern nicht beantwortet werden. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. War dem Senat entgangen, dass sich die Frage des Denkmalwertes der vorhandenen Bausubstanz als entscheidende Frage während der Anhörung der externen Experten ergeben hatte? Nein. 2. Wer war innerhalb des Senats verantwortlich für die personelle Zusammensetzung des Mitarbeiterkreises, der letztendlich während der Sitzung anwesend war? Die Teilnahme der Senatsvertreterinnen und -vertreter in Ausschusssitzungen der Bürgerschaft übermittelt die Senatskanzlei der Bürgerschaftskanzlei auf Grundlage einer Abfrage unter den beteiligten Behörden. 3. Waren der/die Verantwortlichen vor der Sitzung der Auffassung, dass die anwesenden Senatsvertreter aufgrund ihrer jeweiligen Qualifikation zu Drucksache 21/3768 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der gesamten Thematik und insbesondere zum Denkmalschutz ausreichend Auskunft geben konnten? Wenn ja: wer sollte die Kulturbehörde vertreten? 4. Warum waren weder Senatorin Kisseler noch Staatsrat Brosda zugegen ? Sind diese konkret zugezogen/eingeladen worden? 5. Wenn nein: Betrachtet man innerhalb des Senats den Denkmalschutz nicht als wichtiges Thema, sofern es darum geht, erhebliche finanzielle Einnahmen für die Hansestadt zu erzielen? Der Senat war in der Ausschusssitzung mit zwei Mitgliedern des Senats vertreten. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Fragen seiner internen Meinungsbildung Stellung zu beziehen. Im Übrigen: siehe Antwort zu 1. 6. Kann man aus der Abwesenheit der Kulturbehörde auf dieser entscheidenden Sitzung schließen, dass diese im behördlichen Abstimmungsverfahren auch keinen beziehungsweise wenig Einfluss hatte? Wenn nein: nennen Sie bitte Anhaltspunkte, in denen sich der Einfluss der Kulturbehörde manifestiert. Nein. Die Kulturbehörde war in die Vorbereitung und Durchführung des Gebotsverfahrens „Quartier am Klosterwal“ sowie in die Abstimmung der entsprechenden Drs. 21/2904 umfassend einbezogen. 7. Hätte sich der Einfluss der Kulturbehörde nicht zum Beispiel dadurch zeigen können, dass die Ausschreibung des Grundstücks mit dem Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz verbunden worden wäre? Warum ist dies nicht erfolgt? Das Gebotsverfahren ließ sowohl einen Neubau als auch eine Sanierung und Erhalt des Bestands als Angebot zu (siehe Drs. 21/2904). Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Wie wird die Bedeutung des Denkmalschutzes in Hamburg bewertet, vor dem Hintergrund, dass man aufgrund der Vorbildwirkung im Umgang mit Denkmälern im städtischen Besitz, jedem Privateigentümer zeigt, wie vorzugehen ist, wenn er ein Denkmal beseitigen möchte? Die Bedeutung des Denkmalschutzes in Hamburg ist unverändert hoch. Die Abwägung öffentlicher Interessen gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes obliegt nach § 9 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes allerdings nicht privaten Eigentümern. 9. War der Senat insgesamt mit dem Verlauf der Sitzung und seiner Beantwortung der gestellten Fragen zufrieden – auch angesichts des Eindrucks einer großen Anzahl von Teilnehmern, dass die Ergebnisse der Expertenanhörung vom 01.03.2016 offenbar keinerlei Einfluss beim Senat zu verzeichnen hatten? 10. Vor dem Hintergrund, dass der Senat gegenüber fachlichen Expertisen Dritter offensichtlich beratungsresistent ist: Sind Aufwand und Ertrag derartiger Expertenanhörungen eigentlich zu rechtfertigen? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.