BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/377 21. Wahlperiode 08.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 30.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Entfernung von im öffentlichen Straßenraum illegal entsorgten Fahrzeugen In der Antwort zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/9498 hat der Senat über im Straßenraum illegal entsorgte Fahrzeuge berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Fahrzeuge sind seit 2012 jährlich stillgelegt worden? Jahr Anzahl der in HH durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge 2012 232.583* 2013 238.538 2014 236.414 2015 (bis einschl . März) 53.875 Quelle: LBV * Angabe umfasst sämtliche Fahrzeuge, die in Hamburg durch den LBV außer Betrieb gesetzt wurden. In der Drs. 20/9498 wurde nur die Anzahl der Fahrzeuge mit Unterscheidungszeichen „HH“ angegeben. 2. In welcher Höhe kann bei illegalem Entsorgen von Fahrzeugen ein Bußgeld von den Ordnungsbehörden verhängt werden? Der Bußgeldkatalog der Bezirksämter sieht für Regelfälle folgende Bußgelder vor: - Verstöße gemäß § 28 Absatz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Nummer 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Ziff. 6.1.2 Lagern, Ablagern von Fahrzeugwracks € Moped und Motorrad 250 PKW 500 LKW, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus 1.000 – 2.000 - Verstöße gegen § 4 Absatz 1 Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 11 Absatz 1 AltfahrzeugV in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG dar. Ziff. 6.1.10 ff Diverse Einzeltatbestände 50 bis 1.000 € Drucksache 21/377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Verstöße gegen § 19 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (Sondernutzung ohne erforderliche Erlaubnis – HWG): Ziff. 6.2.2.7 Unbefugtes Abstellen eines (Kraft-) Fahrzeuges , wenn das Fahrzeug durch den Verantwortlichen selbst beseitigt wurde € bei Motorrädern, Mopeds 38 bei Fahrzeugen bis 2,8 t zul. Gesamtgewicht 100 bei Fahrzeugen über 2,8 t zul. Gesamtgewicht einschl. Wohnwagenanhänger 200 Ziff. 6.2.2.8 Unbefugtes Abstellen eines (Kraft-) Fahrzeuges , wenn das Fahrzeug zwangsweise beseitigt werden musste € bei Motorrädern, Mopeds 120 bei Fahrzeugen bis 2,8 t zul. Gesamtgewicht 300 bei Fahrzeugen über 2,8 t zul. Gesamtgewicht einschl. Wohnwagenanhänger 500 Im Übrigen siehe Drs. 20/9498. 3. In welcher Höhe wurden seit 2012 jährlich Bußgelder wegen derartiger Verstöße eingenommen? Zuständigkeitsbereich 2012 2013 2014 Hamburg-Mitte 26.463 35.713 31.360 Altona 46.374 64.791 32.440 HH-Nord 68.338 79.032 89.908 Wandsbek 42.786 33.148 38.621 In den Bezirksämtern Eimsbüttel, Bergedorf und Harburg werden sämtliche Einnahmen der Bußgelder und Gebührenbescheide auf einem Titel vereinnahmt. Eine Auswertung von jährlich bis zu 600 Einnahmevorgängen pro Bezirksamt ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie haben sich die durchschnittlichen Entsorgungskosten für stillgelegte Fahrzeuge entwickelt? Welche Kosten werden an den Halter weitergereicht ? Siehe Drs. 20/9498. Der Rahmenvertrag „Abtransport, Verwahrung sowie Verwertung/Entsorgung unbefugt abgestellter herrenloser Fahrzeuge und anderer Straßentransportmittel“, Vergabenummer 2010000052, hat weiterhin Gültigkeit. Soweit ein Halter/Verantwortlicher ermittelt werden kann, werden die gesamten Kosten weitergereicht. 5. Wie viele illegal abgestellte Fahrzeuge sind seit 2012 jährlich durch Maßnahmen der Ordnungsbehörden in den Bezirken, im Hafengebiet und den Autobahnmeistereien jeweils entsorgt worden? Zuständigkeitsbereich 2012 2013 2014 Hamburg-Mitte 23 14 21 Eimsbüttel 19 Keine Statistik Keine Statistik Altona 57 Keine Statistik Keine Statistik Hamburg-Nord 12 Keine Statistik Keine Statistik Wandsbek 15 19 33 Bergedorf 12 9 15 Harburg 42 Keine Statistik Keine Statistik Hafengebiet 7 2 5 Autobahnmeistereien 0 0 0 In den Bezirksämtern Eimsbüttel, Altona, Hamburg-Nord sowie Harburg wird seit 2013 darüber keine Statistik mehr geführt.