BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3770 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 23.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Erhaltenswerte Gebäude in der Innenstadt  Jüngst wurde in den Medien verbreitet, dass sich die Commerzbank von ihrem bisherigen Innenstadtstandort verabschieden will. Das betreffende Grundstück zwischen Neß, Trostbrücke und Domstraße soll für eine anderweitige Entwicklung zur Verfügung stehen. In Kenntnis dieser Nachricht haben sich Hamburger Bürger bei der AfD-Fraktion gemeldet, die sich um den Erhalt der vorhandenen Gebäudesubstanz sorgen. Gemäß der Denkmalschutzkartei ist nur das östlich gelegene, aus den Sechzigerjahren stammende Hochhaus denkmalgeschützt, während das westlich davon gelegene neoklassizistische Gebäude über keinerlei Schutzstatus verfügt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Verfügt der Senat über Informationen, was auf dem ehemaligen Commerzbank -Grundstück aktuell für Planungen bestehen? Ja. 2. Beruhen gegebenenfalls die Planungen auf einem Erhalt oder einem Abriss der vorhandenen Gebäudesubstanz? Erste Planungen liegen in Varianten für verschiedene Szenarien vor. 3. Betrachtet der Senat die vorhandene Gebäudesubstanz der Commerzbank insgesamt als erhaltenswert oder über welche Einschätzung verfügt man diesbezüglich? Unter Denkmalschutz steht nur das Hochhaus aus den Sechzigerjahren. 4. Welche Gründe haben zur Unterschutzstellung des Hochhauses geführt? Das Hochhaus wurde von 1961 bis 1964 von einem wichtigen Architekten der Nachkriegsmoderne , Godber Nissen, gebaut. Der Erweiterungsbau der Commerzbank verbindet architektonische und städtebauliche Ideale der Nachkriegszeit in charakteristischer Weise und ist ein wichtiges Beispiel für das Leitbild der aufgelockerten und gegliederten Stadt. Die Detaillierung des Baus war in Hamburg richtungweisend für die Hochhausarchitektur der Folgejahre. In der klaren Distanzierung zu der Architektur des Altbaus kommt das Selbstbewusstsein der späten Wirtschaftswunderjahre zum Ausdruck, das den wirtschaftlichen wie den architektonischen Neubeginn zugleich widerspiegelt. 5. Existiert für das denkmalgeschützte Hochhaus auch ein Umgebungsschutz ? Ja. Drucksache 21/3770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Ist seinerzeit auch die Denkmalwürdigkeit des neoklassizistischen Gebäudes geprüft worden (durch Expertise oder Ähnliches)? Ja. 7. Welche rechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung des Senats, um den Erhalt des Ensembles zu ermöglichen? 8. Wie ist der Umgang mit erhaltenswerter Bausubstanz (abseits vom Denkmalschutz) in der übrigen Innenstadt rechtlich geregelt? Zur Verfügung stehen dazu insbesondere planungsrechtliche Instrumente, zum Beispiel die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, der die vorhandene Bebauung festschreibt, oder der Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch (siehe dazu http://www.hamburg.de/altona/stadtebauliche-erhaltungsverordnung/).