BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3772 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/3227 In der Drs. 21/3227 „Flüchtlingsmonitoring – Wie ist die Situation Ende Januar 2016?“ wurde nach der Anzahl der geduldeten ausreisepflichtigen Ausländer gefragt, die sich Ende Januar 2016 in Hamburg befanden. In der Antwort auf Frage 8. wurde angegeben, es befinden sich insgesamt 5.542 geduldete ausreisepflichtige Ausländer in Hamburg, in der Antwort auf Frage 15. b) waren es 5.487. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie viele ausreisepflichtige Ausländer wurden am 31.1.2016 in Hamburg geduldet? Am 31. Januar 2016 waren 5.542 Personen im Besitz einer Duldung. Durch einen Übertragungsfehler basierten die in der Übersicht der Antwort zu 15.b) der Drs. 21/3227 in der Spalte „gesamt“ angegebenen Zahlen auf den Vormonatswerten zum Stand 31. Dezember 2015 statt 31. Januar 2016. Die Angaben in den übrigen Spalten mit den Zahlen zu den einzelnen Herkunftsstaaten sind korrekt. Die korrekten Gesamtzahlen der Duldungsinhaber zum Stand 31. Januar 2016 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG gesamt Duldung nach § 60a (alt) 83 Duldung nach § 60a Abs. 1 11 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 74 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.522 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern) 164 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente ) 1.663 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 7 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 14 Duldung nach § 60a Abs. 2b 4 Gesamt 5.542 (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 31.01.2016.)