BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3773 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschluss 2015 der HGV – Wie steht es um Hamburgs zentrale Beteiligungsgesellschaft? Gemäß Angaben in Drs. 21/2735 hat die Geschäftsführung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) entsprechend der Fristvorgaben des § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB den vorläufigen (noch ungeprüften) Jahresabschluss 2015 bis Ende März dieses Jahres aufgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wird nach Prüfung durch den Abschlussprüfer im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates beraten , dessen Empfehlung dem gesamtem Aufsichtsgremium zusammen mit dem Abschlussprüfungsbericht zugeleitet wird. Der Jahresabschluss wird nach einer Empfehlung des Aufsichtsrates voraussichtlich bis Ende August von der Gesellschafterversammlung festgestellt und im Anschluss veröffentlicht. Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, hierzu Zwischenstände oder vorläufige Zahlen zu veröffentlichen , um der Arbeit der hierzu berufenen Organe nicht vorzugreifen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften der HGV wie folgt: 1. Wie hoch lagen zum 31.12.2015 jeweils i. Anlagevermögen (insbesondere jeweils Sachanlagen und Finanzanlagen ), ii. Umlaufvermögen (insbesondere jeweils Forderungen & sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand & Guthaben bei Kreditinstituten & Schecks; Forderungen gegen Freie und Hansestadt Hamburg bitte gesondert ausweisen), iii. Eigenkapital, iv. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, v. Rückstellungen, vi. Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber FHH bitte gesondert ausweisen), vii. Bilanzsumme insgesamt der HGV? Wie hoch lagen sie jeweils zum 31.12.2014? 2. Wie hoch lagen im Geschäftsjahr 2015 der HGV jeweils Drucksache 21/3773 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 i. Umsatzerlöse, ii. sonstige betriebliche Erträge, iii. Personalaufwand, iv. Abschreibungen, v. sonstige betriebliche Aufwendungen, vi. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, vii. Aufwendungen aus Verlustübernahmen, viii. Erträge aus Beteiligungen, ix. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, x. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, xi. Abschreibungen auf Finanzanlagen, xii. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an die Freie und Hansestadt Hamburg geleisteten Anteil bitte gesondert ausweisen), xiii. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, xiv. außerordentliche Erträge, xv. außerordentliche Aufwendungen und xvi. Jahresfehlbetrag/-überschuss? Siehe Vorbemerkung. Zum Jahresabschluss 2014 siehe http://hgv.hamburg.de/ Download.html. 3. Welche außerplanmäßigen Abschreibungen in jeweils welcher Höhe gab es im Geschäftsjahr 2015 auf jeweils welche konkreten Vermögensbestandteile ? 4. Mit welchem Wert je Aktie und welchem Gesamtwert werden die Anteile an der HSH Nordbank AG zum 31.12.2015 bilanziert? Der Wert der Beteiligung an der HSH Nordbank AG ist nach Umstrukturierung der Bank anhand der Eröffnungsbilanz der noch zu gründenden HSH Holdinggesellschaft (siehe Drs. 21/3592) neu zu bestimmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie hoch war der 2015 aus dem Kernhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg an die HGV geleistete Verlustausgleich? a. Inwieweit ist eine Anpassung des Verlustausgleichs 2016 gegenüber dem Fortgeschriebenen Haushaltsplan 2015/2016 beziehungsweise der aus diesem ersichtlichen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2017 und 2018 seitens der HGV gewünscht? b. Hält der Senat diese Anpassung für notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 2015 wurden 55 Millionen Euro als Abschlag auf den Gesellschafterzuschuss gezahlt, dessen endgültige Höhe vom Jahresabschluss der HGV abhängt und derzeit noch nicht feststeht (siehe Vorbemerkung). Eine Anpassung der im Haushaltsplan 2016 enthaltenen Ansätze ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 6. Welche Folgen ergeben sich aus dem Jahresergebnis 2015 der HGV für den Gesamtergebnisplan und damit letztlich für das Bilanzergebnis des Kernhaushalts der Freien und Hansestadt Hamburg? Nach Vorlage des HGV-Abschlusses wird die Finanzanlage der HGV in der Kernverwaltung im Falle einer Eigenkapitalveränderung ergebniswirksam angepasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.