BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3775 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Bericht der Jugendhilfeinspektion zum Fall Tayler Der Bericht der Jugendhilfeinspektion zum Fall Tayler hat auf Landesebene sowie im Bezirk Altona sowie dem zuständigen Jugendamt unterschiedliche Positionierungen hervorgerufen, die einander teilweise widersprechen. Der Konflikt über die verschiedenen Deutungen des Berichtes wurde auch in der Presse ausgetragen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zu welchem Zeitpunkt erhielten die betreffenden Mitarbeiter des Jugendamtes in Altona Einsicht in den Bericht der Jugendhilfeinspektion ? 2. Erwägt der Senat beziehungsweise die Jugendhilfeinspektion für die Zukunft, betreffende Mitarbeiter in den Jugendämtern vor der Fertigstellung des Berichtes stärker einzubeziehen? Die Jugendhilfeinspektion (JI) führte ein ausführliches Vorgespräch mit der fallzuständigen ASD-Mitarbeiterin und der Abteilungsleiterin am 07.01.2016. Der JI-Bericht wurde vorab am 04.02.2016 an die Leitung des Bezirksamts Altona übersandt, Anmerkungen zur Sachverhaltsdarstellung wurden nach Rücklauf berücksichtigt. Der endgültige Bericht wurde der Bezirksamtsleitung am 18.02.2016 per Boten zugestellt. Die zuständigen Führungskräfte des Jugendamtes (Fachamtsleitung, Regionalleitung und ASD-Abteilungsleitung) wurden von der Leitung des Bezirksamtes über den Inhalt des Berichts der Jugendhilfeinspektion zeitgleich mit den Mitgliedern des Familienausschusses der Bürgerschaft und des Jugendhilfeausschusses des Bezirksamtes Altona am 19.02.2016 informiert. In die Erstellung des Untersuchungsberichtes einer anlassbezogenen Untersuchung bezieht die Jugendhilfeinspektion die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich wie folgt ein: - Es findet mindestens ein Gespräch mit der Abteilungsleitung und nach Möglichkeit mit der fallzuständigen Fachkraft zur Fallbearbeitung statt; - der JI-Bericht wird in einer ersten Fassung der betreffenden Bezirksamtsleitung geschickt mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von einer Woche; - Anmerkungen zur Sachverhaltsdarstellung werden nach Rücklauf der Stellungnahme im endgültigen Untersuchungsbericht berücksichtigt. 1 Vergleiche http://www.abendblatt.de/hamburg/article207070413/Fall-Tayler-Das-Versagendes -Jugendamts.html beziehungsweise http://www.mopo.de/hamburg/der-fall-tayler---1-- amtsleiterin-weist-vorwuerfe-zurueck-23621040. Drucksache 21/3775 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gibt es Passagen im Bericht der Jugendhilfeinspektion, deren inhaltliche Korrektheit in Bezug auf die fachliche Darstellung des Falles vom Bezirksamt Altona oder dem zuständigen Jugendamt angezweifelt wird? Wenn ja, auf welche Weise wird auf dieses Auseinanderfallen von Meinungen reagiert? Wenn nein, wie erklärt sich der Senat die Presseberichterstattung, die das Gegenteil nahelegt? Nein. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. 4. Wie bewertet a. der Senat, b. das Bezirksamt Altona, c. das zuständige Jugendamt die Äußerungen der Leiterin des zuständigen Jugendamtes in der Presseberichterstattung vom 25.02.20162? Der Senat nimmt grundsätzlich nicht zu Meinungsäußerungen einzelner Personen Stellung. 5. Welche Maßnahmen werden im Bezirksamt Altona sowie dem zuständigen Jugendamt im Nachgang des Berichtes der Jugendhilfeinspektion für die Optimierung der Fallbearbeitung ergriffen? 6. Wird von allen Beteiligten die Notwendigkeit für Konsequenzen anerkannt und ernst genommen? Wenn ja, bitte vor dem Hintergrund der genannten Presseberichte erläutern . Wenn nein, wie wird vom Senat und dem Bezirksamt Altona sichergestellt , dass Konsequenzen für die Fallarbeit ergriffen werden? Das Bezirksamt Altona hat aufsetzend auf dem Bericht der Jugendhilfeinspektion eine Reihe von Festlegungen und Umsetzungsmaßnahmen getroffen. Hierzu gehören unter anderem Präzisierungen für die Fall-Dokumentation, Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Institut für Rechtsmedizin, im Umgang mit dem Qualitätsmanagement -System des ASD sowie präzisere Regelungen in der Zusammenarbeit mit freien Trägern. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Darüber hinaus sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 7. Ist a. der Senat, b. das Bezirksamt Altona, c. das zuständige Jugendamt der Ansicht, dass das behördliche Handeln im Fall Tayler in dem Sinne mangelhaft war, als dass bestehende Richtlinien und Handlungsstatuten nicht eingehalten wurden, wie es der Bericht der Jugendhilfeinspektion eindeutig darstellt? Wenn nein, welche Gründe werden für die dann naheliegende Fehlerhaftigkeit des Berichtes der Jugendhilfeinspektion gesehen? Die zuständigen Stellen teilen die Bewertungen der JI. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt in enger Kooperation zwischen Bezirksämtern und zuständiger Behörde . 2 http://www.mopo.de/hamburg/der-fall-tayler---1--amtsleiterin-weist-vorwuerfe-zurueck- 23621040.