BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3776 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (VI) Der Satz „I want my money back“ ist unverrückbar mit der erneuten Investition von 420 Millionen Euro Steuergeld in die Hapag-Lloyd AG (HL) durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unter Olaf Scholz verbunden . Der mittelbare Beteiligungsbuchwert an der Reederei in der Bilanz der HGV stieg damit auf insgesamt 1,156 Milliarden Euro.1 Trotz der erfolgreichen Fusion mit der chilenischen Reederei CSAV wurde dieser Wert zum Jahresende 2014 auf 1,004 Milliarden Euro gesenkt, mithin wurden circa 152 Millionen Euro abgeschrieben. Alle HL-Aktien stehen seitdem mit einem Kurs von 41,22 Euro je Aktie in den Büchern der Stadt.2 Der Börsengang von HL erfolgte Anfang November 2015 zu einem Ausgabekurs von 20 Euro pro Aktie. Im Dezember 2015 berichtete der HL-Großaktionär TUI, dass er seine Aktien auf einen Buchwert von circa 23 Euro je Aktie abgewertet habe; im ersten Geschäftsquartal folgte schließlich eine weitere Abwertung. Der aktuelle Börsenkurs der HL-Aktie liegt derzeit bei sogar nur noch circa 17,30 Euro. HL hielt am 23. März 2016 seine Bilanzpressekonferenz ab, nachdem bereits im Februar vorläufige Ergebnisse für das vergangene Geschäftsjahr vorgestellt wurden. Gemäß Auskunft des Senats stellt die Geschäftsführung der HGV bis Ende März entsprechend der Fristvorgaben des § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB den vorläufigen (noch ungeprüften) Jahresabschluss 2015 auf.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wird nach Prüfung durch den Abschlussprüfer im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates beraten , dessen Empfehlung dem gesamtem Aufsichtsgremium zusammen mit dem Abschlussprüfungsbericht zugeleitet wird. Der Jahresabschluss wird nach einer Empfehlung des Aufsichtsrates voraussichtlich bis Ende August von der Gesellschafterversammlung festgestellt und im Anschluss veröffentlicht. Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, hierzu Zwischenstände oder vorläufige Zahlen zu veröffentlichen , um der Arbeit der hierzu berufenen Organe nicht vorzugreifen. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/7315. 2 Vergleiche Senatsantworten zu Fragen 2. und 3. in Drs. 21/709. 3 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 4. in Drs. 21/2735. Drucksache 21/3776 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften der HGV wie folgt: 1. Mit welchem Wert sind die Anteile an HL zum 31.12.2015 gemäß noch ungeprüftem Jahresabschluss in den Büchern der HGV (vorläufig) bilanziert worden? Welchem Wert je Aktie entspricht dies? Siehe Vorbemerkung. 2. Sah oder sieht der Senat beziehungsweise die Geschäftsführung HGV dabei die Notwendigkeit einer Anpassung des bisherigen Bilanzierungswertes von 41,22 Euro je Aktie? a. Wenn ja, in welchem Umfang und aus welchen Gründen? b. Wenn nein, warum nicht? Ja, wegen der schwierigen Marktentwicklung der Containerschifffahrt. Im Übrigen: siehe Vorbemerkung. 3. Inwieweit belastet die Beteiligung an HL den Jahresabschluss 2015 der HGV? Welche Auswirkungen hat sie beziehungsweise eine entsprechende Abschreibung insbesondere auf das Jahresergebnis 2015 der HGV? Wie schlägt sich dies im Eigenkapital der HGV nieder? Veränderungen des Eigenkapitals ergeben sich aus verschiedenen Bewertungen, deren Saldo die Höhe der Gewinnrücklagen verändert. Eine konkrete Aussage zur Auswirkung einer Veränderung der Bewertung der Anteile an HL ist zum derzeitigen Stand nicht möglich (siehe Vorbemerkung). 4. Mit welchen Dividendenerträgen aus der Beteiligung an HL rechnet der Senat beziehungsweise die HGV für die Geschäftsjahre 2016 – 2020? (Bitte jahresweise auflisten.) Für das Geschäftsjahr 2016 rechnet die Geschäftsführung der HGV nicht mit einer Dividende (siehe Protokoll der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Unternehmen vom 3. November 2015). Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 5. Welche Kosten sind der Freien und Hansestadt Hamburg bislang durch die Finanzierung der HL-Beteiligung entstanden? Auf welchen Wert werden sich die Finanzierungskosten per 31.12.2016 belaufen? Siehe Drs. 21/2088. Für den ersten Beteiligungsschritt ergeben sich seit 2009 35,2 Millionen Euro und für den zweiten Beteiligungsschritt seit 2012 13,3 Millionen Euro kalkulatorische Finanzierungskosten pro Jahr. Diesen Beträgen stehen jährliche Einnahmen des Haushalts der Freien und Hansestadt aus Bürgschaftsprovisionen in Höhe von 11,5 Millionen Euro gegenüber.