BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3777 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Und täglich grüßt das Murmeltier (III) – Unterlagen in Sachen Elbvertiefung beim Gericht? Immer wieder kam es zu Verzögerungen bei der Planung der Fahrrinnenanpassung , zuletzt beinahe durch die beantragte Fristverlängerung von Senator Kerstan bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig macht auf seiner Internetseite deutlich: „Derzeit führen die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und die Freie und Hansestadt Hamburg ein Verfahren zur Reparatur der vom Bundesverwaltungsgericht beanstandeten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses für die Elbvertiefung und zur Umsetzung der wasserrechtlichen Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union durch. Dieses Verfahren , (…), ist noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Der Erlass eines Planergänzungsbeschlusses ist für Ende März 2016 angekündigt worden.“1 Der Senat geht davon aus, dass die Behörden das Ergänzungsverfahren noch im Verlauf des 1. Quartals 2016 abschließen können.2 Bisher unbekannt sind die Stellungnahmen der Planfeststellungsbehörden und Gutachter zu den in den Stellungnahmen der Umweltvereinigungen geforderten Anpassungen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Ist das behördliche Ergänzungsverfahren abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? 2. Wann werden die Planfeststellungsbehörden die ergänzten Unterlagen in einem Planergänzungsbeschluss darstellen, den sie den Verfahrensbeteiligten und dem BVerwG übersenden? Ja, es liegt ein Planergänzungsbeschluss vom 24. März 2016 vor. 3. Welche der gemäß Drs. 21/2875 von den Umweltvereinigungen geforderten inhaltlichen Anpassungen der Unterlagen sind jeweils in die Unterlagen übernommen worden (bitte nach der geforderten inhaltlichen Anpassung und der jeweiligen Umweltvereinigung darstellen)? Falls 1 Vergleiche Pressemitteilung BVerfGE vom 16.03.2016 http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=17. 2 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3295 vom 23.02.2016. Drucksache 21/3777 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 noch nicht geschehen: Wann soll eine entsprechende Prüfung abgeschlossen sein? Die von den Umweltverbänden geforderten inhaltlichen Anpassungen erwiesen sich nach Prüfung durch die Planfeststellungsbehörden als fachlich nicht stichhaltig, als methodisch ungerechtfertigt beziehungsweise als rechtlich unbegründet. Deswegen fanden sie in dem Planergänzungsbeschluss im Ergebnis keinen Niederschlag. Im Übrigen siehe http://ast-nord.gdws.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/ index.html. 4. Hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) Stellungnahmen abgegeben ? Wenn ja, zu welchen geforderten inhaltlichen Anpassungen hat die BUE Stellungnahmen abgegeben? (Die Stellungnahmen der BUE bitte als Anlage beifügen.) Nein. 5. Welche weiteren Verfahrensschritte bis zur Versendung der Unterlagen an das BVerwG werden nun gegebenenfalls im Rahmen welcher Frist unternommen? Der Planergänzungsbeschluss ist am 24. März 2016 auszugsweise an das BVerwG übersandt worden. Die ergänzenden Unterlagen und der vollständige Planergänzungsbeschluss gehen dem Gericht als Paketpost in den folgenden Tagen zu. Im Übrigen werden Beteiligte des Planergänzungsverfahrens nach den jeweils für den Einzelfall geltenden Vorschriften (anwaltliche Vertretung oder nicht) über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Dem Vorhabensträger wird ebenfalls ein Exemplar des Planergänzungsbeschlusses zugeleitet. Überdies ist der Planergänzungsbeschluss unter http://ast-nord.gdws.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/index.html veröffentlicht. 6. Aus der Antworten in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/2875 geht hervor, dass einzelne Fachgutachter um Einschätzungen zu den Einwendungen gebeten worden sind. Liegen diese Einwendungen vor? a. Wenn ja, von welchem Gutachter wurden diese zu jeweils welchem inhaltlichen Anpassungsvorschlag welcher Vereinigung abgegeben? b. Wenn nein, warum nicht und wann sind die Prüfungen der Gutachter abgeschlossen? Ja, die Einwendungen, die im Beteiligungsverfahren erhoben wurden, liegen der Planfeststellungsbehörde vor. Die Hauptgutachter, das Gutachterbüro IBL Umweltplanung GmbH (Oldenburg) und das Gutachterbüro BIOCONSULT – Schuchardt & Scholle GbR (Bremen), haben im Hinblick darauf ihre Fachbeiträge verteidigt. Allerdings haben sie dabei nicht zu jedem Anpassungsvorschlag jeder Vereinigung votiert. Im Übrigen siehe http://ast-nord.gdws.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/ index.html.