BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3778 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Schulbauprojekt Campus Steilshoop – Aktueller Sachstand Die seit Jahren geplante Neuerrichtung des Campus Steilshoop, mit Schulstandort am Gropius Ring und einem Quartierszentrum für den Stadtteil, wird offensichtlich nochmals deutlich teurer als erwartet. Diesbezüglich wird, vor allem von den betroffenen Interessensgruppen und politischen Akteuren im Bezirk Wandsbek, die Intransparenz dieser Kostensteigerung und die unzureichende Ausfinanzierung des Bauvorhabens kritisiert. Im letzten Quartal musste der Bezirk eine Finanzierungslücke für das Projekt aus Eigenmitteln – in Höhe von über 200.000 Euro – schließen, ohne dass eine plausible Erklärung dafür erfolgte. Darüber hinaus ist immer noch unklar, ob und in welcher Form kostenfreie Räumlichkeiten für Gruppen aus dem Stadtteil zur Verfügung gestellt werden. In den aktuellen Planungen fallen die bisherigen Stadtteilräume, die als Ersatz für ein nicht gebautes Bürgerhaus eingerichtet wurden, im Neubau ersatzlos weg. Etliche Einrichtungen beklagen zudem, dass die für sie im Quartierszentrum vorgesehenen Räume, in Lage, Größe sowie Funktion, unzureichend sind. Zudem werden durch die gegenwärtige Planung des Bezirks Wandsbek „Rahmenplanung Steilshoop Nord“ andere soziale Einrichtungen im Umkreis verdrängt und tendenziell in ihrem Fortbestand gefährdet. Selbst der Architekt des Projektes rät, auch vor dem Hintergrund unabsehbarer Kostenrisiken, zu einer Überarbeitung der Finanzplanung für den Campus -Neubau, zuletzt auf der öffentlichen Veranstaltung im Oktober 2015. Angesichts all dessen ist darum der aktuelle Stand des Bauvorhabens von Interesse. Ich frage den Senat: 1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die gegenwärtig (Stand 24.3.2016) für den Neubau des Bildungscampus Steilshoop mit Schulgebäude und Stadtteilzentrum inklusive Außenflächen, Sportanlagen, sämtlichen zugehörigen Einrichtungen sowie Planungs- als auch Transferkosten seitens des Senats ermittelten beziehungsweise angenommenen Kosten? (Bitte in einer einzeln für jeden Posten, mit Summe und geplantem Zeitpunkt der Fertigstellung des jeweiligen Projektpunktes in einer Tabelle aufschlüsseln.) Drucksache 21/3778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. In welcher Höhe entstehen/entstanden dabei welche Einzelkosten je Bauprojektabschnitt und Leistungsphase nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und durch wen genau wurden sie getragen/sollen sie getragen werden? (Bitte, für jeden Projektpunkt untergliedert in die einhergehend erwarteten beziehungsweise bereits entstandenen Kosten unterteilt, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 1. integrieren.) b. Wie haben sich die angenommenen Kosten dabei seit 2014 bis heute (Stand 24.3.2016) entwickelt? (Bitte, für jedes Kalenderhalbjahr einzeln in absoluten Zahlen und der jeweiligen Abweichung vom Planwert in Prozent ausgewiesen, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 1. integrieren.) c. Welche Einzelbereiche der ursprünglichen Projektierung waren/sind für die Steigerungen der Kosten im Einzelnen verantwortlich und welche Gründe lagen/liegen für diese Mehrkosten jeweils vor? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 1. integrieren.) d. Welche Kosten pro Quadratmeter wurden zu welchem Zeitpunkt der Planung von wem für welche Bereiche des Neubaus veranschlagt? Wann, wie und aus welchem Grund wurden die Planungen korrigiert ? Der gemäß dem Vermieter-Mieter-Modell vereinbarte Angebotspreis des Dienstleisters SBH | Schulbau Hamburg (SBH) beträgt rund 2.822 Euro pro Quadratmeter und unterliegt keinen Anpassungen. Die im Angebotspreis kalkulierten Kosten, die auch die Kosten für das Verfahren und die beteiligten Planer beinhalten, belaufen sich für das Schulgebäude, das Quartierszentrum sowie die Außenanlagen auf 43,39 Millionen Euro. Davon entfallen 35,524 Millionen Euro auf den Neubau der Schule mit Produktionsküche und Außenanlagen, die sich gemäß Kostengruppen (KG) nach DIN 276 wie folgt aufteilen: KG 200 (Herrichtung und Erschließung) 73.780 Euro; KG 300 (Baukonstruktion) 18.096.513 Euro; KG 400 (technische Anlagen) 6.225.166 Euro; KG 500 (Außenanlagen) 3.987.906 Euro; KG 700 (Baunebenkosten) 7.140.401 Euro. Zu den Kosten für das Quartierszentrum siehe Drs. 21/2973. Die Finanzierung des Quartierszentrums erfolgt aus Mitteln der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (RI- SE, 2.615.000 Euro), des Sanierungsfonds der Hamburgischen Bürgerschaft (1.500.000 Euro), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (1.219.000 Euro), der Stiftung Hamburger Öffentlicher Bücherhallen/Hamburger Volkshochschule (846.000 Euro), des Sonderinvestitionsprogramms (500.000 Euro), des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (300.000 Euro), der Behörde für Schule und Berufsbildung (469.000 Euro) und des Bezirksamtes Wandsbek (544.000 Euro). In diesen Mitteln sind 125.000 Euro für Ausstattungszwecke enthalten. Im Übrigen : entfällt. 2. Wann genau wird das Schulbauprojekt, nach gegenwärtigem Planungsbeziehungsweise Kenntnisstand des Senats (Stand 24.3.2016) fertiggestellt , welche Durchführungsabschnitte (inklusive Planungs- und Transfermaßnahmen ) sind dabei im Einzelnen wann vorgesehen und welche zusätzlichen Kosten werden bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Campus dafür derzeit absehbar erwartet? (Bitte für jedes Kalenderhalbjahr ab 2016 getrennt mit Nennung des jeweiligen Projektabschnitts samt erwarteten Fertigstellungskosten in geschätzten Zahlen in einer Tabelle angeben.) a. In welchen Einzelbereichen der Neubaumaßnahme werden dabei gegenwärtig welche Zusatzkosten erwartet und welche Gründe liegen dafür vor? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 2. integrieren.) b. Durch wen sollen die einzelnen Kostenpunkte dabei bis zur Fertigstellung /Inbetriebnahme jeweils in welcher Höhe finanziert werden? (Bitte, nach Kostenträger und Anteil einzeln ausgewiesen, entspre- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3778 3 chend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 2. integrieren .) Bis Jahresmitte 2016 soll die Mehrzahl der nicht schulischen und schulischen Nutzer einschließlich der Produktionsküche und des Hauses der Jugend in die vorgesehenen Räumlichkeiten zur Zwischennutzung umgezogen sein. Der Abbruch von Bauteil 1a und 2 wird derzeit ausgeschrieben, soll ab Beginn der Sommerferien erfolgen und im 1. Quartal 2017 abgeschlossen sein. Baubeginn für den Neubau ist nach aktueller Planung im Sommer 2017. Die Fertigstellung des Campus Steilshoop ist für das Frühjahr 2019 geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1.d sowie Drs. 21/908. 3. Wie genau begründet der Senat die aus den Eigenmitteln des Bezirks Wandsbek eingeforderten 279.000 Euro im Oktober 2015 für die Finanzierungslücke beim Campusbau von insgesamt circa 2 Millionen Euro und für welche Projektmaßnahmen wurden diese im Einzelnen veranschlagt beziehungsweise sollen sie verwendet werden? (Bitte erläutern.) a. Welche Gründe lagen/liegen für diesen Mehrbedarf im Einzelnen vor und mit welcher Begründung werden diese Zusatzkosten auch bezirksseitig finanziert? b. Die zur Ausschreibung 2013 veranschlagten Kosten für das im Campus integrierte Quartierszentrum betrugen 4,5 Millionen Euro. Bereits im 2. Quartal 2015 hatten sie sich auf 6,3 Millionen Euro gesteigert, im letzten Quartal dann sogar auf 8 Millionen Euro. In welchen Schritten, an welchen Projektabschnitten im Einzelnen und aus welchen Gründen kam es jeweils dazu? (Bitte in Kalenderhalbjahren , mit Nennung des Projektabschnitts, der Kostensteigerung in absoluten Zahlen und Prozent samt Begründung in einer Tabelle angeben.) c. Welche zusätzlichen Mehraufwendungen werden nach gegenwärtigem Planungs- und Kenntnisstand des Senats (Stand: 24.3.2016) für den Bezirk Wandsbek bis zur Fertigstellung des Quartierszentrums erwartet? Das Quartierszentrum Campus Steilshoop ist ein Schlüsselprojekt der Integrierten Stadtteilentwicklung. Die Realisierung war von Beginn an durch den Mitteleinsatz mehrerer Finanzierungspartner vorgesehen. Eine Finanzierungslücke besteht nicht. Nach aktueller Planung wird der Kostenrahmen eingehalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/2973. 4. Welche planerischen Konsequenzen ergeben sich aus Sicht des Senats eingedenk der vom Architekten des Projekts, Prof. Rainer Hascher, öffentlich geäußerten Vorbehalte gegen die jetzige Umsetzung des Bauvorhabens ? (Bitte bereits vollzogene beziehungsweise angedachte Planungsprüfungen beziehungsweise Planveränderungen beschreiben.) a. Wie wird seine Argumentation hinsichtlich der von vornherein zu gering kalkulierten Kosten des Projekts eingeschätzt und wie wurde gegebenenfalls planerisch darauf reagiert/soll darauf reagiert werden ? (Bitte erläutern.) b. Wie wird seine Argumentation hinsichtlich der dadurch, in vom Generalunternehmer budgetbedingten Einsparungen, zu befürchtenden Qualitätseinbußen an der baulichen Ausgestaltung des Campus eingeschätzt und wie wurde gegebenenfalls planerisch darauf reagiert/soll darauf reagiert werden? (Bitte erläutern.) c. Wie wird seine Argumentation, die Baurealisierung in ursprünglicher Form würde zusätzlich circa 5 Millionen Euro erfordern, um den geplanten Standards zu entsprechen, eingeschätzt und wie wurde gegebenenfalls planerisch darauf reagiert/soll darauf reagiert werden ? (Bitte erläutern.) Drucksache 21/3778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. In welchen Bereichen musste inwiefern bereits aus Budgetierungszwängen (Stand: 24.3.2016) von der ursprünglichen baulichen Ausstattung des Campus abgewichen werden, in welchen Bereichen ist dies gegenwärtig inwiefern schon vorgesehen? Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch erreichten Kosteneinsparungen und wie errechnen sich diese konkret? (Bitte für jeden Einzelbereich erläutern .) e. Um die Kostensteigerungen zu kompensieren, wurde das Gesamtprojekt angepasst und die Quadratmeterzahl um 5 Prozent verringert . In welchen Einzelbereichen der Neubaumaßnahme wurden dadurch wie viele Quadratmeter Nutzfläche konkret eingespart? Auf welche Höhe belaufen sich die dadurch erreichten Kosteneinsparungen und wie errechnen sich diese konkret? Bitte für jeden Einzelbereich erläutern.) f. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der Einwände des Architekten gegen die jetzige Umsetzung die Notwendigkeit einer generellen Überplanung des Gesamtprojektes? (Bitte erläutern.) Die Planungen des Architekturbüros HASCHER JEHLE Architektur werden fortgeführt. Änderungen des Entwurfskonzepts sind derzeit nicht vorgesehen. Die Qualität des Neubaus entspricht den für den Schulbau geltenden Richtlinien. Von der ursprünglich geplanten baulichen Ausstattung wird nicht abgewichen. Die im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens vom Architekturbüro HASCHER JEHLE Architektur eingereichte Planung hatte die Flächenvorgaben der Auslobung zum Wettbewerbsverfahren um etwa 340 qm überschritten. Die Quadratmeterzahl wurde inzwischen angepasst und entspricht nun der geforderten Größe. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Meinungsäußerungen Dritter zu kommentieren. 5. Welche am Standort beziehungsweise in dessen direktem Umfeld ansässigen Einrichtungen brachten bis dato (Stand 24.3.2016) Änderungswünsche beziehungsweise Kritik wegen unzureichender Berücksichtigung ihrer Angebote beziehungsweise Leistungen hinsichtlich des gegenwärtig geplanten Campus Steilshoop gegenüber dem Senat oder dem Bezirksamt Wandsbek vor? a. Welche Beschwerden beziehungsweise Änderungsanliegen waren das im Einzelnen und wann genau wurden sie angebracht? (Bitte mit Nennung der Einrichtung, Datum der Eingabe und dem/den angebrachten Kritikpunkt/-en in einer Tabelle angeben.) b. In welcher Weise wurde vonseiten des Senats oder des Bezirks wann genau auf diese Änderungswünsche reagiert? (Bitte, für jede Reaktion einzeln mit Datum, entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 5. a. integrieren.) Das Bezirksamt Wandsbek hat mit der Projektentwicklung für den Campus Steilshoop die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) beauftragt. Hierzu gehört unter anderem die Erstellung eines Nutzungs- und eines Handlungskonzeptes sowie eines Raumprogramms. Gemeinsam mit den Einrichtungen entwickelt die steg seit rund drei Jahren die bauliche Ausformung sowie das inhaltliche Konzept für den Campus Steilshoop wie auch für das Quartierszentrum fort. Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen besuchen die seit Februar 2013 regelmäßig stattfindenden sogenannten Hauptnutzertreffen und sind somit regelhaft in die Projektentwicklung eingebunden: Haus der Jugend Steilshoop, Alraune gGmbH, Stadtteiltreff AGDAZ, Volkshochschule, Elternschule Steilshoop, Mütterberatung, Erziehungsberatung Steilshoop, Nordlicht e.V. und Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen. Gegenüber dem Bezirksamt nahm mit Datum vom 6. Juli 2015 die Sozial AG, in der einige der Einrichtungen vertreten sind, zur Planung Stellung (siehe Anlage). 6. Sehen die gegenwärtigen Planungen eine Nachbesserung hinsichtlich der baulichen Anforderungen des Campus zugunsten der untergebrachten Einrichtungen des Stadtteils und des Hauses der Jugend vor? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3778 5 Wenn ja: a. Wie werden welche der betroffenen Einrichtungen diesbezüglich verfahrenstechnisch beteiligt? (Bitte erläutern.) b. Welche genauen Pläne beziehungsweise Vorschläge existieren gegenwärtig (Stand 24.3.2016) zur Verbesserung der Angebotssituation für diese Einrichtungen im zukünftigen Quartierszentrum? (Bitte jeweils in den angedachten Maßnahmen erläutern.) Wenn nein: a. Mit welcher sachlichen und fachlichen Begründung werden derartige Nachbesserungen trotz vorhandener Bedarfe und angemeldeter Kritik der betroffenen Einrichtungen vom Senat nicht vorgesehen? (Bitte erläutern.) b. Wie rechtfertigt der Senat die Nichteinhaltung eigener Zusagen von Räumlichkeiten für den Stadtteil im geplanten Quartierszentrum, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese explizit als Ausgleich für ein fehlendes Bürgerhaus gemacht wurden? Nein (siehe Anlage). 7. Das zum Schulstandort am Gropiusring gehörende Kinder-Sozialprojekt „Tierhaus Steilshoop“ der Alraune gGmbH, soll nach aktuellem Stand der „Rahmenplanung Steilshoop Nord“ einem Sportplatz weichen. Wer hat wann entschieden, dass das „Tierhaus Steilshoop“ am derzeitigen Standort nicht mehr berücksichtigt wird und wer hat wann und aus welchen Gründen dessen Abriss beschlossen? a. Wann genau, in welcher Form und durch wen wurde der Träger über einen geplanten Abriss informiert? Die Bewirtschaftung des sogenannten Tierhauses ist 2007 der Alraune gGmbH übergeben worden. In der Quartiersentwicklung für das nördliche Steilshoop ist das Tierhaus nicht vorgesehen. Die Alraune gGmbH ist seit 2013 in die Planungen zur Neugestaltung des Campus Steilshoop eingebunden. b. Wann genau (Stand: 24.3.2016) soll dieser Abriss geplant erfolgen? Der Abbruch des Gebäudes ist nach aktueller Planung für 2019 vorgesehen. c. Da das Projekt – auch wenn es nicht im Plangebiet liegt – zum derzeitigen Schulgebäude gehört und einen wichtigen sozialen Bezugspunkt für den Stadtteil darstellt: Wie soll nach gegenwärtigen Überlegungen des Senats (Stand: 24.3.2016) der Erhalt des Projektes über den Campusbau hinaus gewährleistet werden? Wenn es dazu keine Überlegungen geben sollte, warum nicht? (Bitte erläutern .) d. Gibt es konkrete Pläne zu einer örtlichen Umsiedlung und wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht und wie will der Senat in der Sache weiter vorgehen? e. Gibt es Überlegungen, das Gebäude zu erhalten und es weiterhin an die Schule anzubinden? Wenn ja, wie gestalten sich diese Pläne genau? (Bitte erläutern.) f. Laufen gegenwärtig Verhandlungen zur Zukunft des Projekts mit dem Träger und wenn ja, durch welche Beteiligten werden sie geführt? g. Welche Fortschritte machen diese Verhandlungen und welche Lösungen zeichnen sich darin gegebenenfalls bisher für den Fortbestand des Projektes ab? Drucksache 21/3778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 h. Wenn es keine derartigen Verhandlungen geben sollte, mit welcher Begründung gibt es diese nicht und warum ist bisher keine der zuständigen Stellen auf den Träger zugegangen, obwohl das Gebäude überplant und mit Abbruch gekennzeichnet ist? Im Übrigen sind die Planungen für die Jahre 2019 fortfolgende noch nicht abgeschlossen . Zurzeit wird das Tierhaus als niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit für Langzeitarbeitslose im Rahmen des Programms Tagwerk (Maßnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) gefördert. Die langfristigen Bedarfe beschäftigungspolitischer Maßnahmen für den Zeitraum ab 2019 sind nicht bekannt. Die zuständige Behörde fördert aus Landesmitteln nur ergänzende Maßnahmen, grundsätzlich zuständig ist der Bund nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 GG. 8. Wie viele und welche sonstigen Einrichtungen/Projekte im Stadtteil sind derzeit (Stand 24.3.2016) durch die gegenwärtig geplante Realisierung des Campus Steilshoop (inklusive seiner Außen-, Sport- und Freizeitflächen ) oder durch die „Rahmenplanung Steilshoop Nord“ beeinträchtig beziehungsweise müssen dadurch ihren Standort räumen? a. Welche neuen Standorte sollen diesen Einrichtungen/Projekten (Stand: 24.3.2016) im Ausgleich dieser Verdrängung zugewiesen werden? (Bitte für jede Einrichtung/jedes Projekt mit Nennung des jetzigen Standorts sowie des zukünftig angedachten Standorts mit Zeitpunkt der Verlagerung angeben in einer Tabelle angeben.) b. Welche der jeweiligen Einrichtungen/Projekte haben bisher (Stand 24.3.2016) zustimmend, welche ablehnend darauf reagiert? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 8. a. integrieren.) c. Welche Begründungen wurden bei den Ablehnungen angegeben? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 8. a. integrieren.) d. Mit welchen dieser Einrichtungen/Projekte laufen gegenwärtig noch Verhandlungen über deren zukünftige Verbringung? (Bitte in der Tabelle zu 8. a. angeben.) e. Beteiligen sich Bezirk und/oder Senat finanziell beziehungsweise anderweitig an einer Lösung für diese Einrichtungen/Projekte, wenn ja in welcher Höhe beziehungsweise auf welche Weise? Das Bezirksamt Wandsbek hat die steg mit der Projektentwicklung des Campus Steilshoop beauftragt. Darin enthalten ist die Vermittlungsfunktion bei Realisierung und Betrieb der Interimslösungen. Über die Realisierung des Interimsbetriebes der Einrichtungen ist die steg Stadtteilinitiativen, Vereinen und weiteren Akteuren, die das jetzige Bildungszentrum für ihre Aktivitäten nutzten, auf der Suche nach passenden Ausweichstandorten behilflich (zum Beispiel bei Stadtteiltreff AGDAZ, Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde, Kath. Gemeinde St. Johannis, Schule am See, Alraune gGmbH). Zu den jeweiligen Ausweichstandorten der einzelnen Einrichtungen siehe Drs. 21/908 und 21/927. Ablehnungen zu diesen Planungen sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen: entfällt. 9. Wie weit ist die Ausschreibung für den Abriss des Bildungszentrums Steilshoop mittlerweile (Stand 24.3.2016) vorangekommen? a. Steht bereits eine Abrissfirma für den Auftrag fest, wenn ja, welche ist das? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3778 7 b. Soll weiterhin zuerst mit dem Teilabriss des moderneren Gebäudetrakts des Bildungszentrums begonnen werden, wenn ja, für wann genau ist der Beginn des Teilabrisses gegenwärtig vorgesehen? c. Wenn nein, welche anderen Pläne werden stattdessen hinsichtlich des Abrisses verfolgt und wann genau sollen sie an welchen Gebäudeteilen begonnen werden? Siehe Antwort zu 2. bis 2.b. 10. Prüft der Senat gegenwärtig (Stand: 24.3.2016) nach Umzug der Grundschule am See (Borchertring) im Zuge des Campus-Neubaus eine Nachnutzung des aufgegebenen Standorts als Unterbringung für geflüchtete Menschen oder existieren bereits Pläne dafür? Wenn ja: a. Welche sanierungsbedingten Herstellungen sind dafür gegebenenfalls wann am Gebäude vorgesehen und welche Kosten werden dafür veranschlagt? b. Ab wann genau ist eine derartige Unterbringung gegebenenfalls beabsichtig und für wie lange soll sie vorgesehen werden? c. Für wie viele Menschen sollen gegebenenfalls welche Räumlichkeiten des Standorts für diese Unterbringung genutzt werden? d. Wenn nein, was spricht gegen diese Nachnutzung Schulgebäudes? (Bitte erläutern.) Nein. Der Senat hat sich hiermit weder in Bezug auf die Erstaufnahme noch auf die öffentlich-rechtliche (Folge-)Unterbringung geflüchteter Menschen befasst. Im Übrigen: entfällt. Drucksache 21/3778 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Auszüge aus der Stellungnahme der Sozial AG Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek vom 29.7.2015 „Das Herausfallen der Erziehungsberatung (EB) als fachliches Bindeglied zwischen Stadtteilschule, Elternschule, FamilienService -Point und Haus der Jugend wegen der erzwungenen Verkleinerung des Baus durch fehlende Mittel.“ Alternative wäre gewesen, alle verbleibenden Einrichtungen anteilig zu verkleinern . Das Quartierszentrum kann auch ohne EB funktionieren. Die EB ist die Einrichtung, die durch Abbruch des Bildungszentrums nicht „obdachlos“ wird und weiterhin an ihrem bisherigen Standort im Stadtteil vertreten sein wird. „Eine für die Elternschule nicht funktionale Standortlösung im 1. OG droht die Arbeit dieser niedrigschwelligen Einrichtung, die sich vor allem an junge Eltern und ihre Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren wendet, erheblich zu behindern. Die barrierefreie und ebenerdige Erreichbarkeit ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Arbeit.“ Es gibt keine sachlichen Gründe, warum eine Elternschule nicht im OG funktionieren kann. Sie wird einen einladenden Zugang und einen großen Fahrstuhl bekommen. Eine kompakte und mehrgeschossige Bauweise ist flächen- und ressourcenschonend und entspricht dem allgemeinen Stand der Technik. „Den exponierten Standort im Frontbereich an die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) zu vergeben, da sie nur an 3 Tagen in der Woche stundenweise geöffnet hat. Geschlossene Räume sind ein schlechtes Aushängeschild für ein neu entstehendes QZ“ Exponierte Stellung der HÖB ist gewollt , weil sie vermutlich das meiste Publikum anziehen wird, was dem QZ zugutekommt. Außerdem werde benachbart der AGDAZ-Stadtteiltreff vertreten sein. „Der Verlust der aus Quartiersmitteln errichteten Räume E 16 / 17 / 18 im derzeitigen Bildungszentrum bei der Planung des neuen QZ: kostenfreie Räumlichkeiten für alle Initiativen und Bewohnerbedarfe des Stadtteils sind auch weiterhin erforderlich. Alraune wird zwar Stadtteil- Veranstaltungsräume betreiben, muss jedoch dafür durch kostenpflichtige Vermietung die Refinanzierung garantieren.“ Auch im zukünftigen Campus- Gebäude wird es Räume zur Mitnutzung geben. Näheres zu den Kosten wird erst mit dem Betriebskonzept erarbeitet werden, wenn die Investitionsplanung abschließend fertiggestellt ist. „Die immer wieder unkonkreten und verschobenen Umzugstermine. Dies führt zu einer Verunsicherung unter den Einrichtungen und es wird gefragt, welche Konsequenzen die Verschiebung für die Karenzzeit der Stadtteilschule bedeutet.“ Hier hat es inzwischen eine verbindliche Aussage von SBH gegeben, die über die steg auch in den Stadtteil kommuniziert wurde. „Die Anrechnung der Kosten für die Interimslösungen der zu verlegenden Einrichtungen auf die Ausstattung und Größe des Quartierszentrums führt zu weitere Qualitätsverschlechterungen .“ Aufgrund des engen Finanzierungsrahmens werden einige Einrichtungen auch Abstriche während der Interimsunterbringung machen müssen. Gemeinsam sind Bezirksamt und SBH bemüht, die Kosten der Interimsunterbringung z.B. durch überwiegende Nutzung von Schulimmobilien so gering wie möglich zu halten. Es muss nicht befürchtet werden, dass auftretende Kosten hier unmittelbare Auswirkung auf die Ausstattung des QZ haben werde.