BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3779 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Neuverhandlung von Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen vorrangig im Stadtteil Billwerder In der Antwort auf meine Anfrage „Potenzialflächen im Rahmen der Neuverhandlung von Pachtverträgen“ (Drs. 21/1255) wurden für das Jahr 2016 Flächen in den Bezirken Harburg und Bergedorf in der Größe von circa 590 ha mit auslaufenden Pachtverträgen angegeben. Nach Angaben von Pächtern aus Billwerder finden derzeit keine Gespräche des Landesbetriebs Immobilien und Grundvermögen (LIG) mit den Pächtern zur Verlängerung der Pachtverträge statt. Laut Auskunft des Senats sind in Billwerder circa 25 ha, verteilt auf 39 Pachtflächen und zehn Pächter, als „Potenzialfläche“ vorgesehen. In der Antwort des Senats wird dazu ausgeführt, dass der als Potenzialfläche vorgesehene Flächenanteil regelhaft mit einer einjährigen Kündigungsfrist verpachtet wird, während die restliche Fläche um 18 Jahre Vertragsdauer verlängert wird. Zwar hat der Senat in der Antwort auf meine Anfrage die „Potenzialflächen“ als „in der Regel“ in unmittelbarer Nähe der Hofstellen, an Straßenrändern oder an Deichen liegend charakterisiert, aber die Formulierung lässt auch in Bezug auf Bebauungspläne für „Oberbillwerder“ (Neuallermöhe 3) Interpretationsspielraum . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Pachtverträge mit jeweils wie viel Hektar Fläche gibt es in Billwerder ? Zehn mit insgesamt 521,08 ha (0,73 ha, 53,42 ha, 96,41 ha, 3,75 ha, 130,40 ha, 190,94 ha, 1,81 ha, 1,40 ha, 40,00 ha und 2,22 ha). 2. Wie viele dieser Verträge mit jeweils wie viel Hektar Fläche laufen in den nächsten fünf Jahren (einschließlich 2016) aus? Alle außer dem Vertrag über 190,94 ha. 3. Wie viele der vorgenannten Pachtverträge, die ab einschließlich 2016 auslaufen, sind mittlerweile bereits verlängert worden? Bitte mit dem Vertragslaufende und Flächengröße angeben. Nur der in Antwort zu 2. genannte Vertrag, der um 40,77 ha erweitert wurde. Im Übrigen äußert sich der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner grundsätzlich in ständiger Praxis nicht zu Einzelheiten von Miet- und Pachtverträgen. Drucksache 21/3779 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Für wie viele der in der Drs. 21/1255 angegebenen Pachtflächen in den weiteren Gemarkungen Allermöhe, Altengamme, Bergedorf, Curslack, Boberg, Moorfleet und Nincop, deren Verträge 2016 auslaufen, wurden die Pachtverträge mittlerweile verlängert und wie groß sind die betroffenen Flächen? Elf mit insgesamt 307,94 ha (1,43 ha, 1,12 ha, 1,60 ha, 0,34 ha, 1,72 ha, 112,13 ha, 13,36 ha, 50,75 ha, 104,51 ha, 2,41 ha und 18,57 ha). Zu den in 2016 auslaufenden Verträgen: 5. Warum wurden diese Verträge noch nicht verlängert? Siehe Antworten zu 6. und 11. 6. Haben bereits Gespräche über eine Verlängerung der 2016 auslaufenden Pachtverträge in den Bezirken Bergedorf und Harburg stattgefunden ? a. Wenn ja: Welcher Verhandlungsstand wurde bisher erzielt? b. Wenn nein: warum nicht? Ja. Mit Ausnahme der vom zukünftigen Plangebiet Oberbillwerder betroffenen Pachtverhältnisse sowie vier weiterer Pachtverhältnisse (je zwei in den Bezirken Bergedorf und Harburg), die aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht weiter als Resthöfe verpachtet werden, sollen alle Hofpachtverträge in Abstimmung mit dem Bezirk Bergedorf verlängert werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Bis wann wird der LIG die Gespräche über eine Verlängerung der Pachtverträge (wieder) aufnehmen? Siehe Antworten zu 5. und 6. 8. Im Bezirk Bergedorf gab es eine Übereinkunft zur Vorgehensweise zwischen dem LIG, dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung. Welche Auswirkungen hat diese auf die Verlängerung der auslaufenden Pachtverträge ? Siehe Antwort zu 6. 9. Wie groß ist die durch das LIG verpachtete Fläche, die im F-Plan für eine Bebauung nördlich der Bahnlinie Hamburg-Berlin in Höhe der S- Bahn-Haltestelle Allermöhe vorgesehen ist? Etwa 119 ha. 10. Wie viele Pachtverträge mit welchem Vertragsende umfasst diese Fläche ? Acht. Im Übrigen äußert sich der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner grundsätzlich in ständiger Praxis nicht zu Einzelheiten von Miet- und Pachtverträgen. 11. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Großbausiedlung in Oberbillwerder – Kommt „Neuallermöhe III“?“ (Drs. 21/1866) des Abgeordneten Dennis Gladiator hat der Senat im Oktober letzten Jahres geantwortet, dass es derzeit „keine weitere konkrete Planung“ gibt. Gibt es Planungen zum Bau eines Wohngebietes „Oberbillwerder“? Wenn ja: In welchem Stadium befinden sich diese Planungen? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Konkrete Planungen oder Planungsvorbereitungen bestehen bisher nicht.