BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3781 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Unterschiedliche Belegungszahlen in den Unterkünften? – Welcher Stand ist maßgebend?  Die Unterbringung von Asylbewerbern in Hamburg stellt die Bezirke vor massive Herausforderungen. Geplante Größenordnungen sowie Standortauswahl ändern sich. Nicht nachzuvollziehen ist die unterschiedliche Ausweisung von Belegungszahlen in den Unterkünften durch offizielle Stellen der Stadt und Bezirke. Laut offiziellem Stadtportal für Hamburg (www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte, Stand 10.03. bis 11.03.16) werden unter dem Logo „Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge“ den einzelnen Unterbringungsstandorten in den Bezirken Belegungszahlen zugewiesen. Diese entsprechen in der Addition allerdings nicht immer den Gesamtbelegungszahlen für die Bezirke. Teilweise weichen diese, wie etwa für den Bezirk Mitte, in der Gesamtbelegung gravierend ab. Dies gilt auch für die Unterbringungszahl der „Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen“ auf der Fläche Suurheid. Laut einer Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/3073) vom 5. Februar 2016 wird dabei mit circa 750 Wohneinheiten geplant. Eine Erklärung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 6. Oktober 2015 spricht gar von „einer sehr engen Belegung mit durchschnittlich mindestens fünf Personen pro Wohnung“. Dies entspricht einer Unterbringungsmöglichkeit von circa 3.750 Personen. Einem Antrag vom November 2015 zufolge beschloss die regierende Bezirkskoalition Rot-Grün in Altona eine Unterbringung von maximal 2.000 Personen auf der Fläche Suurheid. Auf dem Stadtportal (Stand 11.03.2016) ist der Standort Suurheid mit 3.700 Plätzen ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ werden regelmäßig aktuelle Informationen zu den bestehenden und geplanten Standorten zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgeschlüsselt nach Bezirken veröffentlicht. Dabei wird nicht die aktuelle Belegung, sondern die maximale Platzkapazität der Unterkünfte ausgewiesen. Seit Anfang März 2016 werden die Übersichten auf der oben genannten Homepage vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge gepflegt. Während einer Aktualisierung am 10. und 11. März 2016 wurde die Kurzzusammenfassung zu den Bezirken nicht angepasst. Eine Korrektur ist bereits erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/3781 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1) Wie erklärt sich der Senat beziehungsweise die entsprechende Behörde die Differenzen in der Addition der Belegungszahlen für die Bezirke? Bitte jeweils für jeden Bezirk begründen. a. Wer ermittelt auf welcher Grundlage die jeweils neu ausgewiesenen Einzelbelegungszahlen für das Stadtportal für Hamburg? b. Welche Stelle respektive Behörde ist verantwortlich für die Ausweisung der Gesamtbelegungszahlen der Bezirke? c. Inwieweit kooperieren Bezirke und Senat in der Ausweisung der Belegungszahlen? 2) Wie begründet der Senat die Diskrepanz zwischen der von uns eigens im Stadtportal aufaddierten Zahl von 7.303 untergebrachten Personen im Bezirk Mitte zur eingangs auf der Internetseite erfolgten Angabe von rund 8.000 Menschen (Stadtportal FuHH, Stand 11.03.2016)? Siehe Vorbemerkung. 3) Das Stadtportal weißt in der aktuellen Version vom 11.03.2016 den geplanten Standort Haßlohredder in Billstedt mit circa 2.500 Plätzen nicht aus. Besteht weiterhin die Absicht, den Standort am „Haßlohredder “ mit 2.500 Plätzen zu realisieren (Stadtportal FuHH, Stand 14.01.2016 und 02.03.2016)? a. Wenn nein, wo plant der Senat einen alternativen Standort und mit wie vielen Plätzen? b. Warum weißt die aktuelle Version des Stadtportals vom 11.03.2016 den geplanten Standort Haßloredder nicht mehr aus? Der Standort Haßloredder wird nicht mehr verfolgt und ist daher im Stadtportal nicht mehr ausgewiesen. Die Planung hinsichtlich eines Alternativstandorts ist noch nicht abgeschlossen. 4) Wie viele Personen sollen nach aktuell gültiger Planung auf der Fläche Suurheid untergebracht werden? Zurzeit werden circa 400 Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen für bis zu 2.000 Personen geplant. a. Wie erklärt sich der Senat beziehungsweise die zutreffende Stelle die Differenz des Beschlusses der Bezirksversammlung Altona (Drs.-Nummer: 20-1789) mit der Ausweisung der Belegungszahl auf dem Stadtportal? Das Stadtportal wird kurzfristig aktualisiert. b. Inwieweit gelten die Beschlussvorlagen des Bezirksamtes Altona insbesondere vor dem Hintergrund der Belegung mit 2.000 Personen als bindend? Wenn nein, warum nicht? c. Schließt der Senat beziehungsweise die zutreffende Stelle eine Erhöhung mit mehr als 2.000 Personen aus? Bitte sowohl bei Bejahung als auch Verneinung begründen. Der zitierte Beschluss (Drs. 20-1789 der Bezirksversammlung Altona) hat für das Bezirksamt Altona gemäß § 19 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) bindenden Charakter und ist gleichzeitig eine Empfehlung gemäß § 27 (1) BezVG an die zuständige Fachbehörde. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3781 3 5) Welche Gebäude beziehungsweise welche Gebäude in welcher Bauweise mit wie vielen Geschossen sind auf dieser Fläche nach aktuell gültiger Planung vorgesehen? Es sind nach derzeitigem Planungsstand Geschosswohnungsbauten sowie Reihenhäuser vorgesehen. Diese sind in offener Bauweise mit zwei bis fünf Geschossen geplant. a. Wie viele Wohneinheiten sind für Einheimische und Migranten mit jeweils welcher durchschnittlichen Belegungszahl (Personen je Wohneinheit) geplant? b. Wie viele Wohneinheiten stehen davon Mietern und Eigentümern zur Verfügung? Es sind insgesamt 600 Wohneinheiten geplant, davon circa 400 Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen für Flüchtlinge. Die Festbauten für Flüchtlinge werden mit bis zu fünf Personen pro Unterkunft belegt und zu einem späteren Zeitpunkt auch anderen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838. c. Sind bei dem hohen Anteil allein eingereister Personen und der geplanten Durchschnittsbelegung bei mehreren Personen pro Wohnung entsprechende Wohngemeinschaften von Alleinstehenden vorgesehen? In jeder Unterkunft wird eine sozialverträgliche Mischung von Familien sowie alleinstehenden Männern und Frauen verschiedener Nationalitäten angestrebt. Die „Festbauten mit der Perspektive Wohnen“ bieten Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive eine öffentlich-rechtliche Unterbringung in Wohnungen, die vorrangig aus Gemeinschaftsunterkünften des gleichen Bezirks kommen. Teilen sich unterschiedliche Parteien (insbesondere bei Alleinstehenden) ein Zimmer oder eine Wohnung, wird darauf geachtet, Menschen zusammenzubringen, die die gleiche Sprache sprechen und/oder einen gemeinsamen kulturellen Hintergrund haben. Die Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen ermöglichen einen wichtigen Schritt in Richtung Integration in Sprache, Arbeit und Mietwohnung. Soweit es die Kapazitäten zulassen, wird bei der Unterbringung auch auf individuelle Wünsche Rücksicht genommen. Die konkrete Belegungsplanung erfolgt gemäß Bedarf zeitnah vor der Inbetriebnahme. Die Belegungssteuerung wird durch f & w fördern und wohnen AöR in der oben beschriebenen Weise vorgenommen. Der stadteigene Träger beschäftigt in den Quartieren ein zum großen Teil aus Sozialpädagogen bestehendes Team des Unterkunftsund Sozialmanagements sowie eigene Haustechniker.