BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3783 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Folgen der Amtsenthebung von Präsidentin und Kanzler der HAW (2) Die Antworten des Senates und die weitere Entwicklung geben Anlass für Nachfragen zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3342. Ich frage den Senat: 1. Ist inzwischen über den Antrag des amtsenthobenen Kanzlers der HAW entschieden (Frage 3. in der Drs. 21/3342)? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. 2. Was wurde der amtsenthobenen Präsidentin wann zugesagt? Insbesondere : Wurde ihr eine unbefristete Stelle zugesagt? Welche Dotierung sollte diese Stelle haben? Ende 2013 wurde der damaligen Präsidentin eine unbefristete Professur zugesagt. Eine Zusage über die Dotierung der Professur erfolgte nicht. 3. Wieso wurde ihr nicht „eine andere Stellung im Hochschuldienst“ (§ 80 Absatz 5 Satz 3 HmbHG) zugesagt? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Wer hat die Zusage wann erteilt? Wann wurde die abgewählte Präsidentin in ihr Amt gewählt? Die ehemalige Präsidentin wurde durch den Hochschulrat am 13. Juni 2013 gewählt, vom Hochschulsenat am 11. Juli 2013 bestätigt und trat ihr Amt zum 1. März 2014 an. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wurde die abgewählte Präsidentin inzwischen auf eine Professur berufen ? Wenn ja: Auf welche und handelt es sich dabei um eine W2-Professur oder eine W3-Professur? Die ehemalige Präsidentin wurde zur W3-Professorin ernannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 6. Wie viele W2- und wie viele W3-Professuren gibt es an der HAW? An der HAW Hamburg gibt es derzeit 303 W2- und zwölf W3-Professuren. 7. Wurde das amtierende Präsidium der HAW von der zuständigen Behörde seit der Abwahl befragt, wie die Stelle für die amtsenthobene Präsidentin ausgestaltet werden sollte? Wie hat das Präsidium geantwortet? Drucksache 21/3783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Insbesondere: welche Einstufung (W2 oder W3? Befristet oder unbefristet ?)? 8. Sofern die Berufung abweichend von der Empfehlung des Präsidiums erfolgte: Warum wurde von der Empfehlung abgewichen? Mit dem Präsidium befand sich die zuständige Behörde in einem engen Austausch. Die Ernennung als W3-Professorin erfolgte in Anerkennung der bisherigen Anstellungen und Leistungen der ehemaligen Präsidentin. 9. Wer hat über die Berufung der amtsenthobenen Präsidentin entschieden ? Die Ernennung der ehemaligen Präsidentin erfolgte durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. 10. Wurde für die amtsenthobene Präsidentin eine neue Stelle geschaffen? Wenn ja: Wie kann es sich dann um eine Professur „aus dem Stellenbestand der HAW“ handeln? Wenn nein: Was hat der bisherige Stelleninhaber getan? Was wird die amtsenthobene Präsidentin auf dieser Stelle tun? Für die ehemalige Präsidentin wurde eine seit dem 1. September 2010 bestehende und nicht ausgenutzte Stelle besetzt. Die Widmung der Stelle wird derzeit abgestimmt. 11. Inwieweit hat Senatorin Fegebank in den Entscheidungsprozess über die Berufung der amtsenthobenen Präsidentin eingegriffen? Welche Entscheidungen hat sie getroffen? Siehe Antwort zu 9.