BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3785 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausbau der U-Bahn Zu den von der HOCHBAHN am 23. März 2016 vorgestellten Planungen betreffend den Ausbau des U-Bahn-Netzes ergeben sich einige Fragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wieso kann ein 90-Sekunden-Takt nur mit fahrerlosen Schnellbahnzügen realisiert werden? 2. Können die bisherigen Schnellbahnlinien auch auf einen 90-Sekunden- Takt umgestellt werden? Wenn ja: Was ist dafür nötig, wie viel kostet das und wie lange dauert das? Wenn nein: warum nicht? Bei einem konventionellen Signalsystem ist die Strecke in feste, signalgesicherte Abschnitte (sogenannte Blöcke) eingeteilt. Die Signalisierung stellt sicher, dass sich in jedem Block nicht mehr als ein Zug befindet. Bei einem automatisierten Betrieb erfolgt die Blockaufteilung dynamisch, in Abhängigkeit von den Positionen und aktuellen Geschwindigkeiten der Züge. Hierdurch sind deutlich dichtere Takte möglich. Ein vollautomatischer Betrieb ist auf den bestehenden U- und S-Bahn-Linien aufgrund der baulichen und technischen Randbedingungen derzeit nicht darstellbar. Durch einen teilautomatischen Betrieb, bei dem der Zugfahrer beziehungsweise Triebfahrzeugführer weiterhin den Fahrgastwechsel überwacht, durchführt und gegebenenfalls den Zug bei Bedarf anfährt oder anhält, wären auch im U- und S-Bahn-Bestandsnetz Taktdichten von 90 Sekunden grundsätzlich erreichbar. Ohne eine solche Teilautomatisierung könnte ein 90-Sekunden-Takt nicht stabil gefahren werden. Die Folge wären erhebliche Störungen im Betriebsablauf. Um einen teilautomatisierten Betrieb im Bestandsnetz der U-Bahn einführen zu können , müssten zunächst ausführliche Analysen über die infrage kommenden Abschnitte angestellt werden, um Aussagen zu Zeit- und Kostenrahmen seriös treffen zu können . 3. Würde die Einführung des 90-Sekunden-Taktes die S-Bahn von der Realisierung der Anbindung von Osdorf/Arenen ausschließen? Nein. 4. Welche Kosten verursacht der Schnellbahnausbau nach Bramfeld beziehungsweise Horner Geest? Sofern diese Frage nicht beantwortet Drucksache 21/3785 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werden kann: Wieso ist das nicht Teil der Machbarkeitsstudie gewesen? Wann können die Kosten benannt werden? Mit den Machbarkeitsstudien wurden nur die prinzipielle Durchführbarkeit der Vorhaben sowie die groben baulichen, betrieblichen und verkehrlichen Randbedingungen geklärt. Erst auf Basis weiterer Untersuchungen wird es möglich sein, die voraussichtlichen Baukosten mit einer hinreichenden Genauigkeit zu bestimmen. Der Senat wird die Bürgerschaft über die Ergebnisse dieser Kostenermittlung informieren. 5. Welche Abschnitte der U5-Ost sollen oberirdisch verlaufen? Nach bisherigem Planungsstand soll die U5-Ost im Bereich der Haltestelle Sengelmannstraße oberirdisch verlaufen. 6. Welche Bundesmittel stehen in den nächsten zehn Jahren für Hamburger Nahverkehrsprojekte aus welchen „Töpfen“ zur Verfügung? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 7. Die Finanzierung welcher Hamburger Nahverkehrsprojekte soll bereits jetzt durch diese „Töpfe“ erfolgen? Bitte das jeweilige Projekt und die Summe benennen, die aus den „Töpfen“ bezahlt werden soll. Relevant für Hamburger Investitionsprojekte im öffentlichen Personennahverkehr sind Bundesmittel nach dem Entflechtungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) und dem Regionalisierungsgesetz. Ausschließlich für Investitionsprojekte im Hamburger öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen und verwendbar sind dabei die Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm. Folgende Projekte sollen mit diesen Mitteln finanziert werden: 8. Welche der folgenden Abschnitte der U5 sind „nicht mehr revidierbar“: U5-Ost, U5-West (Anbindung Arenen/Osdorf) und U5-Mitte (Streckenführung durch die Innenstadt)? Für keinen dieser Abschnitte wurde bisher ein Bauauftrag vergeben. Der Senat wird die Bürgerschaft jeweils vorab um Zustimmung bitten.