BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3786 21. Wahlperiode 01.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 24.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Kunstbeutelträger (II) „Kunstbeutelträger“ haben im Jahr 2013 40.000 Euro und im Jahr 2014 50.000 Euro Fördermittel der Kulturbehörde in der freien Szene der bildenden Kunst verteilt. Das Konzept steht mangels Transparenz in der Kritik. Am 12. Februar 2016 gab die Kulturbehörde nun bekannt, dass nach einem Jahr Pause das Projekt sogar ausgeweitet wird und 2016 zwei „Kunstbeutelträger“ parallel insgesamt 100.000 Euro verteilen werden. Die Angaben des Senats in der Drs. 21/3085 hierzu lassen noch Fragen offen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Senat bezeichnet in der Drs. 21/3085 den „Kunstbeutelträger“ als „Kunstprojekt“, das aus einer Diskussion mit einer von der Kulturbehörde eingeladenen „Künstlergruppe“ entstanden sei. Welche Personen gehören dieser „Künstlergruppe“ an? Wer hat diese ausgewählt und mit welcher Begründung? Welche weiteren Aufgaben hat diese „Künstlergruppe “ innerhalb der Kulturbehörde? Welche Möglichkeiten gibt es für andere interessierte Künstler, Teil dieser Gruppe zu werden? Um der freien Szene in der bildenden Kunst mehr Gehör zu verschaffen und Gesprächspartner neben den bereits existierenden Gruppen und Verbänden einzubinden , hat die Kulturbehörde erstmalig Ende 2011 auf Vorschlag des zuständigen Fachreferats anerkannte bildende Künstlerinnen und Künstler eingeladen, die gleichzeitig kulturpolitisch interessiert sind und nicht bereits durch Fachverbände vertreten werden. Die Zusammensetzung des Gesprächskreises ändert sich von Gespräch zu Gespräch. In den Jahren 2014 und 2015 fand jeweils ein Gespräch von etwa zwei Stunden statt. Die jeweils gastgebenden Künstlerinnen und Künstler haben das Recht, weitere Personen einzuladen, die sie als sinnvolle Unterstützung bei dem jeweiligen Gesprächsthema sehen. Seit der zweiten Sitzung ist als ständiges Mitglied der Geschäftsführer des Berufsverbandes bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) bei den Gesprächen anwesend und seit Januar 2016 zusätzlich der 1. Vorsitzende des BBK. Auf der Seite http://kunstbeutel-hamburg.de/das-kommite/ sind einige Gesprächspartner aus den Jahren 2013 und 2014 aufgeführt, die Vorschläge für den Kunstbeutelträger gemacht haben. Der in der Zusammensetzung stark wechselnde Gesprächskreis hat kein Mandat und trifft keine Entscheidungen, sondern dient dazu, der Kulturbehörde Hinweise für die Entwicklung des Kunstgeschehens in Hamburg zu geben. Drucksache 21/3786 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Der Senat gibt in Drs. 21/3085 an, der „Kunstbeutelträger“ sei zwei Mal evaluiert worden. Auf welche Weise genau wurde diese Evaluation durchgeführt und von wem? Die Kulturbehörde hat das gesamte Projekt überprüft und ausgewertet. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler wurden einbezogen, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wurde. 3. Für den neuen Durchlauf des Projekts ist das Vorschlagsrecht zur Benennung eines „Kunstbeutelträgers“ ausgeweitet worden auf jedermann . Wie wird sichergestellt, dass bei diesem Verfahren tatsächlich nur diejenigen im Lostopf des Amtsleiters landen, die die erforderlichen Kriterien (fachliche Kompetenz, finanzielles Grundwissen et cetera) erfüllen ? In welchem Umfang wird die Plausibilität der Vorgeschlagenen geprüft und von wem? Die Kunstbeutelträgerin beziehungsweise der Kunstbeutelträger benötigt vorrangig fachliche Kompetenz und fundierte Kenntnisse der Hamburger Kunstszene. Die finanzielle Abwicklung wird ausschließlich von der Kulturbehörde durchgeführt. Die Plausibilität der Vorschläge wird anhand der genannten Kriterien von der Kulturbehörde eingehend geprüft. 4. Die von der Kulturbehörde gesetzte Frist für Vorschläge war der 13. März 2016. Wie viele Vorschläge sind bis dahin eingegangen? Wie viele davon sind nach einer Prüfung als geeignet in den Lostopf übernommen worden? 47 Vorschläge sind eingegangen. Die Prüfung dauert noch an. 5. Wann wird die endgültige Entscheidung getroffen, welche zwei Personen 2016 „Kunstbeutelträger“ werden? Nach Abschluss der Prüfung voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs 2016. 6. In welchem Umfang beteiligt sich die Körber-Stiftung finanziell, wie es die Pressemitteilung des Senats vom 12. Februar 2016 mitteilt? Welche Vereinbarung liegt dem zugrunde? Welchen weiteren (nicht finanziellen) Beitrag leistet die Körber-Stiftung? Es gibt eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes mit der Körber-Stiftung, die sich mit einem Betrag von 20.000 Euro beteiligt. Die Preisträger sollen in einer Abschlussveranstaltung mit anschließender öffentlicher Diskussion bekannt gemacht werden (siehe Drs. 21/3085). Es ist geplant, dass die Körber-Stiftung die Abschlussveranstaltung ausrichtet und entsprechend bewirbt. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 7. Wie viel Geld wird aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt? Erfolgt dies weiterhin aus dem Produkt „Bildende Kunst“ der Produktgruppe 251.02? 8. In der Drs. 21/3085 wird als Finanzierung das Produkt „Bildende Kunst“ der Produktgruppe 251.02 angegeben. Wie hoch ist jeweils das Soll dieses Produkts in den Haushaltsjahren 2013, 2014, 2015 & 2016? Wie viel Geld wurde jeweils ausgeschöpft und wie viel ist jeweils nicht ausgegeben worden? Im Jahr 2013 wurden 40.000 Euro und 2014 50.000 Euro für das Kunstprojekt „Kunstbeutel “ zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2015 wurde das Projekt ausgesetzt, mit dem Ziel, 2016 eine größere Summe zur Verfügung zu stellen. Für 2016 sind insgesamt vorgesehen: 100.000 Euro (50.000 Euro aus 2015, 30.000 Euro aus 2016 – jeweils aus Produktgruppe 251.02 – und 20.000 Euro durch die Körber-Stiftung). Zusätzlich werden noch jeweils pro Jahr 5.000 Euro Abwicklungskosten eingesetzt, also 10.000 Euro im Jahr 2016. Aus dem Produkt „Bildende Kunst“ erfolgt ebenfalls die Finanzierung von Zuwendungen an das Kunsthaus und den Kunstverein sowie für Kunst im öffentlichen Raum. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3786 3 Der Haushalt der Kulturbehörde wurde zum Haushalt 2014 nach SNH übergeleitet. Eine Abbildung der erbetenen Daten in der geltenden Produktstruktur ist für 2013 nur bedingt möglich, da die ausgewiesenen Solldaten nicht unterjährige Sollveränderungen berücksichtigen. Mit Stand vom 29. März 2016 ergibt sich folgendes Bild: 1-251.02.12 Soll (Tsd. Euro) Ist (Tsd. Euro) Abweichung Soll-Ist (Tsd. Euro) 2013 1.593 1.556 37 2014 2.748 2.306 442 2015 2.763 2.136 627 2016 2.018 468 1.550 Für die nicht verausgabten Mittel bestanden beziehungsweise bestehen entsprechende Mittelbindungen. 9. Für den „Kunstbeutelträger“ werden jährlich 50.000 Euro als Fördermittel zur Verfügung gestellt. Ist diese Summe ausschließlich an dieses Projekt gebunden oder gibt es Pläne Seitens der zuständigen Behörde, diese Summe im Bereich der Förderung bildender Kunst auch für andere Projekte einzusetzen? Ob und in welchem Umfang Mittel in 2017 für dieses oder andere Projekte der bildenden Kunst zur Verfügung stehen, ist noch nicht entschieden. 10. Wurde das Verfahren durch die zuständige Behörde rechtlich geprüft? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Die Vergabe der Mittel als Auszeichnungen und deren finanzielle Abwicklung ist rechtlich abgesichert. Die Entscheidung der Auszeichnung ist entsprechend dem Verfahren bei einigen anderen Preisen einer fachkompetenten Person überlassen. Die Person ist dem Amtsleiter jeweils bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.