BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3792 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Eckdaten zum Haushalt 2017/2018 (2) – Was verschweigt der Senat? Dem Transparenzportal ist zu entnehmen, dass der Senat in seiner Sitzung am 26.01.2016 verbindliche Eckdaten für den Haushaltsplan-Entwurf 2017/ 2018 für die einzelnen Fachbehörden beschlossen hat. Am 01.03.2016 hat der Senat dagegen meine in Drs. 21/3394 gestellte Frage nach festgelegten Eckdaten für die einzelnen Einzelpläne mit Hinweis auf die interne Entscheidungsvorbereitung und Meinungsbildung des Senats nicht beantwortet. Dies erscheint mehr als fragwürdig, da ja der Senat mit einem konkreten Beschluss gerade einen Meinungsbildungsprozess beendet hat. Die interne Entscheidungsvorbereitung über die abgefragten Eckdaten war somit zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/3394 längst abgeschlossen. Es ist nicht erkennbar, was einer Veröffentlichung der beschlossenen Eckwerte entgegensteht. Dies erfolgt zum Beispiel auch auf Bundesebene, wo am 23.03.2016 die von der Bundesregierung beschlossenen Eckwerte für die einzelnen Ressorts für den Haushaltsplan 2017 veröffentlich wurden. Auch andere Landesregierungen sind wesentlich transparenter hinsichtlich der frühzeitigen Veröffentlichung beschlossener Haushalts-Eckwerte vor der Vorlage der ausführlichen Haushaltsplan-Entwürfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie in früheren Haushaltsplanaufstellungsverfahren hat der Senat auch im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017/2018 Eckwerte für die Haushaltsanmeldungen der Behörden festgelegt, die als Planungsgrundlage für den weiteren senatsinternen Beratungsprozess dienen. Die Eckwerte sind mit zahlreichen Bedingungen , Zielsetzungen und Verfahrensvorgaben verbunden, können bei Umschichtungen zwischen den Plänen der Behörden beziehungsweise der Allgemeinen Finanzwirtschaft und in Abstimmung mit der Finanzbehörde verändert werden und sind insofern Teil des internen Entscheidungsprozesses im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch den Senat, der erst mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplanentwurf voraussichtlich Mitte 2016 abgeschlossen sein wird. Zu Angelegenheiten seiner internen Entscheidungsvorbereitung und nicht abgeschlossenen Meinungsbildung äußert sich der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Ist es zutreffend, dass der Senat einen Beschluss über einzelplanbezogene Eckwerte für den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 getroffen hat? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Drucksache 21/3792 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist es zutreffend, dass der Senat Eckwerte für den Haushalt 2017/2018 vor der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/3394 beschlossen hat? 3. Warum genau verweigert der Senat in Drs. 21/3394 die Antwort auf die abgefragten Eckwerte für die Ergebnispläne, die Salden aus Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitionen und Darlehen für die einzelnen Fachbehörden beziehungsweise Einzelpläne für 2017 und 2018? 4. Welche Nachteile im Einzelnen sind aus Sicht des Senats mit einer zeitnahen Veröffentlichung von beschlossenen Eckwerten für Haushaltsplan -Entwürfe verbunden? 5. Welche einzelnen Festlegungen und Vorgaben hat der Senat bereits für die einzelnen Fachbehörden für den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 beschlossen? Zu den verbindlichen Obergrenzen der Eckwerte 2017/2018 für den Gesamthaushalt siehe Drs. 21/2678. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.