BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3794 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie kritisch ist die Liquiditätssituation des LIG? (2) Zu den Antworten des Senats in Drs. 21/3298 ergeben sich diverse Nachfragen . Ich frage den Senat: 1. Mit rund 308 Millionen Euro war der Finanzmittelbestand des LIG am 31.12.2015 deutlich höher als noch Anfang November geplant (114 Millionen Euro gemäß Drs. 21/2080). 1.1. Aus welchen genauen Gründen lag der Finanzmittelbestand um fast 200 Millionen Euro über den vorherigen Planungen? 1.2. Welche einzelnen Geschäftsvorfälle haben die Liquiditätssituation des LIG zum Jahresende 2015 positiv beeinflusst? Insbesondere zeitliche Verschiebungen geplanter Immobilienankäufe (zum Beispiel des Objektes Bramfelder Chaussee 130, siehe Drs. 21/3298) und Entwicklungsprojekte (zum Beispiel Jenfelder Au, Pergolenviertel oder Elbinselprojekte der IBA Hamburg GmbH) sowie zusätzliche Immobilienverkäufe (zum Beispiel des Objektes Überseering 33/33a). 2. Wie sieht die Kapitalflussrechnung des LIG für das Jahr 2015 im Einzelnen aus? Welche Abweichungen ergeben sich gegenüber den Planwerten ? Siehe Anlage. 3. In der Drs. 21/3298 verweigert der Senat weitere Auskünfte zum Ankauf der Fläche Am Anzuchtgarten mit Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner. 3.1. Ist es zutreffend, dass das Grundstück Am Anzuchtgarten von der städtischen Hamburger Friedhöfe AöR (HF) verkauft wurde? Ja. 3.2. Wurde das betreffende Grundstück der HF mit der Errichtung der AöR übertragen? Wenn nein, seit wann war HF Eigentümer der Fläche? Ja. 3.3. Was steht im Einzelnen der Veröffentlichung des Kaufpreises für die hier vorliegende Immobilientransaktion zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der städtischen HF entgegen? Drucksache 21/3794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Grundsatz, dass der Senat unter anderem zur Vermeidung von Immobilienspekulationen und zur Wahrung seiner Verhandlungsposition bei künftigen Immobiliengeschäften Kaufpreise und andere Einzelheiten von Grundstücksgeschäften nicht veröffentlicht . 4. Gemäß Drs. 21/3298 sind keine Kosten beim LIG für die Vorfinanzierung der Billebogen Entwicklungsgesellschaft (BBEG) entstanden. Dies steht im Widerspruch zu den im Zusammenhang mit der Beratung der Drs. 21/1394 vom Senat gemachten Angaben. Demnach sollte eine Weiterbelastung bereits angefallener Kosten an den LIG im 4. Quartal 2015 erfolgen (siehe Protokollerklärung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen an den Haushaltsausschuss in Drs. 21/2046). 4.1. Warum genau wurde der LIG in 2015 nicht wie angekündigt mit Kosten für die Vorfinanzierung der BBEG belastet? Weil die Gründung der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) noch 2015 erfolgt ist und die Gesellschaft insofern die Kosten im Stadtentwicklungsraum Billebogen unmittelbar übernehmen konnte. 4.2. Erfolgt oder erfolgte die Weiterbelastung an den LIG zu einem späteren Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? Nein (siehe Antwort zu 4.1.). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3794 3 Anlage Kapitalflussrechnung 2015 Plan 2015 Gem. WP 2015/2016* (in Tsd. Euro) Ist 2015 -vorläufig- (in Tsd. Euro) Kapitalfluss I (= Kapitalfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit) 15.599 154.320 Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit -135.259 -102.291 Kapitalfluss II -119.660 52.029 Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit -100.516 -100.516 davon: Ablieferung -91.751 -91.751 Kapitalfluss III -220.176 -48.487 davon: Ablieferung -91.751 -91.751 Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 317.912 356.644 Bestand am Ende des Geschäftsjahres 97.736 308.157 * inkl. Ergänzungen aus Drs. 20/13205