BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3795 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/3658 Aus den Antworten des Senats in Drs. 21/3658 zu den Planungen der Sanierung des Philosophenturms ergeben sich diverse Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Wann genau wurde festgelegt, dass die Sprinkenhof GmbH der Realisierungsträger für die Modernisierung des Philosophenturms sein soll? Am 25. März 2016. 2. Welche einzelnen Alternativen zur Auswahl der Sprinkenhof GmbH wurden mit welchem Ergebnis jeweils geprüft? Es wurde eine Abwägung zwischen den für Wissenschaftsbauten geeigneten städtischen Realisierungsträgern, insbesondere aber zwischen der GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) und der Sprinkenhof GmbH vorgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3658 und 20/6208. 3. Gemäß Drs. 20/14486 strebt der Senat einen „gewissen Wettbewerb“ zwischen den Realisierungsträgern an. In welcher Form wurde der Wettbewerbsgedanke bei der Auswahl des Realisierungsträgers für die Modernisierung des Philosophenturms berücksichtigt? Geplant ist, die Sprinkenhof GmbH mit den Bauvorhaben am Campus am Von-Melle- Park und die GMH mit denen am Campus an der Bundestraße zu beauftragen, sodass sowohl einzelne Gebäude als auch ganze Wissenschaftsstandorte in Wettbewerb und Benchmarking gemäß Drs. 20/14486 einbezogen werden können. 4. In der Antwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3658 begründet der Senat die Auswahlentscheidung für die Sprinkenhof GmbH insbesondere mit der beim Bau des CHYN belegten fachlichen Eignung. 4.1. Inwiefern ist der komplette Neubau eines Forschungsgebäudes mit einem hohen Technik- und Laboranteil vergleichbar mit der Sanierung des Bestandsgebäudes Philosophenturm? Die Modernisierung des Philosophenturms stellt insbesondere aufgrund der Nutzung (Seminarräume, Sprachlabore, Büros, Bibliotheken, Mensa), der Denkmalschutzanforderungen und des Bauens im Bestand eine komplexe Aufgabe dar. Im Übrigen sind Wissenschaftsbauten zumeist Unikate, die einer unmittelbaren, umfassenden und detaillierten Vergleichbarkeit in der Regel nur begrenzt zugänglich sind. 4.2. Welche unterschiedlichen Erfahrungen bezüglich der fachlichen Eignung der jeweiligen Realisierungsträger wurden bislang bei den in der Umsetzung befindlichen Mieter-Vermieter-Modellen im Hoch- Drucksache 21/3795 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schulbereich (Neubau am Geomatikum, CHYN, Sanierung Trautwein -Gebäude) im Einzelnen gemacht? Die Realisierungsträger GMH und Sprinkenhof GmbH verfügen über die geforderte Kompetenz und Leistungsfähigkeit, große Bauvorhaben zu entwickeln und zu steuern. 5. Warum genau wurde die GMH nicht als Realisierungsträger für die Modernisierung des Philosophenturms ausgewählt? Siehe Antwort zu 3. 6. Gemäß der Drs. 20/14486 sieht der Senat bei Mieter-Vermieter- Modellen regelhaft den Abschluss von Vorverträgen beziehungsweise eines Letter of Intent vor. 6.1. Warum genau wird bei der Sanierung des Philosophenturms von dieser Vorgehensweise abgewichen? Es wurde nicht abgewichen. Der Generalplanervertrag ist ein Vorvertrag zum Mietvertrag . 6.2. Gibt es Zusagen gegenüber der Sprinkenhof GmbH zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Vorleistungen für die Sanierung des Philosophenturms, sofern das Projekt ohne die Sprinkenhof GmbH umgesetzt wird? Wenn ja, durch wen und in welcher Form und in welchem Umfang? Im Vorvertrag ist geregelt, dass der Realisierungsträger die ihm entstandenen Kosten für erbrachte Vorleistungen durch die zuständige Behörde erstattet bekommt.