BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3797 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Meiendorf – Aktueller Stand Nach bisherigen Berichten des Senats sollen in der geplanten ZEA 1 im Bargkoppelweg die Registrierung und die Verteilungsentscheidung erfolgen. Am 17. Februar berichteten die Senatsvertreter im Sozialausschuss, dass nun in Anlehnung an das in Heidelberg praktizierte Modellverfahren in der ZEA 2 Asylanträge durch das BAMF innerhalb von 48 – 80 Stunden entgegengenommen , Anhörungen durchgeführt und einfache Fälle entschieden werden sollen. Einzelheiten des Senatsvortrags sind im Protokoll des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration Nummer 21/7 festgehalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? Um das Modellverfahren umsetzen zu können, sind Baumaßnahmen in den folgenden Bauabschnitten geplant: Bauabschnitt 1 bis zum 30. April 2016: Fertigstellung der Halle 4 Bargkoppelweg 66 a zur Registrierung der Flüchtlinge Fertigstellung der Hallen 1 und 2 im Bargkoppelweg 60 als Unterkunft Fertigstellung Bürokomplex Halle 8 im Bargkoppelstieg 10 – 14 für die asylrechtliche Bearbeitung durch das BAMF Fertigstellung der Hallen 1 und 2 im Bargkoppelstieg 10 – 14 als Unterkunft Fertigstellung des Arztzentrums im Bargkoppelstieg 10 – 14 Bauabschnitt 1 a bis zum 30. Mai 2016: Fertigstellung der Halle 7 Bargkoppelstieg 10 – 14 als Büroarbeitsplätze Fertigstellung Arztzentrum (Röntgen) Bargkoppelstieg 10 – 14 Bauabschnitt 2 bis zum 15. Juli 2016: Fertigstellung der Halle 4 Bargkoppelstieg 10 – 14 als Unterkunft Fertigstellung der Hallen 2, 3, 6 im Obergeschoss Bargkoppelstieg 10 – 14 als Unterkunft Bauabschnitt 2a bis zum 31. Juli 2016: Fertigstellung der Hallen 3, 5, 6 Erdgeschoss Bargkoppelstieg 10 – 14 Küche/ Kantine, Sanitär Drucksache 21/3797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fertigstellung der Halle 4 im Erdgeschoss Bargkoppelstieg 10 – 14 als Unterkunft Die weiteren Arbeitspakete „Informationstechnologie“, „Prozesse“ und „Personal“ sind in verschiedenen Gesprächen der Beteiligten aufgenommen und geplant worden und orientieren sich in der Umsetzung an den Terminvorgaben der baulichen Maßnahmen. Die Eröffnung des Ankunftszentrums ist für Ende Mai 2016 geplant. 2. Gibt es Überlegungen hinsichtlich Platzkapazitäten, Verfahren, Abläufen, Umbauten et cetera, die über die am 17. Februar 2016 kommunizierten Fakten hinausgehen? Wenn ja, welche? Die Verfahren und Abläufe sowie die Platzkapazitäten sind mit allen Beteiligten abgestimmt worden. Da abweichend von früheren Planungen vom Oktober 2015 mehr Büroarbeitsplätze benötigt werden, wurde Halle 7 als Erweiterung des Bürokomplexes mit eingeplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 3. Wann sind die Umbauten des Ankunftszentrums nach jetzigem Planungsstand abgeschlossen und wann nimmt es den Betrieb auf? Siehe Antwort zu 1. 4. Wie weit sind die Umbaumaßnahmen bisher voran geschritten? In welchem Umfang sind bisher Umbauarbeiten, Malerarbeiten und Einbauten der Innenausstattung erfolgt? Da die Umbaumaßnahmen des Bauabschnittes 1 innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums stattfinden, werden viele Arbeitspakete parallel ausgeführt. Alle Innenausbaumaßnahmen liegen im Plan. 5. Welche Kosten sind bisher für die erfolgten Umbau- und Malerarbeiten angefallen? (Bitte jeweils Maßnahmen und entstandene Kosten differenziert angeben.) Anfallende Kosten werden nach übergeordneten Kategorien zusammengefasst. Für eine detaillierte Auswertung nach konkreten Aufwendungen (zum Beispiel für Malerarbeiten ) wäre eine händische Auswertung aller Einzelrechnungen aus dem Zeitraum erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die bisher angefallenen Kosten in den Kategorien Werkmaterial, Montage und Honorare sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (alle Angaben in Euro): Bargkoppelstieg Bargkoppelweg 60 Bargkoppelweg 66a 2015 Werkmaterial 64.817,64 - - Montage 614.005,06 - 96.536,58 Honorar 86.948,36 1.761,80 696,15 2016 (Stand: 30.03.2016) Werkmaterial 7.453,29 - 572,99 Montage 411.833,73 572.985,00 1.607.098,19 Honorare 14.274,82 - - 6. Wie hoch ist der Ansatz der Plankosten für die Innenausstattung der gesamten Anlage? (Bitte soweit wie möglich ausdifferenzieren.) Die bauliche Innenausstattung ist mit rund 100.000 Euro veranschlagt. Für mobile Innenausstattung (Mobiliar, Geräte et cetera) gibt es keinen separaten Planansatz. 7. In welchem Umfang haben bereits Anschaffungen für die Innenausstattung stattgefunden und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Die bisher angefallenen Kosten in den Kategorien Geräte/Ausstattung (insbesondere Einrichtung und Ausstattung der Büroarbeitsplätze) und IT-Ausstattung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (alle Angaben in Euro): Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3797 3 Bargkoppelstieg 2015 Geräte/ Ausstattung 769.662,27 IT-Ausstattung 257,04 2016 (Stand: 30.03.2016) Geräte/ Ausstattung 42.555,09 IT-Ausstattung 2.268,14 Für die Standorte Bargkoppelweg 60 und 66 a sind bis zum genannten Stichtag noch keine Kosten in diesen Kategorien abgerechnet worden. 8. In welchem Umfang musste von den bisherigen Planungen abgewichen werden, um anstelle der geplanten ZEA (nur Registrierungszentrum) das Ankunftszentrum (inklusive Asylverfahren) zu realisieren? Es war stets die Einrichtung eines Ankunftszentrums geplant, in das auch Teile der Hamburger Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) integriert werden. Mit Rücksicht auf erweiterte Wünsche des BAMF, im Ankunftszentrum zusätzliche Verfahrensschritte durchzuführen, werden zusätzliche Büroarbeitsplätze eingerichtet. 9. In welchem Umfang werden die Plankosten aufgrund des neuen Konzepts von den in Drs. 21/2883 genannten Plankosten für den Umbau abweichen? Beteiligt sich der Bund an der Höhe der Kosten und wenn ja, in welcher Höhe? Es sind derzeit keine Abweichungen zu erwarten. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten. 10. In welchem Umfang weichen die in Drs. 21/2883 genannten Plankosten aus anderen Gründen ab und warum? Derzeit sind keine Abweichungen zu erwarten. 11. Welche Überlegungen gibt es aktuell hinsichtlich des Shuttle-Services zum Ankunftszentrum? Der Shuttle-Service soll durch die Hamburger Hochbahn durchgeführt werden. Es ist geplant, einen Bus vom Bahnhof Rahlstedt stündlich zum Bargkoppelweg 66 a fahren zu lassen, beginnend morgens um 5.35 Uhr und endend um 22.35 Uhr. Vom Ankunftszentrum würde jeweils stündlich ein Busverkehr zum Bahnhof Rahlstedt durchgeführt werden (beginnend 06.05 Uhr und endend 23.05 Uhr). 12. Wie viele Büros sind für das BAMF vorgesehen? Wie viele Arbeitsplätze/ Mitarbeiter/Vollzeitäquivalente des BAMF werden vor Ort sein? Es sind 23 Arbeitsplätze für die Sachbearbeiter vorgesehen und 17 Arbeitsplätze für die sogenannten Anhörer/Entscheider. Das BAMF hat auf wiederholte Nachfragen mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet , Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. 13. Wird eine Außenstelle des Verwaltungsgerichts eingerichtet? Wenn ja, wie sehen die konkreten Planungen aus? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung der Einrichtung einer Außenstelle des Verwaltungsgerichts hat ergeben, dass eine solche Maßnahme für Hamburg nicht zielführend ist. Das Verwaltungsgericht Hamburg nimmt seit Ende Februar 2016 an einer Pilotierung mit dem BAMF teil. In diesem Rahmen werden die für das gerichtliche Verfahren benötigten Asylakten nicht mehr postalisch, sondern elektronisch vom BAMF übersandt , was zu einer erheblichen Beschleunigung der Abläufe führt. Zukünftig wird das Verwaltungsgericht seine Entscheidungen ebenfalls elektronisch an das BAMF übermitteln . Drucksache 21/3797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Durch die räumliche Nähe der beiden Dienststellen ergäben sich daher keine nennenswerten weiteren Synergien. Auch durch Nähe zu den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern selbst ergäbe sich keine Verfahrensbeschleunigung, da gerade Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Dagegen würde der Aufwand einer vertretungssicheren Außenstelle das Verwaltungsgericht erheblich zusätzlich belasten. Im Übrigen findet weiterhin der Dialog mit anderen Landesjustizverwaltungen und zwischen den Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichte der anderen Länder statt, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Verfahren so effizient wie möglich durchzuführen. 14. In welchem Umfang besteht ein Austausch zwischen den in Hamburg zuständigen Stellen und den Funktionären in Heidelberg, die das Modellprojekt betreuen? Welche Informationen hat der Senat im Hinblick auf die in Heidelberg gewonnenen Erkenntnisse? Zu den Erfahrungen aller Pilot-Ankunftszentren einschließlich der Einrichtung in Heidelberg findet in den Bund-Länder-Arbeitsgremien ein kontinuierlicher Austausch statt. 15. Welche Überlegungen gibt es im Hinblick auf die aus einem funktionierenden Ankunftszentrum gemäß des Heidelberger Modells resultierenden Folgen im Hinblick auf a. den SGB II-Anspruch anerkannter Asylbewerber, Eine enge Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Beratungsstandort W.I.R (work and integration for refugees) ist vorgesehen. Darüber hinaus sind die Abstimmungsgespräche noch nicht abgeschlossen. b. die durch die Anerkennung wegfallende Residenzpflicht, c. die Unterbringung in anderen Unterkünften (Erstaufnahmen oder Folgeunterkünften), Es wird geprüft, ob das derzeitige Verfahren zur Übernahme in die Folgeunterbringung – über die Aufnahme- und Verteilungsstelle beziehungsweise die Zentrale Erstaufnahme Harburger Poststraße – weiterhin betrieben werden kann oder ob eine Anpassung des Verfahrens notwendig sein wird. Dazu gehören auch Überlegungen, anerkannte Asylbewerber, denen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht, in gesonderten kleineren Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Die Überlegungen sind diesbezüglich jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 15. a. d. Asylbewerber mit abgelehntem Asylantrag und Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht? Das Ankunftszentrum soll nicht zur dauerhaften Unterbringung bestimmter Personengruppen genutzt werden, sondern nur für wenige (insgesamt bis zu sieben). Danach werden alle Personen auf die dezentralen Standorte der Erstaufnahme verteilt (siehe Drs. 21/2724, 21/2883, 21/3124). Nach vollziehbarem Eintritt der Ausreisepflicht wird diese durchgesetzt, sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe einer Ausreise entgegenstehen. 16. Welche darüber hinausgehenden Herausforderungen sind mit dem Ankunftszentrum verbunden? Nach derzeitigem Stand: keine. 17. Plant der Senat ein Ausreise-/Rückreisezentrum? Wenn ja, wie sehen die Überlegungen nach jetzigem Planungsstand aus? Wo soll das Ausreisezentrum errichtet werden? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3797 5 Es ist geplant, Rückkehrberatungen direkt im Ankunftszentrum anzubieten. Darüber hinaus bestehen derzeit keine aktuellen Planungen für ein gesondertes Ausreise-/ Rückreisezentrum; im Übrigen siehe Drs. 21/3124. 18. Inwiefern werden anerkannte Flüchtlinge mit bewilligten Asylanträgen zurzeit in Erstaufnahmen untergebracht? Wird das Ankunftszentrum die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen erschweren? Wenn ja, inwiefern? Anerkannte Schutzberechtigte werden prioritär in Folgeunterkünfte verlegt (siehe Drs. 21/3766). Gleichwohl werden vorübergehend auch anerkannte Schutzberechtigte in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, so lange nicht ausreichend Wohnraum in den Folgeunterkünften zur Verfügung steht. Eine schnellere Anerkennung von Asylsuchenden , wie sie von der neuen Ablauforganisation im Ankunftszentrum erwartet wird, hätte einen schnelleren Unterbringungsbedarf in den Folgeunterkünften zur Folge, sofern diese Personen nicht anderweitig in privaten Wohnraum einziehen können. 19. Welche Überlegungen gibt es im Hinblick auf die Abarbeitung der bereits gestellten Asylanträge? Welche Kenntnisse hat der Senat über den Umfang des Antragstaus in der Hamburger Außenstelle des BAMF und auf welchem Stichtag basiert diese Information? Wird es eine Verknüpfung zwischen Ankunftszentrum und Bearbeitung der bereits gestellten Asylanträge geben oder werden die Anträge, die vor Inbetriebnahme des Ankunftszentrums gestellt wurden und werden, in gewohnter Manier abgearbeitet? Laut Geschäftsstatistik des BAMF vom 29. Februar 2016 sind in Hamburg derzeit 8.800 gestellte Asylerstanträge und 440 Folgeanträge noch nicht entschieden. Über die Anzahl der unbearbeiteten Asylbegehren, bei denen der Antrag von der Außenstelle des BAMF in Hamburg noch nicht entgegengenommen worden ist, liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.