BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3798 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Beteiligung der Hamburger Hochschulen am neuen Kapazitätsrecht Ich frage den Senat: Es ist gute hamburgische Praxis, bei größeren Gesetzgebungsvorhaben im Hochschulbereich die Hochschulen zu beteiligen. Das Verfahren dient dazu, besondere Sachkunde in den Einrichtungen für das Gesetzgebungsvorhaben nutzbar und fruchtbar zu machen. Gleichwohl liegt die gesetzgebende Gewalt bei der Hamburgischen Bürgerschaft (Artikel 48 Absatz 2 HV). Der Senat ist befugt, hierzu Vorschläge zu unterbreiten (Artikel 48 Absatz 1 HV). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und wie haben der Senat oder die zuständige Behörde die staatlichen Hamburger Hochschulen zu einer Mitarbeit an einem neuen Kapazitätsrecht eingeladen? Die für Lehre zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Hochschulen wurden im Rahmen einer turnusgemäßen Sitzung am 13. Juli 2015 über die Absicht der zuständigen Behörde informiert, das Ausbildungskapazitätsgesetz zu ändern. Dabei wurden ein Zielkorridor und denkbare inhaltliche Punkte eines Gesetzes skizziert und die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Dem wurde von allen für Lehre zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten zugestimmt. 2. An wen richteten sich die jeweiligen Schreiben genau? 3. Wie lautete der Text der Schreiben? 4. Wann haben welche Hochschulen wie auf diese Schreiben geantwortet? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie und von wem wurden die Teilnehmer an der gebildeten Arbeitsgruppe von den jeweiligen Hochschulen benannt? Die für Lehre zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten wurden in der oben genannten Sitzung am 13. Juli 2015 gebeten, geeignete Personen in die Sitzungen der Arbeitsgruppe zu entsenden. Die zuständige Behörde hat zum Auftakttermin für die Arbeitsgruppe für den 22. Juli 2015 eingeladen. Die zuständige Behörde hat von den Hochschulen nicht verlangt, die dort erscheinenden Personen vorher namentlich zu benennen. 6. Wurde jeweils ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich bei den benannten Personen um offizielle Vertreter der jeweiligen Hochschule handelt? Es bestand ein Auftrag der für Lehre zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten , sachkundige Personen in die Sitzungen zu entsenden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/3798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welches waren diese Teilnehmer? Es handelt sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen der Justiziariate und der Kapazitätsplanungsabteilungen der Hochschulen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde. 8. Wann fanden die Treffen der Arbeitsgruppe statt? 1. Sitzung 22. Juli 2015 2. Sitzung 19. August 2015 3. Sitzung 16. September 2015 Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden im Rahmen einer Sondersitzung unter dem Vorsitz der Staatsrätin der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung am 29. September 2015 den für Lehre zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der HafenCity Universität Hamburg und der Technischen Universität Hamburg -Harburg vorgestellt. 9. Wer hat jeweils an den Treffen teilgenommen? Siehe Antworten zu 5., 7. und 8. 10. Was war jeweils Inhalt der Treffen? Die zentralen Themen der Sitzungen waren: Wichtige Themen 1. Sitzung am 22. Juli 2015 Analyse der Rechtsprechung Identifikation der Problemfelder erste Diskussion denkbarer Lösungsmöglichkeiten Termin- und Ablaufplanung 2. Sitzung am 19. August 2015 Termin- und Ablaufplanung Funktion und Inhalte der Kapazitätsvereinbarungen Konkrete Lösungsmöglichkeiten einzelner Problemfelder 3. Sitzung am 16. September 2015 Sachstand Weiter: Konkrete Lösungsmöglichkeiten einzelner, hochschulübergreifender Problemfelder Weitere Analyse der Rechtsprechung Juristische Absicherung/Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit 11. Wurden bei den Treffen konkrete Gesetzestexte erörtert? Ein geschlossener Gesetzestext wurde in keiner Sitzung erörtert. Die Arbeitsgruppe hat sich jedoch in der zweiten und dritten Sitzung mit Formulierungsvorschlägen für einzelne Regelungen befasst. 12. Wurde den Hochschulen der von der Behörde erstellte Gesetzestext vor Befassung von Senat und Bürgerschaft zur Stellungnahme zugeleitet? Wenn ja: Wann erfolgte dies und wie waren die Reaktionen der Hochschulen ? Wenn nein: warum nicht? Nein, siehe Vorbemerkung. 13. Wann wurde der Senat mit dem Gesetzentwurf befasst? Die Befassung des Senats erfolgte am 8. Dezember 2015. 14. Trifft es zu, dass dabei Senatorin Fegebank ihren Senatskollegen mitteilte , dass die Hochschulen mit dem Gesetzentwurf einverstanden sind? Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu seiner internen Willensbildung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3798 3 15. Gab es zwischen dem 18. März 2016 (Schreiben von Prof. Lenzen an mich) und dem 23. März 2016 („Richtigstellung zur Berichterstattung“) Kontakte zwischen Senatorin Fegebank, Staatsrätin Dr. Gümbel oder anderen Mitgliedern der Leitungsebene der zuständigen Behörde einerseits und Prof. Lenzen oder anderen Mitgliedern der Leitungsebene der Universität Hamburg? Wenn ja: Wie erfolgte dieser Kontakt und was wurde besprochen beziehungsweise beschrieben? Es gibt einen ständigen Austausch zwischen der Behördenleitung und der Leitung der UHH. Auch in dem zur Rede stehenden Zeitraum gab es Gespräche. 16. Wie erklären sich der Senat beziehungsweise Senatorin Fegebank, dass Prof. Lenzen in seinem Schreiben vom 18. März 2016 unter anderem rügt, „dass die Universität vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Gesetzesnovellierung nicht beteiligt wurde“ und dieselbe Person nur fünf Tage später mitteilt, dass „gegenüber der Senatorin keinerlei Vorwurf erhoben werden sollte“? Hierzu wird auf die Richtigstellung der Pressestelle der Universität Hamburg vom 23. März 2016 verwiesen. Im Übrigen nimmt der Senat zu Äußerungen einzelner Personen in den Medien keine Stellung. 17. Liegen dem Senat oder der zuständigen Behörde von anderen Hamburger Hochschulen ebenfalls Rügen wegen mangelnder Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren vor? Wenn ja: Wann hat die Behörde diese erhalten? Was war der genaue Inhalt der Rügen? Nein. 18. Hält Senatorin Fegebank eine ausreichende Beteiligung des Akademischen Senats durch eine öffentliche Anhörung am 8. April 2016 für möglich , obwohl dieser laut Schreiben vom 18. März 2016 erst nach dem 21. April 2016 für eine Stellungnahme zur Verfügung steht? Die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung der Hamburgischen Bürgerschaft haben beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Dabei steht es auch den Mitgliedern des Akademischen Senats der Universität Hamburg und der anderen staatlichen Hochschulen sowie den Mitgliedern der Fakultätsräte frei, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 16.