BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3803 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Unterzeichnung und Umsetzung des Bündnisses für das Wohnen Dem für die 20. Legislaturperiode geschlossenen Bündnis für das Wohnen zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden aus dem Jahr 2011 sollte ein „neues“ Bündnis für das Wohnen für die 21. Legislaturperiode folgen. Nach Informationen des „Hamburger Abendblatts“ liegt nunmehr eine Vereinbarung unterschriftsreif vor. Heraushebenswert ist dabei, dass nicht wie im vorherigen Bündnis jährlich 6.000 Wohnungen fertiggestellt werden sollen, sondern jährlich die Baugenehmigungen für 10.000 Wohnung erteilt werden sollen. Bereits seit Sommer 2015 steht dem wichtigen Bündnis die Erbringung eines Gutachtens über die Mietpreisbremse entgegen. Die Beauftragung eines solchen hat der Senat versprochen, verweigert sie jedoch bisweilen. Frau Senatorin Stapelfeld hatte sich dazu bekannt, die Wohnungsmarktlage in Hamburg untersuchen lassen zu wollen. Ziel war es herauszufinden, in welchen Gebieten der Wohnungsmarkt wirklich angespannt ist. Damit einher ging das Versprechen, dem Gesetz folgend, die Mietpreisbremse in Vierteln wieder aufzuheben, deren Wohnungsmarkt als nicht angespannt bewertet wird. Dies veranlasste die Wohnungswirtschaft an Gesprächen teilzunehmen. Die nun geübte Verweigerungshaltung des Senats bezüglich der Beauftragung eines Gutachtens und damit kausal der eventuell anschließenden Aufhebung der Mietpreisbremse in oben genannten Vierteln verhindert die Unterzeichnung des Bündnisses. Dies gefährdet den Wohnungsbau als solchen in Hamburg, da der Baupreis aufgrund wachsender Flächennot und immer strengerer Umweltauflagen kontinuierlich steigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum wurde das Gutachten bisher nicht in Auftrag gegeben? Bitte ausführlich argumentativ begründen. Die Verhandlungen zu einer abgestimmten Leistungsbeschreibung zwischen Wohnungswirtschaft und der zuständigen Fachbehörde sind noch nicht abgeschlossen. 2. Ist die Beauftragung des Gutachtens geplant? Ja. Wenn ja: a) für wann? b) wann wird mit der Vorlage des Gutachtens gerechnet? Vergabe und Vorlage des Gutachtens sind für 2016 geplant. 3. Werden die Verhandlungen über das Bündnis aktiv weitergeführt? Drucksache 21/3803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: Wann und wie wird der Senat wieder auf die Wohnungswirtschaft zugehen? Ja. 4. Wird das Ziel der Schaffung von 10.000 neuen Wohnungen jährlich durch die stockenden Verhandlungen gefährdet? Wenn ja: Wie wird dem entgegengewirkt? Siehe Drs. 21/2866.