BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3805 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Verwendung von PHW Die Polizeien des Bundes und der Länder bedienen sich eines vielschichtigen Netzes von Dateien beziehungsweise Datenbanken. Erfasst und abgerufen werden auch sogenannte personengebundene Hinweise (PHW), wie „Ansteckungsgefahr“, „geisteskrank“, „Betäubungsmittelkonsument“ oder „Straftäter linksmotiviert“. Die Kategorisierung von Personen ist diskriminierungsträchtig , insbesondere im Hinblick auf ihre Nutzung durch die Polizei, da sie oft mit Zwangsmaßnahmen einhergeht. Die Anfrage zielt auf Entwicklungen seit der Drs. 20/13106 aus September 2014. Ich frage den Senat: Die personengebundenen Hinweise (PHW) dienen hauptsächlich dem Schutz des Betroffenen, der Eigensicherung von Polizeibediensteten sowie in Einzelfällen der Gewinnung von Ermittlungshinweisen und dem Schutz Dritter. Rechtsgrundlagen für PHW sind das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) sowie das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG). Je nach Erfassungsgrund und zugrunde liegender Rechtsgrundlage stehen die Daten entweder nur dem erfassenden Land (INPOL-Land) zur Verfügung, oder die Daten werden zur Nutzung allen angeschlossenen Bundes- beziehungsweise Länderpolizeien bereitgestellt (INPOL- Zentral). Werden zu den durch die Polizei Hamburg eingetragenen Personen in anderen Ländern weitere Hinweise bekannt und erfasst, sind diese auch in Hamburg sichtbar . Darüber hinaus können Personenfahndungen und -mitteilungen aus anderen Ländern zu durch die Polizei Hamburg nicht erfassten Personen in Hamburg abgerufen werden. Zugriffsberechtigt für INPOL-Land und INPOL-Zentral sind die im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung berechtigten Polizeibediensteten. Die Vergabe eines PHW hat im Rahmen einer Einzelfallprüfung anhand des PHW-Leitfadens des Bundeskriminalamts zu erfolgen. Dabei sind in jedem Falle die Erforderlichkeit, die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne nachzuweisen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13106. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche personengebundenen Hinweise (PHW) werden derzeit von der Hamburger Polizei verwendet, welche Änderungen gibt es gegenüber September 2014? Siehe Drs. 20/13106. 2. Trifft weiterhin zu, dass die Polizei Hamburg PHW ausschließlich in der Datenbank INPOL speichert? Wenn nein, in welchen weiteren Datenbanken? Drucksache 21/3805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. 3. Existiert in Hamburg, ähnlich wie in anderen Städten, eine Datenbank „Platzverweise“ (oder eine ähnlich gelagerte Datenbank)? Wenn ja, werden in dieser Datenbank PHW eingetragen? Eine Datenbank im Sinne der Fragestellung besteht in Hamburg nicht. 4. Wie viele und welche PHW, auf die die Polizei Hamburg Zugriff hat, sind aktuell in den Datenbanken insgesamt gespeichert und abrufbar? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Datei, PHW und Anzahl.) Zu der mit Stichtag 30. März 2016 bei der Polizei Hamburg bekannten Anzahl der im Sinne der Fragestellung gespeicherten PHW siehe nachstehende Tabelle. PHW – Erfassungen in INPOL Anzahl der Daten, auf die Hamburg in INPOL- Zentral Zugriff hat ANSTECKUNGSGEFAHR 3.100 AUSBRECHER 2.641 BEWAFFNET 20.516 BTM-KONSUMENT 89.032 EXPLOSIVSTOFFGEFAHR 245 FREITODGEFAHR 1.192 GEISTESKRANK 773 GEWALTTÄTIG 46.758 ROCKER 226 SEXUALTÄTER 12.051 STRAFTÄTER – POLITISCH MOTIVIERTE AUSLÄNDERKRIM. 1.534 STRAFTÄTER LINKS MOTIVIERT 2.741 STRAFTÄTER RECHTS MOTIVIERT 2.485 Im Übrigen siehe Drs. 20/13106. 5. Wie viele PHW sind insgesamt in den Jahren 2014 und 2015 sowie im 1. Quartal 2016 in den unter 4. genannten Polizeidatenbanken neu angelegt worden und mit Stichtag 1.4.16 noch im Datenbestand? Bitte tabellarisch entsprechend der Aufstellung unter 7. in Drs. 20/13106 darstellen , nach Jahren aufgeschlüsselt. Zu den durch die Polizei Hamburg in den nachstehend gelisteten Zeiträumen erfassten und mit Stichtag 30. März 2016 noch im Datenbestand enthaltenen PHW siehe nachfolgende Tabellen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13106. PHW Erfassungen in INPOL im Jahr 2014 durch Hamburg erfasst (INPOL-Land) INPOL-Zentral (inklusive Hamburg) ANSTECKUNGSGEFAHR 18 450 AUSBRECHER 1 288 BEWAFFNET 103 1.356 BTM-KONSUMENT 1.254 6.095 EXPLOSIVSTOFFGEFAHR 0 24 FREITODGEFAHR nicht erfasst 272 GEISTESKRANK 3 79 GEWALTTÄTIG 362 3.874 ROCKER 1 32 SEXUALTÄTER 169 1.041 STRAFTÄTER – POLITISCH MOTIVIERTE AUSLÄNDERKRIM. 9 221 STRAFTÄTER LINKS MOTIVIERT 92 475 STRAFTÄTER RECHTS MOTIVIERT 35 311 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3805 3 PHW Erfassungen in INPOL im Jahr 2015 durch Hamburg erfasst (INPOL-Land) INPOL-Zentral (inklusive Hamburg) ANSTECKUNGSGEFAHR 19 373 AUSBRECHER 1 180 BEWAFFNET 123 1.699 BTM-KONSUMENT 1.359 6.984 EXPLOSIVSTOFFGEFAHR 0 25 FREITODGEFAHR nicht erfasst 607 GEISTESKRANK 5 98 GEWALTTÄTIG 417 4.242 ROCKER 0 43 SEXUALTÄTER 147 1.143 STRAFTÄTER – POLITISCH MOTIVIERTE AUSLÄNDERKRIM. 32 345 STRAFTÄTER LINKS MOTIVIERT 133 576 STRAFTÄTER RECHTS MOTIVIERT 43 438 PHW Erfassungen in INPOL im 1. Quartal 2016 durch Hamburg erfasst (INPOL-Land) INPOL-Zentral (inklusive Hamburg) ANSTECKUNGSGEFAHR 4 95 AUSBRECHER 1 173 BEWAFFNET 40 1.228 BTM-KONSUMENT 265 1.437 EXPLOSIVSTOFFGEFAHR 0 76 FREITODGEFAHR nicht erfasst 299 GEISTESKRANK 3 32 GEWALTTÄTIG 87 1.648 ROCKER 51 32 SEXUALTÄTER 0 418 STRAFTÄTER – POLITISCH MOTIVIERTE AUSLÄNDERKRIM. 4 74 STRAFTÄTER LINKS MOTIVIERT 35 133 STRAFTÄTER RECHTS MOTIVIERT 15 88 6. Wie viele der durch die Polizei Hamburg aktuell in INPOL-Land erfassten und an INPOL-Zentral übermittelten PHW sind insgesamt gespeichert worden und abrufbar? Bitte tabellarisch entsprechend der Aufstellung unter 10. in Drs. 20/13106 darstellen. Die Anzahl der durch die Polizei Hamburg aktuell in INPOL-Land erfassten und an INPOL-Zentral übermittelten PHW ist nachstehender Tabelle zu entnehmen: PHW in INPOL-Zentral/INPOL-Land durch Hamburg erfasst Anzahl ANSTECKUNGSGEFAHR 40 AUSBRECHER 98 BEWAFFNET 4.748 BTM-KONSUMENT 21.359 EXPLOSIVSTOFFGEFAHR 1 FREITODGEFAHR nicht erfasst GEISTESKRANK 68 GEWALTTÄTIG 11.353 ROCKER 21 SEXUALTÄTER 2.332 STRAFTÄTER – POLITISCH MOTIVIERTE AUSLÄNDERKRIM. 112 STRAFTÄTER LINKS MOTIVIERT 427 STRAFTÄTER RECHTS MOTIVIERT 350