BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3807 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Kinderschutzambulanzen Kinderschutzambulanzen – wie sie etwa in Baden-Württemberg gefordert werden1 – ausgestattet mit ärztlichen, psychologischen, pädagogischen und sozialtherapeutischen Fachkräften, könnten ein wirksames Mittel im Kanon der Präventions- und Bewältigungsmechanismen von Kindesmissbrauch darstellen. Ihre Einführung wird in regelmäßigen Abständen unter anderem von der Landesärztekammer Baden-Württemberg gefordert.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Existieren in Hamburg Kinderschutzambulanzen im Sinne des Vortextes ? a) Wenn ja, seit wann existieren diese? b) Wenn ja, wo bestehen diese? c) Wenn ja, welche Leistungen bieten diese an? d) Wenn nein, warum existieren keine Kinderschutzambulanzen? 2. Besteht oder bestand ein Modellprojekt zur Einrichtung von Kinderschutzambulanzen in Hamburg? a) Wenn ja, von wann bis wann bestand dieses Projekt? b) Wenn ja, wie war dieses inhaltlich ausgestaltet? c) Wenn ja, welche Resultate wurden erzielt? d) Wenn ja, welche Schlüsse bezüglich der Einrichtung von Kinderschutzambulanzen wurden daraus gezogen? e) Wenn nein, war oder ist ein solches Projekt geplant? f) Wenn nein, warum wurde die Einrichtung eines Modellprojektes abgelehnt beziehungsweise nicht in Erwägung gezogen? 3. Existieren in Hamburg den Kinderschutzambulanzen gleichgestellte Einrichtungen : a) Wenn ja, seit wann existieren diese? b) Wenn ja, wo bestehen diese? c) Wenn ja, welche Leistungen bieten diese an? 1 Landtag von Baden-Württemberg, Drs. 15/1667. 2 Ebenda. Drucksache 21/3807 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Wenn nein, warum existieren keine den Kinderschutzambulanzen gleichgestellte Einrichtungen? Alle Hamburger Kinderkrankenhäuser beziehungsweise pädiatrischen Abteilungen sowie das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus Hamburg verfügen über Regelungen, wie bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu verfahren ist. In einigen Kinderkliniken wurden oder werden interne Verhaltensrichtlinien, eine sogenannte Standard Operating Procedure (SOP) entwickelt, um Kindeswohlgefährdungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen zu erkennen und ein standardisiertes Vorgehen zu gewährleisten. Eine zentrale Bedeutung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kommt dem 2008 gegründeten Kinderkompetenzzentrum an der Universitätsklinik Eppendorf (UKE) zu. Mit dieser in seiner Art einmaligen Einrichtung erfüllt Hamburg einen bundesweit vorbildlichen Standard. Die Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch erfolgen durch speziell geschulte Ärzte in kindgerechter Umgebung. Der Untersuchungsprozess orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Es besteht ein enges Kooperationsnetzwerk zu anderen Abteilungen des UKE: - Kinder- und Jugendmedizin, - Kinder- und Jugendpsychosomatik, - Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, - Gynäkologie, - Institut für Rechtsmedizin sowie mit der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendchirurgie am Altonaer Kinderkrankenhaus . Das Kinderkompetenzzentrum ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Untersuchungen können nach Wunsch auch anonym sowie außerhalb der Klinik stattfinden. Mit einer Kooperationsvereinbarung wurde 2014 die Zusammenarbeit zwischen den Hamburger Bezirksämtern, dem Kinder- und Jugendnotdienst, dem Familieninterventionsteam und dem Kinderkompetenzzentrum für Einzelfälle verbindlich gestaltet. Diese Vereinbarung sieht auch einen regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen allen Beteiligten und zur Sicherung und laufenden Weiterentwicklung interdisziplinärer Qualitätsstandards im Kinderschutz gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vor. Darüber hinaus verfügt Hamburg über fünf spezialisierte Fachberatungsstellen zu sexualisierter Gewalt, zwei Kinderschutzzentren sowie den Kinder- und Jugendnotdienst mit dem Hamburger Mädchenhaus als rund um die Uhr erreichbare Anlaufstelle in akuten Gefährdungssituationen.