BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3815 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 29.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Bereinigter Finanzmittelbedarf im Jahr 2015 (II) Gemäß Senatsangaben in Drs. 21/3458 wurde die vom Finanzrahmengesetz (FRG) vorgegebene Obergrenze des bereinigten Finanzmittelbedarfs im Jahr 2015 mit Sachstand nach der 12. Buchungsperiode um knapp 240 Millionen Euro überschritten. Mithin ist der zusammen mit dem Haushaltsplan beschlossene, noch innerhalb der Vorgaben des FRG liegende ursprünglich geplante bereinigte Finanzmittelbedarf letzten Endes im Ist um rund 243 Millionen Euro überschritten worden. Dies führt der Senat vor allem auf einen buchungstechnischen Effekt in Höhe von 257 Millionen Euro zurück; konkret handele es sich dabei um „nachträgliche Zuordnungen unklarer Zahlungseingänge aus Vorjahren zur sachlich gebotenen Forderungsposition im Bereich der Steuerkasse“.1 Diffus bleibt hierbei, aus welchen Vorgängen diese unklaren Zahlungseingänge stammen, inwieweit es sich um einen einmaligen oder einen wiederkehrenden Vorgang handelt und ob beziehungsweise warum es sich nicht um Steuererstattungen im Sinne des FRG handelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gab es Änderungen am bereinigten Finanzmittelbedarf 2015 respektive der Überschreitung der durch das FRG vorgegebenen Obergrenze nach Abschluss der 13. Buchungsperiode? Wenn ja, welche aus welchen Gründen? Ja, in Höhe von 28,7 Millionen Euro infolge geänderter Salden aus Verwaltungstätigkeit , Investitionen und gegebenen Darlehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3721. 2. Aus welchen Vorgängen resultierten die eingangs erwähnten „unklaren Zahlungseingänge aus Vorjahren“ im Bereich der Steuerkasse in Höhe von 257 Millionen Euro? Inwieweit wurden sie 2015 auch als Einzahlung gebucht? Die Korrekturbuchung ergab sich aus der nachträglichen Klärung und präzisen Zuordnung aller Zahlungseingänge der Steuerkasse, die zunächst auf einem Konto der Kasse.Hamburg erfasst und dann auf Basis monatlicher Abschlüsse als Einzahlungen auf den Sachkonten und den Produkten für die jeweilige Steuerart im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg gebucht werden. Aufgrund von Periodenverschiebungen über den Jahreswechsel können die zu buchenden Einzahlungen eines Jahres von den tatsächlichen Ablieferungen der Steuerkasse in diesem Zeitraum abweichen . In solchen Fällen müssen zur Vermeidung einer doppelten oder zu geringen Erfassung von Einzahlungen Gegenbuchungen erfolgen, bei denen es sich nicht um Zahlungen im eigentlichen Sinne handelt. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 1. und 2. in Drs. 21/3458. Drucksache 21/3815 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie hoch sind beziehungsweise waren die zehn größten Positionen jeweils? Aus jeweils welchen Jahren stammen sie? b. Welche konkreten Steuerarten sind hiervon insbesondere betroffen (gewesen)? Um welche „sachlich gebotene Forderungsposition im Bereich der Steuerkasse“ handelt es sich? c. In jeweils circa welchem Umfang sind beziehungsweise waren jeweils welche Unternehmen und sonstigen Organisationen involviert , mit denen ein Beteiligungsverhältnis mit der Freien und Hansestadt Hamburg bestand beziehungsweise besteht? d. Sind diese 257 Millionen Euro oder zumindest Teile davon zur Auszahlung gekommen? Inwieweit beziehungsweise in welchem Umfang handelt es sich um eine Abschreibung auf beziehungsweise Reduzierung von in Vorjahren erhobenen Steuerforderungen? Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Für eine manuelle Auswertung müssten über 7 Millionen Zahlungsvorgänge der Steuerkasse im Jahr 2015 daraufhin untersucht werden, ob sie zunächst als unklarer Zahlungseingang eingegangen sind. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Handelt es sich bei derartigen (Buchungs-)Vorgängen um einen – zumindest teilweisen – Einmaleffekt oder um wiederkehrende Ereignisse ? Soweit es sich um einen (teilweisen) Einmaleffekt handelt: a) Worin genau liegt dieser begründet? Soweit es sich um einen wiederkehrenden Effekt handelt: b) Wie hoch fiel er in den Haushaltsjahren seit 2010 jeweils aus? (Bitte jahresweise auflisten.) c) Inwieweit wurde und wird er in welchem Umfang jeweils bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt? Zunächst unklare Zahlungseingänge und nachträgliche Zuordnungen zu Steuerarten sind auch in Zukunft in nicht planbarer Höhe zu erwarten. Im kameralen Verfahren der Vorjahre mussten keine entsprechenden Ausgleichsbuchungen vorgenommen werden (siehe auch Antwort zu 4. bis 4.b.). 4. Wie wurden und werden derartige Vorgänge in der kameralen Systematik ausgewiesen? a. Inwieweit und aus welchen Gründen unterliegen derartige Buchungen aus welchen Gründen in der Doppik nicht der „klassischen“ Periodenabgrenzung und finden sich in der Folge auch nicht als „Sonstige Kosten“ und „Sonstige Erlöse“ beziehungsweise „Sonstige Aufwendungen“ und „Sonstige Erträge“ im Ergebnisplan wieder? b. Aus welchen Gründen sind derartige (Buchungs-)Vorgänge offenbar nicht bereits vom Begriff der Steuererstattungen im Sinne von § 2 Absatz 2 FRG erfasst? Bis 2014 wurden unklare Zahlungseingänge bis zur Klärung auf einem Verwahrkonto außerhalb des Kernhaushalts geführt. Mit der Umstellung auf die Doppik werden alle Ein- und Auszahlungen unmittelbar in der Gesamtfinanzrechnung abgebildet. Dies führt bei Umbuchungen in Folgejahren von unklaren Zahlungseingängen auf Steuereinzahlungen zu einer technischen Auszahlungsbuchung im Bereich der Verwaltungstätigkeit . Ein Zusammenhang mit § 2 des Finanzrahmengesetzes besteht dabei nicht. 5. Inwieweit umfasst der zahlungswirksame „Verbrauch von Rückstellungen “, durch den „bei der Ausführung des Haushaltsplans Auszahlungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3815 3 über die veranschlagten Beträge hinaus geleistet werden (können)“2 auch die Zahlung der Pensionen und Versorgungsbeihilfen, der formal letztlich eine entsprechende Auflösung der – über die in PG 283.06 abgebildeten Zuführungen gespeisten – Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg zugrunde liegt? Bei der Darstellung in Drs. 21/3458 handelt es sich um eine Aufzählung von Beispielen möglicher Abweichungsgründe. Im Jahr 2015 erfolgte kein zusätzlicher Verbrauch zahlungsunwirksamer Rückstellungen für Pensionsaufwand, da der zahlungswirksame Ist-Aufwand für Zahlungen von Pensions-und Versorgungsbeihilfe in der Produktgruppe 283.06 „Versorgung“, Produkt „Durchführung der Versorgung“ die veranschlagten Ansätze nicht überschritten hat. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 1. und 2. in Drs. 21/3458.