BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/382 21. Wahlperiode 08.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Katja Suding (FDP) vom 30.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkünfte nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Dem „Hamburger Abendblatt“ vom 30.04.2015 (Seite 8) ist zu entnehmen, dass die Sozialbehörde ein Gebäude aus dem Winternotprogramm in Marienthal für 60 Minderjährige umwidmet. Um ein Genehmigungsverfahren zu umgehen, erfolgte diese Umwidmung nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte wurden bis zum 30.04.2015 nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung realisiert? 2. Welche Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte wurden bis zum 30.04.2015 nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung realisiert? 3. Wie viele Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte sind zukünftig nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geplant? 4. Wie plant der Senat zukünftig sicherzustellen, dass Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte zukünftig nicht mehr nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung realisiert werden müssen und ein ordentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt wird? Siehe Drs. 21/372.