BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3823 21. Wahlperiode 26.04.16 Große Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Michael Kruse, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Dr. Wieland Schinnenburg, Jens Meyer, Jennyfer Dutschke (FDP) und Fraktion vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Fragen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung werden seit Jahren auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Sowohl der Bund, eine Vielzahl an Ländern und auch viele Kommunen in Deutschland bedienen sich verschiedener Möglichkeiten der Überprüfung von Gesetzen , Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die diesbezügliche Hamburger Entwicklung der Jahre 2005 (Inkrafttreten des bis dato letzten Gesetzes zur Deregulierung des Landesrechts) bis circa Mitte 2011 wurde in den Drs. 20/827 sowie 20/1723 dargestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Unter Deregulierung wird in der wirtschafts- und verwaltungspolitischen Diskussion der letzten Jahre die Umgestaltung beziehungsweise der Abbau unnötiger staatlicher Regulierung verstanden. Staatliche Regulierung ist ein vielschichtiger Begriff, der im weitesten Sinne (den auch die Fragestellung mit den zusätzlichen und teilweise synonym gemeinten Begriffen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung zugrunde legt) die Gesamtheit aller Maßnahmen umfasst, die zum ordnungspolitischen Rahmen des wirtschaftlichen, aber auch des gesellschaftlichen Tätigwerdens von Menschen und Unternehmen in einer zunehmend international vernetzten Volkswirtschaft beitragen. Zu diesen Maßnahmen gehören über die in der Anfrage angesprochenen formellen Rechtsvorschriften hinaus auch eine Vielzahl weiterer Faktoren, die die Effektivität, Effizienz und Kundenfreundlichkeit staatlichen Handelns prägen: Sie reichen von der Zuständigkeitsordnung zwischen den wie innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen über die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung, die inzwischen nahezu vollständige Unterstützung ihrer Tätigkeit durch IT-Basisinfrastrukturen, Fachanwendungen und digitale Zugangswege sowie die differenzierten Möglichkeiten finanzieller Anreiz- und Sanktionssysteme bis zur Art und Weise der Kommunikation der Verwaltung mit Wirtschaft und Gesellschaft im direkten Gespräch sowie vermittelt über traditionelle wie elektronische Medien. Die Beurteilung, welcher Normenbestand, aber auch welcher Aufgabenzuschnitt, welche Organisationsform und welche Ausprägung an digitaler Unterstützung sich angesichts ihrer beabsichtigten oder konkreten regulatorischen Wirkungen als „nötig“ oder „unnötig“ erweisen, ist zudem von subjektiven Einschätzungen ebenso abhängig wie vom konkreten Problemumfeld und den finanziellen, technischen und personellen Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Handlungskompetenzen der jeweiligen Verwaltungseinheit und ihrer Kooperationspartner in Wirtschaft und Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund bildet die erfragte Überprüfung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften nur einen kleinen Ausschnitt möglicher Regulierung beziehungsweise Deregulierung ab. Die Wirkung von Veränderungen in diesem Sektor lässt sich nur im Zusammenspiel mit den anderen benannten Steuerungsfaktoren und somit in erster Linie qualitativ und nicht rein quantitativ durch eine Betrachtung der Anzahl von Vorschriften oder Einzelregelungen diskutieren und messen. Die Antworten zu 3. bis 6.3. beruhen auf einer Auswertung des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts. Entsprechend der Zählweise zur Schriftlichen Kleinen Anfrage „Deregulierungsbemühungen des Senats“ (Drs. 20/827) wurden sämtliche neuen Gesetze und Rechtsverordnungen, die im Zeitraum vom 28.6.2011 bis zum 30.3.2016 in Kraft getreten (nicht zwingend auch beschlossen) beziehungsweise außer Kraft getreten sind und in die amtliche Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen werden beziehungsweise wurden, berücksichtigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher konkreten Weise berücksichtigt der Senat seit dem 15.04.2015 sowie zukünftig Deregulierungsaspekte? Welche Dienststellen beziehungsweise Fachbehörden sind dafür zuständig? Der Senat berücksichtigt weiterhin kontinuierlich Deregulierungsaspekte, indem sämtliche Fachbehörden diesen Gesichtspunkt im Hinblick auf die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bestehenden Vorschriften sowie bei ihren konkreten Regelungsvorhaben bedenken. Im Übrigen siehe Drs. 20/1723. 1.1. Wie viele Beschäftigte jeweils welcher Dienststellen wurden seit dem 23.03.2011 jeweils wann und wie lange im Rahmen von jeweils welchen Projekten eingesetzt oder dauerhaft mit Fragen der Deregulierung befasst? (Bitte nach Dienststellen sowie Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln.) Da der Senat es als Daueraufgabe versteht, Deregulierungsaspekte im Hinblick auf den Normenbestand und in sämtlichen Rechtssetzungsverfahren zu berücksichtigen, wurden zu diesem Thema keine Projekte eingerichtet oder Beschäftigte dauerhaft mit Fragen der Deregulierung befasst. Auf Deregulierungsaspekte verwendete Stellenanteile werden nicht erfasst. 1.2. Welche konkreten Ergebnisse haben diese Beschäftigten beziehungsweise die Projekte, in denen sie in der Zeit seit dem 23.03.2011 eingesetzt wurden, bis jetzt erbracht? (Bitte nach Dienststellen und Projekten aufschlüsseln.) Entfällt. 1.3. Welche Deregulierungs-Projekte werden derzeit konkret verfolgt oder geplant? Siehe Antwort zu 1.1. 2. Wie bringt sich der Senat auf Bundesebene beziehungsweise auf EU- Ebene dafür ein, dass Fragen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsmodernisierung stärkere Beachtung finden? Es gibt auf EU-Ebene kein Gremium, in dem sich die deutschen Länder direkt einbringen könnten. Allerdings setzt sich der Senat gemeinsam mit anderen deutschen Ländern durch die Unterstützung entsprechender Beschlüsse des Bundesrates gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dafür ein, dass Fragen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsmodernisierung auf EU-Ebene stärkere Beachtung finden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 3 Über den Bundesrat wirkt der Senat auch bei der Bundesgesetzgebung auf eine Reduzierung der Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung hin. Dazu setzen sich die Fachbehörden auch mit den Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates auseinander, die dieser gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung im Hinblick auf Bürokratieabbau und bessere Gesetzgebung abgibt. Beispielhaft ist hier darüber hinaus der Einsatz der Finanzbehörde auf unterschiedlichen Ebenen im Rahmen des Gesetzesvorhabens „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens “ für eine Stärkung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes im steuerlichen Verfahrensrecht zu erwähnen (siehe Antwort zu 2.1. bis 2.2. – AG Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – nachfolgend: AG Modsg. – , Arbeit abgeschlossen im November 2015). Des Weiteren hat die Finanzbehörde am Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vom 28. Juli 2015 mitgewirkt. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zur (weiteren) Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie. Im IT-Planungsrat (IT-PR) tritt Hamburg dafür ein, die Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Informationstechnik voranzutreiben. Der IT-PR koordiniert unter anderem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Informationstechnik und steuert Vorhaben zu Fragen des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens. Zwischen IT-PR und Nationalem Normenkontrollrat besteht eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auf Arbeitsebene tauscht Hamburg sich regelmäßig in der Bund-Länder-Kommunen- Runde „Bessere Rechtsetzung“ (BLK-Runde) zu den Themen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung aus (siehe Drs. 20/1723). Ferner beteiligt Hamburg sich an dem im September 2014 vom Nationalen Normenkontrollrat initiierten „Gesprächskreis Vollzugsaufwandsermittlung“ (nachfolgend: GK VZA-E). Dieser erörtert, wie der Vollzugsaufwand, also der Erfüllungsaufwand der Verwaltung, systematischer, frühzeitiger, transparenter und mit dem geringstmöglichen Aufwand ermittelt werden kann, um so die Prüfung nach Alternativen zu stärken. 2.1. Wie oft tagten die entsprechenden Gremien zwischen dem 23.03.2011 und dem 15.04.2015? Wie oft hat sich die FHH hieran jeweils beteiligt? (Bitte jahresweise angeben.) 2.2. Wie oft tagten die entsprechenden Gremien seit dem 15.04.2015? Wie oft hat sich die FHH hieran jeweils beteiligt? (Bitte jahresweise angeben.) Wie oft tagten die Gremien AG Modsg. IT-PR BLK-Runde GK VZA-E Anzahl der Sitzungen insgesamt bzw. Teilnahmen der FHH Insge-samt Mit FHH Insge - samt Mit FHH Insgesamt Mit FHH Insgesamt Mit FHH Frage 2.1: zwischen dem 23.03.2011 und dem 14.04.2015 (einschließlich )? 23.03.- 31.12.2011 Entfällt. 2 2 1 1 Entfällt. 2012 4 4 3 1 2013 3 3 2 1 2014 8 8 3 3 4 4 2 1 01.01.- 14.04.2015 2 2 1 1 1 1 0 0 Frage 2.2: seit dem 15.04.2015? 15.04.- 31.12.2015 0 0 5 5 1 1 1 0 01.01.- 26.04.2016 Entfällt . 1 1 1 1 1 1 3. Wie viele Gesetze sind seit dem 28.06.2011 neu in Kraft getreten? 60. Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3.1. Um welche Gesetze handelt es sich im Einzelnen? Siehe Anlage 1. 3.2. In wie vielen Fällen handelte es sich um Umsetzungsrechtsakte von EU-Vorgaben beziehungsweise von bundesgesetzlichen Vorgaben? Sechs Umsetzungsrechtsakte von EU-Vorgaben, fünf Umsetzungsrechtsakte von bundesgesetzlichen Vorgaben. 3.3. Was ist der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt.) Siehe Anlage 1. 4. Wie viele Gesetze sind seit dem 28.06.2011 außer Kraft getreten? 33. 4.1. Um welche Gesetze handelt es sich im Einzelnen? 4.2. Warum sind die Gesetze außer Kraft getreten beziehungsweise abgeschafft worden? 4.3. Was war der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt .) Siehe Anlage 2. 5. Wie viele Verordnungen sind seit dem 28.06.2011 neu in Kraft getreten? 199. 5.1. Um welche Verordnungen handelt es sich im Einzelnen? Siehe Anlage 3. 5.2. In wie vielen Fällen handelt es sich um Umsetzungsrechtsakte von EU-Rechtsakten beziehungsweise von bundesgesetzlichen Vorgaben ? Drei Umsetzungsrechtsakte von EU-Vorgaben, 15 Umsetzungsrechtsakte von bundesgesetzlichen Vorgaben. 5.3. Was ist der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt.) Siehe Anlage 3. 6. Wie viele Verordnungen sind seit dem 28.06.2011 außer Kraft getreten? 156. 6.1. Um welche Verordnungen handelte es sich im Einzelnen? 6.2. Warum sind die Verordnungen außer Kraft getreten beziehungsweise abgeschafft worden? 6.3. Was war der jeweilige Regelungsinhalt? (Kurzbeschreibung genügt .) Siehe Anlage 4. 7. Wie viele Verwaltungsvorschriften sind seit dem 28.06.2011 Der Begriff der Verwaltungsvorschriften wird hier in Anlehnung an § 3 Absatz 1 Nummer 6, 3. Variante Hamburgisches Transparenzgesetz verstanden als abstraktgenerelle Anordnungen an Behörden mit Geltung für die gesamte Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (siehe Drs. 20/4466). Er umfasst auch Zuständigkeitsanordnungen , soweit sie nicht die Rechtsqualität von Rechtsverordnungen besitzen , nicht aber Globalrichtlinien, Fachanweisungen oder verwaltungsinterne Regelungen , die nur für eine Behörde oder ein Amt beziehungsweise Teile davon erlassen wurden. Im Dezember 2013 ist eine neue Landeshaushaltsordnung in Kraft getreten. Mit dem Außerkrafttreten der alten Landeshaushaltsordnung sind auch alle Verwaltungsvor- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 5 schriften dazu außer Kraft getreten. In einigen wenigen Fällen hat die Finanzbehörde angeordnet, dass die alten Vorschriften vorläufig weiter anzuwenden sind. Diese Fälle sind in der Antwort zu 7. b) nicht aufgeführt. Zur neuen Landeshaushaltsordnung hat und wird die Finanzbehörde nach und nach neue Verwaltungsvorschriften erlassen. a) neu in Kraft getreten sowie 110, davon sind zwei befristet. b) außer Kraft getreten? Jeweils wie viele davon waren beziehungsweise sind befristet? 90, davon waren drei befristet. 8. Wie viele Globalrichtlinien sind seit dem 28.06.2011 a. neu in Kraft getreten sowie Sechs, die alle befristet sind. b. außer Kraft getreten? Jeweils wie viele davon waren beziehungsweise sind befristet? Zehn, davon waren neun befristet. 9. Sieht der Senat derzeit beziehungsweise für den weiteren Verlauf der Legislaturperiode die Notwendigkeit, die Verringerung des Bestandes an Gesetzen und Verordnungen im Wege eines weiteren Deregulierungsgesetzes voranzutreiben? 9.1. Wenn ja, in welchen Bereichen sieht der Senat noch Potenzial zur Deregulierung, beispielsweise durch eine Entwicklung von der Erteilung einer Erlaubnis hin zu einer bloßen Anzeigeverpflichtung beziehungsweise der Ausweitung von Genehmigungsfiktionen? 9.2. Wenn nein, warum ist dies insbesondere vor dem Hintergrund des vom Rechnungshof im jüngsten Bericht zum Monitoring Schuldenbremse kritisierten Verfehlens der senatseigenen Personalabbauziele nicht notwendig? Nein, da Deregulierung ein kontinuierlicher Prozess ist. Der Senat wird auch weiterhin bei allen Regelungsvorhaben Deregulierungsaspekte berücksichtigen und den Erfüllungsaufwand begrenzen. Der Senat teilt nicht die der Fragestellung zugrunde liegende Prämisse, dass ein Deregulierungsgesetz erforderlich ist, um Personaleinsparungen zu bewirken. Im Übrigen: entfällt. 10. Bürokratiekostenmessung 10.1. Wurde seit 2011 eine neue Studie zur Identifikation von Bürokratiekostentreibern und/oder zur Höhe der Bürokratiekosten bei der hamburgischen Wirtschaft durchgeführt? Nein. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Welche Konsequenzen wurden hieraus gegebenenfalls gezogen? Entfällt. 10.2. Wie wurden seit 2011 Bürokratiekostenabschätzungen bei neuen Gesetzesvorhaben durchgeführt beziehungsweise Erfüllungsaufwände für die hamburgische Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern kalkuliert? Wie sollen sie zukünftig durchgeführt beziehungsweise kalkuliert werden? Seit der Änderung der Geschäftsordnung des Senats vom 4. September 2012 sind die Erfüllungsaufwände für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg in Anlehnung an die Bundesmethodik in den Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Senatsdrucksachen darzustellen, die den Erfüllungsaufwand reduzieren. Im Übrigen siehe Drs. 20/1723. 11. Verwaltungsmodernisierung 11.1. Sieht der Senat weitere Potenziale zur Vereinheitlichung von Zuständigkeiten beziehungsweise der Straffung von Verwaltungsverfahren ? 11.1.1 Wenn ja, in welchen Rechts- und Organisationsbereichen sieht der Senat Handlungsbedarf? Der Senat betrachtet Verwaltungsmodernisierung als kontinuierlichen Prozess, in dessen Rahmen regelmäßig Strukturen der Aufgabenwahrnehmung, konkrete Prozesse und Verbesserungsmöglichkeiten in den verschiedenen Organisationseinheiten betrachtet werden. Zuletzt wurden im Rahmen der Behördenumstrukturierung 2015 die Zuständigkeiten neu geordnet und optimiert. Wesentliche weitere Potenziale resultieren aus Sicht des Senats in Zukunft aus einer verstärkten Digitalisierung von Verwaltungsprozessen . 11.1.2. Wenn nein, warum besteht aus Sicht des Senats keine Notwendigkeit zu weiterer Verwaltungsmodernisierung? Entfällt. 11.2. Welche Anregungen wurden seit 2011 seitens jeweils welcher externen Beteiligten wie zum Beispiel Kammern und Wirtschafts-/ Berufsverbänden zur weiteren Deregulierung und/oder Steigerung der Effizienz der Verwaltung gegeben? Wie wurde und wird damit verfahren? Im Rahmen des Bündnisses für den Mittelstand wurden verschiedene Vorschläge, unter anderem auch im Bereich E-Government, gemacht: Einbindung der Wirtschaft in die Entwicklung von E-Government-Lösungen Erfolgs-Check für E-Government-Angebote Antrags- und Fallmanagement mit Online-Statusverfolgung Online-Anliegenmanagement Transparenz und Vermarktung von E-Government Strategie „Open Data in Hamburg“ Diese Vorschläge wurden von der Verwaltung aufgegriffen. Sie sind teilweise erledigt und teilweise noch im Prozess der Erledigung. Die Arbeitsgruppe Baukosten des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg hat in der 20. Legislaturperiode eine Aufhebung der Hamburgischen Klimaschutzverordnung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für den Bereich des Wohnungsneubaus angeregt. In der 21. Legislaturperiode wurde diese Empfehlung im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) vom 19. November 2015 adressiert. Die Empfehlung wird aktuell für alle Bereiche des Bauens geprüft. Im Übrigen siehe Drs. 20/10313 und 20/1723. 11.3. Inwieweit ist nach der im Januar 2013 abgeschlossenen Mittelstandsvereinbarung III („Bündnis für den Hamburger Mittelstand“) für etwa wann eine Neuauflage dieser Vereinbarung geplant? Welche Themenschwerpunkte sieht der Senat hierbei? Der Senat hat sich im Januar des Jahres 2016 mit den Partnern des „Bündnisses für den Mittelstand“ Handelskammer, Handwerkskammer und Verband Freier Berufe auf eine Fortschreibung der Vereinbarung vom 10. Januar 2013 mit den Themenschwerpunkten „Zugang für Kleine und Mittlere Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen “, „Digitale Lehrformen in der Aus- und Weiterbildung“,“"Durchlässigkeit von beruf- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 7 licher und hochschulischer Bildung“ sowie „Bürokratieentlastung/E-Government“ verständigt . 12. Befristung 12.1. Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in der FHH seit dem 28.10.2011 befristet erlassen? Drei Gesetze und neun Verordnungen. Berücksichtigt wurden entsprechend der Zählweise zur Drs. 20/1723 diejenigen Gesetze und Verordnungen, die insgesamt befristet sind und deren Befristung sich eindeutig durch eine konkrete Datumsangabe aus dem Normtext ergibt. Nicht erfasst wurden hingegen Vorschriften, deren Befristung aus ihrem zeitlich begrenzten Regelungsinhalt folgt, etwa Gesetze über die Hebesätze für die Realsteuern sowie Verordnungen über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen der Hochschulen. Nicht gezählt wurden auch Verordnungen, deren Befristung durch das ermächtigende Gesetz bestimmt wird, wie zum Beispiel solche aufgrund des Hamburgischen Statistikgesetzes , des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren oder des SOG. 12.2. Hat sich der Senat nach dem 28.10.2011 noch einmal mit den Erfahrungen anderer Bundesländer mit der Befristung von Gesetzen und Verordnungen auf einen Zeitraum von fünf Jahren befasst? Nein. 12.2.1. Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam der Senat hierbei ? Entfällt. 12.2.2. Wenn nein, inwieweit plant der Senat, sich mit dieser Frage circa wann im Laufe dieser Wahlperiode auseinanderzusetzen ? Der Senat plant nicht, sich mit dieser Frage im Laufe dieser Wahlperiode zu befassen. Der Senat hält an seiner in der Drs. 20/1723 dargelegten Auffassung fest, die er auch dadurch bestätigt sieht, dass beispielsweise das Saarland die regelhafte Befristung von Gesetzen aufgegeben hat. Entsprechend gibt es aus Sicht des Senats keinen Anlass zu einer Neubewertung. Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 1. Hamburgisches Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz – HmbSZG) vom 1. November 2011 (HmbGVBl. S. 454) Neuregelung des Sonderzahlungsrechts , Gewährung einer Sonderzahlung für das Jahr 2011 für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter der Besoldungsgruppen A, R, W und C, Anwärterinnen und Anwärter, sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen bis A 12 und C1, Erhöhung des einheitlichen Sonderbetrags für Kinder . 2. Hamburgisches Gesetz über eine Dezember -Sonderzahlung im Jahr 2011 und zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012 (HmbDSBVAnpG 2011/2012) vom 1. November 2011 (HmbGVBl. S. 454, 455) Einarbeitung der vorgenannten Sonderzahlung in die Besoldungstabellen sowie Anpassung der Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. 3. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011 vom 2. November 2011 (HmbGVBl. S. 477) Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Absatz 3 GewStG, § 25 Absatz 3 GrStG) 4. Gesetz zur Versetzung des von den Bezirksämtern der gemeinsamen Einrichtung zugewiesenen Personals zur Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 549) Die FHH-Beschäftigten, denen Tätigkeiten bei Jobcenter team.arbeit.hamburg zugewiesen waren, wurden durch das Gesetz von den sieben Bezirken und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration versetzt. Jobcenter team.arbeit.hamburg kooperierte dadurch bei personalrelevanten Maßnahmen nicht mehr mit sieben Bezirken und einer Fachbehörde, sondern nur noch mit der BASFI. Das erleichterte diese Kooperation erheblich und ermöglichte ein einheitliches Handeln durch die FHH. Die Versetzung per Gesetz vermied die ansonsten erforderliche Befassung der Personalvertretungen der beteiligten sieben Bezirke und der beiden Fachbehörden mit ca. 850 Einzelfällen und wirkte insofern stark verwaltungsvereinfachend . 5. Gesetz zum Staatsvertrag über die Ein- Zustimmung zu dem Staats- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 9 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – richtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 559) vertrag, durch den eine gemeinsame Überwachungsstelle der Länder für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht eingerichtet wird. 6. Gesetz zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken (Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz – BezAbstDurchfG) vom 27. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 28) Klärung von Verfahrensfragen bei Bürgerbegehren und - entscheiden 7. Gesetz zum NDR-Digitalradio- Staatsvertrag vom 18. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 193) Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Veranstaltung von drei zusätzlichen digitalterrestrischen Hörfunkprogrammen durch den NDR und Beauftragung des NDR mit drei zusätzlichen digitalterrestrischen Hörfunkprogrammen 8. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz- Strafsachen vom 18. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 194) Zustimmung zu dem Staatsvertrag , durch den die Zuständigkeit für Staatsschutzsachen , die im Bereich Mecklenburg -Vorpommern anfallen, an das HansOLG verlagert wird. 9. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz- Strafsachen vom 18. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 196) Zustimmung zu dem Staatsvertrag , durch den die Zuständigkeit für Staatsschutzsachen , die im Bereich Schleswig -Holstein anfallen, an das HansOLG verlagert wird. 10. Gesetz zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 217) Fusion der NKL und SKL zu einer gemeinsamen Anstalt aller 16 Bundesländer 11. Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 29. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 235) Ersetzung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 1.1.2008, unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsprechung 12. Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsvertrags -Ausführungsgesetz – HmbGlüÄndStVAG) vom 29. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 235) Ausführungsbestimmungen zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland 13. Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – HmbBQFG) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254) Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt , um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen. 14. Gesetz über die Beratung zur Anerken- Feststellung der Gleichwertig- Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – nung und Feststellung ausländischer Berufsqualifikationen und über die Gebühren für das Anerkennungsverfahren (Anerkennungsberatungsgesetz ) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254, 259) keit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die gebührenpflichtigen Tatbestände und deren Höhe sowie über Gebührenermäßigungen und - befreiungen und Auslagen 15. Gesetz zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFUG-Lehramt) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254, 259) Ordnung und Beschleunigung des Zuganges zum Arbeitsmarkt 16. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 271) Regelung des Anspruchs auf Informationszugang 17. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2012 vom 21. August 2012 (HmbGVBl. S. 406) Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Absatz 3 GewStG, § 25 Absatz 3 GrStG) 18. Hamburgisches Seniorenmitwirkungsgesetz (HmbSenMitwG) vom 30. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 449) Regelung der Bildung, Zusammensetzung , Rechte und Aufgaben der Hamburger Seniorenvertretungen 19. Gesetz zur Regelung von Gebühren für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger vom 13. November 2012 (HmbGVBl. S. 474) Gewährleistung der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der Hamburger Kehrbezirke im Vergleich zum Umland durch Anpassung der Gebührenregelung 20. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 492) Zuständigkeitsregelung für Überprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz in Hamburg und Schleswig-Holstein 21. Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 503) Besteuerung von Beherbergungsleistungen gegen Entgelt von Privatreisenden 22. Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505) Regelungen über Zulassung und den Betrieb von Spielhallen 23. Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510) Regelungen zur Verwaltungsvollstreckung 24. Finanzrahmengesetz (FRG) vom 21. Dezember 2012 (HmbGVBl. 2013 S. 8) In Umsetzung von Artikel 72a Satz 5 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Bestimmung verbindlicher Obergrenzen für die Veranschlagung des bereinigten Finanzmittelbedarfs im doppi- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 11 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – schen Gesamtfinanzplan. 25. Gesetz zur Durchführung des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (Bauprodukte- Marktüberwachungsdurchführungsgesetz – BauPMÜDG) vom 29. Januar 2013 (HmbGVBl. S. 17, 18) Einführung der aktiven Marktüberwachung für Bauprodukte 26. Hamburgisches Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits - und Pflegeassistenz vom 19. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 44) Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung der Altenpflegeumlage 27. Hamburgisches Gesetz über die Bildung einer Landeskonferenz Versorgung (HmbLKVG) vom 19. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 45) Bildung eines Gremiums Landeskonferenz für sektorenübergreifende Versorgungsfragen nach § 90 a SGB V 28. Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142) Neuerlass des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes mit Umstellung des bisherigen konstitutiven Denkmalrechts auf das deklaratorische System mit nachrichtlicher Denkmalliste 29. Gesetz über die Verschmelzung der Innovationsstiftung Hamburg auf die Hamburgische Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148, 153) Insbesondere Übergang aller Vermögenswerte, Aufgaben, Arbeitsverhältnisse und Verträge der Stiftung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge 30. Gesetz zum Unterelbeabkommen vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 184) Ratifizierungsgesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig -Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zur wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf der Unterelbe 31. Hamburgisches Mindestlohngesetz vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 188) Regelung zum Mindestlohn 32. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 208) Regelung über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg im Bereich der Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung 33. Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung (Hamburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – HmbS- VVollzG) vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 211) Regelung über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hamburg Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 34. Hamburgisches Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wild lebender Arten (Hamburgisches Gefahrtiergesetz – HmbGefahrtierG) vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 247) Verbot der nichtgewerblichen Anschaffung und Haltung von gefährlichen Tieren wild lebender Arten vorbehaltlich einer Genehmigung 35. Hamburgisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Hamburgisches Tierschutzverbandsklagegesetz – HmbTierSchVKG) vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 247, 248) Klagemöglichkeit eines anerkannten Vereins zur Feststellung , dass Behörden gegen Vorschriften des Tierschutzrechts verstoßen 36. Gesetz über das Schuldbuch der Freien und Hansestadt Hamburg (Schuldbuchgesetz ) vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 249) Begründung und Dokumentation der Schulden der FHH 37. Gesetz zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k, Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungs-verordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 19. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 289) Gesetzliche Grundlage für den gemeinsamen Betrieb des Voll-streckungsportals der 16 Bundesländer in Nordrhein- Westfalen und die Verteilung der Kosten des Betriebes, der erzielten Einnahmen, sowie Regelung der zentralen Zuständigkeit für die Erhebung und Vollstreckung der entstandenen Gebühren. 38. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 vom 19. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 300) Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Absatz 3 GewStG, § 25 Absatz 3 GrStG) 39. Hamburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 (HmbBVAnpG 2013/2014) vom 3. September 2013 (HmbGVBl. S. 369) Anpassung der Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch Übernahme der Regelungen aus dem Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder 40. Gesetz über die Akademie der Polizei Hamburg und ihren Fachhochschulbereich (Hamburgisches Polizeiakademiegesetz - HmbPolAG) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 389) Neuorganisation der Polizeiausbildung 41. Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 417) Vergaberechtliche Regelung zur Korruptionsbekämpfung 42. Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie von Kindheitspädagoginnen bzw. Kindheitspädagogen (Anerkennungsgesetz Soziale Arbeit) vom 2. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 485) Im Rahmen länderübergreifender Absprachen: a) Regelung zur staatlichen Anerkennung und erstmalige Einführung der Berufsbezeichnung „staatliche anerkannter Kindheitspädagoge“ / „staatlich anerkannte Kind- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 13 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – heitspädagogin“; b) Regelung zur Prüfung berufsrechtlicher Eignung von Studiengängen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung . Aufhebung von Regelungen zur Umsetzung einer EU- Richtlinie i.V. Nummer 15 (Gesetzesvereinfachung ). 43. Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO) vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503) Bestimmung der haushaltsrechtlichen Kompetenzen und Verfahren; Ersatz für aufgehobene LHO 44. Gesetz über die Besetzung von Gremien im Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg mit Frauen und Männern (Hamburgisches Gremienbesetzungsgesetz – HmbGremBG) vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 538) Das Gesetz regelt den Mindestanteil von Frauen und Männern in Gremien, für die die FHH Mitglieder benennt. 45. Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg vom 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 29) Einrichtung einer länderübergreifenden gemeinsamen Ethikkommission bei der Ärztekammer Hamburg. Die Kommission hat die Aufgabe der Prüfung und Bewertung von Anträgen nach § 3 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Embryonenschutzgesetzes . Ein zustimmendes Votum der Kommission ist Voraussetzung für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik . 46. Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Hamburgisches Patientenmobilitätsumset-zungsgesetz - HmbPatMobUG) vom 17. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 66) Umsetzung berufsrechtlicher Vorgaben für die Gesundheitsberufe 47. Gesetz zur Regelung der Ausbildungskapazitäten an den staatlichen hamburgischen Hochschulen (Ausbildungskapazitätsgesetz – AKapG) vom 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99) Regelungen zur Festsetzung der Aufnahmekapazitäten der staatlichen Hochschulen 48. Gesetz zur Unterstützung der Einführung eines neuen Kapazitätsrechts und zur Bereitstellung vergleichender Daten in der Übergangszeit vom 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99, 100) Folgegesetz zur Evaluierung von Nr. 47 49. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2014 vom 28. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 193) Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Absatz 3 GewStG, § 25 Absatz 3 noch Anlage 1 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – GrStG) 50. Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299) Erweiterung der Mitbestimmung der Personalräte, Ausbau von Individualrechten von Beschäftigten gegenüber den Personalräten und den Dienststellen, programmatische Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Personalvertretungsrecht , bessere Ausgestaltung personalvertretungsrechtlicher Verfahren. 51. Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Hamburgisches Gleichstellungsgesetz – HmbGleiG) vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495) Regelungen über Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen im hamburgischen öffentlichen Dienst, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu den Gleichstellungsplänen , zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und zu deren Rechtsstellung sowie über Berichtspflichten . 52. Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes (Hamburgisches Jugendarrestvollzugsgesetz – HmbJAVollzG) vom 29. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 542) Regelung über den Vollzug des Jugendarrestes in Hamburg 53. Gesetz über die Erstattung der Wahlkampfkosten von Bürgerschaftswahlen an Wählervereinigungen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 187) Regelungen zur Erstattung der Kosten des Bürgerschaftswahlkampfes 54. Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (HmbAGBMG) vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193) Landesrechtliches Ermächtigungsgesetz nach dem Bundesmeldegesetz 55. Hamburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (HmbBVAnpG 2015/2016) vom 22. September 2015 (HmbGVBl. S. 223) Anpassung der Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch Übernahme der Regelungen aus dem Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. 56. Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer , die ihren Kanzleisitz in Nordrhein -Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung vom 8. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 277) Beitritt zu dem zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern geschlossenen Staatsvertrag zwecks Zugang der Patentanwältinnen und Patentanwälten mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Bayerischen Versorgungswerk 57. Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Lebensmittelche- Ausbildungs- und berufsrechtliche Regelungen noch Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 15 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Gesetze Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – mikerin“ oder „staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker " (Lebensmittelchemiker- Gesetz) vom 8. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 280) 58. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2015 vom 20. November 2015 (HmbGVBl. S. 320) Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Absatz 3 GewStG, § 25 Absatz 3 GrStG) 59. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomangement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 344) Errichtung der hsh portfoliomanagement AöR als Abwicklungsanstalt nach § 8b FMStFG. 60. Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) vom 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 357) Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und Fischen, soweit das Vieh oder die Fische der landwirtschaftlichen Erzeugung dient oder dienen. noch Anlage 1 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 2 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Gesetze Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 1. Hamburgisches Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen (Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz ) vom 18. November 2003 (HmbGVBl. S. 525) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes über die jährliche Sonderzahlung und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012 vom 1. November 2011 (HmbGVBl. S. 454) Gewährung von Sonderzahlungen an Besoldungsund Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter 2. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2010 vom 2. März 2010 (HmbGVBl. S. 246) Überholt durch Zeitauflauf. Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum 2010 begrenzt. Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG) 3. Gesetz über die Wissenschaftsstiftung Hamburg vom 17. März 2009 (HmbGVBl. S. 81) Auflösung der Wissenschaftsstiftung : Durch Artikel 5 des Gesetzes zur Auflösung der Wissenschaftsstiftung Hamburg vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 552) wird das Gesetz zur Errichtung der Wissenschaftsstiftung Hamburg und damit auch das Gesetz über die Wissenschaftsstiftung Hamburg aufgehoben. Errichtung einer Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Hamburg 4. Gesetz über das "Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs -Fonds Hamburg" (SKFG) vom 10. November 2009 (HmbGVBl. S. 387) Es sollte keine vom Kernhaushalt abgegrenzte Darstellung der Kreditaufnahme der FHH mehr erfolgen. Aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 204), s. a. Drs. 20/3390. Vom Kernhaushalt abgegrenzte Darstellung der Kreditaufnahme der FHH 5. Gesetz zum Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie vom 18. November 2008 (HmbGVBl. S.379) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 217) Zustimmungsgesetz zu staatsvertraglichen Regelungen über die Änderung der Rechtsform der Nordwestdeutschen Klassenlotterie in eine Anstalt öffentlichen Rechts 6. Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 441) Ersetzt durch Neuregelung. Tritt nach Artikel 3 Satz 3 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Glücksspielwesens vom 29. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 235) an dem Tag außer Kraft, an dem der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt Ersetzung des alten Lotteriestaatsvertrages durch neues, ländereinheitliches Glücksspielrecht unter Erhalt des Monopols 7. Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Hamburgisches Glücksspiel- Ersetzt durch Neuregelung. Tritt nach Artikel 3 Satz 3 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Glücksspielwesens Ausführungsbestimmungen zum Glücksspielstaatsvertrag Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 17 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Gesetze Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – staatsvertrags- Ausführungsgesetz – HmbGlüStVAG) vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 441) vom 29. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 235) an dem Tag außer Kraft, an dem der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt. 8. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Lehrämter vom 21. Dezember 1990 (HmbGVBl. S. 281) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 10 des Hamburgischen Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (HmbABQG) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 254) Erleichterung des Zuganges zum Arbeitsmarkt 9. Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 167) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 18 Absatz 3 Satz 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 271) Regelung des Anspruchs auf Informationszugang 10. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011 vom 2. November 2011 (HmbGVBl. S. 477) Überholt durch Zeitauflauf. Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum 2011 begrenzt. Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG) 11. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) vom 13. März 1961 (HmbGVBl. S. 79, 136) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 210) Regelungen zur Verwaltungsvollstreckung 12. Denkmalschutzgesetz vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 10 Satz 2 des Gesetzes zum Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142) Regelung der Unterschutzstellung von Denkmälern 13. Gesetz über die Errichtung der Innovationsstiftung Hamburg vom 14. Mai 1996 (HmbGVBl. S. 74) Erledigt durch Verschmelzung der Innovationsstiftung Hamburg mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt zur Hamburgischen Investitions - und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148) Errichtung der rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts „Innovationsstiftung Hamburg“. 14. Gesetz zur Übertragung eines Anteils am Grundund Sonderkapital der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt vom Überholt durch Zeitablauf. Aufgehoben durch Artikel 8 Nummer 1 des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukre- Übertragung eines Anteils am Grund- und Sonderkapital der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Gesetze Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 173) ditanstalt zur Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148) 15. Gesetz zur Neuordnung der Kapitalverhältnisse der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt vom 22. Dezember 1992 (HmbGVBl. S. 320, 322) Überholt durch Zeitablauf. Aufgehoben durch Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt zur Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148) Neuordnung der Kapitalverhältnisse der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt : Umwandlung von Sonderkapital der WK in Höhe von 150 Mio. DM in einen Reservefonds und Übertragung von 38 vom Hundert der Anteile am Grund - und Sonderkapital der WK auf die HGV sowie der restlichen Anteile auf die HLB- Girozentrale 16. Zweites Gesetz zur Neuordnung der Kapitalverhältnisse der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt vom 30. Dezember 2003 (HmbGVBl. S. 595, 596) Überholt durch Zeitablauf. Aufgehoben durch Artikel 8 Nummer 3 des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt zur Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148) Neuordnung der Kapitalverhältnisse der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt : Entnahme eines Teilbetrages des Sonderkapitals der WK und Auskehrung an die Anteilseigner sowie Aufstockung des Grundkapitals der WK 17. Drittes Gesetz zur Neuordnung der Kapitalverhältnisse der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt vom 23. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 500) Überholt durch Zeitablauf. Aufgehoben durch Artikel 8 Nummer 4 des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt zur Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148) Neuordnung der Kapitalverhältnisse der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt : Entnahme eines Teilbetrages des Sonderkapitals der WK und Auskehrung an die Anteilseigner 18. Gesetz zum Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe vom 16. September 1974 (HmbGVBl. S. 295) Ersetzt durch Neureglung Außer Kraft durch Artikel 4 des Gesetzes zum Unterelbeabkommen vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 184) Ratifizierungsgesetz zum Abkommen zwischen Niedersachsen , Schleswig- Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung auf der Oberund Unterelbe. 19. Gesetz über das Schuldbuch der Freien und Hansestadt Hamburg (Schuldbuchgesetz ) vom 29. März 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 650-a) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 5 Absatz 1 des Schuldbuchgesetzes vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 249) Begründung und Dokumentation der Schulden der FHH 20. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2012 vom 21. Au- Überholt durch Zeitauflauf. Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 19 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Gesetze Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – gust 2012 (HmbGVBl. S. 406) 2012 begrenzt. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG) 21. Gesetz über die Hochschule der Polizei Hamburg (HmbPolHG) vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 614) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung der Polizei Hamburg vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 389) Neuorganisation der Polizeiausbildung 22. Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen vom 13. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 60) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 8 Absatz 1 des Anerkennungsgesetzes Soziale Arbeit vom 2. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 485) Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung in Hamburg sowie die Gleichwertigkeit andernorts erworbener Anerkennungen 23. Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO) vom 23. Dezember 1971 (HmbGVBl. 1971 S. 261, 1972 S. 10) Umstellung des kameralen Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg auf einen doppischen Produkthaushalt . Aufgehoben durch Artikel 40 § 1 Absatz 2 des SNH-Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503) Bestimmung der haushaltsrechtlichen Kompetenzen und Verfahren 24. Gesetz über die Höhe der Einheitssätze nach dem Hamburgischen Wegegesetz (Einheitssätze-Gesetz – EsG -) vom 19. Dezember 2000 (HmbGVBl. S. 401) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und zur Aufhebung des Einheitssätze -Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 539) Grundlage für die Berechnung der Kosten zur Erhebung der Erschließungsund Ausbaubeiträge nach dem Hamburgischen Wegegesetz 25. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 vom 19. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 300) Überholt durch Zeitauflauf. Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum 2013 begrenzt. Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG) 26. Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (Hmb- PersVG) vom 17. November 1972 (HmbGVBl. S. 211) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299) Regelungen zu Wahl, Zuständigkeit , Pflichten und Befugnissen der Personalvertretungen 27. Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz ) vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 75) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Gleichstellungsrechts im öffentlichen Dienst vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 495) Regelungen zur Frauenförderung im hamburgischen öffentlichen Dienst 28. Gesetz über die Erstattung der Wahlkampfkosten von Bürgerschaftswahlen Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelungen zur Erstattung der Kosten des Bürgerschaftswahlkampfes Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Gesetze Gründe für das Außerkrafttreten bzw. der Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – (Wahlkampfkostengesetz) vom 10. Juli 1972 (HmbGVBl. S. 129) Neuregelung der Wahlkampfkostenerstattung vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 187) 29. Hamburgisches Meldegesetz (HmbMG) vom 19. Mai 1982 (HmbGVBl. S. 133) Ersetzt durch bundesrechtliche Neuregelung (Bundesmeldegesetz ). Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zum Erlass des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193) Verlust der landesrechtlichen Regelungszuständigkeit durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes 30. Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemikerin “ oder „Lebensmittelchemiker" (Lebensmittelchemiker- Gesetz) vom 13. Juni 1977 (HmbGVBl. S. 136) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 8 Absatz 1 Satz 2 des Lebensmittelchemiker -Gesetzes vom 8. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 280) Ausbildungs- und berufsrechtliche Regelungen 31. Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2014 vom 28. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 193) Überholt durch Zeitauflauf. Die Anwendung des Gesetzes ist auf die Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum 2014 begrenzt. Jährlich notwendige Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und für die Grundsteuer (§ 16 Abs. 3 GewStG, § 25 Abs. 3 GrStG) 32. Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz vom 6. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 68) Aufgrund Neuregelung des Rechts der Tierseuchenbekämpfung ist das Gesetz redundant . Außer Kraft durch § 17 Absatz 2 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vom 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 357) Durchführung des Tierseuchengesetzes - dieses wurde aufgehoben ab dem 1. Mai 2014 durch das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22. Mai 2013 - Bekämpfung von Tierseuchen 33. Gesetz zur Bemessung von Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten und der Anzahl der Kehrbezirke vom 27. April 2010 (HmbGVBl. S. 332) Ersetzt durch Neuregelung. Befristung durch § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes Regelung der Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten und der Anzahl der Kehrbezirke Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 21 Anlage 3 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 1. Verordnung über die Stundentafeln der Grundschule und der Sekundarstufe I der Stadtteilschule sowie des Gymnasiums (STVO- GrundStGy) vom 23. Juni 2011 (HmbGVBl. S. 263) Festlegung des Umfanges von Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern 2. Verordnung über den Teilnahmebeitrag nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Teilnahmebeitragsverordnung – TnBVO) vom 17. Mai 2011 (HmbGVBl. S. 221) Beteiligung der Eltern an den Kosten der Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern 3. Verordnung über den Familieneigenanteil nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Familieneigenanteilsverordnung – FamEigVO) vom 17. Mai 2011 (HmbGVBl. S. 205) Beteiligung der Eltern an den Kosten der Betreuung in Kindertageseinrichtungen 4. Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz (HmbLVO-Justiz) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den Laufbahnen der Fachrichtung Justiz 5. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung in den Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizwachtmeisterdienst – APO-JustizWD) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279, 281) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Justizwachtmeisterdienst 6. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung in den Aufgaben des allgemeinen Justizdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Justizdienst – APOallg JustizD) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279, 283) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Allgemeinen Justizdienst 7. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gerichtsvollzieherdienst – APO- GerichtsVD) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279, 287) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Gerichtsvollzieherdienst 8. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Strafvollzugsdienst – APO-StrafVD) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279, 291) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Strafvollzugsdienst 9. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Rechtspflegerdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspflegerdienst – APO-RpflD) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279, 295) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Rechtspflegerdienst 10. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Amtsanwaltsdienst Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – zur Verwendung im Laufbahnzweig Amtsanwaltsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Amtsanwaltsdienst – APO-AAD) vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279, 296) 11. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2011/2012 und das Sommersemester 2012 vom 7. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 300) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 12. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg-Harburg für das Wintersemester 2011/2012 vom 7. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 302) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 13. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2011/2012 vom 7. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 303) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 14. Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben auf den Rechtspfleger vom 8. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 305) Aufhebung der Richtervorbehalte u.a. in Bereichen der Nachlasspflegschaft, Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern sowie Erteilung von Erbscheinen 15. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2011/2012 und das Sommersemester 2012 vom 15. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 311) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 16. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2011/2012 vom 15. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 322) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 17. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 18. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2011/2012 vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 345) Festlegung der von Schülerinnen und Schülern anwählbaren Eingangsklassen in dem genannten Schuljahr 19. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der teilqualifizierenden Berufsfachschule Berufsqualifizierung (APO-BQ) vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 346, 361) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 20. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Ausbildung in der Jahrgangsstufe 6 der Starterschulen im Schuljahr 2011/2012 und für den Übergang der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 des Gymnasiums zum Schuljahr 2013/2014 (AO-Starterschule) vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 364) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 21 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 367) Gebühren für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 23 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 22. Verordnung über das Naturschutzgebiet Rodenbeker Quellental vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 372) Neuerlass unter Erweiterung des Naturschutzgebiets 23. Verordnung zum Schutz der Grünfläche Reiherstiegknie vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 376) Ermöglichung kultureller Veranstaltungen auf einer im Hafengebiet liegenden Grünanlage 24. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Passagenviertel vom 2. August 2011 (HmbGVBl. S. 379) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 25. Verordnung zur Erprobung von Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge über das Internet vom 2. August 2011 (HmbGVBl. S. 382) Erprobung von Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik 26. Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes (VO-BF) vom 22. September 2011 (HmbGVBl. S. 405) Gestaltung des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des Förderbedarfes 27. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Neustadt SU 2, Gängeviertel /Valentinskamp vom 4. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 418) Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 28. Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (HmbLVO-AllgD) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste 29. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 1 Einstiegsamt 2 – APO-AllgVwD-LgD1Ea2) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425, 428) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste 30. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 1 – APO-AllgVwD-LgD2Ea1) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425, 433) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste 31. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung in den Aufgaben des Allgemeinen Verwaltungsdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2 – APO-AllgVwD-LgD2Ea2) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425, 438) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste 32. Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst (Ausbildungsund Prüfungsordnung Archivdienst – APO- ArchivD) vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425, 442) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Archivdienst Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 33. Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr (HmbLAPO-Fw) vom 8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung sowie Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr 34. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Eimsbüttel vom 15. November 2011 (HmbGVBl. S. 497) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung 35. Verordnung zur Durchführung des § 9 Absatz 1 Satz 2 und des § 25 Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung (Zweite Hamburgische Notarverordnung) vom 11. November 2011 (HmbGVBl. S. 505) notarrechtliche Regelungen 36. Verordnung über die Nebentätigkeit der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (Hamburgische Nebentätigkeitsverordnung – HmbNVO) vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513) Beamtenrechtliche Bestimmungen über die Ausübung von öffentlichen Ehrenämtern und von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder auf Verlangen des Dienstherrn sowie die Vergütung, Abrechnung und Abführung von Vergütungen für Nebentätigkeiten im Landesdienst 37. Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen sowie der Beamtinnen und Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische Hochschul- Nebentätigkeitsverordnung - HmbHNVO) vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513, 516) Besondere Regelungen über Nebentätigkeiten des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen 38. Verordnung über die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn sowie über das hierfür zu entrichtende Entgelt bei Nebentätigkeiten der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (Inanspruchnahme - und Entgelt-Verordnung – IEVO) vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513, 517) Regelung der Voraussetzungen, Genehmigung und das Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten durch Beamtinnen und Beamte 39. Verordnung zu Mitteilungen in Nachlasssachen und über den Inhalt der Testamentsverzeichnisse (Benachrichtigungs-Verordnung Nachlasssachen – BenVONachlass) vom 8. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 521) Regelung von Mitteilungspflichten 40. Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinrechtsDVO) vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 554) Voraussetzung und Verfahren für die Kontrolle der Produktspezifikation und Regelungen für Weine mit der Angabe einer oder mehrerer Rebsorten oder der Angabe des Erntejahres sowie Regelungen zum modernen Buchführungsverfahren und zur automatisierten Analysenbuchführung 41. Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Steuerverwaltung (HmbLVO-Steuer) vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 556) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den Laufbahnen der Fachrichtung Steuerverwaltung 42. Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und offenen Stellplätzen (Garagenverordnung - GarVO) vom 17. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 8) Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Garagen und offene Stellplätze Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 25 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 43. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsoberschule (APO-BOS) vom 18. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 18) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 44. Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet (Kontaktverbotsverordnung – Kontaktverbots VO) vom 24. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 25) Ordnungsrechtliche Regelung 45. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil St. Georg (Soziale Erhaltungsverordnung St. Georg) vom 6. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 39) Gebietsfestlegung zur Anwendung der Sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 BauGB in St. Georg. 46. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil St. Pauli (Soziale Erhaltungsverordnung St. Pauli) vom 6. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 41) Gebietsfestlegung zur Anwendung der Sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 BauGB in St. Pauli. 47. Verordnung über bauliche Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen (Wohn- und Betreuungsbauverordnung – WBBauVO) vom 14. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 45, 120) Verordnung nach dem Hamburgischen Wohnund Betreuungsqualitätsgesetz zu baulichen Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen 48. Verordnung über personelle Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen (Wohn- und Betreuungspersonalverordnung – WBPersVO) vom 14. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 50, 120) Verordnung nach dem Hamburgischen Wohnund Betreuungsqualitätsgesetz zu personellen Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen 49. Verordnung über die Mitwirkung in Wohn- und Betreuungsformen (Wohn- und Betreuungsmitwirkungsverordnung – WBMitwVO) vom 14. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 59) Verordnung nach dem Hamburgischen Wohnund Betreuungsqualitätsgesetz zu Mitwirkung in Servicewohnanlagen und Wohneinrichtungen 50. Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (Weiterübertragungsverordnung-Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz) vom 14. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 65) Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 40 Absatz 1 Nummern 3, 5 und 6 HmbWBG werden auf die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen . 51. Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg (Fluglämschutzverordnung Hamburg – FluLärmHmbV) vom 21. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 77) Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Hamburg 52. Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO) vom 27. März 2012 (HmbGVBl. S. 137) Die Verordnung konkretisiert die erforderlichen Maßnahmen zum Hygienemanagement in den medizinischen Einrichtungen. 53. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen für den Milieubereich Hoheluft- West/Generalsviertel vom 20. April 2012 (HmbGVBl. S. 155) Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch 54. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen für den Milieubereich Bei der Apostelkirche – Lutterothstraße – Lastropsweg vom 20. April 2012 (HmbGVBl. S. 157) Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch 55. Prüfungsordnung zum Erwerb von Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen durch Externe (Externenprüfungsordnung – ExPO –) vom 25. April 2012 (HmbGVBl. S. 159) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Prüfungen Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 56. Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte (Hamburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung – HmbMVergVO) vom 8. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 171) Besoldungsrechtliche Regelung über die Gewährung von Zulagen für besondere Erschwernisse (§ 58 HmbBesG), Ablösung der bis dahin fortgeltenden Verordnung des Bundes 57. Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr vom 8. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 172) Anpassung an Änderung des Sielabgabengesetzes (Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren ) 58. Verordnung zur Regelung des Serviceverfahrens zwischen den Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung (Serviceverfahren -Verordnung – ServiceverfahrenVO) vom 29. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 199) Bundesweit einheitliche Regelung des Studienplatzvergabekoordinierungsverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung (Dortmund) 59. Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste (HmbLVO- WissD) vom 5. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 214) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den Laufbahnen der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste 60. Verordnung über die Hamburgische Schiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hamburgische Schiedsstellenverordnung – HmbSchVO-Reha)) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 231) Schiedsstellenregelung für Vergütungsvereinbarungen von Krankenkassen und Vorsorge - oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 b SGB V 61. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2012/2013 und das Sommersemester 2013 vom 27. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 279) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 62. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2012/2013 vom 27. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 292) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 63. Verordnung zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokontoverordnung - Ökokonto VO) vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 294) Regelungen zur Bevorratung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 64. Verordnung für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste (HmbLVO-TechnD) vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in der Laufbahn der Fachrichtung Technische Dienste 65. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Technische Dienste (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Technische Dienste Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 1 – APO-technVwD-Lg2Ea1) vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297, 299) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt in der Fachrichtung Technische Dienste 66. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Technische Dienste (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Technische Dienste Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2 – APO-technVwD-Lg2Ea2) vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297, 315) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt in der Fachrichtung Technische Dienste 67. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen noch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 27 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2012/2013 und das Sommersemester 2013 vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 338) 68. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg-Harburg für das Wintersemester 2012/2013 vom 6. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 340) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 69. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 vom 17. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 348) Festlegung der von Schülerinnen und Schülern anwählbaren Eingangsklassen in dem genannten Schuljahr 70. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Abendschule (APO-Abendschule) vom 17. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 349) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 71. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2012/2013 vom 7. August 2012 (HmbGVBl. S. 392) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 72. Verordnung über Zulassungszahlen für die Hochschule der Polizei Hamburg für das Jahr 2012 (Zulassungszahlenverordnung 2012 - Hochschule der Polizei Hamburg – ZulZVO 2012-HdP) vom 30. August 2012 (HmbGVBl. S. 413) Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen für den zulassungsbeschränkten Studiengang 73. Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen über die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Weiterübertragungsverordnung- Berufsqualifikationsfeststellung) vom 4. September 2012 (HmbGVBl. S. 415) Verfahrenserleichterung für allfällige Veränderungen der Verordnung 74. Verordnung über die Einrichtung von Raucherräumen in Gaststätten (Hamburgische Passivraucherschutzverordnung – HmbPSchV) vom 11. September 2012 (HmbGVBl. S. 416) Regelung über die Voraussetzungen für die Einrichtung von Raucherräumen in Gaststätten 75. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Altstadt vom 2. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 420) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung 76. Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) vom 31. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 467) Gestaltung des Verwaltungsverfahrens zur Feststellung des Förderbedarfes und Festlegung der erreichbaren Abschlüsse 77. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Albertiweg in Othmarschen vom 19. November 2012 (HmbGVBl. S. 479) Erhalt der baulichen Strukturen und des besonderen architektonischen und städtebaulichen Milieus 78. Verordnung zur Betrauung der Handelskammer Hamburg mit der Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung (Finanzanlagenerlaubnis -Betrauungs-Verordnung – FinAnl-BetrauungsVO) vom 20. November 2012 (HmbGVBl. S. 484) Regelung einer Zuständigkeit an die Handelskammer Hamburg im Kontext der GewO 79. Verordnung zur Einrichtung des Innovations- Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhenoch Anlage 3 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – quartiers Steilshoop vom 27. November 2012 (HmbGVBl. S. 485) bung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 80. Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten vom 11. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 498) Überprüfung von Anlagen und Energieeinsparanforderungen durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger 81. Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit (Tilgungsverordnung) vom 11. Dezember 2012 (HmbGVBl. 2012 S. 521, 2013 S. 8) Regelung der Möglichkeit, dass Verurteilte die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung von gemeinnütziger Arbeit vermeiden können. 82. Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Bußgeldsachen auf dem Gebiet des Schulrechts vom 14. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 525) Zuweisung der Zuständigkeit für Bußgeldsachen nach dem Schulgesetz an das für den Wohnsitz des Betroffenen zuständige Gericht 83. Verordnung über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg in Wirtschaftsstrafsachen vom 18. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 530) Zuständigkeitskonzentration für Wirtschaftsstrafverfahren und entsprechende Bußgeldsachen beim Amtsgericht Hamburg Mitte. 84. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation im Schuljahr 2012/2013 und über die Gründung von Regionalen Bildungsund Beratungszentren vom 20. Dezember 2012 (HmbGVBl. 2013 S. 6) Festlegung der von Schülerinnen und Schülern anwählbaren Eingangsklassen in dem genannten Schuljahr 85. Verordnung über eine Repräsentativerhebung im Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung Südliche Neustadt vom 12. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 32) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung 86. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Höheren Handelsschule (APO-HHS) vom 28. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 61, 67) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 87. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Stadtteil Sternschanze (Soziale Erhaltungsverordnung Sternschanze ) vom 27. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 87) Anliegen der Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil Sternschanze aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Bewohner sollen somit nicht durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen und die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen, durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder durch spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude aus dem Wohngebiet verdrängt werden können. 88. Verordnung über das Naturschutzgebiet Holzhafen vom 19. März 2013 (HmbGVBl. S. 90) Unterschutzstellung eines Tidelebensraums 89. Verordnung über die Sicherheit bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und zur Erhöhung des Brandschutzes im Hamburger Hafen (Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg – GGBVOHH) vom 19. März 2013 (HmbGVBl. S. 93) Ortsspezifische Regelung zur Erhöhung der Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern im Hamburger Hafen. 90. Verordnung über Zulassungszahlen für die Hochschule der Polizei Hamburg für das Jahr 2013 (Zulassungszahlenverordnung 2013 - Hochschule der Polizei Hamburg – ZulZVO 2013-HdP) vom 20. März 2013 (HmbGVBl. S. 120) Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen für den zulassungsbeschränkten Studiengang 91. Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Mitwirkung in einem Hamburger Seniorenbeirat nach dem Hamburgischen Seniorenmitwir- Regelung der Höhe und Fälligkeit der Aufwandsentschädigungen für die Mitwirkung in einem Hamburger Seniorenbeirat noch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 29 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – kungsgesetz (Hamburgische Seniorenmitwirkungsverordnung – HmbSenMitwVO) vom 26. März 2013 (HmbGVBl. S. 136) 92. Hamburgische Verordnung über die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz (Hamburgische Altenpflegeumlageverordnung – HmbAlt- PflUmlVO) vom 16. April 2013 (HmbGVBl. S. 160) Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz 93. Verordnung über Satzungen der Hamburgischen Museumsstiftungen (Hamburgische Museumsstiftungsverordnung - HmbMuStVO) vom 23. April 2013 (HmbGVBl. S. 168) Erlass von aktuellen Satzungen für die Hamburger Museumsstiftungen nach Abschluss der Umstrukturierung 94. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen an der Elbchaussee in Ottensen – Teilbereich 2, Elbchaussee Hausnummern 81, 83, 85, 87, 89 und 91 – vom 24. April 2013 (HmbGVBl. S. 181) Erhalt der baulichen Strukturen und des besonderen architektonischen und städtebaulichen Milieus 95. Verordnung über die Weiterübertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Weiterübertragungsverordnung -Besoldungsrecht) vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 190) Delegation der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung auf die Justizbehörde im Einvernehmen mit dem Senat zur Regelung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst 96. Fünfte Verordnung zum Feiertagsgesetz (Verordnung über den Reformationstag 2017) vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 192) Anordnung eines einmaligen Feiertages 97. Hafenlotsordnung vom 7. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 193, 196) Regelung u.a. der Verpflichtung zur Annahme des Hafenlotsdienstes, der Befreiungsmöglichkeiten von der Lotsenannahmepflicht, der Durchführung der Hafenlotstätigkeit und des Verstoßes bei Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften der Hafenlotsordnung 98. Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (HmbBQFG-VO-Lehramt) vom 4. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 254) Gestaltung des Verwaltungsverfahrens 99. Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung nach dem Gesetz zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen (Weiterübertragungsverordnung- Berufsqualifikationsfeststellung-Lehramt) vom 4. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 258) Verfahrenserleichterung für allfällige Veränderungen der Verordnung 100. Verordnung über die Satzung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 18. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 268) Regelungen insbesondere zu Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der Organe der Hamburgischen Investitions- und Förderbank 101. Verordnung über die Wahlordnung für die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten in den Verwaltungsrat der Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 18. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 272) Regelungen zum Wahlrecht, zur Wählbarkeit und zum Verfahren für die Wahl bzw. Abwahl der Beschäftigten in den Verwaltungsrat 102. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung an der Hochschule der Polizei Ham- Regelung der Lehrverpflichtung des akademischen Lehrpersonals an der Hochschule der noch Anlage 3 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – burg (Lehrverpflichtungsverordnung- Hochschule der Polizei Hamburg – LVVO-HdP) vom 24. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 294) Polizei Hamburg 103. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2013/2014 und das Sommersemester 2014 vom 17. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 297) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 104. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2013/2014 vom 17. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 299) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 105. Verordnung über das Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald vom 25. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 307) Neuerlass unter Erweiterung des Naturschutzgebiets 106. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg-Harburg für das Wintersemester 2013/2014 vom 3. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 316) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 107. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2013/2014 und das Sommersemester 2014 vom 12. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 324) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 108. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2013/2014 vom 15. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 335) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 109. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2013/2014 vom 18. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 339) Festlegung der von Schülerinnen und Schülern anwählbaren Eingangsklassen in dem genannten Schuljahr 110. Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung – HmbEZul- VO) vom 23. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 340) Besoldungsrechtliche Regelung über die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung (§ 63 HmbBesG), Ablösung der bis dahin fortgeltenden Verordnung des Bundes 111. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen an der Elbchaussee in Othmarschen (Teilbereich 4, südliche Elbchaussee Hausnummern 221 bis 275) vom 19. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 345) Erhalt der baulichen Strukturen und des besonderen architektonischen und städtebaulichen Milieus 112. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen (Soziale Erhaltungsverordnung „Osterkirchenviertel“) vom 25. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 348) Anliegen der Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil Osterkirchenviertel aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Bewohner sollen somit nicht durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen und die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen, durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder durch spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude aus dem Wohngebiet verdrängt werden können. 113. Verordnung über die Absenkung der Kap- Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieternoch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 31 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – pungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung ) vom 30. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 350) höhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete 114. Gebührenordnung für das Glücksspielwesen vom 13. August 2013 (HmbGVBl. S. 352) Gebühren für Amtshandlungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere Erlaubnisse und Untersagungen 115. Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) vom 20. August 2013 (HmbGVBl. S. 360) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung für die Laufbahn Bildung 116. Verordnung über die Form der dem Amtsgericht Hamburg nach dem Insolvenzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung – InsStatVO) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 399) Die Verordnung regelt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von zur Durchführung von Vollzähligkeitsprüfungen bestimmten Mitteilungen nach § 4 Absatz 5 Satz 4 des Insolvenzstatistikgesetzes. 117. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (HmbAPOPol) vom 24. September 2013 (HmbGVBl. S. 401) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Einheitslaufbahn der Fachrichtung Polizei 118. Hamburgische Verordnung über ein zentrales Personenstands- und Sicherungsregister (HmbPSRVO) vom 1. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 433) Einrichtung des elektronischen Personenstands - und Sicherungsregisters, Datenschutz 119. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Lüneburger Straße II vom 15. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 437) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 120. Wahlordnung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen (Bezirksversammlungswahlordnung - BezVWO) vom 15. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 442) Durchführungsbestimmungen für Bürgerschaftswahlen 121. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes und zur Weiterübertragung der Ermächtigung nach § 3 des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes (Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Gefahrtiergesetz – HmbGefahrtierDVO) vom 22. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 449) Regelungen zu der Genehmigungserteilung zur Haltung von gefährlichen Tieren wild lebender Arten und Benennung der unter die Regelung fallenden Arten 122. Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) Regelung der Kosten der Informationen auf Antrag 123. Verordnung zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum (Kündigungsschutzfristverordnung ) vom 12. November 2013 (HmbGVBl. S. 458) Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum 124. Verordnung zur Ausführung der Maßnahmen zum Schutz von Spielerinnen und Spielern nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Hamburgische Spielerschutzverordnung – HmbSpielSchuVO) vom 19. November 2013 (HmbGVBl. S. 465) Regelung der Dauer und Inhalte der Schulungen sowie die Rahmenbedingungen für deren Durchführung und die Ausgestaltung und Anforderungen an die Sozialkonzepte gem. §§ 2,6 HmbSpielhG; Ziel: Spielerinnen- und Spielerschutz sowie Jugendschutz 125. Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Polizeiakademiegesetz (Weiterübertragungsverordnung -Akademie der Polizei Übertragung der Verordnungsermächtigung vom Senat auf die Fachbehörde noch Anlage 3 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Hamburg – WVO-HmbPolAG) vom 19. November 2013 (HmbGVBl. S. 472) 126. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Alsterdorf – Inselstraße – Kugelfang – Orchideenstieg – vom 23. Dezember 2013 (HmbGVBl. 2014 S. 4) Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung bedürfen der Genehmigung 127. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Ohlsdorf – Wellingsbütteler Straße Südost – vom 23. Dezember 2013 (HmbGVBl. 2014 S. 6) Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung bedürfen der Genehmigung 128. Verordnung über die Höhe der Einheitssätze (Einheitssätze-Verordnung – EsV) vom 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 35) Grundlage für Kostenberechnung zur Erhebung der Erschließungs- und Ausbaubeiträge nach dem Hmb. Wegegesetz 129. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wilhelmsburger Elbinsel vom 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 39) Unterschutzstellung einer alten Kulturlandschaft 130. Verordnung über die Befragung von Auszubildenden in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 4. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 41) Landesstatistik (Befragung) zur Analyse und Bewertung der Situation von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt in der Freien und Hansestadt Hamburg im Berichtszeitraum 2014 bis 2016 131. Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 vom 11. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 47) Public-Viewing zur Fußball WM 2014 132. Verordnung über die Befragung von Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg zur Qualität des Zusammenlebens und des Zusammenhalts in Hamburg vom 25. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 82) Zur Ermittlung der Qualität des Zusammenlebens und des Zusammenhalts in Hamburg wurde eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt als Landesstatistik durchgeführt. Erhebungs- und Berichtszeitraum war das erste Quartal 2014 133. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Sommersemester 2014 vom 25. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 85) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 134. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Höheren Technikschule für Informations-, Metallund Elektrotechnik (APO-HTS) vom 10. März 2014 (HmbGVBl. S. 91, 92) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 135. Verordnung über die Eignung von Tagespflegepersonen und Tagespflegegeld (Kindertagespflegeverordnung – KTagPflVO) vom 18. März 2014 (HmbGVBl. S. 105) Feststellung der Eignung von Personen in der Kindestagespflege 136. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2014 (Zulassungszahlenverordnung 2014 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2014-AdP) vom 19. März 2014 (HmbGVBl. S. 114) Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen für den zulassungsbeschränkten Studiengang 137. Verordnung über jagdrechtliche Regelungen vom 1. April 2014 (HmbGVBl. S. 126) Änderung der Jagdzeiten für Grau- und Kanadagans , Waschbär, Marderhund, Rotwild, Damwild, Sikawild und Elster und Aufnahme der Nilgans als bejagdbare Wildart 138. Verordnung über Feldes- und Förderabgabe vom 22. April 2014 (HmbGVBl. S. 142) Regelung über Feststellung, Erhebung und Vereinnahmung der Feldes- und Förderabgabe noch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 33 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 139. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Reeperbahn +“ vom 29. April 2014 (HmbGVBl. S. 150) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 140. Verordnung über Annahmestellen für die Vermittlung von Glücksspielen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Annahmestellenverordnung – AnnahmestVO) vom 27. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 177) Regelung zur Begrenzung der Anzahl der Lotto- Annahmestellen gemäß § 10 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag und deren räumliche Verteilung in Hamburg 141. Verordnung für die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft (Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung – HmbBüWO) vom 27. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 179) Durchführungsbestimmungen für Bürgerschaftswahlen 142. Verordnung über die Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Vergütung im Vollzug (Weiterübertragungsverordnung -Vollzugsvergütungsordnung) vom 3. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 206) Weiterübertragung einer Verordnungsermächtigung des Senats an die Justizbehörde im Bereich des Justizvollzuges 143. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Opernboulevard II – Dammtorstraße“ vom 1. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 251) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 144. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Bahrenfeld vom 1. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 255) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung 145. Zweite Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen vom 1. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 258) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung 146. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2014/2015 und das Sommersemester 2015 vom 3. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 267) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 147. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Altstadt (Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Altstadt) vom 11. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 291) Anliegen der Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil Altona- Altstadt aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Bewohner sollen somit nicht durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen und die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen, durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder durch spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude aus dem Wohngebiet verdrängt werden können. 148. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Eimsbüttel (Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd) vom 18. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 329) Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch 149. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 vom 21. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 331) Festlegung der von Schülerinnen und Schülern anwählbaren Eingangsklassen in dem genannten Schuljahr 150. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Nikolai-Quartier vom 5. August 2014 (HmbGVBl. S. 334) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen noch Anlage 3 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 151. Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Tiefbohrverordnung - BVOT) vom 24. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 343) Regelungen zur Sicherheit, zum Umwelt- und Gesundheitsschutz für den Bohrlochbergbau im Sinne des Bergrechts 152. Bergverordnung über seismische Arbeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg (Seismik- Bergverordnung – SeismikBergV) vom 24. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 343, 379) Regelungen zur Sicherheit, zum Umwelt- und Gesundheitsschutz für seismische Arbeiten im Sinne des Bergrechts 153. Verordnung zur Durchführung des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes (Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung – Bez AbstDurchfVO) vom 26. August 2014 (HmbGVBl. S. 393) Durchführungsbestimmungen zu Bürgerbegehren und -entscheiden 154. Verordnung zur Übertragung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Prozesskostenhilfeverfahren auf die Rechtspflegerin und den Rechtspfleger vom 25. August 2014 (HmbGVBl. S. 427) Möglichkeit der Übertragung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in PKH-Verfahren vom Richter auf die Rechtspfleger 155. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Untersuchung nicht preisgebundener Mietwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Mietenspiegelbefragungsverordnung ) vom 30. September 2014 (HmbGVBl. S. 428) Repräsentativerhebung zur Untersuchung nicht preisgebundener Mietwohnungen in der FHH 156. Hamburgische Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO) vom 7. Oktober 2014 (HmbGVBl. S. 435) Beamtenrechtliche Regelung 157. Verordnung über die gemeinsame Verarbeitung von Daten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Bezirksämtern auf der Grundlage von Datenbankverfahren (Gesundheitsdienst -Datenverarbeitungsverordnung – GD- DVVO) vom 21. Oktober 2014 (HmbGVBl. S. 454) Die Verordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung von Daten durch die bezirklichen Fachämter Gesundheit. Rechtsgrundlage für die Verwendung zweier Datenbankverfahren in den Bezirksämtern. 158. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Alte Holstenstraße II“ vom 21. Oktober 2014 (HmbGVBl. S. 457) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 159. Gebührenordnung für die Hamburgische Investitions - und Förderbank vom 28. Oktober 2014 (HmbGVBl. S. 463) gebührenrechtliche Regelungen 160. Verordnung zum Schutz des Naturdenkmals Kiebitzmoor vom 30. Dezember 2014 (HmbGVBl. 2015 S. 5) Unterschutzstellung eines Moores 161. Verordnung über das Naturschutzgebiet Eppendorfer Moor vom 30. Dezember 2014 (HmbGVBl. 2015 S. 8) Neuerlass unter Erweiterung des Naturschutzgebiets 162. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2015 (Zulassungszahlenverordnung 2015 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2015-AdP) vom 24. Januar 2015 (HmbGVBl. S. 20) Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen für den zulassungsbeschränkten Studiengang 163. Verordnung über das Verfahren zur Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und der Meldevergütungen durch das Hamburgische Krebsregister (Hamburgische Krebsregisterabrechnungsverordnung – Hmb- Regelung des Abrechnungsverfahrens der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütung nicht-melanotischer Hautkrebsarten noch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 35 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – KrebsRAbrVO) vom 10. Februar 2015 (HmbGVBl. S. 27) 164. Verordnung über die Vergütung von Arbeit und Bildung im Rahmen des Justizvollzuges (Hamburgische Vollzugsvergütungsordnung - HmbVollzVergO) vom 26. März 2015 (HmbGVBl. S. 57) Regelung über die Vergütung von Arbeit und Bildung in den Justizvollzugsanstalten 165. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Hohe Bleichen/Heuberg II“ vom 7. April 2015 (HmbGVBl. S. 64) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 166. Verordnung über die gemeinsamen Personenkontendateien der ressourcensteuernden Verfahren (Einheitspersonenkontenverordnung – EPKVO) vom 5. Mai 2015 (HmbGVBl. S. 91) Datenschutzrechtliche Regelung, die zulässt, für den Zahlungsverkehr der FHH Personendaten in einer Datei zusammenzufassen; Ersatz für aufgehobene Verordnung 167. Verordnung über die Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Kirchwerder vom 18. Mai 2015 (HmbGVBl. S. 99) Die Verordnung stellt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil in einem Bereich von Kirchwerder-Krauel klar und erweitert ihn für weitere Bauvorhaben. 168. Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts vom 2. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 103) Delegation einer kapazitätsrechtlichen Verordnungsermächtigung vom Senat auf die zuständige Behörde 169. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Neustadt vom 9. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 114) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung 170. Verordnung über die Kapazitätsentwicklung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2015/2016 und das Sommersemester 2016 in den in Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts bezeichneten Studiengängen (Kapazitätsermittlungsverordnung 2015/2016) vom 10. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 117) Verordnung von zeitlich begrenzter Wirksamkeit für die Ermittlung der Aufnahmekapazität staatlicher Hochschulen im Wintersemester 2015/2016 und Sommersemester 2016 171. Verordnung über die Einführung einer Mietpreisbegrenzung nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietpreisbegrenzungsverordnung ) vom 23. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 122) Einführung einer Mietpreisbegrenzung 172. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Quartier Gänsemarkt“ vom 30. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 125, 186) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 173. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 135) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 174. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 138) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 175. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg-Harburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 157) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 176. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamnoch Anlage 3 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 36 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 158) keit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 177. Verordnung über die Höhe der Dokumentenpauschale in besonderen Fällen vom 14. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 170) Gebührenrechtliche Regelungen 178. Verordnung über Anforderungen an Wasserund Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung vom 14. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 174) Anpassung an geändertes technisches Regelwerk gemäß Verwaltungsvereinbarung der Länder 179. Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2015/2016 vom 22. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 192) Festlegung der von Schülerinnen und Schülern anwählbaren Eingangsklassen in dem genannten Schuljahr 180. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 21. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 196) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 181. Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns nach § 5 Absatz 1 des Hamburgischen Mindestlohngesetzes (Hamburgische Mindestlohnverordnung ) vom 18. August 2015 (HmbGVBl. S. 199) Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.10.2015 auf 8,67 € 182. Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes zur Zusatzversorgung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische Zusatzversorgungs- Beitragssatzverordnung ) vom 25. August 2015 (HmbGVBl. S. 210) Schrittweise Anhebung des Anfangsbeitragssatzes zur Zusatzversorgung von 1,25 % auf 1,65 % 183. Verordnung über die Gestaltung von Dächer, Dachausbauten Aufstockungen und Fassaden in Lohbrügge-Nord vom 9. September 2015 (HmbGVBl. S. 212) Ziel der Verordnung ist, die für die Entstehungszeit der Siedlung typische Architektur mit den prägenden Gebäudekubaturen zu erhalten und dennoch in Teilbereichen die Errichtung von Dächern, Dachausbauten und Aufstockungen zuzulassen. Die neue Verordnung ersetzt eine Verordnung aus dem Jahr 1983, die als nicht mehr zeitgemäß erachtet wurde. 184. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Wall III vom 15. September 2015 (HmbGVBl. S. 215) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 185. Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Meldedatenübermittlungsverordnung - MDÜV) vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 260) Melderechtliche Vorschrift 186. Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 273) Gebührenrechtliche Vorschrift 187. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude – Sierichstraße – Dorotheenstraße – Maria-Louisen-Straße – vom 13. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 287) Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172.1.1, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung bedürfen der Genehmigung 188. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude – Braamkamp – Baumkamp – Himmelstraße – vom 21. Oktober 2015 Städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172.1.1, Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung bedürfen der Genehmigung noch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 37 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – (HmbGVBl. S. 291) 189. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) vom 3. November 2015 (HmbGVBl. S. 294) Ausbildungsrechtliche Regelungen 190. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Waitzstraße/Beselerplatz“ vom 8. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 329) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 191. Verordnung über die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Hamburg vom 16. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 408) Neuregelung der Entschädigung von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für die ihnen entstehenden Kosten des Bürobetriebs 192. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 22. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 4) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 193. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 28. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 21) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 194. Hamburgische Verordnung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts (Hamburgische EU- Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung – HmbEULBAVO) vom 19. Januar 2016 (HmbGVBl. S. 39) Verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Zugangsvoraussetzung für den hamburgischen öffentlichen Dienst 195. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Sommersemester 2016 vom 5. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 55) Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 196. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Tibarg II“ vom 9. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 56) Ermächtigung der FHH zur Abgabenerhebung , um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen 197. Verordnung über das Verfahren zur Beteiligung des Hamburgischen Krebsregisters an der Evaluation und Qualitätssicherung des Früherkennungsprogramms von Brustkrebs durch Mammographie-Screening (Hamburgische Mammographie-Screening- Evaluationsverordnung – HmbMSEvalVO) vom 1. März 2016 (HmbGVBl. S. 83) Die Verordnung regelt das Verfahren zur Beteiligung zur Beteiligung des Hamburgischen Krebsregisters an der Evaluation und Qualitätssicherung des Früherkennungsprogramms von Brustkrebs durch Mammographie -Screening. 198. Verordnung über die Gebührenbefreiung für Beglaubigungen nach § 6 Absatz 2 des Betreuungsbehördengesetzes vom 1. März 2016 (HmbGVBl. S. 83, 84) Gemäß § 6 Abs. 6 (Länderermächtigung) Betreuungsbehördengesetz (BtBG) Verordnung für Gebühren nach § 6 Abs. 5 BtBG für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Eine Gebühr wird nicht erhoben, um die Nutzung von Vorsorgemöglichkeiten attraktiver zu gestalten. 199. Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen (Soziale Erhaltungsverordnung Ottensen) vom 15. März 2016 (HmbGVBl. S. 98) Anliegen der Verordnung ist es, die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil Ottensen aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Bewohner sollen somit nicht durch bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Luxusmodernisierungen und die in der Regel damit einnoch Anlage 3 Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 38 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum neu in Kraft getretene Rechtsverordnungen Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – hergehenden Mieterhöhungen, durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder durch spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude aus dem Wohngebiet verdrängt werden können. noch Anlage 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 39 Anlage 4 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 1. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Untersuchung nicht preisgebundener Mietwohnungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Mietenspiegelbefragungsverordnung ) vom 29. März 2011 (HmbGVBl. S. 104) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Befragungen zur Erstellung des Mietenspiegels 2. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen vom 25. Januar 2011 (HmbGVBl. S. 44) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung 3. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Ermittlung der E-Government- Bedarfe älterer Menschen in Hamburg vom 18. Januar 2011 (HmbGVBl. S. 25) Gemäß § 9 dieser Verordnung befristet erlassen Grundlage zur Durchführung einer empirischen Datenerhebung als Landesstatistik zur Optimierung des E- Government- Angebots der Hamburger Verwaltung für die ältere Bevölkerung 4. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Sternschanze vom 14. Dezember 2010 (HmbGVBl. S. 664) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer sozialen Erhaltungsverordnung . 5. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil St. Pauli vom 20. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 499) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung . 6. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zum Zwecke der Erstellung eines Sportentwicklungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 20. Oktober 2009 (HmbGVBl. S. 365) Befristung durch § 9 dieser Verordnung, lediglich einmalige Erhebung Anordnung einer Landesstatistik zwecks Befragung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Sportvereinen 7. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil St. Georg vom 22. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 443) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung 8. Verordnung zur Einführung der Primarschule, der Stadtteil- Befristung durch § 23 Satz 2 dieser Verordnung Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 40 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – schule und des sechsstufigen Gymnasiums im Schuljahr 2010/2011 (VOE-PSG 2010/2011) vom 24. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 449) und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 9. Verordnung über die Stundentafeln für die teilqualifizierende Berufsfachschule (STVO- BFSTeil) vom 13. Juli 1999 (HmbGVBl. S. 195) Regelung jetzt an anderem Ort. Aufgehoben durch § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der teilqualifizierenden Berufsfachschule vom 4. März 2011 (HmbGVBl. S. 95). Festlegung des Umfanges von Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern 10. Verordnung über den Teilnahmebeitrag nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Teilnahmebeitragsverordnung – TnBVO) vom 26. April 2005 (HmbGVBl. S. 167) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 5 Satz 2 der Teilnahmebeitragsverordnung vom 17. Mai 2011 (HmbGVBl. S. 221) Beteiligung der Eltern an den Kosten der Betreuung bei Tagesmüttern und - vätern 11. Verordnung über den Familieneigenanteil nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Familieneigenanteilsverordnung – FamEigVO) vom 26. April 2005 (HmbGVBl. S. 155) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 5 Satz 2 der Familieneigenanteilsverordnung vom 17. Mai 2011 (HmbGVBl. S. 205) Beteiligung der Eltern an den Kosten der Betreuung in Kitas 12. Ausbildungsordnung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes vom 16. August 1988 (HmbGVBl. S. 142) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Regelungen über die Ausbildung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des Justizwachtmeisterdienst 13. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes vom 28. November 1978 (HmbGVBl. S. 400) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des mittleren Justizdienstes 14. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (APO-GV) vom 3. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 46) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 3 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher 15. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren allgemeinen Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 4 der Ver- Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 41 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes beim Strafvollzug vom 7. April 1998 (HmbGVBl. S. 47) ordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des mittleren Werkdienstes beim Strafvollzug 16. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes – Rechtspflegerlaufbahn - (APO- Rpfl) vom 27. Januar 2004 (HmbGVBl. S. 31) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 5 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des gehobenen Justizdienstes – Rechtspflegerlaufbahn - 17. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes vom 26. August 2008 (HmbGVBl. S. 321) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes 18. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes beim Strafvollzug (APOgehVVwD) vom 21. Juni 2004 (HmbGVBl. S. 259) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 8 Absatz 2 Nummer 7 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Justiz vom 5. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 279) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes beim Strafvollzug 19. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2010/2011 und das Sommersemester 2011 vom 2. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 467) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 20. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg- Harburg für das Wintersemester 2010/2011 vom 2. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 472) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 21. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2010/2011 vom 2. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 469) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 42 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 22. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2010/2011 vom 6. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 477) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 23. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2010/2011 vom 2. Juli 2010 (HmbGVBl. S. 470) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 24. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen (APO-AS) vom 22. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 339) Zusammenfassung mehrerer Prüfungsordnungen der allgemeinbildenden Schulen. Außer Kraft durch § 44 Absatz 1 Nummer 1 der Ausbildungsund Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 25. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die kooperative Gesamtschule – Jahrgangsstufen 5 bis 10 (APO-kGS) vom 22. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 373) Zusammenfassung mehrerer Prüfungsordnungen der allgemeinbildenden Schulen. Außer Kraft durch § 44 Absatz 1 Nummer 2 der Ausbildungsund Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 26. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die integrierte Gesamtschule - Jahrgangsstufen 5 bis 10 (APO-iGS) vom 22. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 359) Zusammenfassung mehrerer Prüfungsordnungen der allgemeinbildenden Schulen. Außer Kraft durch § 44 Absatz 1 Nummer 3 der Ausbildungsund Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 27. Verordnung über die Stundentafeln für die Grundschule (STVO-GrundSch) vom 13. Juli 1999 (HmbGVBl. S. 182) Zusammenfassung mehrerer Verordnungen. Außer Kraft durch § 44 Absatz 1 Nummer 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) Festlegung des Umfanges von Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern 28. Verordnung über die Stundentafeln der Grundschule und Zusammenfassung mehrerer Verordnungen. Außer Kraft Festlegung des Umfanges von Unter- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 43 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – der Sekundarstufe I der Stadtteilschule sowie des Gymnasiums (STVO-GrundStGy) vom 23. Juni 2011 (HmbGVBl. S. 263) durch § 44 Absatz 1 Nummer 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) richtsstunden in den einzelnen Fächern 29. Verordnung über die Stundentafeln für die Sekundarstufe I (STVO-Sek I) vom 20. Oktober 1998 (HmbGVBl. S. 211) Zusammenfassung mehrerer Verordnungen. Außer Kraft durch § 44 Absatz 1 Nummer 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) Festlegung des Umfanges von Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern 30. Verordnung über die Stundentafeln für die Berufsvorbereitungsschule (STVO-BVS) vom 13. Juli 1999 (HmbGVBl. S. 181) Zusammenfassung mehrerer Verordnungen. Aufgehoben durch Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung, Aufhebung und Neufassung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beruflicher Bildungsgänge vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 346) Festlegung des Umfanges von Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern 31. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Ausbildung in der Jahrgangsstufe 6 der Starterschulen im Schuljahr 2011/2012 und für den Übergang der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 des Gymnasiums zum Schuljahr 2013/2014 (AO- Starterschule) vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 364) Befristung durch § 5 Absatz 2 dieser Verordnung Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 32. Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Heimgesetz vom 8. Dezember 1992 (HmbGVBl. S. 261) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 2 Absatz 1 Satz 2 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 367) Gebühren für Amtshandlungen nach dem Heimgesetz. 33. Verordnung über das Naturschutzgebiet Rodenbeker Quellental vom 25. Januar 1977 (HmbGVBl. S. 9) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 7 Absatz 1 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Rodenbeker Quellental vom 26. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 372) Naturschutzrechtliche Regelung 34. Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung für das Naturschutzgebiet Rodenbeker Quellental vom 3. August 2010 (HmbGVBl. S. 505) Die einstweilige Sicherstellung der Flächen erfolgt nach § 2 für zwei Jahre. Die Verordnung ist ersetzt durch die Verordnung über das Naturschutzgebiet Rodenbeker Quellental vom 26. Naturschutzrechtliche Regelung Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 44 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Juli 2011 (HmbGVBl. S. 372). 35. Verordnung zur Erprobung von Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge über das Internet vom 2. August 2011 (HmbGVBl. S. 382) Ablauf der Befristung durch § 2 dieser Verordnung Erprobung von Zulassungsverfahren unter Einsatz von Informations - und Kommunikationstechnik 36. Verordnung über das Eintragungs - und Löschungsverfahren nach dem Hamburgischen Architektengesetz vom 8. März 1966 (HmbGVBl. S. 58) Aufnahme der wesentlichen Regelungen der VO in das Hamburgische Architektengesetz , daher kein Bedarf mehr an VO. Aufgehoben durch Artikel 1 der Verordnung zur Aufhebung der Verordnungen über das Eintragungs- und Löschungsverfahren nach dem Hamburgischen Architektengesetz und dem Hamburgischen Gesetz über das Ingenieurwesen vom 9. August 2011 (HmbGVBl. S. 385) Regelungen über das Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Listen und Verzeichnisse 37. Verordnung über das Eintragungs - und Löschungsverfahren nach dem Hamburgischen Gesetz über das Ingenieurwesen vom 5. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 65) Aufnahme der wesentlichen Regelungen der VO in das Hamburgische Gesetz über das Ingenieurwesen, daher kein Bedarf mehr an VO. Aufgehoben durch Artikel 2 der Verordnung zur Aufhebung der Verordnungen über das Eintragungs - und Löschungsverfahren nach dem Hamburgischen Architektengesetz und dem Hamburgischen Gesetz über das Ingenieurwesen vom 9. August 2011 (HmbGVBl. S. 385) Regelungen über das Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Listen und Verzeichnisse 38. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes (APOmittVerw) vom 28. Oktober 1980 (HmbGVBl. S. 293) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des mittleren Allgemeinen Verwaltungsdienstes 39. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes (APOgeh VwD) vom 7. April 2009 (HmbGVBl. S. 101) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes 40. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnbe- Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 6 Ausbildungs- und Prüfungsbestimmun- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 45 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – werberinnen und Laufbahnbewerber des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes mit einem abgeschlossenen Studium der Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften vom 14. Juli 1964 (HmbGVBl. S. 155) Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) gen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des höheren Allgemeinen Verwaltungsdienstes mit einem abgeschlossenen Studium der Wirtschafts - oder Verwaltungswissenschaften 41. Verordnung zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum vom 27. Januar 2004 (HmbGVBl. S. 30) Auslaufen der Befristung (§ 2 Absatz 2 dieser Verordnung) Regelung der Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum 42. Verordnung über die Durchführung des Lehrgangs zur Vorbereitung auf das Hochschulstudium im Rahmen des prüfungsgebundenen Aufstiegs in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst (Hochschulvorbereitungs- Lehrgangsverordnung - Hochschul VorbLehrgangsVO) vom 10. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 199) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Ausbildungsbestimmungen für den Vorbereitungslehrgang zur Herstellung der Studierfähigkeit im Rahmen des früheren prüfungsgebundenen Aufstiegs vom mittleren in den gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienst 43. Verordnung über die Laufbahnen der Wissenschaftlichen Räte im Verwaltungsdienst vom 29. November 1966 (HmbGVBl. S. 253) Entbehrlich infolge der Neuordnung des Laufbahnrechts. Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den früheren Laufbahnen der Wissenschaftlichen Räte im Verwaltungsdienst 44. Verordnung über die Laufbahn des höheren Archivdienstes vom 11. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 170) Entbehrlich infolge der Neuordnung des Laufbahnrechts. Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 7 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in der früheren Laufbahn des höheren Archivdienstes 45. Verordnung über die Laufbahnen bei der Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg vom 29. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 300) Entbehrlich infolge des Zusammenschlusses der Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg mit Unfallkasse Schleswig-Holstein zur Unfallkasse Nord und der Neuordnung des Laufbahnrechts. Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8 der Ver- Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den früheren Laufbahnen bei der ehemaligen Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 46 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – ordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Hamburg 46. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes bei der Landesversicherungsanstalt Freie und Hansestadt Hamburg (APOgehVerw-LVA) vom 13. Mai 2003 (HmbGVBl. S. 103) Entbehrlich infolge des Zusammenschlusses der Rentenversicherungsträger zur Deutschen Rentenversicherung und der Neuordnung des Laufbahnrechts . Außer Kraft durch Artikel 6 Absatz 1 Nummer 9 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 25. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 425) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des gehobenen Allgemeinen Verwaltungsdienstes bei der ehemaligen Landesversicherungsanstalt Freie und Hansestadt Hamburg 47. Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in Hamburg (HmbLVOFw) vom 19. November 2002 (HmbGVBl. S. 281) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 39 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den früheren Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes 48. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO-Fw) vom 19. November 2002 (HmbGVBl. S. 284) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 39 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom 8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die früheren Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes 49. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Eimsbüttel vom 15. November 2011 (HmbGVBl. S. 497) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung 50. Verordnung über die gemeinsame Berufsausbildung und die Beschäftigung juristischer Mitarbeiter hauptberuflicher Notare vom 5. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 274) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 5 Absatz 1 der Zweiten Hamburgischen Notarverordnung vom 11. November 2011 (HmbGVBl. S. 505) Notarrechtliche Regelungen 51. Verordnung über die Nebentätigkeit der hamburgischen Beamten (HmbNVO) vom 14. März 1989 (HmbGVBl. S. 45) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 4 der Verordnung zum Neuerlass nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 6. Dezember Beamtenrechtliche Bestimmungen über die Ausübung von öffentlichen Ehrenämtern und von Neben- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 47 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 2011 (HmbGVBl. S. 513) tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder auf Verlangen des Dienstherrn sowie die Vergütung, Abrechnung und Abführung von Vergütungen für Nebentätigkeiten im Landesdienst 52. Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen sowie der Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten der Freien und Hansestadt Hamburg (Hochschul - Nebentätigkeitsverordnung - HmbHNVO) vom 1. September 1992 (HmbGVBl. S. 177) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 4 der Verordnung zum Neuerlass nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513) Besondere Regelungen über Nebentätigkeiten des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen 53. Verordnung über die Inanspruchnahme von Einrichtungen , Personal und Material des Dienstherrn sowie über das hierfür zu entrichtende Entgelt bei Nebentätigkeiten der hamburgischen Beamten (Inanspruchnahme- und Entgelt -Verordnung) vom 15. Dezember 1987 (HmbGVBl. S. 223) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 4 der Verordnung zum Neuerlass nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 6. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 513) Regelung der Voraussetzungen , Genehmigung und das Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten durch Beamtinnen und Beamte 54. Verordnung zu Mitteilungen in Nachlasssachen an die die Testamentsverzeichnisse führenden Stellen und über den Inhalt der Testamentsverzeichnisse (Benachrichtigungs -Verordnung Nachlasssachen – BenVONachlass) vom 7. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 375) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 3 Absatz 1 Satz 2 der Benachrichtigungs- Verordnung Nachlasssachen vom 8. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 521) Regelung von Mitteilungspflichten 55. Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und offenen Stellplätzen (Garagenverordnung - GarVO -) vom 17. April 1990 (HmbGVBl. S. 75) Ersetzt durch Neufassung der Garagenverordnung vom 17. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 8), außer Kraft durch dortigen § 25 Absatz 1 Satz 2 Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Garagen und offene Stellplätze 56. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule Handel und Industrie (APO- HUI) vom 19. Dezember 2000 (HmbGVBl. S. 418) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Höheren Handelsschule und Aufhebung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule Handel und Industrie vom 18. Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 48 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Januar 2012 (HmbGVBl. S. 24) 57. Prüfungsordnung zum Erwerb von Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen durch Externe (Externenprüfungsordnung – ExPO) vom 22. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 325, 524) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 38 Absatz 1 Satz 2 der Externenprüfungsordnung vom 25. April 2012 (HmbGVBl. S. 159) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Prüfungen 58. Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr vom 2. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 533) Neuregelung durch Einführung getrennter Schmutzwasserund Niederschlagswassergebührenberechnung . Außer Kraft durch § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr vom 8. Mai 2012 (HmbGVBl. S. 172) Festsetzung der Gebühren für die Einleitung von Niederschlags - bzw. Schmutzwasser in das öffentliche Siel 59. Verordnung über die Laufbahn des gehobenen Bibliotheksdienstes vom 12. Februar 1991 (HmbGVBl. S. 47) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 5 der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste vom 5. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 214) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in der früheren Laufbahn des gehobenen Bibliotheksdienstes 60. Verordnung über besondere Fachlaufbahnen des wissenschaftlichen Dienstes vom 15. März 1966 (HmbGVBl. S. 88) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 5 der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste vom 5. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 214) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in der früheren besonderen Fachlaufbahn des Wissenschaftlichen Dienstes 61. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2011 vom 10. Januar 2011 (HmbGVBl. S. 18) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 62. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2011/2012 vom 15. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 322) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 63. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes vom 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 23) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes 64. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des höheren technischen Ver- Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 der Ver- Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 49 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – waltungsdienstes vom 11. Juli 2000 (HmbGVBl. S. 138) ordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes 65. Ausbildungsordnung für die Laufbahn des mittleren eichtechnischen Dienstes vom 23. November 1965 (HmbGVBl. S. 199) Entbehrlich infolge des Zusammenschlusses der Eichdirektionen Hamburgs und Schleswig-Holsteins mit Sitz in Schleswig-Holstein und der Neuordnung des Laufbahnrechts . Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des mittleren eichtechnischen Dienstes 66. Ausbildungsordnung für die Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes vom 23. November 1965 (HmbGVBl. S. 201) Entbehrlich infolge des Zusammenschlusses der Eichdirektionen Hamburgs und Schleswig-Holsteins mit Sitz in Schleswig-Holstein und der Neuordnung des Laufbahnrechts . Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes 67. Verordnung über die Laufbahn des gehobenen Hafendienstes (HmbLVOHafen) vom 1. September 1998 (HmbGVBl. S. 197) Ersetzt durch Neuregelung bzw. entbehrlich infolge Neuordnung des Laufbahnrechts. Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in der früheren Laufbahn des gehobenen Hafendienstes 68. Verordnung über die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Arbeitsschutzdienstes vom 12. Februar 1991 (HmbGVBl. S. 53) Ersetzt durch Neuregelung bzw. entbehrlich infolge Neuordnung des Laufbahnrechts. Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 6 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den früheren Laufbahnen des gehobenen und des höheren Arbeitsschutzdienstes Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 50 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) 69. Verordnung über die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung Gesundheitswesen vom 19. Juli 1977 (HmbGVBl. S. 211) Ersetzt durch Neuregelung bzw. entbehrlich infolge Neuordnung des Laufbahnrechts. Außer Kraft durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7 der Verordnung zum Neuerlass der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in der früheren Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Fachrichtung Gesundheitswesen 70. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2011/2012 und das Sommersemester 2012 vom 7. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 300) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 71. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg- Harburg für das Wintersemester 2011/2012 vom 7. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 302) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 72. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2011/2012 vom 7. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 303) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 73. Verordnung über Zulassungszahlen für die Hochschule der Polizei Hamburg für das Jahr 2011 (Zulassungszahlenverordnung 2011 - Hochschule der Polizei Hamburg – ZulZVO 2011-HdP) vom 3. März 2011 (HmbGVBl. S. 101) Überholt durch Zeitablauf Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen an der ehemaligen Hochschule der Polizei 74. Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Altona-Altstadt vom 2. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 420) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung 75. Verordnung über die Ausbildung der Aufnahme in Sonderschulen vom 27. Mai 1986 (HmbGVBl. S. 107) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 25 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom 31. Oktober 2012 Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 51 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – (HmbGVBl. S. 467) 76. Verordnung über die Aufnahme von Kindern in Integrationsklassen an Grundschulen (IntegrationsklassenVO) vom 20. Januar 1998 (HmbGVBl. S. 20) Zusammenfassung mehrerer Verordnungen. Außer Kraft durch § 25 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom 31. Oktober 2012 (HmbGVBl. S. 467) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 77. Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit vom 18. Dezember 1984 (HmbGVBl. S. 263) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 7 der Tilgungsverordnung vom 11. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 521) Regelung der Möglichkeit , dass Verurteilte die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung von gemeinnütziger Arbeit vermeiden können. 78. Gebührenordnung zum Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 467) Infolge der Aufhebung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes entbehrlich. Aufgehoben durch Artikel 9 Absatz 3 der Dreißigsten Verordnung zur Änderung gebühren - und kostenrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 535) Regelung der Kosten der Informationen auf Antrag 79. Verordnung über eine Repräsentativerhebung im Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung Südliche Neustadt vom 12. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 32) Auslaufen der Befristung (§ 9 dieser Verordnung) Rechtsgrundlage für Repräsentativerhebung zur Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung 80. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Höheren Handelsschule (APO-HHS) vom 19. Dezember 2000 (HmbGVBl. S. 415) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft zum 1. August 2013 durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung zum Neuerlass , zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen für berufliche Bildungsgänge vom 28. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 61) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 81. Verordnung über die Stundentafeln für die Fachschule (STVO-FS) vom 13. Juli 1999 (HmbGVBl. S. 197) Zusammenfassung mehrerer Verordnungen. Außer Kraft zum 1. August 2013 durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung zum Neuerlass, zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen für berufliche Bildungsgänge vom 28. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 61) Festlegung des Umfanges von Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern 82. Landesgefahrgutverordnung Hafen Hamburg (LGGVHH) vom 4. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 87) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 18 Absatz 1 Satz 2 der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg vom 19. März 2013 (HmbGVBl. S. 93) Ortsspezifische Regelung zur Erhöhung der Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern im Hamburger Hafen. Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 52 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 83. Verordnung über Zulassungszahlen für die Hochschule der Polizei Hamburg für das Jahr 2012 (Zulassungszahlenverordnung 2012 - Hochschule der Polizei Hamburg – ZulZVO 2012-HdP) vom 30. August 2012 (HmbGVBl. S. 413) Überholt durch Zeitablauf Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen an der Akademie der Polizei 84. Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich des Denkmalschutzes (Weiterübertragungsverordnung - Denkmalschutz) vom 2. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 208) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch Artikel 8 des Gesetzes zum Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142) Regelungen zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich des Denkmalschutzes 85. Verordnung über die Satzung der Innovationsstiftung Hamburg vom 2. Juli 1996 (HmbGVBl. S. 166) Entfallen der Rechtsgrundlage für die Verordnung durch Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Innovationsstiftung . Aufgehoben durch Artikel 8 Nummer 5 des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt zur Hamburgischen Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 148) Erlass einer Satzung der Innovationsstiftung Hamburg, insbesondere mit Regelungen zu Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der Organe. Mit der Weiterentwicklung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt zur Hamburgischen Investitionsund Förderbank (IFB) wurde die Innovationsstiftung auf die IFB verschmolzen. Vor diesem Hintergrund konnte die vorgenannte Satzung der Innovationsstiftung Hamburg mithin entfallen . 86. Verordnung über Satzungen der Hamburgischen Museumsstiftungen (Hamburgische Museumsstiftungsverordnung - HmbMuStVO) vom 5. Januar 1999 (HmbGVBl. S. 3) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 6 der Hamburgischen Museumsstiftungsverordnung vom 23. April 2013 (HmbGVBl. S. 168) Erlass der Satzungen für die jeweiligen Hamburger Museumsstiftungen 87. Verordnung über die Weiterübertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (Weiterübertragungsverordnung - Besoldungsrecht) vom 5. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 1) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 2 der Weiterübertragungsverordnung - Besoldungsrecht vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 190) Delegation der Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung auf die Justizbehörde im Einvernehmen mit dem Senat zur Regelung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst 88. Hafenlotsordnung vom 23. September 2008 (HmbGVBl. S. 338) Wegen zusätzlichen Regelungsbedarfs aufgehoben durch Artikel 7 der Achten Verordnung zur Änderung hafenver- Der Regelungsinhalt der Verordnung von 2013 entspricht grds. der von 2008 mit dem Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 53 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – kehrs- und schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 193) und Neuerlass durch Art. 5 dieses Gesetzes. Unterschied, dass in der aktuellen Verordnung u. a. die Verpflichtung zur Annahme des Hafenlotsdienstes (§ 5) präzisiert wurde (Schub- und Schleppverbände , schwimmende Geräte). 89. Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen , für die Lehrämter (EG- RL-VO-Lehrer) vom 5. November 1991 (HmbGVBl. S. 340) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 19 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen vom 4. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 254) Gestaltung des Verwaltungsverfahrens 90. Verordnung über die Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Verwaltungsrat der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt vom 9. Januar 1973 (HmbGVBl. S. 5) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 2 der Verordnung über die Wahlordnung für die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten in den Verwaltungsrat der Hamburgischen Investitionsund Förderbank vom 18. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 272). Die Aufhebung diente der Rechtsbereinigung . Die Verordnung hat sich durch Erlass der o.g. Verordnung erledigt. Regelungen zum Wahlrecht, zur Wählbarkeit und zum Verfahren für die Wahl bzw. Abwahl der Beschäftigten in den Verwaltungsrat 91. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2012/2013 und das Sommersemester 2013 vom 3. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 338) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 92. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2012/2013 vom 7. August 2012 (HmbGVBl. S. 392) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 93. Verordnung über das Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald vom 9. Dezember 1980 (HmbGVBl. S. 377) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 8 Absatz 1 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Wohldorfer Naturschutzrechtliche Regelung Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 54 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Wald vom 25. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 307) 94. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2012/2013 und das Sommersemester 2013 vom 27. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 279) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 95. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2012/2013 vom 27. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 292) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 96. Gebührenordnung für das Glücksspielwesen vom 16. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 440) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 3 Absatz 1 Satz 2 der Gebührenordnung für das Glücksspielwesen vom 13. August 2013 (HmbGVBl. S. 352) Gebühren für Amtshandlungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag , insbesondere Erlaubnisse und Untersagungen. 97. Verordnung über die Laufbahnen der Lehrerinen und Lehrer und der Beamtinnen und Beamten im Schulverwaltungsdienst (Hamburgische Lehrerlaufbahnverordnung – LLVO) vom 20. Januar 2004 (HmbGVBl. S. 18) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 15 Absatz 1 der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung vom 20. August 2013 (HmbGVBl. S. 360) Beamtenrechtliche Vorschriften zur Regelung des Zugangs und der beruflichen Entwicklung in den früheren Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer und der Beamtinnen und Beamten im Schulverwaltungsdienst 98. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (HmbAPOPol) vom 25. September 2007 (HmbGVBl. S. 314, 315) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung und Neufassung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften der Polizei Hamburg vom 24. September 2013 (HmbGVBl. S. 401) Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die frühere Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes 99. Wahlordnung für die Wahlen zur hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen (HmbWO) vom 29. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 237, 258, 266) Ersetzt durch Neuregelung in zwei eigenständigen Wahlordnungen für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen. Aufgehoben durch § 34 der Bezirksversammlungswahlordnung vom 15. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 442) Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen . 100. Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Gesetz über die Hochschule der Polizei Hamburg (Weiterüber- Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 2 der Weiterübertragungsverordnung - Akademie der Polizei Hamburg vom 19. November 2013 Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung vom Senat auf die Fachbehörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 55 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – tragungsverordnung- Hochschule der Polizei Hamburg – WVO-HdP) vom 18. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 463) (HmbGVBl. S. 472) 101. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eimsbüttel S 2, Sternschanze vom 26. August 2003 (HmbGVBl. S. 459) Abschluss des Sanierungsverfahrens . Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Eimsbüttel S 2, Sternschanze vom 3. Dezember 2013 (HmbGVBl. 2014 S. 2) Verfahrensrechtlicher Abschluss der Sanierung des Gebietes Eimsbüttel S 2 102. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ottensen S 2 (Osterkirchenviertel ) vom 1. Oktober 1991 (HmbGVBl. S. 334) Abschluss des Sanierungsverfahrens . Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ottensen S 2 (Osterkirchenviertel ) vom 3. Dezember 2013 (HmbGVBl. 2014 S. 2) Verfahrensrechtlicher Abschluss der Sanierung des Gebietes Ottensen S 2 103. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes St. Pauli-Nord S 3 (Karolinenviertel) vom 26. April 1988 (HmbGVBl. S. 65) Abschluss des Sanierungsverfahrens . Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes St. Pauli-Nord S 3 (Karolinenviertel ) vom 3. Dezember 2013 (HmbGVBl. 2014 S. 3) Verfahrensrechtlicher Abschluss der Sanierung des Gebietes St. Pauli-Nord S 3 104. Verordnung über Widerspruchsausschüsse vom 24. März 1987 (HmbGVBl. S. 85) Umsetzung des Ersuchens der Bürgerschaft vom 13. Dezember 2012 (Drs. 20/6151). Aufgehoben mit Wirkung vom 1. März 2014 durch § 1 der Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Widerspruchsausschüsse vom 7. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 12) Regelungen zur Bescheidung von Widersprüchen gegen bestimmte Verwaltungsakte bestimmter Behörden und Ämter durch Widerspruchsausschüsse 105. Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball- Weltmeisterschaft 2014 vom 11. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 47) Ende der WM 2014. Befristung durch § 3 dieser Verordnung Public-Viewing zur Fußball-WM 2014 106. Verordnung über die Befragung von Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg zur Qualität des Zusammenlebens und des Zusammenhalts in Hamburg vom 25. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 82) Überholt durch Zeitablauf. Befristung durch § 9 dieser Verordnung Zur Ermittlung der Qualität des Zusammenlebens und des Zusammenhalts in Hamburg wurde eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg als Landesstatistik durchgeführt. Erhebungs- und Be- Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 56 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – richtszeitraum war das erste Quartal 2014 107. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Wintersemester 2013/2014 vom 15. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 335) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 108. Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule Technische Assistenz für Informatik (APO-TAI) vom 25. Juli 2000 (HmbGVBl. S. 183, 207) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben zum 1. August 2014 durch Artikel 4 der Verordnung zum Neuerlass, zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen für berufliche Bildungsgänge vom 10. März 2014 (HmbGVBl. S. 91) Festlegung der Eintrittsvoraussetzungen und der erreichbaren Abschlüsse in den genannten Bildungsgängen 109. Verordnung über die Eignung von Tagespflegepersonen und Tagespflegegeld (Kindertagespflegeverordnung – KTag- PflVO) vom 13. April 2010 (HmbGVBl. S. 269) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 12 Absatz 2 der Kindertagespflegeverordnung vom 18. März 2014 (HmbGVBl. S. 105) Festlegung der Eignungskriterien für Personen in der Kindertagespflege 110. Verordnung über Zulassungszahlen für die Hochschule der Polizei Hamburg für das Jahr 2013 (Zulassungszahlenverordnung 2013 - Hochschule der Polizei Hamburg – ZulZVO 2013-HdP) vom 20. März 2013 (HmbGVBl. S. 120) Überholt durch Zeitablauf Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen an der Akademie der Polizei 111. Verordnung über jagdrechtliche Regelungen vom 11. Mai 1993 (HmbGVBl. S. 96) Wegen Neuregelung außer Kraft gesetzt durch § 5 Satz 2 der Verordnung über jagdrechtliche Regelungen vom 1. April 2014 (HmbGVBl. S. 126) Bestimmungen zum Jagdrecht 112. Verordnung über Feldes- und Förderabgabe vom 24. Dezember 1985 (HmbGVBl. S. 389) Wegen Neuregelung außer Kraft gesetzt durch § 23 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Feldes- und Förderabgabe vom 22. April 2014 (HmbGVBl. S. 142) Regelung über Feststellung , Erhebung und Vereinnahmung der Feldes- und Förderabgabe . 113. Meldescheinverordnung vom 5. Oktober 1982 (HmbGVBl. S. 315) Deregulierungsmaßnahme. Aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung und Aufhebung melderechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 196) Melderechtliche Vorschrift 114. Verordnung über die Weiterübertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Vergütungsordnung nach § 45 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes (Weiterübertragungsverordnung - Strafvollzugsvergütungsord- Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 2 der Weiterübertragungsverordnung - Vollzugsvergütungsordnung vom 3. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 206) Weiterübertragung einer Verordnungsermächtigung des Senats an die Justizbehörde im Bereich des Justizvollzuges Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 57 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – nung) vom 22. Januar 2008 (HmbGVBl. S. 50) 115. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2013/2014 und das Sommersemester 2014 vom 12. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 324) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 116. Bergverordnung für Tiefbohrungen , Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Tiefbohrverordnung - BVOT) vom 15. September 1981 (HmbGVBl. S. 263) Wegen Neuregelung aufgehoben durch Artikel 3 der Verordnung zum Neuerlass und zur Aufhebung von Bergverordnungen vom 24. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 343) Regelungen zur Sicherheit , zum Umwelt - und Gesundheitsschutz für den Bohrlochbergbau im Sinne des Bergrechts. 117. Bergverordnung über Schürfarbeiten und geophysikalische Untersuchungsarbeiten (Schürfverordnung) für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 23. Januar 1964 (HmbGVBl. S. 57) Wegen Neuregelung aufgehoben durch Artikel 3 der Verordnung zum Neuerlass und zur Aufhebung von Bergverordnungen vom 24. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 343) Regelungen zur Sicherheit , zum Umwelt - und Gesundheitsschutz für Schürfarbeiten und geophysikalische Untersuchungsarbeiten im Sinne des Bergrechts. 118. Gebührenordnung für die Benutzung der Laeiszhalle - Musikhalle Hamburg - vom 5. Dezember 1995 (HmbGVBl. S. 320) Der Landesbetrieb Laeiszhalle wurde im Wege der Ausgliederung auf die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH (ELSG) überführt. Aufgehoben durch Artikel 10 Absatz 2 der 32. Verordnung zur Änderung gebühren- und kostenrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 509) Regelung von Nutzungsbedingungen und Nutzungsentgelte der Laeiszhalle – Musikhalle Hamburg- 119. Verordnung über die Satzung für den Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg Immobilien – Anstalt öffentlichen Rechts - vom 4. Januar 2005 (HmbGVBl. S. 10) Überholt durch Zeitablauf. Aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes und des Hamburgischen Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Stelle zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz vom 29. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 552) Organisationsrechtliche Regelungen 120. Verordnung über die Satzung des Landesbetriebes Krankenhäuser Hamburg – Anstalt öffentlichen Rechts - (LBK Hamburg) vom 22. April 1997 (HmbGVBl. S. 125) Überholt durch Zeitablauf. Aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes und des Hamburgischen Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Stelle Organisationsrechtliche Regelungen Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 58 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – zur Durchführung des Kostenausgleichs in der Ausbildung in Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz vom 29. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 552) 121. Verordnung über das Naturschutzgebiet Eppendorfer Moor vom 20. April 1982 (HmbGVBl. S. 95) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 6 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Eppendorfer Moor vom 30. Dezember 2014 (HmbGVBl. 2015 S. 8) Naturschutzrechtliche Regelung 122. Verordnung über Zulassungszahlen für den Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg für das Jahr 2014 (Zulassungszahlenverordnung 2014 - Akademie der Polizei Hamburg – ZulZVO 2014-AdP) vom 19. März 2014 (HmbGVBl. S. 114) Überholt durch Zeitablauf Jährliche Festlegung von Zulassungszahlen an der Akademie der Polizei 123. Verordnung über die Vergütung von Arbeit und Bildung nach § 43 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes und § 43 des Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes (Hamburgische Strafvollzugsvergütungsordnung - HmbSt- VollzVergO) vom 17. November 2009 (HmbGVBl. S. 391) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 7 Satz 2 der Hamburgischen Vollzugsvergütungsordnung vom 26. März 2015 (HmbGVBl. S.57) Regelung über die Vergütung von Arbeit und Bildung für Strafund Jugendstrafgefangene in den Justizvollzugsanstalten 124. Verordnung über die gemeinsame Personenkontendatei des ressourcensteuernden Verfahrens (Einheitspersonenkontenverordnung ) vom 7. Oktober 2003 (HmbGVBl. S. 492) Durch die Einführung der staatlichen Doppik wurden sowohl Geschäftsprozesse im Kassenund Rechnungswesen als auch die Infrastruktur der Rechnungswesensysteme geändert, die eine Aktualisierung der Einheitspersonenkontenverordnung (EPKVO) erforderlich machten. Aufgehoben durch § 5 der Einheitspersonenkontenverordnung vom 5. Mai 2015 (HmbGVBl. S. 91) Datenschutzrechtliche Regelung, die zulässt, für den Zahlungsverkehr der FHH Personendaten in einer Datei zusammenzufassen . 125. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2013/2014 und das Sommersemester 2014 vom 17. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 297) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 126. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Winterse- Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulas- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 59 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – mester 2014/2015 und das Sommersemester 2015 vom 3. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 267) sungszahlen 127. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg- Harburg für das Wintersemester 2013/2014 vom 3. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 316) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 128. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die HafenCity Universität Hamburg für das Wintersemester 2013/2014 vom 17. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 299) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 129. Verordnung über die Höhe der Schreibauslagen in besonderen Fällen vom 13. Juni 1978 (HmbGVBl. S. 203) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 2 der Verordnung über die Höhe der Dokumentenpauschale in besonderen Fällen vom 14. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 170) Gebührenrechtliche Regelungen 130. Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung vom 14. August 2001 (HmbGVBl. S. 310) Anpassung an geändertes länderübergreifend vereinbartes Anforderungssystem. Aufgehoben durch § 10 der Verordnung über Anforderungen an Wasser - und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung vom 14. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 174) Anforderungen an staatliche Zulassung von Laboratorien im Wasser- und Abwasserbereich und deren Verfahren 131. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater für das Sommersemester 2014 vom 25. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 85) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 132. Verordnung über die Gestaltung geneigter Dächer in Lohbrügge -Nord vom 13. September 1983 (HmbGVBl. S. 214) Ersetzt durch Neuregelung. Aufgehoben durch § 5 Absatz 2 der Verordnung über die Gestaltung von Dächern, Dachausbauten , Aufstockungen und Fassaden in Lohbrügge-Nord vom 9. September 2015 (HmbGVBl. S. 212), da die vormalige Verordnung als nicht mehr zeitgemäß erachtet wurde . Gestalterische Anforderungen an Bauvorhaben ; Ziel der Verordnung ist, die für die Entstehungszeit der Siedlung typische Architektur mit den prägenden Gebäudekubaturen zu erhalten und dennoch in Teilbereichen die Errichtung von Dächern, Dachausbauten und Aufstockungen zuzulassen . 133. Verordnung über die Weiterübertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Vergü- Inhaltlich nicht mehr erforderlich , da die Weiterübertragung in der Weiterübertragungsver- Weiterübertragung einer Verordnungsermächtigung des Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 60 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – tungsordnung nach § 34 des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (Weiterübertragungsverordnung - Untersuchungshaftvollzugsvergütungsordnung ) vom 23. Februar 2010 (HmbGVBl. S. 211) ordnung- Vollzugsvergütungsordnung geregelt wird. Aufgehoben durch Artikel 25 der Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen aus Anlass der Neustrukturierung der Behörden 2015 vom 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 247) Senats an die Justizbehörde im Bereich des Untersuchungshaftvollzuges 134. Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen und automatisierte Abrufe aus dem Melderegister (Meldedatenübermittlungsverordnung - MDÜV) vom 9. September 1997 (HmbGVBl. S. 453) Ersetzt durch Neufassung – erforderlich aufgrund neuer bundesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage . Außer Kraft durch § 54 Absatz 2 der Meldedatenübermittlungsverord - nung vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 260) Melderechtliche Vorschrift 135. Gebührenordnung für Meldeund Ausweisangelegenheiten vom 7. Dezember 1993 (HmbGVBl. S. 372) Ersetzt durch Neufassung – erforderlich aufgrund neuer bundesrechtlicher Ermächtigungsgrundlage . Außer Kraft durch § 2 Absatz 2 der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 273) Gebührenrechtliche Vorschrift 136. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker vom 12. September 1978 (HmbGVBl. S. 351) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 18 Absatz 1 Satz 2 der Ausbildung- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker vom 3. November 2015 (HmbGVBl. S. 294) Ausbildungsrechtliche Regelungen 137. Gebührenordnung in Angelegenheiten des Justizvollzuges vom 19. September 1989 (HmbGVBl. S. 190) Durch Wegfall des Widerspruchsverfahrens in Angelegenheiten des Vollzuges und der nun erfolgenden Erhebung von Gebühren nach der Anlage zum Gebührengesetz entbehrlich . Aufgehoben durch Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Justizbehörde vom 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 375) Regelung über Widerspruchs - und Kopiergebühren im Justizvollzug 138. Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher vom 19. Dezember 1978 (HmbGVBl. S. 425) Ersetzt durch Neuregelung. Außer Kraft durch § 6 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Hamburg vom 16. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 408) Regelung der Entschädigung von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für die ihnen entstehenden Kosten des Bürobetriebs 139. Verordnung über die förmliche Abschluss des Sanierungsver- Verfahrensrechtlicher Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 61 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – Festlegung des Sanierungsgebietes St. Georg S 2 (Böckmannstraße) vom 4. Juli 1995 (HmbGVBl. S. 153) fahrens. Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes St. Georg S 2 (Böckmannstraße ) vom 8. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 2) Abschluss der Sanierung des Gebietes St. Georg S2 140. Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Harburg S 6, Phoenix -Viertel vom 12. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 306) Abschluss des Sanierungsverfahrens . Aufgehoben durch die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Harburg S 6, Phoenix- Viertel vom 8. Dezember 2015 (HmbGVBl. 2016 S. 2) Verfahrensrechtlicher Abschluss der Sanierung des Gebietes Harburg S6 141. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 135) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 142. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 1. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 138) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 143. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Musik und Theater Hamburg für das Wintersemester 2015/2016 vom 21. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 196) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 144. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Wintersemester 2011/2012 und das Sommersemester 2011 vom 15. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 311) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 145. Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Technische Universität Hamburg- Harburg für das Wintersemester 2012/2013 vom 6. Juli 2012 (HmbGVBl. S. 340) Überholt durch Zeitablauf Verordnung mit zeitlich begrenzter Wirksamkeit zur Festsetzung von Zulassungszahlen 146. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Lüneburger Straße vom 10. März 2009 (HmbGVBl. S. 57) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Stand- Drucksache 21/3823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 62 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – orts zu ermöglichen. 147. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Alte Holstenstraße vom 7. April 2009 (HmbGVBl. S. 107) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 148. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Wandsbek Markt vom 8. Juli 2008 (HmbGVBl. S. 245) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 149. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Hohe Bleichen/Heuberg vom 12. Mai 2009 (HmbGVBl. S. 127) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 150. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Sachsentor – vom Mohnhof bis zum Serrahn“ vom 16. Juni 2009 (HmbGVBl. S. 166) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 151. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „OXBID“ vom 13. April 2010 (HmbGVBl. S. 266) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 152. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Wall II vom 14. September 2010 (HmbGVBl. S. 541) Auslaufen der Befristung (§ 6 S atz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 153. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Tibarg vom 23. November 2010 (HmbGVBl. S. 606) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. 154. Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Opernboulevard - Dammtorstraße vom 5. April 2011 (HmbGVBl. S. 109) Auslaufen der Befristung (§ 6 Satz 2 dieser Verordnung) Ermächtigung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Abgabenerhebung, um Maßnahmen zur Stärkung des Standorts zu ermöglichen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3823 63 Lfd. Nr. Im erfragten Zeitraum aufgehobene Verordnungen Gründe für das Außerkrafttreten bzw. die Abschaffung Regelungsinhalt – Kurzbeschreibung – 155. Dritte Verordnung über eine empirische Datenerhebung zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Hamburger Verwaltung vom 8. September 2009 (HmbGVBl. S. 331) Gemäß § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes befristet erlassen Grundlage zur Durchführung einer empirischen Datenerhebung als Landesstatistik zur Steigerung der Qualität von Dienstleistungen in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg 156. Verordnung über Annahmestellen für die Vermittlung von Glücksspielen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Annahmestellenverordnung – AnnahmestVO) vom 2. Juni 2009 (HmbGVBl. S. 161) Außer Kraft seit dem Tag, an dem der Glücksspielstaatsvertrag außer Kraft getreten ist und durch Neuregelung ersetzt wurde. Regelung zur Begrenzung der Anzahl der Lotto- Annahmestellen gemäß § 10 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag und deren räumliche Verteilung in Hamburg