BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3825 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner und Birgit Stöver (CDU) vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: RISE – Alles nur Schönfärberei? Der Senat hat Anfang März beschlossen, ein Gebiet in Eidelstedt in das „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (RISE) aufzunehmen. Darin befinden sich auch Gebiete in Harburg und Billstedt. So sollen die jeweiligen Zentren gestärkt, die Lebensbedingungen der Menschen in dem Gebiet verbessert und die geplanten Flüchtlingsstandorte in die Stadtteile integriert werden. Das sind ambitionierte Ziele, die sich nur mit einem erheblichen finanziellen Einsatz verwirklichen lassen. Laut Medienberichten sollen für Eidelstedt und zwei Gebiete in Harburg für sieben Jahre insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das wären pro Jahr für die drei Gebiete weniger als 1 Million Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat am 16. Februar 2016 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet Billstedt-Zentrum beschlossen. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 03. März 2016 die Gebiete Eidelstedt-Mitte und Harburger Innenstadt/Eißendorf-Ost als neue Fördergebiete des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. Damit gingen erste Ressourcenplanungen einher, soweit bereits projektgenaue Bedarfe bestanden. Mit der Festlegung entstehen nach heutigem Stand geschätzte Kosten in Höhe von rund 5 Millionen Euro im Zeitraum 2016 bis 2023. Davon sollen im Gesamtzeitraum bis 2023 nach heutigem Stand anteilig insgesamt rund 3,243 Millionen Euro aus Mitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung gefördert werden. Des Weiteren erfolgt die Deckung aus Mitteln der jeweiligen Bezirksämter sowie aus privaten Mitteln. Darüber hinaus werden die zuständigen Bezirksämter in den Gebieten weitere Förderbedarfe konkretisieren, die in den Folgejahren bis 2023 mit Mitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) sowie mit weiteren öffentlichen und privaten Mitteln umgesetzt werden sollen. Diese Konkretisierung erfolgt naturgemäß regelmäßig im Zuge der anstehenden Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das jeweilige Fördergebiet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mittel stehen für das RISE in a. Eidelstedt, b. Harburg, c. Billstedt in den einzelnen Förderjahren zur Verfügung? Wie viel davon jeweils für Personalkosten, Sachkosten und für Maßnahmen? Sofern die Höhe der Drucksache 21/3825 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mittel noch nicht feststeht: Wann und wie wird der genaue Betrag jeweils festgelegt? Für das Fördergebiet Eidelstedt-Mitte wurden bis 2023 nach heutigem Stand zunächst RISE-Mittel in Höhe von 1,34 Millionen Euro für die Gebietsentwicklung (konsumtiv) sowie in Höhe von 0,014 Millionen Euro für Starterprojekte (investiv und konsumtiv) vorkalkuliert. Für das Fördergebiet Harburger Innenstadt/Eißendorf-Ost wurden bis 2023 nach heutigem Stand zunächst RISE-Mittel in Höhe von 1,377 Millionen Euro für die Gebietsentwicklung (konsumtiv) sowie in Höhe von 0,512 Millionen Euro für ein Starterprojekt (investiv) vorkalkuliert. Für das Untersuchungsgebiet Billstedt-Zentrum wurden zunächst RISE-Mittel in Höhe von bis zu 0,03 Millionen Euro zur Beauftragung vorbereitender Untersuchungen vorkalkuliert . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Die RISE-Mittel kommen aus Hamburger Haushaltsmitteln und aus Zuwendungen des Bundes. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die für Hamburg aus Bundesmitteln für 2015 zur Verfügung stand? Wie viel ist davon abgerufen worden? Wie hoch sind die Summen, die der Bund für Hamburg in den Jahren 2016 und 2017 bereithält? Welche Summe beabsichtigt der Senat in diesen beiden Jahren abzurufen? Wie erfolgt die Verteilung der Bundesmittel innerhalb Hamburgs auf die verschiedenen RISE-Gebiete? In 2015 standen Hamburg Bundesmittel in Höhe von rund 9,8 Millionen Euro für die Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung zur Verfügung. Hamburg hat diese Bundesfinanzhilfen vollständig in Anspruch genommen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes werden für Hamburg Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro (2016) und rund 10,3 Millionen Euro (2017) zur Verfügung stehen. Hamburg beabsichtigt, auch in den Jahren 2016 und 2017 sämtliche bereitstehenden Bundesmittel in Anspruch zu nehmen. Die Bundesfinanzhilfen werden je nach Fördermittelbedarf auf die Bezirke übertragen. 3. Wer übernimmt die Trägerschaft für die jeweiligen Gebiete und welche konkreten Planungen/Grundvoraussetzungen gibt es bereits? Mit Beschluss über die Gebietsfestlegung sind die Voraussetzungen gegeben, konkrete Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung zu fördern. Die Steuerung des Gebietsmanagements in RISE-Fördergebieten obliegt den zuständigen Bezirksämtern . Für die Fördergebiete Eidelstedt-Mitte und Harburger Innenstadt/Eißendorf-Ost ist beabsichtigt, externe Gebietsentwickler zur Unterstützung der Bezirksämter und Aufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes zu beauftragen, die derzeit EUweit ausgeschrieben werden.