BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/383 21. Wahlperiode 08.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 30.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Vereinbarung zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburger Krippen und Kitas Um die Betreuungsqualität, mithin die Fachkraft-Kind-Relation, in Hamburger Krippen und Kitas zu verbessern einigten sich die Mitglieder der Vertragskommission im Dezember 2014 auf entsprechende Eckpunkte. Dabei wurde vereinbart, dass die Kita-Träger circa 40 Millionen Euro und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beziehungsweise der Bund circa 80 Millionen Euro zur Finanzierung des Vorhabens beitragen werden. Zur Identifikation entsprechender Finanzierungsspielräume im Kita-Gutschein -System wurde Medienberichten zufolge vonseiten der BASFI ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der letzten Legislaturperiode hat der Senat unter erheblichen finanziellen Anstrengungen den Ausbau der Kindertagesbetreuung vorangetrieben und die strukturellen Rahmenbedingungen in den Kitas verbessert. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) kann allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Platz in einer Kita oder in Kindertagespflege garantieren. Zur Verbesserung der Förderbedingungen erhalten Kitas mit einem relativ hohen Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund bereits seit dem 1. Januar 2013 eine um 24 Prozent verbesserte Erziehungspersonalausstattung im Elementarbereich. Als weiteren wesentlichen Schritt auf dem Weg zur kinder- und familienfreundlichsten Stadt wurden vom Senat die Elternbeiträge für die fünfstündige Grundbetreuung – inklusive eines Mittagessens – zum 1. August 2014 abgeschafft. Hamburg ist das erste Land, das in diesem Ausmaß flächendeckend finanzielle Hürden für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung beseitigt. Die Hamburger Familien mit kleinen Kindern werden dadurch finanziell erheblich entlastet. Mit den Hamburger Bildungsempfehlungen für die Kitas ist ein bundesweit beachteter Standard für die frühkindliche Bildung geschaffen worden. Zusammen mit den KitaVerbänden und Trägern sowie dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung werden die Verfahren für die Qualitätsentwicklung in den Kitas weiterentwickelt. Nach Abschluss noch erforderlicher konzeptioneller Arbeiten werden die regelmäßigen Qualitätsüberprüfungen der Kitas durch unabhängige Fachleute in 2015 beginnen. Um die Kitas als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung noch weiter zu stärken, wird darüber hinaus, zunächst in den Krippen und später auch im Elementarbereich, eine Verbesserung des Personalschlüssels (Erziehungspersonal) vorgenommen. Drucksache 21/383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Qualitätsverbesserung wird im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses schrittweise umgesetzt. Hierzu sind eine weitere hohe finanzielle Leistung der FHH, aber auch eine Beteiligung des Bundes sowie ein Qualitätsbeitrag der Kita-Träger erforderlich . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde das Gutachten durch wen und aus welchem konkreten Anlass in Auftrag gegeben? Das Gutachten wurde am 9. Oktober 2014 durch das Amt für Zentrale Dienste der für Familie zuständigen Behörde beauftragt. Anlass war die Überprüfung der finanziellen Ausstattung des Kita-Gutschein-Systems in Hamburg. a. Wurde das Gutachten ausgeschrieben? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht? b. Welcher Gutachter wurde aus welchen Gründen ausgewählt und beauftragt? Die Gutachtenvergabe erfolgte im Rahmen einer Freihändigen Vergabe entsprechend den einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Gemäß Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg § 3 Absatz 4 wurde die Leistung als Freihändige Vergabe im Wettbewerb vergeben. Beauftragt wurde die Steria Mummert Consulting GmbH auf Basis des Angebots vom 25. September 2014. Das Angebot überzeugte durch die Herangehensweise, die nachgewiesene Erfahrung und den günstigsten Preis. c. Wie hoch waren die mit dem Gutachten verbundenen Kosten für die FHH? Die Kosten des Gutachtens beliefen sich auf 39.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). d. In welcher Form und in welchem Umfang konnte es für die Verhandlungen mit den Kita-Trägern zur „Eckpunktevereinbarung zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita“ genutzt werden, zumal diese das Datum 10.12.2014, das Gutachten jedoch das Datum 18.12.2014 trägt? Das Gutachten wurde in den Verhandlungen mit den Kita-Trägern zur „Eckpunktevereinbarung “ nicht genutzt. 2. Wie verteilt sich das avisierte Finanzierungsvolumen von circa 40 Millionen Euro, die durch die Kita-Träger aufzubringen sind, a. auf solche, die sich mehrheitlich oder ganz in der Hand der FHH (zum Beispiel Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH) befinden und b. auf solche, die sich in der Hand von Dritten befinden? Der Qualitätsbeitrag der Kita-Träger von bis zu 40 Millionen Euro für die Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita (siehe Drs. 20/13947) wurde im Rahmen der Verhandlungen zur „Eckpunktevereinbarung“ anhand der Daten der Haushaltsplanung 2015 bis 2019 für die Produktgruppe 254.06 (Kindertagesbetreuung) abgeschätzt. Die Haushaltsplanung ist nicht nach Kita-Trägern aufgeschlüsselt. 3. Inwieweit sind die über die Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung dem Hamburger Landeshaushalt zufließenden Betriebskostenbeteiligungen des Bundes für den Krippenausbau vom Senat bereits in den circa 80 Millionen Euro eingeplant, die gemäß Punkt 3. a. der „Eckpunktevereinbarung zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita“ aus Haushaltsmitteln bereitzustellen sind? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/383 3 4. Wie hoch waren die Betriebskostenbeteiligungen des Bundes für den Krippenausbau im Jahr 2014? Wie hoch werden sie nach aktuellem Kenntnisstand in den Jahren 2015 und 2016 sein? Welchen Schwankungsrisiken unterliegen sie gegebenenfalls? Siehe Drs. 20/12988. Da die Bundesbeteiligung an den Betriebskosten des Krippenaufbaus den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zufließt, sind sie Bestandteil der für die Jahre 2015 und 2016 veranschlagten Steuererträge und tragen zur Finanzierung der erheblichen Steigerungen der für den Ausbau der Kindertagesbetreuung notwendigen Ressourcen bei. Hierzu wird auf die Veranschlagung für die Produktgruppe „Kindertagesbetreuung“ (254.06) verwiesen: 562,3 Millionen Euro (Plan 2014), 660,7 Millionen Euro (Plan 2015), 685,6 Millionen Euro (Plan 2016). Die Bundesbeteiligung lässt sich nur rechnerisch ermitteln und lässt Einnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro für das Jahr 2014 und jeweils rund 21 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 erwarten. Geringfügige Schwankungen können sich im Vollzug des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ergeben. 5. Wie hoch war die Gewinnrücklage der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH zum 31.12.2010? Wie hoch war sie zum 31.12.20141? 2010 66.087.660,08 € 2014 79.405.924,00 € (vorläufig, Stand 9. April 2015) In der Bilanz der Vereinigung werden unter „Gewinnrücklagen“ verschiedene Sachverhalte subsummiert. Vor allem handelt es sich um Rücklagen für getätigte Investitionen ins Anlagevermögen. Ausgewiesen werden hier im Wesentlichen seit 2003 angeschaffte und aktivierte Wirtschaftsgüter der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Investitionsausgaben für Gebäude und Grundstücke, die über ihre Nutzungsdauern abgeschrieben werden. Damit handelt es sich um im Sachanlagenvermögen gebundenes Eigenkapital. Weitere Bestandteile der Gewinnrücklage sind unter anderem Rücklagen für Bauunterhaltung , Rücklagen für Spenden und ähnliche Mittel, Baukostenzuschüsse, Rücklagen für Unterhaltung und Gestaltung in den Kitas. a. Wie viele Kinder wurden im Krippen- und Elementarbereich zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2014 von der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH betreut? Krippe 2010 5.173 Elementar 2010 12.549 Gesamt 2010 17.722 Krippe 2014 6.867 Elementar 2014 12.620 Gesamt 2014 19.487 b. Wie hoch war jeweils zu den genannten Daten die Gewinnrücklage je Kind? 2010 3.729,13 € 2014 4.074,82 € 1 Angabe bitte gegebenenfalls auf Basis des noch ungeprüften Jahresabschlusses, der gemäß Senatsantwort zu Frage 1. in Drs. 20/5282 mittlerweile vorliegt.