BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3830 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung in Klein Flottbek – Können sich die Schulen dies noch leisten? Schulen nutzen außerschulische Lernorte. Gerade vor dem Hintergrund der Raumknappheit im Ganztag gewinnen diese zusätzlich an Bedeutung. Das Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU) ist ein sehr beliebter außerschulischer Lernort. Das ZSU verfügt über Freilandbiotope, Tierhaltungen , Modellanlagen und Unterrichtsräume und bietet Schülerinnen und Schülern aller Jahrgänge vielfältige und altersgerechte Angebote, Biologie live zu erleben. „Vom Schaf zum Faden“, „Das Leben in der Nordsee“, „Vitamine & Co. – gesund und fit!“ oder „Gewässerökologische Untersuchungen“, um nur einige der zahlreichen Angebote zu nennen, die meist von Lehramtsstudenten durchgeführt werden. Bis zum Jahr 2014 konnten die Schulen eine ZSU-Card erwerben, deren Beitragshöhe sich nach der Anzahl der teilnehmenden Schüler richtete. Durch den Erwerb dieser Card war die Teilnahme an einem Großteil der Veranstaltungen gedeckt; nur für wenige Veranstaltungen war eine weitere Gebühr zu entrichten. Im Jahr 2015 entfiel der Kauf der ZSU-Card; stattdessen erhielten die Schulen im Anschluss an eine gebuchte Veranstaltung eine sogenannte „0- Rechnung“, die am Ende des Jahres pauschal über die Schulbehörde mit den Schulen abgerechnet wurde. Zum Jahr 2016 sollen sich die Modalitäten erneut verändert haben. Darüber scheinen die Schulen jedoch nicht informiert worden zu sein. Unter folgendem Link werden die Veranstaltungen einschließlich Kursgebühren aufgelistet : http://li.hamburg.de/contentblob/3860880/data/download-pdf-zsu-vauebersicht -kurzform-2016.pdf. So beträgt die Kursgebühr für die Veranstaltung „Vitamine & Co.“ nun beispielsweise 80 Euro, für das „Forschen mit der Maus“ 70 Euro. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Kursgebühr tragen soll. Nach Auskunft der Schulbehörde sollen die Veranstaltungsgebühren aus dem Schuletat beglichen werden; dafür sollen die Schulen im Rahmen ihrer schulischen Selbstverantwortung ein gesondertes Budget erhalten haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/3830 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Veranstaltungen wurden jährlich seit dem Jahr 2013 vom ZSU angeboten und wie viele Schülerinnen und Schüler haben daran jeweils teilgenommen? Bitte pro Jahr darstellen. 2013 wurden 613 Kurse im Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU) angeboten mit insgesamt 11.687 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern. 2014 wurden 716 Kurse mit insgesamt 12.743 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. 2015 waren es 619 Kurse mit 12.064 Schülerinnen und Schülern. 2. Wie beurteilt die zuständige Schulbehörde Sinn, Zweck und Angebot des ZSU? Das ZSU ist als außerschulischer Lernort am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) angesiedelt. Mit dem ZSU unterstützt Hamburg seit 30 Jahren seine Schulen bei der in § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes verankerten Aufgabe, die „Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, Mitverantwortung für die Erhaltung der natürlichen Umwelt zu übernehmen.“ Mehrfach wurde das ZSU als UN-Dekadenprojekt im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet. Das ZSU vermittelt vorrangig Primärerfahrungen, Lebensnähe und Praxisbezug in allen Bereichen der Umwelterziehung für Schülerinnen und Schüler , Lehrkräfte, Studierende des Lehramts sowie Familien im Rahmen des Familienprogramms des Fördervereins Schulbiologiezentrum (FSH). Die Angebote des ZSU sind vielfältig ausgerichtet und orientieren sich an den aktuellen Hamburger Bildungsplänen sowie an spezifischen Herausforderungen, wie die Entwicklung von inklusiven Bildungsangeboten und die Stärkung der MINT-Fächer. Dieser außerschulische Lernort ist wichtiger Bestandteil der Hamburger Schullandschaft und ergänzt und erweitert das schulische Bildungsangebot. 3. Wie gestalteten sich die Finanzierungsmodalitäten des ZSU konkret in den vergangenen drei Jahren und aus welchem Grund wurden von wem welche Änderungen vorgenommen? Die Veranstaltungen des ZSU waren in den vergangenen drei Jahren grundsätzlich für alle Schulen gebührenpflichtig, wobei die Veranstaltungsgebühren für die Klassen 11 bis 13 bereits in den Jahren 2013 bis 2016 von den Schulen in vollem Umfang finanziert wurden. Bis zur Jahrgangsstufe 10 gab es in dem genannten Zeitraum unterschiedliche Gebührenmodelle und Abrechnungsverfahren. 2013 wurden alle Leistungen des ZSU gemäß Gebührenübersicht im ZSU-Katalog den staatlichen allgemeinbildenden Hamburger Schulen in Rechnung gestellt. Schulen , die die Leistungen des ZSU häufig nutzten, hatten die Möglichkeit, die Kosten durch den Kauf einer schulgrößenabhängigen sogenannten ZSU-Card zu verringern. Der Preis der ZSU-Card richtete sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Durch den Kauf der ZSU-Card waren die „Grundgebühren“ für alle Schülerveranstaltungen und Ausleihen in dem betreffenden Kalenderjahr abgegolten . Zusätzlich fielen veranstaltungsabhängig Gebühren in Form von Materialkosten und so weiter an, die das ZSU den Schulen in Rechnung gestellt hat. In den Jahren 2014 und 2015 wurden die Gebühren für Leistungen des ZSU im Zuge der Einführung des Strategischen Neuen Haushaltswesens (SNH) vorübergehend von einer schulbezogenen Abrechnung auf einen pauschalen Ausgleich zwischen dem Landesinstitut und der Behörde für Schule und Berufsbildung umgestellt. Ab 2016 konnte das Verfahren wieder auf eine schulindividuelle Abrechnung umgestellt werden . Damit ist es wieder möglich, schulgenau und transparent Buchungen vorzunehmen . Jede Schule finanziert nun wieder die Angebote, die sie bucht und wahrnimmt. a. Welche konkreten Auswirkungen hatten die Änderungen der Finanzierungsmodalitäten jeweils auf die Schulen sowie auf die Schülerinnen und Schüler? Die Nachfrage und die Teilnahme an den Kursen des ZSU sind konstant hoch. Einzelne Schulen aus dem direkten Umkreis des ZSU haben ihre intensive Nutzung des Kursangebotes, die durch die ZSU-Card ermöglicht wurde, reduziert. b. Wie und durch wen wurden die Schulen über die Änderungen jeweils informiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3830 3 Die Schulen (Schulleitungen und Lehrkräfte) wurden mit dem ZSU-Katalog, der jeweils am Jahresanfang als Informationsgrundlage an alle Hamburger Schulen versandt wurde, und dem Mailverteiler für alle Schulen über die Kursangebote, die Gebühren und die Abrechnungsverfahren informiert. 4. Welches Budget steht den Schulen für den Besuch des ZSU oder anderer außerschulischer Lernorte zur Verfügung? a. Inwiefern wurde dieses Budget in den vergangenen drei Jahren erhöht? b. Falls keine Erhöhung erfolgte, wie sollen die Schulen dann die gestiegenen Kosten des ZSU begleichen? Zur Finanzierung der Leistungen des LI, wie zum Beispiel der Besuch eines Kurses im ZSU, stehen den Schulen die Lehr- und Lernmittel zur Verfügung. Das Budget für Lehr- und Lernmittel wurde in den vergangenen drei Jahren nicht verändert. Die Unterrichtsmittel bemessen sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, im Übrigen siehe Antwort zu 3. Die Kosten des Kursangebotes sind in dem genannten Zeitraum nur unwesentlich gestiegen. Über die Verwendung der Lehr- und Lernmittel und entsprechende Schwerpunktsetzungen entscheidet die Schule eigenverantwortlich . 5. Wurden auch bei anderen außerschulischen Lernorten in den vergangenen drei Jahren Änderungen der Finanzierungsmodalitäten vorgenommen ? a. Falls ja, bei welchen außerschulischen Lernorten in jeweils welcher Form? b. Falls ja, zu welchen konkreten Auswirkungen führte dies jeweils für die Schulen und die Schülerinnen und Schüler? Die oben beschriebenen Änderungen in den Abrechnungsverfahren gelten für alle außerschulischen Lernorte (Grüne Schule im Loki Schmidt Garten, Zooschule Hagenbeck, Naturwissenschaftliches Zentrum und das Schulmuseum) des LI gleichermaßen . Auswirkungen gab es bisher keine, die Nachfrage nach den Angeboten der außerschulischen Lernorte war im genannten Zeitraum unverändert hoch.