BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3831 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Europäischer Sozialfonds 2014 – 2020 – Verfahren für die zweite Förderphase Der ESF ist einer von fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Diese Fonds stellen die wichtigste Quelle für Investitionen auf EU-Ebene dar, um die Mitgliedstaaten bei der Wiederherstellung und Stärkung des Wachstums zu unterstützen und einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung sicherzustellen . Im Einklang mit den Zielen von „Europa 2020“ soll so eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden. Mit den vom ESF geförderten Projekten und Initiativen sollen insbesondere Menschen in Arbeit gebracht werden, die soziale Eingliederung gestärkt, eine bessere Bildung ermöglicht sowie eine leistungsfähigere öffentliche Verwaltung gefördert werden. Auch Hamburg profitiert in hohem Maße von den Förderprogrammen der EU: So wurden in der vergangenen Förderperiode von 2007 bis 2013 dem Operationellen Programm in Hamburg Fördermittel in Höhe von 91.152.890 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zugewiesen, siehe Drs. 21/343. Die jetzt geförderten Projekte enden turnusgemäß zum 31. Dezember 2016. Der Senat antwortete auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/2530, zu dem in der JVA Billwerder im Rahmen des erforderlichen Übergangsmanagements geförderten und äußerst sinnvollen Projekt „Begleitung Übergang in Freiheit – BÜF“, dass Projektverlängerungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Ob und in welchem Umfang dieser Projektansatz im Rahmen des Operationellen Programms für die Umsetzung des ESF in Hamburg für die Förderperiode 2014 bis 2020 (OP) für die zweite Förderphase ab 1. Januar 2017 erneut ausgeschrieben wird, entscheidet der ESF-Behördenausschuss im Zuge des für 2016 geplanten ESF-Wettbewerbsverfahrens. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Inhaltliche Grundlage für die zu fördernden Projekte ist das Operationelle Programm der Freien und Hansestadt Hamburg zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 (OP, http://www.esf-hamburg.de/contentblob/ 4647776/data/operationelles-programm-fuer-hamburg-2014-2020.pdf). Das OP wurde in einem aufwändigen, partnerschaftlichen Prozess in den Jahren 2012 bis 2014 unter intensiver Beteiligung aller Hamburger Behörden, der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters team.arbeit.hamburg sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner erarbeitet und im Herbst 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Ein wesentlicher Bestandteil des OP ist der fachpolitische Bezugsrahmen (http://www.esf-hamburg.de/ Drucksache 21/3831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 contentblob/4647780/data/op-anhang-2-fachpolitischer-bezugsrahmen.pdf), durch den die Verknüpfung der europäischen Zielsetzungen mit den konkreten strategischen Ansätzen von Senat und Bürgerschaft sichergestellt ist. Alle auf Basis des ESF-OP geförderten und künftig zu fördernden Projekte sind fest in aktuellen Konzepten, Strategien und Drucksachen von Senat und Bürgerschaft verankert und tragen zu deren Umsetzung bei. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird das ESF-Wettbewerbsverfahren durchgeführt und wie läuft dieses im Einzelnen ab? Der Ablauf der ESF-Wettbewerbsverfahren ist im OP beschrieben. Die einzelnen Phasen des Wettbewerbsverfahrens sind darüber hinaus ausführlich auf der Website des Hamburger ESF-Programms dargestellt: http://www.esf-hamburg.de/vergabe-esfmittel /. Auch der geplante zeitliche Ablauf ist auf der genannten Website dargestellt: http://www.esf-hamburg.de/downloads-esf/4801972/wettbewerbsverfahren-2016/. 2. Wer ist Mitglied im ESF-Behördenausschuss? Gemäß Artikel 1 Abs, 3 der Geschäftsordnung des ESF-Behördenausschusses setzt sich dieser aus den folgenden stimmberechtigten Behörden zusammen: Senatskanzlei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Kulturbehörde Behörde für Inneres und Sport, Landessportamt Federführendes Bezirksamt, stellvertretend für die Bezirksämter Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration als ESF-Verwaltungsbehörde Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Justizbehörde Agentur für Arbeit Hamburg Jobcenter team.arbeit.hamburg Die EFRE-Verwaltungsbehörde (angesiedelt in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) ist nicht stimmberechtigtes Mitglied im ESF-Behördenausschuss. 3. Welche sonstigen Personen oder Institutionen werden an der Auswahl der Ausschreibung der Projektansätze im Rahmen des Operationellen Programms für die Umsetzung des ESF in Hamburg für die zweite Förderphase ab 1. Januar 2017 auf welche Art und Weise beteiligt? Die Auswahl der auszuschreibenden Projektansätze sowie die Auswahl der Projektträger zum Abschluss des ESF-Wettbewerbsverfahrens obliegen dem ESF-Behördenausschuss . Dem Staatsrätekollegium werden die auszuschreibenden Projekte vor Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen vorgelegt. 4. Wie läuft das Verfahren im Einzelnen ab und wann wird dieses durchgeführt ? Siehe Antwort zu 1. 5. Werden die durchgeführten Maßnahmen auf ihren Erfolg und ihre Effektivität evaluiert? Falls ja, wann und durch wen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3831 3 Falls nein, warum nicht? Die Überprüfung des Erfolgs und der Effektivität der einzelnen Projekte erfolgt durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als ESF- Verwaltungsbehörde auf Basis eines ausdifferenzierten Monitoringsystems. Grundlage für diese Überprüfungen sind die von den im Wettbewerbsverfahren erfolgreichen Bewerbern benannten Ziel- und Erfolgskennzahlen, die mit dem Zuwendungsbescheid für verbindlich erklärt werden. Diese Überprüfungen finden zum einen jährlich auf Grundlage der für das vorangegangene Jahr einzureichenden Sachberichte, die Bestandteil der Verwendungsnachweise sind, statt. Darüber hinaus beruft die BASFI als ESF-Verwaltungsbehörde für jedes Projekt eine Projektsteuerungsgruppe, in der neben der BASFI und dem Projektträger auch alle weiteren inhaltlich betroffenen Behörden vertreten sind. Ziel der Projektsteuerungsgruppen ist es, mögliche Schwierigkeiten in der Projektumsetzung frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten . Zeitpunkt und Frequenz dieser Sitzungen sind abhängig vom Steuerungsbedarf beim einzelnen Projekt. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Prüfungen, ob seitens der Träger die für das Monitoring europaweit festgelegten Daten über das System WebINEZ an die BASFI gemeldet werden. Diese Daten werden zudem bei Vor- Ort-Terminen bei den Projektträgern überprüft und finden Eingang in die jährliche Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission. Die jährlichen Durchführungsberichte werden nach Billigung durch den ESF-Begleitausschuss und Annahme der Europäischen Kommission auf www.esf-hamburg.de veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung des ersten Durchführungsberichtes für das Programm 2014 – 2020 ist im Juli/August 2016 zu rechnen. Darüber hinaus sind im Evaluationsplan zum Operationellen Programm der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 (http://www.esf-hamburg.de/contentblob/4647796/data/bewertungsplanzum -esf-op.pdf) Evaluationen des gesamten Operationellen Programms und mehrere thematische Evaluationen vorgesehen. Diese werden von einem externen Evaluator durchgeführt. 6. Sofern ein Ausschuss nach Artikel 49 Absatz 1 VO (EU) 1303/2013 gebildet wurde: a) Wer gehört diesem Ausschuss an? Geschäftsordnung, Mitglieder, Sitzungstermine einschließlich einer Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse der Sitzungen des Hamburger ESF-Begleitausschusses (Ausschuss nach Art. 48 Absatz 1 VO (EU 1303/2013) sind auf der Website des Hamburger ESF-Programms veröffentlicht: http://www.esf-hamburg.de/der-esf-fuer-hh/. b) Welche Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen wurden bisher durch den Ausschuss geprüft und wer führte die jeweilige Prüfung durch? Bisher wurden vom ESF-Begleitausschuss keine Prüfungen vorgenommen. Der ESF- Begleitausschuss wird sich voraussichtlich im Mai 2016 mit dem ersten Durchführungsbericht für die Förderperiode 2014 – 2020 befassen, der gemäß Artikel 111 Absatz 1 VO (EU) 1303/2013 zum 31.05.2016 der Europäischen Kommission vorzulegen ist. Dieser Bericht umfasst die Jahre 2014 und 2015. c) Wie häufig tagte der Ausschuss bisher? Zwei Mal, siehe Antwort zu 6. a). d) Können sich weitere Personen um eine Mitgliedschaft bewerben und falls ja, bis wann, bei wem und welche Qualifikation ist nachzuweisen ? Artikel 48 VO (EU) 1303/2013 regelt die Zusammensetzung des ESF-Begleitausschusses und verweist hierzu auf Artikel 5 VO (EU) 1303/2013. Der ESF-Begleitausschuss kann um weitere Partner im Sinne von Artikel 5 erweitert werden; entsprechende Anfragen können jederzeit an die ESF-Verwaltungsbehörde gerichtet werden. Nach Artikel 48 Absatz 1 VO (EU) 1303/2013 bestehen keine Regelungen zur Qualifi- Drucksache 21/3831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 kation der von den Partnern in den ESF-Begleitausschuss entsandten Vertreterinnen und Vertreter. e) In welchem Verhältnis steht dieser Ausschuss zum ESF-Behördenausschuss ? Die Aufgaben und Befugnisse des ESF-Begleitausschusses sind in Artikel 111 VO (EU) 1303/2013 definiert und darüber hinaus auch in der Geschäftsordnung des ESF- Begleitausschusses hinterlegt (siehe Antwort zu 6. a)). Danach genehmigt der ESF-Begleitausschuss das Operationelle Programm und überprüft und begleitet die Umsetzung des ESF in Hamburg auf dieser Ebene. Die Aufgaben und Befugnisse des ESF-Behördenausschusses sind in seiner Geschäftsordnung definiert. Danach hat der ESF-Behördenausschuss zum einen die Aufgabe, zur Erreichung der Ziele des Operationellen Programms, die geplanten Aktionen innerhalb der jeweiligen Investitionsprioritäten in Leistungsbeschreibungen zu konkretisieren, die im Rahmen von Wettbewerbsverfahren veröffentlich werden. Zum anderen obliegen ihm die Bewertung der auf die Leistungsbeschreibungen eingehenden Projektvorschläge und schließlich die Auswahl der einzelnen Vorhabenträger.