BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3835 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Variable Leistungsvergütung in Hamburgs Unternehmen im Jahr 2015 Geschäftsführer- und Vorstandsgehälter sind oft an bestimmte Ziele und Leistungsvorgaben geknüpft. Bei Erreichen dieser Zielvorgaben wird ein vorher vertraglich definierter Teil der Vergütung ausgezahlt. Die Ausmaße dieses variablen Teils der Vergütung sind in Hamburgs öffentlichen Unternehmen, Beteiligungen und Anstalten öffentlichen Rechts nicht immer nachvollziehbar aufgebaut. Im Hamburger Corporate Governance Kodex heißt es dazu: „Zur Absicherung der Angemessenheit der Vergütung sollen Vergleiche insbesondere mit den anderen hamburgischen öffentlichen Unternehmen sowie mit dem Branchen- und Wirtschaftsumfeld vorgenommen werden. Die Vergütung soll die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.“ (Hamburger Corporate Governance Kodex, Seite 6.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche öffentlichen Hamburger Unternehmen (gemeint sind: öffentliche Unternehmen, Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg und Anstalten öffentlichen Rechts) zahlen ihren Geschäftsführern beziehungsweise Vorständen eine variable Vergütung? 2. Wie hoch war die variable und die fixe Vergütung der Geschäftsführer /Vorstände der in Nummer 1. genannten Unternehmen in den Jahren 2013, 2014 und 2015? (Bitte die Geschäftsführung/Vorstand namentlich benennen.) 3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der in Nummer 2. genannten variabler Vergütung im Vergleich zur Gesamtvergütung? Zu den Vergütungen der Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen, deren Arbeitsverträge eine Veröffentlichung vorsehen beziehungsweise die einer Veröffentlichung zugestimmt haben und eine variable Vergütung erhalten: siehe Drs. 20/11657, 20/13676 und 21/2280 sowie Aktualisierungen, die auf der Homepage des Beteiligungsberichtes www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de veröffentlicht werden. Die variablen Vergütungen, die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 geflossen sind, sind jeweils in den Vergütungsberichten für 2012, 2013 und 2014 dargestellt. Drucksache 21/3835 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Aus welchen Komponenten setzt sich der in Nummer 2. genannte variable Anteil zusammen beziehungsweise an welche Leistungskriterien/- ziele ist die variable Vergütung gebunden? (Bitte im Detail benennen.) Die erfragten Angaben können im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht veröffentlicht werden, weil es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unternehmen handelt. 5. Welche Gremien, Behörden, Räte et cetera müssen der Zahlung der variablen Vergütung jeweils zustimmen? Das jeweilige Aufsichtsgremium des Unternehmens. 6. Wie hoch war die Zielerfüllung, an die die variable Vergütung gebunden ist, in den in Nummer 2. genannten Jahren? (Bitte Grad der Zielerfüllung und gegebenenfalls Unterziele angeben.) Siehe Antwort zu 4.