BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3837 21. Wahlperiode 05.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Performance von Hamburg Energie im Jahr 2015 – Wurden die selbst gesteckten Ziele erreicht? Gemäß Jahresabschluss 2014 prognostizierte Hamburg Energie für 2015 einen Jahresüberschuss von circa 1,2 Millionen Euro. Ferner sollten dem Jahresabschluss zufolge zum Jahreswechsel 2015/2016 zwei als wichtige Projekte kategorisierte Windparks im Hamburger Hafen in Betrieb genommen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Hamburg Energie – wie folgt: 1. Konnte die im Jahresabschluss 2014 aufgestellte Prognose eines Jahresüberschusses von 1,2 Millionen Euro im Jahr 2015 erreicht werden? a. Wie hoch lagen Jahresüberschuss oder gegebenenfalls Jahresfehlbetrag gemäß aktuellstem Kenntnisstand? b. Worauf sind mögliche Abweichungen von der Prognose im Wesentlichen zurückzuführen? Gemäß vorläufigem, noch nicht testierten, Jahresabschluss beträgt der Jahresüberschuss per 31.Dezember 2015 835.000 Euro. Im Wesentlichen sind die Abweichungen von der Prognose wie folgt zu erklären: Nicht so positiv wie geplant verlaufende Kundenentwicklung im Bereich Strom Niedrigere Absatzmengen im Gasbereich aufgrund der warmen Witterung trotz positiver Kundenentwicklung Verzögerungen im Projektablauf zweier Windkraftanlagen (WKA) im Hamburger Hafen und dadurch geringere Ergebnisbeiträge, siehe dazu auch Antwort zu 2 2. Konnten die eingangs erwähnten Windparks im Hamburger Hafen wie geplant zum Jahreswechsel 2015/2016 in Betrieb genommen werden? a. Wenn nein, welche Abweichungen vom Zeitplan haben sich aus welchen Gründen ergeben? b. Wann war oder ist der Genehmigungsprozess beendet worden? Welche Behörden waren oder sind hierfür zuständig? Die Anträge für die Genehmigung zur Errichtung und für den Betrieb von sechs WKA im Hafen wurden im Oktober 2015 gestellt. Für die Genehmigung der Anträge ist die Behörde für Umwelt und Energie zuständig. Die Prüfungen der Genehmigungsbehör- Drucksache 21/3837 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 de gemäß § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind noch nicht abgeschlossen . Die aktuelle Zeitplanung von Hamburg Energie sieht eine Inbetriebnahme im Laufe des Jahres 2016 vor. c. Welches Investitionsvolumen hatten beziehungsweise haben die zwei Windparks? Wie viele und welche Anlagen soll(t)en wo genau errichtet werden? Das Investitionsvolumen liegt bei circa 30 Millionen Euro. Insgesamt sollen sechs WKA im Hamburger Hafen errichtet werden. Standortbezogene Daten gehören zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und können daher im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht veröffentlicht werden.