BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/384 21. Wahlperiode 08.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Erstattungen für Einkläger aus Hochschulpaktmitteln In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 28. April 2015 berichtete der Senat, dass den Hochschulen für zusätzlich aufgenommene Studierende aus dem Klageweg Mittel aus dem Hochschulpakt zur Verfügung gestellt werden. Ich frage den Senat: Im Rahmen des Hochschulpaktes wird nicht danach differenziert, aus welchen Gründen zusätzliche Studierende aufgenommen wurden. Eine Kostentrennung nach Studierenden , die aufgrund gerichtlicher Verfahren aufgenommen wurden, und anderen Studierenden findet nicht statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1.) In welcher Höhe hat Hamburg in den Jahren 2013 und 2014 Mittel aus dem Hochschulpakt bekommen und in welcher Höhe sind diese an die jeweiligen Hochschulen verteilt worden? Ist 2013 1) Ist 2014 1) Hochschulpaktmittel 69.341.639 65.188.555 Mittelzuführung an: Universität Hamburg (UHH) 28.445.021 26.145.882 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) 28.102.905 26.084.686 HafenCity Universität Hamburg (HCU) 2.322.580 2.217.956 Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) 7.912.982 7.694.489 Hochschule für bildende Künste (HFBK) 646.017 630.091 Hochschule für Musik und Theater (HFMT) 419.517 403.591 Staats- und Universitätsbibliothek Carl-von-Ossietzky (SUB) via UHH 220.000 720.000 Hochschulübergreifend: Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) via TUHH 1.100.000 1.100.000 Hochschulübergreifend: Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) an die Stiftung für Hochschulzulassung 172.618 191.859 1) Alle Angaben in Euro 2.) In welcher Höhe wurden in diesem Zeitraum den Hochschulen Mittel für Einkläger zusätzlich zur Verfügung gestellt? (Bitte auch die Zahlen der Einkläger nach Hochschulen angeben.) Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/307 sowie Drs. 21/64. Drucksache 21/384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3.) Handelt es sich bei den Mitteln für Einkläger um Gelder, die zusätzlich vom Bund zu den regulären Hochschulpaktmitteln an Hamburg gezahlt werden? a. Wenn ja, werden die durch diese zusätzlichen Mittel aufgenommenen Studierenden in die Berechnungen zur Vergabe der regulären Hochschulpaktmittel einbezogen? b. Wenn nein, nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, welche Mittel für zusätzliche Studierende aus Einklage-Verfahren zur Verfügung stehen und in welchen Bereichen fallen sie gegebenenfalls weg? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.