BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3846 21. Wahlperiode 26.04.16 Große Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner, Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Dr. Jens Wolf, Karin Prien (CDU) und Fraktion vom 30.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Kindertagespflege in Hamburg In dem jüngst erschienenen Jahresbericht 2016 des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wurden unter anderem einzelne Prüfergebnisse im Bereich der Kindertagespflege aufgeführt. Darin heißt es, dass die Zahlen in der Kindertagespflege weiter rückläufig seien. Daneben würden Mängel in der fachlichen Steuerung durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als auch bei der Aufgabenwahrnehmung in den geprüften Bezirksämtern bestehen. Zudem sei im Abrechnungsverfahren der Tagespflegegelder gegen kassenrechtliche Vorschriften verstoßen worden. Unabhängig von den Erkenntnissen des Rechnungshofs lässt sich seit Jahren sowohl eine rückläufige Tendenz der in Kindertagespflege betreuten Kinder als auch der Tagespflegepersonen als solche beobachten. Obwohl die Kindertagespflege in der FHH seit langer Zeit etabliert ist und insbesondere für Kinder im Alter unter drei Jahren eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in der Kita darstellt, scheinen die Elternpräferenzen anders gelagert zu sein. Ein weiteres Argument, das für die Kindertagespflege als zu erhaltendes gleichrangiges Angebot spricht, sind die geringeren Kosten im Vergleich zur Krippe. Während für einen durch das Kita-Gutschein-System geförderten Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung (Leistungsart von acht Stunden am Tag) durchschnittliche Leistungsentgelte in Höhe von 1.130,28 Euro abgerechnet werden, werden für die Kindertagespflege bei gleicher Leistungsart durchschnittlich 532,65 Euro Tagespflegegeld abgerechnet. Trotz der durch den Senat im Jahre 2013 verabschiedeten Drs. 20/7909, deren Maßnahmen darauf abzielten, die Attraktivität der Kindertagespflege als solche zu steigern, konnte nach Einschätzung des Rechnungshofs im Ergebnis keine nennenswerte Veränderung der beschriebenen Entwicklungen verzeichnet werden. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: In Hamburg können alle Rechtsansprüche für ein- oder zweijährige Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind wünschen, eingelöst werden. Der Krippenausbau ist in Hamburg mit großer Dynamik sehr erfolgreich verlaufen. Bei der Betreuungsquote der unter Dreijährigen zählt Hamburg im bundesweiten Vergleich zu den Spitzenreitern. Dabei haben die Eltern das volle Wunsch- und Wahlrecht; die Eltern entscheiden, ob ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut wird. Drucksache 21/3846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die in der Vergangenheit rückläufigen Zahlen der Kindertagespflege sind in erster Linie bedingt durch den in der gesamten Stadt sehr dynamisch umgesetzten Krippenausbau in den Kindertageseinrichtungen. Um die rückläufige Entwicklung der Kindertagespflege in Hamburg aufzuhalten und die Inanspruchnahme zu stabilisieren, verfolgt der Senat das Ziel der Professionalisierung der Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Hierzu wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Kindertagespflege und zur verbesserten Beratung der Tagespflegepersonen durch die bezirklichen Tagespflegebörsen umgesetzt. Zum 1. April 2014 wurden die Rahmenbedingungen für die tätigen Tagespflegepersonen verbessert, indem unter anderem die Tagespflegegelder um 7 Prozent erhöht wurden. Im Sinne der qualitativen Weiterentwicklung und damit auch der Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege bei den Eltern wurden außerdem die Mindeststandards für die Qualifikation von Tagespflegepersonen angehoben. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internetseite, Newsletter) zur Kindertagespflege durchgeführt. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen hat sich die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Jahr 2015 bei ihrer Hauptzielgruppe, den Kindern unter drei Jahren, nicht nur stabilisiert, sondern gegenüber dem Vorjahr sogar gesteigert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Allgemeine Daten zur Kindertagespflege 1. Wie viele Kinder wurden in Hamburg von Juni bis Dezember 2014 und 2015 insgesamt durch Tagespflegepersonen betreut? Bitte pro Monat gesamt und getrennt nach Krippe- und Elementarbereich darstellen. Wie hoch ist jeweils die prozentuale Veränderung gegenüber den Vorjahresmonaten ? 2. Wie viele Tagespflegepersonen waren von Juni bis Dezember 2014 und 2015 insgesamt in Hamburg tätig? Bitte pro Monat darstellen. Wie hoch ist jeweils die prozentuale Veränderung gegenüber den Vorjahresmonaten ? Sowohl für die von Tagespflegepersonen betreuten Kinder als auch für die Anzahl der Tagespflegepersonen siehe für Juni 2014 Drs. 20/12552 und für den Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2015 Drs. 21/3808. 3. Mit wie vielen in der Kindertagespflege betreuten Kindern rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für das Jahr 2016? Bitte nach Krippe- und Elementarbereich getrennt darstellen. Gibt es Veränderungen beziehungsweise Abweichungen gegenüber den im Haushaltsplan 2015/2016 prognostizierten Kennzahlen? Falls ja, worauf sind die Veränderungen zurückzuführen? 4. Wie teilen sich die für das Jahr 2016 prognostizierten Zahlen auf die Bereiche Krippe und Elementar auf? Eine belastbare Prognose zur Fallzahlentwicklung in 2016 ist erst im weiteren Jahresverlauf möglich. 5. Wie viele Tagespflegezusammenschlüsse gibt es aktuell in Hamburg? Bitte insgesamt und nach Bezirken zum Stichtag 31.12.2015 getrennt darstellen. Wie hoch ist die prozentuale Veränderung gegenüber dem 31. Dezember 2014? Bezirk Anzahl Großtagespflegestellen zum Stichtag 31.12.2015 prozentuale Veränderung gegenüber dem Stichtag 31.12.2014 Hamburg-Mitte 13 8,3% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3846 3 Bezirk Anzahl Großtagespflegestellen zum Stichtag 31.12.2015 prozentuale Veränderung gegenüber dem Stichtag 31.12.2014 Altona 34 3,0% Eimsbüttel 21 5,0% Hamburg-Nord 24 4,3% Wandsbek 45 -4,3% Bergedorf 9 0,0% Harburg 4 33,3% Hamburg gesamt 150 2,0% 6. Wie stellen sich die durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten für die betroffenen Tagesmütter und -väter bei der Bearbeitung ihrer Tagespflegegeldanträge in den einzelnen Bezirken aktuell dar? Bezirk Durchschnittliche Wartezeit Maximale Wartezeit Hamburg-Mitte 1 bis 2 Wochen 2 Wochen Altona 2 Wochen 4 Wochen Eimsbüttel 1 Woche Bearbeitung erfolgt vor dem nächsten Zahllauf, daher maximal 3 Wochen Hamburg-Nord 1 Woche 2 Wochen Wandsbek 2 Wochen 6 Wochen Bergedorf 2 Wochen 4 Wochen Harburg 2 bis 3 Tage 5 Tage Angaben der Bezirke zum 1. April 2016 für vollständig vorliegende Anträge. 7. Wann wurden die Tagespflegegelder, die für die Kindertagespflege gelten , zuletzt um wie viel Prozent erhöht? Das Erziehungsgeld und die Sachkostenpauschalen wurden zum 1. April 2014 jeweils um 7,15 Prozent erhöht. 8. Laut Drs. 20/10811 sei ein neuer Ausbildungsbeginn der berufsbegleitenden SPA-Teilzeitausbildung für Tagespflegepersonen für den 1. Februar 2015 geplant gewesen. Wie viele Tagespflegepersonen hatten den Ausbildungsgang am 1. Februar 2015 begonnen? Wie viele Tagespflegepersonen haben davon den Ausbildungsgang abgebrochen? Wann beginnt der nächste Ausbildungsgang? Die Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar (FSP 1) hat den Teilzeitausbildungsgang zweimal angeboten, aber keine ausreichende Teilnehmerzahl für die Durchführung akquirieren können. Die erfassten Interessentenzahlen lagen bei null bis vier Teilnehmerinnen. Insoweit hat weder 2015 noch 2016 eine SPA- Teilzeitausbildung stattgefunden. An der FSP 1 und der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSP 2) sind insgesamt zwölf Tagespflegepersonen in der berufsbegleitenden Ausbildung zur/zum Erzieher/-in, wovon keine/r die Ausbildung abgebrochen hat. Der nächste Ausbildungsgang hierfür ist für August 2016 geplant. II. Attraktivität der Kindertagespflege 9. Inwiefern wurde die Öffentlichkeitsarbeit zur Werbung für die Arbeit als Tageseltern sowie die Inanspruchnahme der Kindertagespflege ausgestaltet ? Welche Erfolge sind hierdurch nach Kenntnis der zuständigen Behörde zu verzeichnen? Zur Attraktivitätssteigerung wurden verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Kindertagespflege umgesetzt. Diese beinhalteten zum einen die explizite Berücksichtigung der Kindertagespflege bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen Drucksache 21/3846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zur Einführung des allgemeinen Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in 2012, des allgemeinen Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in 2013 und der beitragsfreien Grundbetreuung in 2014. Der Flyer „Auf dem Weg zur passenden Kita“ wurde überarbeitet und um das Thema Kindertagespflege ergänzt. In dem neuen Flyer „Auf dem Weg zur passenden Kindertagesbetreuung“ werden Eltern über beide Betreuungsformen informiert. Auch der Flyer „Kindertagespflege – die flexible Alternative“ wurde in 2014 neu aufgelegt. Die Webseite www.hamburg.de/kindertagespflege wurde umfassend überarbeitet und in das Informationsportal zur Kindertagesbetreuung integriert. Regelmäßig informiert ein Newsletter über aktuelle und interessante Aspekte zur Kindertagespflege in Hamburg. Zweimal pro Monat finden Erstinformationsveranstaltungen für an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege Interessierte statt. Hierfür wurde eine ansprechend gestaltete Informationsmappe entwickelt, die umfangreich über alle wichtigen Aspekte der Kindertagespflege informiert. Die Erfolge der getroffenen Maßnahmen zeigen sich zum einen im Fallzahlanstieg der in der Kindertagespflege betreuten Kinder sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich , welcher im Krippenbereich mit rund 7 Prozent besonders deutlich ausfällt (Vergleich Ergebnis 2014 mit Ergebnis 2015). Auch die Erstinformationsveranstaltungen sind mit durchschnittlich 20 Personen kontinuierlich gut besucht. 10. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die aktuelle Entwicklung der Kindertagespflege insbesondere in Hinblick auf den rückläufigen Anteil der in Kindertagespflege betreuten Kinder? Die aktuellen Zahlen zur steigenden Inanspruchnahme der Kindertagespflege bewertet der Senat positiv und führt diese Entwicklung auf ein im Zuge der Professionalisierung dieser Betreuungsform verbessertes Image bei den Eltern zurück. Zwar ist die Anzahl der Tagespflegepersonen weiter rückläufig. Dies weist jedoch vor dem Hintergrund , dass diese geringere Anzahl an Tagespflegepersonen eine steigende Anzahl von Kindern betreut, auf eine zunehmende Verberuflichung dieses Betreuungsangebots hin. 11. Der Rechnungshof hat die BASFI aufgefordert, die Weiterentwicklung und die Attraktivität der Kindertagespflege zu überprüfen und ihre Arbeit nach diesen Erkenntnissen neu auszurichten. Welche Maßnahmen plant der Senat zu welchem Zeitpunkt, um den Forderungen des Rechnungshofs zeitnah nachzukommen? Hierzu sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. III. Finanzierung der Kindertagespflege 12. Kindertagespflege und Tageseinrichtungen unterliegen den gleichen Preis- und Kostensteigerungen bei den Verbrauchs-, Sach- und Nebenkosten . In beiden Systemen werden diese Kosten durch pauschale Sätze finanziert. Während eine regelhafte Erhöhung der Sachkostenpauschale (zum Beispiel für Verpflegung, Energie, Wasser, Brennstoffe und Betreuungsmaterial) bei den Kitas im Rahmen der jährlichen Entgeltanpassung systematisch berücksichtigt wird, findet in der Kindertagespflege diese Erhöhung nicht regelhaft statt. Wann wurde die Sachkostenpauschale für die Kindertagespflege zuletzt um wie viel Prozent erhöht? Siehe Antwort zu 7. 13. Der Rechnungshof hat in seinen Prüfungsergebnissen festgehalten, dass die zeitlichen Verzögerungen bei der Anpassung der Sachkostenpauschale im Vergleich zum Kita-Bereich eine nachteilige Situation für die Kindertagespflege darstellen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Rechnungshof, beide Angebotsformen unter den gleichen Voraussetzungen zu fördern. Plant der Senat, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen? Wenn ja, wann? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3846 5 Wenn nein, warum nicht? Die entsprechenden Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 14. Wie erklärt sich generell der deutliche Unterschied im Vergütungsniveau zwischen Kindertagespflege und Tageseinrichtungen? Bitte nach einzelnen Faktoren, nach denen sich das Leistungsentgelt beziehungsweise das Tagespflegegeld bemessen, aufschlüsseln. Die Leistungsentgelte für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege differieren vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen Rahmenbedingungen und in ihrer Zusammensetzung. In der institutionellen Kindertagesbetreuung fallen beispielsweise Kostenarten an, die in der Kindertagespflege nach Art und Umfang nicht entstehen, insbesondere Gehaltszahlungen inklusive Arbeitgeberanteile für das in den Kitas beschäftigte Personal. Gemäß Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ setzt sich das Leistungsentgelt der Kita-Gutscheine aus den folgenden Teilentgelten zusammen: Teilentgelt Betreuung und Leitung: Pauschalierte Personalkostensätze für Erziehungspersonal und Leitung Teilentgelt Sachkosten: Pauschalbetrag insbesondere für Betreuungsmaterial, Küche, Reinigung, Verwaltung, Honorare, Fortbildung, zusätzliche Fachberatung, Abgaben, Versicherungen, Energie, Brennstoffe, Wasser Teilentgelt Gebäudekosten: Pauschalbetrag für Mietkosten, Abschreibungen und Kapitalkosten für Investitionen, Instandhaltung Das Tagespflegegeld umfasst gemäß § 5 Kindertagespflegeverordnung folgende Bestandteile: Erziehungsgeld als Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung Sachkostenpauschale: Pauschalbetrag für Aufwendungen, die der Tagespflegeperson insbesondere für Verpflegung, Energie, Brennstoffe, Wasser, Mobiliar, Instandhaltung und -setzung der für die Kindertagespflege genutzten Räumlichkeiten , Betreuungsmaterial, Nutzung von Freizeitangeboten und Fortbildung entstehen individuell eine (anteilige) Erstattung von Vorsorgeaufwendungen Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen, die die Kindertagespflege in eigens angemieteten oder sonst entgeltlich überlassenen Räumen erbringen, erhalten auf Antrag eine um einen sogenannten Mietzuschuss erhöhte Sachkostenpauschale (Sachkostenpauschale 2) IV. Tagespflegeabrechnung im Fachverfahren ProCAB 15. Im Rahmen der Prüfung durch den Rechnungshof hat die BASFI eine entsprechende Anpassung von ProCAB bis zum Oktober 2015 zugesichert . Hintergrund waren eine zum Teil manuell durchgeführte Bearbeitung und Erstellung von Excel-Listen, die den Mitarbeitern in den Tagespflegebörsen ermöglichen sollten zu überprüfen, ob Tagespflegepersonen Zahlungsaufforderungen gefolgt sind. Ist die Behörde ihrer Zusicherung inzwischen nachgekommen? Wenn nein, warum nicht? 16. Der Rechnungshof hat in Bezug auf die kassenrechtlichen Anforderungen in seinem Jahresbericht festgestellt, dass die Anordnung der Auszahlungen für die Tagespflegepersonen durch die BASFI ohne Einsicht in die zahlungsbegründeten Unterlagen erfolgt, da diese in den Bezirksämtern vorgehalten würden. Die BASFI führe lediglich eine systematische Plausibilitätskontrolle in ProCAB durch. Der Rechnungshof hat vor diesem Hintergrund die BASFI aufgefordert, diesen Arbeitsprozess entsprechend der kassenrechtlichen Vorschriften zu gestalten. Wird der Drucksache 21/3846 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieser Aufforderung nachkommen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Anpassung des Fachverfahrens ProCAB hinsichtlich der Zahlungsaufforderungen hat sich aufgrund begrenzter Bearbeitungskapazitäten verzögert. Sie wird voraussichtlich im Mai 2016 abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die konzeptionellen Arbeiten zur notwendigen Umgestaltung des Arbeitsprozesses innerhalb des Fachverfahrens ProCAB hinsichtlich der kassenrechtlichen Vorschriften beginnen. V. Arbeitsgrundlagen für die Tagespflegebörsen der Bezirksämter 17. Die fachliche Steuerung der Bezirksämter erfolgt durch die Fachanweisung Kindertagesbetreuung. Zur Unterstützung bei der täglichen Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Tagespflegebörsen der Bezirksämter wurden „Standards für die Beratung, Qualifizierung, Eignungsfeststellung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen“ (Standardpapier) erarbeitet, die alle am Prozess Beteiligten bei Fragen der Kindertagespflege fachlich begleiten und ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherstellen sollen. Da das Standardpapier lediglich empfehlenden Charakter hat und ein einheitliches Verwaltungshandeln gewährleistet sein soll, hat der Rechnungshof die BASFI aufgefordert, das Standardpapier in der Fachanweisung Kinderbetreuung verbindlich festzuschreiben. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieser Aufforderung nachkommen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die verbindliche Festschreibung wird zunächst als fachlicher Hinweis an die bezirklichen Dienststellen erfolgen und bei der nächsten Anpassung der Fachanweisung Kindertagesbetreuung umgesetzt. VI. Personalausstattung in den Tagespflegebörsen 18. Die Umsetzung der Standards und die Erfüllung der im Standardpapier aufgeführten Qualitätskriterien erfordert eine angemessene Personalausstattung . Die Tagespflegebörsen haben, wie der Rechnungshof feststellt , auf Grundlage der eigenen Einschätzungen – aber ohne eigene qualifizierte Berechnungen – der BASFI mitgeteilt, dass sie eine Personalausstattung von 1:50 Tagespflegepersonen als anzustrebendes Ziel erachten. Die BASFI habe dieses Verhältnis ohne eigene Prüfung in das Standardpapier aufgenommen. Vor dem Hintergrund der Beanstandung des Rechnungshofes hat dieser die Bezirksämter aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der BASFI den Personalbedarf der Tagespflegepersonen zu ermitteln. Werden die Bezirksämter beziehungsweise die zuständige Behörde dieser Aufforderung des Rechnungshofs nachkommen ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Nach Schaffung von einheitlichen und verbindlichen Rahmenbedingungen durch Übernahme des Standardpapiers in die Fachanweisung Kindertagesbetreuung beabsichtigen die Bezirksämter und die zuständige Behörde, sich in einem gemeinsamen Prozess auf Vorgaben für die künftige Personalbedarfsbemessung zu verständigen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. VII. Aktenführung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3846 7 19. Der Rechnungshof hat die Führung der Fachakten in den Tagespflegebörsen in Teilen als mängelbehaftet beanstandet. Vor diesem Hintergrund hat dieser die Bezirksämter dazu aufgefordert, in den entsprechenden Dienstanweisungen konkrete Vorgaben zu erstellen, die denen der Zahlakten entsprechen und eine entsprechende Dokumentation gewährleisten. Werden die Bezirksämter dieser Aufforderung des Rechnungshofs nachkommen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Ja. Der Entwurf einer Ergänzung für die Dienstanweisung ist in der fachlichen Abstimmung. VIII. Controlling 20. Auch hat der Rechnungshof festgestellt, dass die BASFI über ein internes Controlling zur Kindertagesbetreuung verfüge. Die darin enthaltenen Daten und die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen basieren ausschließlich auf Mittelbedarfen und Fallzahlen sowie deren prognostizierten Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof die BASFI aufgefordert, ihr Berichtswesen um aussagekräftige fachbezogene Kennzahlen zu ergänzen. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieser Aufforderung des Rechnungshofs nachkommen ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde prüft die Möglichkeiten der Erweiterung ihres Berichtswesens bezüglich der Kindertagespflege. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.