BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/385 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 04.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Drohender Kita-Streik – Zahlen die Eltern drauf? Nach dem Scheitern der Tarif-Verhandlungen für Erzieher plant ver.di an Kitas einen unbefristeten Streik. Die Urabstimmung hierfür ist in Vorbereitung . Sollte es zu einem Streik kommen, hätte dies massive Folgen für die Eltern, die dann entweder zu Hause bleiben oder sich kurzfristig eine unter Umständen teure Alternative suchen müssten. In der Konsequenz kommt der Streik sie teuer zu stehen. Die Stadt Hamburg übernimmt seit 2014 Kinderbetreuungskosten für Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung in einem Umfang von bis zu 25 Wochenstunden in Kitas. Eltern, die eine über diese von der Stadt finanzierte Grundbetreuung hinausgehende Kinderbetreuung benötigen, zahlen einen nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Betreuungsumfang gestaffelten Eigenanteil , der derzeit bis zu 204 Euro im Monat betragen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Tarifvertragsparteien in dieser Auseinandersetzung auf Bundesebene sind die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften (ver.di, GEW, DBB). Die Gewerkschaften haben die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Zurzeit läuft die bundesweite Urabstimmung über einen Streik. 75 Prozent der von den Tarifverhandlungen betroffenen Gewerkschaftsmitglieder müssen dem Streik zustimmen. Von dem gegebenenfalls aus einer erfolgreichen Urabstimmung hervorgehenden Streik sind nur die kommunalen Kitas betroffen. Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Kita-Träger sind Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. Das dort beschäftigte pädagogische Personal wird vom kommunalen Tarifvertrag der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. (TV-AVH) erfasst werden . Die Einrichtungen dieser Träger können unbefristet bestreikt werden. Damit können rund 1/3 der im Rahmen des Kita-Gutschein-Sytems betreuten Kinder von einem Streikaufruf der Gewerkschaften betroffen sein. Kita-Träger Anteil betreute Kinder im KitaGutschein -System am 30.11.2014 bei den Trägern, die an den TVAVH gebunden sind Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH 31,5% Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. 2,4% ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH 1,0% Hamburger Schulverein von 1875 e.V. 0,6% Studierendenwerk Hamburg (AöR) 0,3% Gesamt: 35,8% Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/385 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Für wie viele Kinder übernimmt die Stadt Hamburg derzeit Kinderbetreuungskosten ? Wie viele von ihnen werden in einer Kita betreut wie viele von Tagesmüttern oder -vätern? Gesamt am 30.11.2014* davon in Kitas im KitaGutschein -System davon in Tagespflege Betreute Kinder 65.836 62.658 3.178 * Gesicherte Daten für aktuellere Abrechnungszeiträume liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. 2. Wie viele Eltern in Hamburg zahlen für eine über die Grundbetreuung hinausgehende Kinderbetreuung Beiträge? In welcher Höhe? Bitte aufschlüsseln nach Beitragshöhe sowie Kitas und Tageseltern. Betreute Kinder am 30.11.2014 * Elternbeitragssumme ** Gesamt 41.377 3.951.701,87 € davon in Kitas im KitaGutschein -System 40.619 3.889.146,47 € davon in Tagespflege 758 62.555,40 € * Gesicherte Daten für aktuellere Abrechnungszeiträume liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. ** Die Elternbeiträge beziehen sich auf einen vollständig in Anspruch genommenen Betreuungsmonat . 3. An wen zahlen Eltern die Beiträge, die über die beitragsfreie Grundbetreuung hinaus anfallen? An den Träger oder an die Stadt? Die Eltern zahlen die über die beitragsfreie Grundbetreuung hinausgehenden Beiträge an den Träger der Kindertageseinrichtung. 4. In einem Streikfall findet keine Betreuung der Kinder statt. Fallen für Zeiten , in denen Kitas bestreikt werden, gleichwohl Elternbeiträge an? 5. Im Falle eines Streiks werden den Erzieherinnen und Erziehern vom Arbeitgeber keine Gehälter gezahlt, sondern sie erhalten stattdessen die Entlohnung aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Wenn also ver.di für die Arbeitskosten während des Streiks aufkommt, was geschieht dann mit den Eigenanteilen der Eltern? Werden diese den Eltern zurückerstattet ? Die Verpflichtung zur Entrichtung von Elternbeiträgen für Zeiten, in denen Kitas bestreikt werden beziehungsweise eine etwaige Rückerstattung von Elternbeiträgen bei streikbedingter Schließung von Kitas beziehungsweise Einschränkung der KitaBetreuung hängt von der Ausgestaltung des – privatrechtlichen – Betreuungsvertrages zwischen der Kita und den Eltern ab. Eine Abfrage bei den oben genannten Kita-Trägern, die potenziell vom Streik betroffen sein könnten, ergab den folgenden Sachverhalt: Die Vereinigung Hamburger Kindertageseinrichtungen gGmbH und die ASB Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH teilten mit, dass Elternbeiträge erstattet werden. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat die Rudolf-Ballin Stiftung e.V. aufgefordert, die Elternbeiträge ebenfalls zu erstatten. Der Hamburger Schulverein und das Studierendenwerk Hamburg haben mitgeteilt, eine juristische Prüfung im Falle von unbefristeten Streiks zu veranlassen, um zu klären, ob eine Rückerstattung der Elternbeiträge rechtlich geboten ist.