BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3864 21. Wahlperiode 08.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 31.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Bündnis für Wohnen: Wie weit ist der neue Vertrag mit der Wohnungswirtschaft ? Mietpreisbremse als Verhandlungsmasse? Am 20.09.2011 haben der Senat und die Wohnungswirtschaft in Hamburg eine Vereinbarung zu einem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ getroffen. In der Präambel heißt es auf Seite 2: „... Vor diesem Hintergrund vereinbaren die FHH, die Wohnungsverbände und SAGA GWG die maßgeblichen Eckdaten für die 20. Legislaturperiode zu den Politikfeldern Wohnungsneubau, Klimaschutz und energetische Standards, Städtebau und Erhalt von Backsteinfassaden sowie zur integrativen Wohnungspolitik und zur Versorgung von Wohnungsnotfällen. Soweit im Folgenden nicht anders vermerkt, gilt die Vereinbarung für die 20. Legislaturperiode. ... “ Mittlerweile befinden wir uns seit einem Jahr in der 21. Legislaturperiode. Eine neue Vereinbarung wurde noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl propagiert der Senat sein Ziel, den Wohnungsbau weiter vorantreiben zu wollen. Medienberichten ist zu entnehmen, dass zukünftig 10.000 neue Wohnungen jährlich gebaut werden sollen. Eine entsprechende neue Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft sei in Verhandlung, Knackpunkt sei ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der flächendeckenden sogenannten Mietpreisbremse in Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann ist mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft zu rechnen? 2. Welche Partner/-innen sind im Vergleich zu der 2011er Vereinbarung hinzugekommen und/oder haben sich zurückgezogen? 3. Welche der oben zitierten Politikfelder aus der Präambel des Bündnis 2011 sind weiterhin Bestandteil der neuen Vereinbarung? 4. Welche Politikfelder sind gegebenenfalls hinzukommen? 5. Welche konkreten Inhalte der neuen Vereinbarung sind bisher unstrittig? 6. Bei welchen konkreten Inhalten konnte noch keine Einigung erzielt werden ? 7. Die Wohnungswirtschaft beklagt häufig die Vorgaben zum Klimaschutz und den energetischen Standards. a. Welche Änderungen wurden von der Wohnungswirtschaft in diesem Politikfeld gefordert? b. Welche Änderungswünsche hat der Senat akzeptiert? Drucksache 21/3864 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/2866. 8. In der Vereinbarung aus der 20. Legislatur geht es unter § 4 (3) um Wohnraum für obdach- und wohnungslose Menschen. Zur besseren Wohnraumversorgung dieser Personengruppen sollten mehr Kooperationsverträge abgeschlossen werden. a. Wie viele neue Kooperationsverträge zur Wohnraumversorgung wurden seit 2011 abgeschlossen? Neun. b. Wer waren jeweils die Vertragspartner/-innen? Falls aus Datenschutzgründen keine Namen genannt werden können, bitte die Größe der Wohnungsunternehmen (Wohnungsbestand) angeben. Der Wohnungsbestand von SAGA GWG umfasst rund 130.000 WE. Der Bestand der acht weiteren Kooperationsvertragspartner umfasst 64.379 WE (Stand: 2014). Wegen einer möglichen Identifizierbarkeit der Wohnungsunternehmen sieht der Senat von weiteren Angaben ab. Im Übrigen siehe Drs. 20/11858. c. Welche der unter b. genannten Wohnungsunternehmen verfügen „nur über eine geringe oder gar keine Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen“ (vergleiche § 4 (3) b)? Von den neun Kooperationsvertragspartnern hat ein Wohnungsunternehmen absolut und relativ betrachtet eine geringe Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen. Wegen einer möglichen Identifizierbarkeit der Wohnungsunternehmen sieht der Senat von weiteren Angaben ab. Im Übrigen siehe Drs. 20/11858. d. Wie hoch war in dem jeweiligen Kooperationsvertrag die Anzahl der zu versorgenden Haushalte? Die Gesamtzahl der durch SAGA GWG zu versorgenden vordringlich wohnungsuchenden Haushalte betrug in 2015 1.700 Haushalte. Die Gesamtzahl der zu versorgenden vordringlich wohnungsuchenden Haushalte weiterer fünf Kooperationsvertragspartner betrug in 2015 172 Haushalte (drei Kooperationsverträge wurden erst 2016 abgeschlossen). Tatsächlich versorgt in 2015 wurden 1.991 vordringlich wohnungsuchende Haushalte von SAGA GWG und 230 vordringlich wohnungsuchende Haushalte von den weiteren Kooperationsvertragspartnern. Wegen einer möglichen Identifizierbarkeit der Wohnungsunternehmen sieht der Senat von weiteren Angaben ab. 9. Wie hoch ist die angestrebte Zielzahl für die jährliche Fertigstellung von neuen Wohnungen? Siehe Antwort zu 1. bis 7.b. 10. Wann wird der Senat eine Evaluation des bisherigen „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ vorlegen? Falls keine Evaluation geplant ist, weshalb nicht? Es ist keine Evaluation geplant. Die Wirksamkeit der kooperativen Wohnungspolitik des Senats ist offenkundig. 11. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08. September 2015 zu der sogenannten Mietpreisbremse erklärte der Senat, dass mit der Wohnungswirtschaft vereinbart worden sei, ein Gutachten zur Analyse des Hamburger Wohnungsmarktes zu beauftragen. Sollte die Voraussetzung eines angespannten Wohnungsmarkts in Hamburg für die Mietpreisbremse nicht bestätigt werden, würden daraus Konsequenzen gezogen (vergleiche Drs. 21/2011, Seite 2). a. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? Falls es bisher nicht in Auftrag gegeben wurde: weshalb nicht? b. Wie sieht das Ergebnis des Gutachtens aus? Sollte das Ergebnis noch nicht vorliegen: Wann ist damit zu rechnen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3864 3 c. Welche Konsequenzen erwägt der Senat aus dem Ergebnis zu ziehen ? Bisher ist noch kein Gutachten beauftragt worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/2740. d. Welche Rolle spielte das Gutachten, gegebenenfalls das fehlende Gutachten, in den bisherigen Verhandlungen mit der Wohnungswirtschaft ? Siehe Antwort zu 1. bis 7.b.