BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3869 21. Wahlperiode 08.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 31.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Sedimentablagerungen im Hamburger Hafen und Genehmigungsverfahren zur Verbringung von Sedimenten zur Tonne E3: Was ist der Status quo? Bis zum heutigen Stichtag, den 31. März 2016, hatte die Hamburg Port Authority AöR (HPA) Zeit, um den Hamburger Hafen von seinen historisch höchsten Sedimentablagerungen zu befreien. Denn ab dem 1. April greift zunächst wieder die im Jahre 2012 zwischen HPA und der Umweltbehörde geschlossene Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe, wonach zwischen dem 1. April bis 6. November keine Umlagerung von Sedimenten erfolgen darf. Auch wenn Hamburg und Schleswig-Holstein sich über Eckpunkte der zukünftigen Verbringung von Sedimenten zur Tonne E3 geeinigt haben, die Übergangsregelung findet so lange Anwendung, bis die zuständige Zulassungsbehörde – das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Schleswig-Holstein – final über den von der HPA einzureichenden Genehmigungsantrag entschieden hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Auf welchem aktuellen Stand befindet sich das verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren zum Stichtag 31. März 2016, welcher Zeitplan liegt diesem zugrunde und zu wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dessen Abschluss beziehungsweise der Erteilung der rechtlichen Zulassung? Bitte von Verweisen auf andere Drucksachen absehen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde zum 30. März 2016 abgeschlossen . Derzeit prüft die zuständige Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Mit einem Ergebnis rechnet der Senat in Kürze. 2. Hat die HPA inzwischen einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde – dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume (MELUR) gestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und wann soll der Genehmigungsantrag eingereicht beziehungsweise gestellt werden? Ja, die Antragsunterlagen wurden am 15. Februar 2016 eingereicht. Drucksache 21/3869 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahrens sollten neben den Trägern öffentlicher Belange auch Verbände aus Umwelt, Fischerei und Tourismus auf freiwilliger Basis beteiligt werden. In welcher Form wurden welche Verbände inzwischen eingebunden? Nach Auskunft der schleswig-holsteinischen Behörden wurden den Trägern öffentlicher Belange sowie Verbänden aus Umwelt, Fischerei und Tourismus die Antragsunterlagen am 1. März 2016 zugestellt. Am 30. März 2016 endete die Frist für Stellungnahmen und Anregungen. Am 15. März 2016 wurden die Teilnehmenden des Forums Strombau- und Sedimentmanagement Tideelbe sowie weitere Interessierte auf einer Informationsveranstaltung begleitend über die Einigung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein sowie über die Inhalte des Genehmigungsantrags unterrichtet (siehe www.dialogforum-tideelbe.de). 4. Konnten zum Stichtag des 31. März 2016 sämtliche Hafenbecken/ Liegewannen und Zufahrten von den Sedimentablagerungen befreit werden, sodass die vertraglich vereinbarten Soll-Tiefen in allen Hafenbecken erreicht werden? Wenn ja, wie viele Hafenbecken/Liegewannen (und Zufahrten zu diesen) wurden unter Nennung der Gesamtzahl bis zum Stichtag des 31. März 2016 von Sedimenten befreit, um die vertraglich vereinbarten Wassertiefen zu erreichen? Wenn nein, warum nicht und wie viele Hafenbecken/Liegewannen weisen nicht die vertraglich zugesicherten Soll-Tiefen auf? Wie weit weichen die vereinbarten und die tatsächlichen Wassertiefen in den Liegewannen (und Zufahren zu diesen) zum Stichtag des 31. März 2016 voneinander ab und wie gedenken der Senat und die HPA damit umzugehen? Für Hafenbecken gibt es keine vertraglich zugesicherten Solltiefen. Zu den Wassertiefen in Liegewannen siehe Drs. 21/1981. Bei den Zufahrten bestehen nur in zwei Fällen vertraglich vereinbarte Wassertiefen. Bei beiden sind die Baggerarbeiten abgeschlossen . Eine Zufahrt wurde bereits vollständig auf Solltiefe gebracht, die andere liegt nur noch knapp über dem Toleranzbereich. Dort werden die planmäßigen Nacharbeiten in Kürze beendet sein, sodass eine Bewertung vom Oberhafenamt erfolgen kann. Grundsätzlich hat die HPA ihre regulären Baggerarbeiten in allen verkehrskritischen Bereichen mit dem Ende der Umlagersaison am 31. März 2016 abgeschlossen. Seit Juli des Jahres 2015 wurden damit über 11 Millionen Kubikmeter Sediment aus dem Hamburger Hafen entfernt. 5. Welche Mengen Baggergut hat die HPA im vergangenen Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 im Hamburger Hafengebiet insgesamt gebaggert? Bitte Angabe jeweils für die einzelnen Monate in m³. Die folgenden Mengen stellen die Summe der Baggermengen für Umlagerung (Profilmaß ), Verbringung (Laderaumvolumen) und Landbehandlung (Profilmaß) pro Monat dar. Die Zahlen für März des Jahres 2016 sind noch nicht vollständig validiert und können daher derzeit nicht veröffentlicht werden. Monat Menge in m³ Januar 2015 1.337.633 Februar 2015 1.547.495 März 2015 2.571.669 April 2015 39.137 Mai 2015 19.871 Juni 2015 19.377 Juli 2015 168.358 August 2015 417.878 September 2015 975.771 Oktober 2015 1.607.364 November 2015 1.135.054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3869 3 Monat Menge in m³ Dezember 2015 905.794 Januar 2016 1.666.880 Februar 2016 2.095.524 6. Gab es seit Juli 2015 Beschwerden über zu geringe Wassertiefen im Hamburger Hafen und dessen Hafenbecken/Liegewannen (und Zufahrten zu diesen)? Wenn ja, wie viele und auf welche Hafenbereiche bezogen sich diese? Im Jahr 2015 war eine verstärkte flächendeckende Sedimentation zu verzeichnen, die zu Betroffenheiten im gesamten Hafen geführt hat. Zu dieser Situation hat sich der Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. (UVHH) im November des Jahres 2015 schriftlich geäußert. Grundsätzlich steht die HPA routinemäßig in intensivem Kontakt zu den Hafenunternehmen und -kunden und hat mit ihnen in diesem Rahmen auch zum Umgang mit der Wassertiefensituation kommuniziert. Eine trennscharfe Abgrenzung von Beschwerden im Rahmen dieses kontinuierlichen, operativen Kommunikations - und Abstimmungsprozesses ist nicht möglich. Meldungen und Hinweise der Hafennutzer werden von der HPA aktiv aufgenommen und bearbeitet. Dabei wird in direktem Kontakt mit den Betroffenen die bestmögliche Lösung gesucht. Im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten hat die HPA bedarfsgerecht die Wassertiefen wieder hergestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2375, 21/2239 und 21/910.