BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/387 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 04.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Schanzenviertel und den angrenzenden Stadtteilen am 1. und 2. Mai 2015 Nach Presseberichten ist es am 1. Mai und 2. Mai 2015 zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtteil Sternschanze und den angrenzenden Stadtteilen gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchen Stadtteilen ist es neben der Störung im Stadtteil Sternschanze zu weiteren Polizeieinsätzen gekommen? Am 1. Mai 2015 ist es auch in den Stadtteilen St. Pauli und Altona-Altstadt zu Polizeieinsätzen im Sinne der Fragestellung gekommen. Am 2./3. Mai 2015 ist es außerhalb des Stadtteils Sternschanze zu keinem Polizeieinsatz im Sinne der Fragestellung gekommen. 2. Wie viele Personen nahmen nach Einschätzung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde sowie nach Angaben der Versammlungsgeber an den Störungen teil? Aufgrund des dynamischen Einsatzgeschehens mit mehreren Aufzügen können keine verlässlichen Zahlen genannt werden. 3. Wie viele Vollzugspolizisten aus welchen Bundesländern oder von der Bundespolizei waren zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor Ort insgesamt im Einsatz? Die Polizei setzte bei den oben angeführten Einsatzanlässen insgesamt 2.201 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) ein, dabei am 1. Mai insgesamt 1.986 PVB, davon 220 aus Schleswig-Holstein sowie 249 von der Bundespolizei, und am 2./3. Mai 215 Hamburger PVB. 4. Inwieweit haben die Vollzugskräfte auf die zweigeteilten Demonstrationen , beginnend jeweils in Altona und im Schanzenviertel, am Abend des 1. Mai 2015 sich aufteilend reagieren müssen? Die Polizeikräfte wurden an den Einsatzorten lagebedingt eingesetzt. 5. Wie viele Staatsanwälte waren im Einsatz? In Ergänzung zu den regulären Bereitschaftsdiensten wurde eine telefonische Rufbereitschaft eingerichtet. Die Rufbereitschaft bestand in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2015 aus einem Staatsanwalt und vom 1. Mai 2015 bis zum 3. Mai 2015 aus jeweils zwei Oberstaatsanwälten und einer Staatsanwältin. Die Rufbereitschaft wurde nicht in Anspruch genommen. Drucksache 21/387 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viele Mitarbeiter der Hamburger Feuerwehr und Rettungsdienste waren jeweils vor Ort im Einsatz? Insgesamt waren 106 Einsatzkräfte der Hamburger Feuerwehr im Einsatz, dabei am 1. Mai 2015 102. An beiden Tagen kamen 78 Einsatzkräfte bei acht Brandeinsätzen und 28 Einsatzkräfte bei 14 Einsätzen im Rettungsdienst zum Einsatz. 7. Wie viele Störer sind in Gewahrsam und wie viele Personen sind nach der Strafprozessordnung festgenommen worden? Bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln. Im Rahmen des Polizeieinsatzes am 1. Mai 2015 sind 41 Personen in Gewahrsam genommen worden, davon sechs weibliche Personen. Darüber hinaus erfolgten 40 Identitätsfeststellungen männlicher Personen nach der StPO. Festnahmen gab es nicht. Im Rahmen des Polizeieinsatzes am 2./3. Mai 2015 sind 15 Personen in Gewahrsam genommen worden, davon drei weibliche. Bei einer männlichen Person erfolgte eine Identitätsfeststellung nach der StPO. Festnahmen gab es nicht. 8. Gegen wie viele Personen mit welchem Wohnsitz hat die Polizei welche Strafanzeigen und Anzeigen zu begangenen Ordnungswidrigkeiten gefertigt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Staaten der EU oder auch dritten Staaten)? Bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln. Siehe nachfolgende Tabellen nach vorläufiger Ersterfassung (Stand: 5. Mai 2015). Die Einstufung und Anzahl der Delikte kann sich im Laufe der Ermittlungen noch verändern . Im Rahmen des Polizeieinsatzes am 1. Mai 2015 anlässlich der Aufzüge zum 1. Mai wurden folgende Anzeigen gefertigt: Land Straftat Anzahl der Tatverdäch - tigen Hamburg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB Landfriedensbruch gem. § 125 StGB Landfriedensbruch gem. § 125a StGB Beleidigung gem. § 185 StGB Gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223, 224 StGB Führen von Schusswaffen oder gefährlichen Gegenständen bei Versammlungen gem. § 27 VersG Verstoß gegen das Waffengesetz §§ 51, 52 WaffG 4 6 1 3 5 3 1 SchleswigHolstein Landfriedensbruch gem. § 125 StGB 1 Bremen Landfriedensbruch gem. § 125 StGB 1 MecklenburgVorpommern Gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223, 224 StGB 1 Niedersachsen Führen von Gegenständen, die die Feststellung der Identität verhindern gem. § 27 (2) VersG Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB 2 1 BadenWürttemberg Landfriedensbruch gem. § 125 StGB 1 Bei den Tatverdächtigen handelt es sich, außer in einem Fall (Land Hamburg – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, weibliche Tatverdächtige ) ausschließlich um männliche Personen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/387 3 Im Rahmen des Polizeieinsatzes am 2./3. Mai 2015 wurden folgende Anzeigen gefertigt : Land Straftat Anzahl der Tatverdäch - tigen Hamburg Gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223, 224 StGB 1 Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um eine männliche Person. Ordnungswidrigkeitenanzeigen liegen bisher nicht vor. 9. Welche Gegenstände sind aufseiten etwaiger Störer von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt worden? Anlässlich der Einsatzanlässe am 1. Mai 2015 siehe nachfolgende Tabelle (Stand: 5. Mai 2015). Anzahl Gegenstand 1 Skibrille 2 Tücher 4 Sturmhauben 2 Kleine Flaschen Zitronensäure 1 Unbekannte Substanz (vermutlich Betäubungsmittel) 1 Springmesser 1 Pfefferspray 6 China-Böller D 1 Holzklotz Zu dem Einsatzanlass am 2. Mai 2015 sind bisher keine Vorgänge mit sichergestellten beziehungsweise beschlagnahmten Gegenständen bekannt. 10. Wie viele Vollzugskräfte der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg , des Bundes und anderer Bundesländer sind im Rahmen des Einsatzes jeweils verletzt worden und wie viele dieser mussten in einem Krankenhaus zumindest ambulant versorgt werden? Im Rahmen der Einsätze am 1. Mai 2015 wurden insgesamt 19 Hamburger PVB verletzt . Davon wurden drei Beamte in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Von der Bundespolizei wurden insgesamt 26 PVB verletzt. Davon wurden vier Beamte in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Im Rahmen des Einsatzes am 2./3. Mai 2015 wurden ein Hamburger Polizeibeamter und ein Polizeibeamter der Bundespolizei verletzt. Der Polizeibeamte der Bundespolizei wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt. 11. Wie viele Störer oder auch unbeteiligte Dritte sind im Rahmen der Störungen verletzt worden und wie viele dieser mussten in einem Krankenhaus zumindest ambulant versorgt werden? Bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln. Valide Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Bei der Feuerwehr wird zudem keine Differenzierung bei den Patienten hinsichtlich Störern oder unbeteiligten Dritten vorgenommen. Der Rettungsdienst der Feuerwehr hat elf Personen (zehn männlich und eine weiblich) behandelt und in ein Krankenhaus befördert. Erkenntnisse zum Einsatz privater Rettungsdienste oder Hilfsorganisationen liegen nicht vor. 12. Welche Sachgüter von nicht nur unerheblichem Wert sind aufseiten der Freien und Hansestadt Hamburg, des Bundes oder anderer Bundesländer und aufseiten Privater beschädigt worden? Nach bisherigen Feststellungen sind auf Seiten der Polizei folgende Einsatzmittel beschädigt worden (Stand: 5. Mai 2015): Drucksache 21/387 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Polizei Hamburg: 18 Funkstreifenwagen, zwei Wasserwerfer, ein Krad, zwei Motorradhelme, fünf Überziehjacken , zwei Einsatzhosen, ein Einsatzhelm. Polizei Schleswig-Holstein: Drei Funkstreifenwagen (davon zwei Funkstreifenwagen beschädigt durch Auffahrunfall während Kolonnenfahrt). Bundespolizei: Ein Funkstreifenwagen, ein Wasserwerfer, zwei Einsatzhelme, ein Pistolenholster. Aufseiten Privater hat die Polizei Kenntnis über die Beschädigung mehrerer Scheiben des Gebäudes „Tanzende Türme“, Reeperbahn 1. Darüber hinaus wurden Gehwegplatten auf dem Gelände der Schule Struenseestraße zertrümmert. Im Bereich der St. Pauli Hafenstraße und der Struenseestraße wurden mehrere Müllcontainer in Brand gesteckt. Ein Einsatzfahrzeug der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und mehrere weitere private Pkws wurden beschädigt. Ein Kühlcontainer eines Supermarktes in der Altonaer Straße wurde in Brand gesteckt. Die Stadtreinigung Hamburg meldet folgende ihr bisher bekannte Schäden: Belegenheit Gegenstand Art der Beschädigung Waterloostraße 1 x Papier/Pappe/Karton (PPK)-Container Abgebrannt Louise-Schroeder-Straße 3 x PPK-Container Abgebrannt Altonaer Straße 1 x PPK-Container Abgebrannt Schulterblatt 24 1 x 1,1m³ Müllcontainer Abgebrannt Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor. 13. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für den Einsatz von Vollzugspolizisten des Bundes oder anderer Bundesländer in Hamburg? Eine Kostenabrechnung der beteiligten Länder sowie der Bundespolizei liegt noch nicht vor. Aufgrund der Erfahrungswerte ist mit einer Kostenforderung in Höhe von etwa 150.000 Euro zu rechnen. 14. In Presseberichten (zum Beispiel „Hamburger Abendblatt“ vom 30. April 2015, „Der große Streit an der Hamburger Polizeispitze“) wird von einer fehlenden rechnerischen Hundertschaft in der Hamburger Bereitschaftspolizei berichtet. Inwieweit haben die fehlenden eigenen Vollzugskräfte zu Einsatzschwierigkeiten bei den Maikrawallen 2015 geführt? Die Anzahl der eingesetzten PVB der Hamburger Bereitschaftspolizei war für ihre jeweilige Auftragserfüllung ausreichend und angemessen. 15. In welcher Höhe sind durch die fehlenden eigenen Vollzugskräfte zusätzliche Kosten durch den Einsatz von Vollzugskräften anderer Länder und des Bundes entstanden? Kosten im Sinne der Fragestellung sind nicht entstanden. Die Einsatzkonzeption der Polizei stellt grundsätzlich für den jeweiligen Anlass auf eine taktische Gliederung der für die Auftragserteilung benötigten Einsatzeinheiten ab. Daraus begründet sich auch ein Bedarf an möglichen Zusatzkräften. Das Verfahren unterscheidet sich nicht von den Vorjahren.