BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3873 21. Wahlperiode 08.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 31.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Unternehmensnachfolge und Migration In Hamburg steht bei etwa 4500 Unternehmen zwischen 2014 und 2018 ein Generationswechsel bevor. Die betroffenen Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 70.000 Menschen und für viele dieser Betriebe ist die Frage der Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Seit Längerem ist die Tatsache bekannt, dass bei Migranten die Bereitschaft dazu überdurchschnittlich ausgeprägt ist, selbstständig tätig zu sein. Vor diesem Hintergrund wurde der Senat in Drs. 20/11316 ersucht im Rahmen der Fachkräftestrategie Lösungen zu entwickeln, wie das Gründungsinteresse von Migrantinnen und Migranten für Unternehmensübernahmen besser genutzt werden kann; dabei sowohl Arbeitssuchende als auch angestellte Beschäftigte und selbstständig tätige Migrantinnen und Migranten und ihre jeweilige Qualifikation zu berücksichtigen und die Bürgerschaft bis zum Ende des 4. Quartals 2014 über die Ergebnisse zu informieren. Mit seinem Bericht vom 02.12.2014 (vergleiche Drs. 20/13812) führte der Senat mehrere Handlungsoptionen auf, um das Problem der Unternehmensnachfolge in Verbindung mit der gezielten Nutzung des Gründungsinteresses von Migranten zu lösen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat der Senat im Hinblick auf anstehende Unternehmensnachfolgen in Hamburgs Familienunternehmen, die über die Stellungnahme in Drs. 20/13812 hinausgehen? a. Wie haben sich die Anzahl der betroffenen Betriebe, in denen ein Generationswechsel ansteht sowie ihre Wertschöpfung und die Anzahl ihrer Mitarbeiter entwickelt? b. Wie viele Unternehmensübernahmen hat es vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die in der Senatsdrs. 20/13812 genannten Studienergebnisse seit 2014 gegeben? c. Hat der Senat Erkenntnisse im Hinblick auf den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund, die ein Familienunternehmen übernommen haben? d. Welche Erkenntnisse hat der Senat im Hinblick auf Unternehmen, die mangels Nachfolger aufgegeben werden mussten? e. Welche Erkenntnisse (vergleiche Drs. 20/13812) können aus welchem Grund als überholt verworfen werden? Drucksache 21/3873 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wie in Drs. 20/13812 bereits ausgeführt, beruhen die Angaben wegen fehlender amtlicher Statistiken auf Schätzungen des IfM Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn). Der aktuelle Report des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK- Report) Unternehmensnachfolge diagnostiziert auch für das Jahr 2015 die Schwierigkeit , geeignete Unternehmen und Nachfolgerinnen und Nachfolger zusammenzubringen . 2. Welche der in Drs. 20/13812 aufgeführten Empfehlungen und Maßnahmen sind jeweils wann, durch wen, mit welchem Ergebnis und zu welchen jeweiligen Kosten umgesetzt? 3. Welche der in Drs. 20/13812 aufgeführten Empfehlungen und Maßnahmen sind nicht umgesetzt? Warum wurden diese Empfehlungen und Maßnahmen nicht umgesetzt? Werden diese Empfehlungen und Maßnahmen noch umgesetzt und wenn ja, wann? Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern des Hamburger Netzwerks Existenzgründung International wurde nicht institutionalisiert, sondern erfolgt anlassbezogen unter Nutzung bereits vorhandener Arbeitsstrukturen. Die Planungen zur Initiierung eines Unternehmerinnen- und Unternehmer-Stammtischs auf lokaler Ebene sowie zur Veröffentlichung eines mehrsprachigen Leitfadens zu Gründungsfragen und Unternehmensnachfolge sind noch nicht abgeschlossen. Eine Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2016 vorgesehen. Kosten können daher noch nicht beziffert werden. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat inzwischen über das Gründungsinteresse von Migranten in den Gruppen a. der arbeitsuchenden Migranten, b. der unselbstständig tätigen Migranten? 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat inzwischen über das Interesse der Übernahme von bislang durch deutsche Unternehmer (ohne Migrationshintergrund ) geführten Betrieben durch bereits selbstständige Migranten ? Siehe Antwort zu 1. bis 1.e. 6. Plant der Senat einen weiteren Bericht, um über aktuelle Entwicklungen zu informieren? Wenn ja wann? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die mit einer Nachfolgeregelung verbundenen sehr komplexen persönlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Probleme aufseiten der betroffenen Unternehmen und der potenziellen Übernehmerinnen und Übernehmer sind aus der Gründungsforschung und der Beratungspraxis im Wesentlichen bekannt. Sollten aktuellere Studien oder Befragungen von Dritten vorgelegt werden, werden diese von den zuständigen Behörden beziehungsweise Förder- und Beratungsorganisationen ausgewertet .