BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/388 21. Wahlperiode 12.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung, Kostenentwicklung In der Drs. 20/14001, Anlage 4, wurden vom Senat am 30.12.2014 die Hamburger Kosten für Elbvertiefung aus einer aktuellen Ermittlung mit 208,25 Millionen Euro angegeben. In den Senatsantworten zu Drs. 20/12347 vom 08.07.2014 wird ein planerischer Gesamtkostenanteil für Hamburg von 204 Millionen Euro benannt, der bereits in der Drs. 20/10595, Anlage 3, vom 18.02.2014 benannt wurde. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche Einzelbeträge liegen hinter der in Drs. 20/14001 Anlage 3 angeführten Sammelposition? Bitte wie die Drs. 20/3337, Antwort zu 6., vom 28.02.2012 beantworten und damals nicht benannte beziehungsweise neue Kostenpositionen explizit benennen und quantifizieren. - Ausbaubaggerungen im Bereich der Teilstrecke, die in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg liegt (Delegationsstrecke) und des Hamburger Hafens sowie Verbringung des Baggerguts, - Ertüchtigung des Köhlbrand-Ostufers auf einer Länge von circa 1,5 km, - Anpassung der Richtfeuerlinie Blankenese, - Ersatz eines Düker-Bauwerks im Bereich Neßsand, - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (anteilig), - Schaffung von zusätzlichem Beregnungswasser-Stauraum für den Obstbau (anteilig), - weitere Kosten unter anderem für Projektsteuerung, Gebühren, Monitoring . Die Kosten belaufen sich wie folgt: Ausbaubaggerungen im Bereich der Teilstrecke 102,646 Millionen Euro Ertüchtigung Köhlbrand-Ostufer 41,876 Millionen Euro Anpassung der Richtfeuerlinie 6,250 Millionen Euro Ersatz Düker Neßsand 3,918 Millionen Euro Anteilige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 18,845 Millionen Euro Drucksache 21/388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anteilige Schaffung von Beregnungswasser-Stauraum 14,011 Millionen Euro Weitere Kosten 20,705 Millionen Euro Für die Ertüchtigung Köhlbrand-Ostufer wurde eine veränderte Zuordnung von Kostenblöcken wie in Drs. 20/12347 vorgenommen. Die Nassbaggerarbeiten am Köhlbrand -Ostufer wurden aus „Nassbaggern und Verbringen“ herausgelöst und mit den Kosten für die Vorsetze im Köhlbrand im Kostenblock „Ertüchtigung KöhlbrandOstufer “ zusammengefasst. 2. Die Plankosten für die Elbvertiefung wurden gemäß Drs. 20/14001 um 4,25 Millionen Euro auf nunmehr 208,25 Millionen Euro erhöht. „Die Erhöhung des Ansatzes für Ausgleich und Ersatz, u.a. Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft und die Berücksichtigung einer fortgeschriebenen Inflationsrate durch Verzögerungen sowie die Fortschreibung des Risikobudgets haben zu Kostensteigerungen geführt.“ a) Was ist unter einer „Erhöhung des Ansatzes für Ausgleich und Ersatz, u.a. Ausgleichszahlungen an die Landwirtschaft“ zu verstehen ? Bitte dieser Sammelposition zugeordneten Einzelvorhaben benennen samt deren Kosten und Entwicklung. b) Welche Inflationsrate wurde in den Kostenplanungen zur Elbvertiefung angesetzt? Die in der Frage zitierte Passage führt überschlägig Gründe auf, die seit der ersten Kostenschätzung zu Kostensteigerungen geführt haben. Die letzte Kostensteigerung von 203,950 Millionen Euro (Drs. 20/10595) auf 208,250 Millionen Euro (Drs. 20/14001) ist ausschließlich verursacht durch die Inflationsanpassung aufgrund der Verschiebung des Starttermins nach Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 2014. Im Übrigen siehe Drs. 20/14001. Über die Kosten der Einzelvorhaben für Ausgleich und Ersatz wurde in der Drs. 20/12347 berichtet. Da die damals angegebenen Zahlen noch auf dem Wirtschaftsplan der HPA für das Jahr 2014 basierten, ist hier – wie bei allen anderen Posten auch – der pauschale Inflationsaufschlag zu addieren. Der Kostenplanung liegt ein Inflationssatz von 3 Prozent zugrunde. c) Wird in den Kosten der Elbvertiefung ein pauschaler oder individueller Risikoansatz verwendet? Im Falle eines Pauschalansatzes bitte kurz die Herleitung und Dotierung erläutern. Im Falle eines Individualansatzes bitte kurz die Einzelrisiken benennen und quantifizieren. Die HPA orientiert sich bei der Planung und Durchführung von Projekten an der Drs. 20/6208 (Kostenstabiles Bauen). Dieses Prinzip wird auch bei der Fahrrinnenanpassung angewandt. 3. Sind in den Gesamtkostenangaben zur Elbvertiefung auch die Kosten für das Verwaltungsgerichtsverfahren in Leipzig enthalten? a) Wenn ja, in welcher Kostenposition sind diese enthalten und wie hoch sind diese? b) Wenn nein, in welcher Haushaltsposition welcher Behörde sind diese enthalten und wie hoch sind diese? c) Wie werden diese Kosten mit dem Bund aufgeteilt? Nein, die in der Drs. 20/14001 angegebenen Kosten umfassen keine gerichtlichen Verfahrenskosten. Ob überhaupt Kosten für das gerichtliche Verfahren (Gerichtsgebühren und Anwaltskosten) von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bund zu tragen sind, und wenn ja, in welcher Höhe, lässt sich erst nach rechtskräftigem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens feststellen.