BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3882 21. Wahlperiode 08.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Wolf und Carsten Ovens (CDU) vom 01.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Lernen aus dem Scheitern – Gedanken zur „FailCon“ in Hamburg Das Risiko des Scheiterns gehört in der Start-up-Nation Israel zur Gründungskultur . Auch im Silicon Valley steht seit geraumer Zeit nicht mehr nur der Erfolg von Start-ups im Fokus, sondern auch das Scheitern von Gründern und ihren Geschäftsmodellen. Die „FailCon“ ist eine dazu eingerichtete, eintägige Konferenz für Technologie-Unternehmer, Investoren, Entwickler und Designer, die ihre eigenen und die Fehler von anderen untersuchen, um daraus zu lernen. Auf derartigen Konferenzen berichten Gründer wie Travis Kalanick (CEO Uber) darüber, mit welchen Initiativen und aus welchen Gründen sie schon gescheitert sind. Die erste „FailCon“-Konferenz startete 2009 in San Francisco mit 400 Teilnehmern und kann seitdem große Erfolge in Städten weltweit verzeichnen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Existieren Überlegungen des Senats, derartige Konferenzen auch in der Freien und Hansestadt Hamburg stattfinden zu lassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht ? „Failcon-Konferenzen“ oder auch andere thematisch verwandte Events, auf denen Unternehmer von ihrem Scheitern berichten, sind privat organisierte Veranstaltungen. Die zuständige Behörde sieht keinen Anlass, derartige private Initiativen durch staatliches Handeln zu verdrängen oder zu ersetzen. 2. Wie wird „Scheitern“ von Hamburger Start-ups vom Senat erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und beurteilt? Bitte Ergebnisse (wenn vorhanden ) ohne Verweise auf andere Drucksachen beifügen. Der inhaltlich unbestimmte Begriff „Start-up“ wird in der amtlichen Statistik nicht verwendet . Die Gewerbeanzeigenstatistik für Hamburg unterscheidet zwischen Betrieben , deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen, sowie Kleingewerbe und Nebenerwerbsbetrieben. Erfasst werden die von den Gewerbeämtern in Hamburg entgegengenommenen Gewerbeabmeldungen . Im Jahr 2015 belief sich deren Zahl auf insgesamt 17.058 Fälle. Der größte Anteil entfiel mit 85 Prozent auf vollständige Aufgaben. Die weiteren Abmeldungen wurden aufgrund örtlicher Veränderung (Wegzug aus Hamburg), Erbfolge, Verkauf, Wechsel der Rechtsform, Gesellschafteraustritt oder Umwandlungen eingereicht. 3. Ist dem Senat bekannt, welche Gründe statistisch am häufigsten für das „Scheitern“ von Start-ups in Hamburg genannt werden? Wenn ja, welche? Drucksache 21/3882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Die Gewerbeanzeigenstatistik enthält keine Informationen über die Gründe von Betriebsaufgaben. Im Übrigen siehe Drs. 21/3834. 4. Tauscht sich der Senat zum Thema „Kultur des Scheiterns“ auf offiziellem Wege mit europäischen Start-up-Metropolen, insbesondere aber mit Akteuren aus den Hotspots der globalen Start-up-Szene, dem Silicon Valley und dem Silicon Wadi aus? Wenn ja, inwiefern und mit welcher Regelmäßigkeit? Wenn nein, warum nicht? Der Senat sieht von einem Austausch mit anderen Metropolen über das Thema ab, da länderspezifisch unterschiedliche Verhaltensweisen von Kunden, Lieferanten oder Kapitalgebern nicht auf lokale Akteure zurückzuführen sind.