BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3886 21. Wahlperiode 08.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 01.04.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der polizeilichen Fahndungserfolge (II) In der Drs. 21/3596 gibt der Senat Auskunft über die Entwicklung des Wohnungseinbruchsdiebstahls . In der tabellarischen Übersicht (Drs. 21/3596 – Anlage) weist die Spalte F den Bereich „Rechtskräftige Verurteilung“ auf. In diversen Fällen hat eine rechtskräftige Verurteilung nach Angaben des Senats stattgefunden, parallel dazu sind die Haftbefehle aufgehoben. Darüber hinaus gibt die Anlage Hinweise darauf, dass Haftbefehle außer Kraft gesetzt wurden, obwohl noch kein abschließendes Urteil durch ein Gericht gesprochen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gemäß Anlage der Drs. 21/3596 werden 21 Täter aufgeführt, die rechtskräftig verurteilt wurden, parallel dazu wurden die Haftbefehle aufgehoben . Bitte einzeln aufführen, welche Art und Höhe der Strafe durch das Gericht ausgesprochen wurden (zum Beispiel Haftstrafe ohne Bewährung , Haftstrafe mit Bewährung, Geldstrafe et cetera) und ob die Aufhebungen der Haftbefehle im Zusammenhang mit den Verurteilungen stehen . Hinsichtlich der 21 Verurteilten wurden im Einzelnen folgende Sanktionen verhängt: Nr. (Spalte A der Anlage Drs. 21/3596) Sanktion 1 8 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung 3 8 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung 5 7 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung 6 10 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung 9 4 Wochen Jugendarrest (verbüßt durch Untersuchungshaft) 10 4 Wochen Jugendarrest (verbüßt durch Untersuchungshaft) 11 4 Wochen Jugendarrest (verbüßt durch Untersuchungshaft) 12 4 Wochen Jugendarrest (verbüßt durch Untersuchungshaft) 13 4 Wochen Jugendarrest (verbüßt durch Untersuchungshaft) 14 1 Jahr Freiheitsstrafe, Bewährung 15 1 Jahr Gesamtfreiheitsstrafe, Bewährung 16 1 Jahr Gesamtfreiheitsstrafe, Bewährung 19 8 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung 20 1 Jahr Freiheitsstrafe, Bewährung 21 2 Wochen 5 Tage Jugendarrest (verbüßt durch Untersuchungshaft) 24 11 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung Drucksache 21/3886 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nr. (Spalte A der Anlage Drs. 21/3596) Sanktion 25 7 Monate Gesamtfreiheitsstrafe, Bewährung 26 1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe, Bewährung 29 1 Jahr Gesamtfreiheitsstrafe, Bewährung 30 10 Arbeitsleistungen 35 9 Monate Gesamtfreiheitsstrafe, Bewährung In allen Fällen stand die Aufhebung des Haftbefehls im Zusammenhang mit der Verurteilung , die jeweils keine Freiheitsstrafe beziehungsweise eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zum Inhalt hatte. 2. Gemäß Anlage Drs. 21/3596 sind gegen neun Täter die Strafverfahren noch nicht abgeschlossen. Dennoch sind die Haftbefehle aufgehoben. Bitte einzeln aufführen, welche Gründe hierfür ausschlaggebend waren. In den neun Fällen stand die Aufhebung ebenfalls jeweils im Zusammenhang mit einem erstinstanzlichen Urteil, weil nach Auffassung des Gerichts aufgrund der Verhängung einer Geldstrafe (Nummern 7, 40, 41 in der Spalte A Anlage Drs. 21/3596) beziehungsweise einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe (Nummern 17, 18, 32, 37 – 39) der zugrundeliegende Haftgrund entfallen war. Die Entscheidungen sind jeweils noch nicht in Rechtskraft erwachsen, weil die Staatsanwaltschaft (Nummern 32, 37 – 41) beziehungsweise die Angeklagten (Nummern 7, 17, 18) Berufung eingelegt haben.