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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/389
21. Wahlperiode
12.05.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.05.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Unterhaltungsbaggerei, Kostenentwicklung
In den Drs. 20/12377 und 20/12405 erläut
ert der Senat die unterschiedlichen
Kostenbenennungen zur Unterhaltungsbaggerei in seinen Antworten. Bei den
Kostenangaben zu den Drs. 20/3337 und 20/12347 wurden die gesamten
Kosten der Wassertiefeninstandhaltung für Hamburg angegeben. Die in der
Drs. 20/12088 benannten Kosten bezogen sich entsprechend der Fragestel-
lung dagegen nur auf das Hamburger Stadtgebiet (Delegationsstrecke und
Hamburger Hafen). In Drs. 20/12405 führt der Senat seine finanzielle Beteili-
gung an der Sedimentfalle vor Wedel aus und benennt dortige Baggermen-
gen, die nicht in den Baggermengen auf Hamburger Stadtgebiet enthalten
sind.
Die Senatsantworten ergeben folgende tabellarische Übersicht zur Unterhal-
tungsbaggerei:
2011 2012 2013
Gesamtkosten Hamburg aus
20/3337 und 20/12347
40.000.000 €
52.000.000 €
56.000.000 €
Kosten für das Hamburger
Stadtgebiet aus 20/12088
39.000.000 €
40.000.000 €
43.000.000 €
Baggermengen für das Ham-
burger Stadtgebiet aus
20/12088 und 20/12377
2.450.600 m³
4.911.700 m³
6.066.700 m³
Baggermengen der Sediment-
falle vor Wedel aus 20/12405
789.276 m³
968.691 m³
1.171.705 m³
Ich frage den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise
auf Grundlage von Auskünften der Ham-
burg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:
1) Wie haben sich die Baggerkosten für das Jahr 2014 entwickelt?
a) Wie hoch sind die Gesamtkosten Hamburg im Sinne der Drs.
20/3337 und 20/12347?
Die Gesamtkosten betragen 66 Millionen Euro. Die Kosten beinhalten neben den Kos-
ten für Ausbaggerungen auf Hamburger Stadtgebiet und den Kosten für die landseiti-
ge Behandlung und Entsorgung auch interne Leistungen und Umlagen der HPA, Kos-
ten für den Peildienst sowie Kosten für die Beräumung des Sedimentfangs bei Wedel
und Rückstellungen.
b) Wie hoch sind die Kosten für das Hamburger Stadtgebiet im Sinne
der Drs. 20/12088?
Drucksache 21/389
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Die Kosten für die Ausbaggerungen auf Ham
burger Stadtgebiet betragen 43,7 Millio-
nen Euro. Sie beinhalten Kosten für Baggermaßnahmen, landseitige Behandlung und
Entsorgung.
2) Wie haben sich die Baggermengen entwickelt?
a) Wie hoch sind die Baggermengen für die Jahre 2011 bis 2014, die
hinter den „Gesamtkosten Hambur
g“ im Sinne der Drs. 20/3337 und
20/12347 stehen?
2011 2012 2013 2014
Baggermenge im Ham-
burger Stadtgebiet (An-
gaben in m³ Profilmaß**)
2.450.600
4.911.700
6.066.700
4.535.900
m³***
Baggermengen der Se-
dimentfalle vor Wedel
(Angaben in m³ La-
dungsvolumen****)
789.276 m³
968.691 m³
1.171.705
913.393 m³
**
Rechnerisch ermitteltes Volumen (insbesondere aus Ladungsvolumen und Ladungsmasse)
*** vorläufige Angabe
****
messtechnisch ermitteltes Volumenmaß im
Laderaum des Baggerschiffs (Wasser-Sediment-
Gemisch)
b) Wie hoch ist die Baggermenge für das Jahr 2014, die hinter den
„Kosten für das Hamburger Stadtgebiet“ im Sinne der Drs. 20/12088
für das Jahr 2014 steht?
4.535.900 m³ (Angabe in m³ Profilmaß).
3) Die Drs. 20/8914, Antwort zu II. 4.
c. aa., führt aus, dass für die landsei-
tige Behandlung (einschließlich vorheriger Beprobung, Entwässerung,
Trennung, Abwasserreinigung) und
Entsorgung von belasteten Sedimen-
ten im Rahmen der Wassertiefenhal
tung im Hafen nennenswerte Kosten
jährlich anfallen. Für die Jahre 2011 und 2012 (angegeben als 2013)
werden Kosten von 28,5 und 29,2 Millionen Euro benannt.
a) Sind diese Kosten bereits in den Gesamtkosten für die Unterhal-
tungsbaggerei im Sinne der Drs.
20/3337 und 20/12347 enthalten?
Ja.
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die landseitige Behandlung
und Entsorgung von belasteten Sedimenten im Rahmen der Was-
sertiefenhaltung im Hafen für die Jahre 2012 bis 2014?
Angaben in Millionen Euro
2012
2013
2014
Gesamtkosten
29,2 30,9
27,2
c) Welche Kosten sind für den METHA-Betrieb, den Betrieb der Depo-
nien Francop und Feldhofe, den Transport des Schlicks von METHA
nach Feldhofe und Beprobungen in den Jahren 2010 bis 2014 ent-
standen? Bitte einzeln benennen.
Angaben in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
2014
METHA-Betrieb
11.638 11.065 11.362 11.016 11.045
Deponie Feldhofe
7.322 7.974
7.355 7.812 5.911
davon Transport
1.694 1.802 2.042
1.900
653
davon Beprobung 12 37 20 34 15
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2010
2011
2012
2013
2014
Deponie Francop 3.670 3.644 4.114 3.712 3.650
davon Beprobung 148 129 127 137 150
4) Für die Umlagerung von Baggergut
aus der Delegationsstrecke nach
Tonne E3 fallen Kosten an.
a) Sind diese Kosten bereits in den Gesamtkosten für die Unterhal-
tungsbaggerei im Sinne der Drs.
20/3337 und 20/12347 enthalten?
Ja.
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Umlagerungsbaggerei
zur Tonne E3 für die Jahre 2010 bis 2014?
c) Welche Kosten sind für die eigentliche Umlagerungsbaggerei, die
Beprobung und die Dotierung von Stiftungen (Verlängerung des
Einvernehmens vom 31.05.2013) in den Jahren 2010 bis 2014 ent-
standen? Bitte einzeln benennen.
Angaben in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
2014
Baggerarbeiten
5.545 0
0
0
6.486
Monitoring und Beprobung
676
564
348
320
588
Stiftung Wattenmeer
1.985
Gesamtkosten 6.221 564 348 319 9.059
5) In den Drs. 20/7395 und 20/14001 ist nicht erkennbar, wie die Kosten
der Unterhaltungsbaggerei auf der Delegationsstrecke in das Rech-
nungslegungswerk der HPA einfließen.
a) Wie wird die Unterhaltungsbaggerei in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung von der HPA berücksichtigt?
b) Handelt es sich um investive Maßnahme, die sich auf Bilanzpositio-
nen auswirken, oder handelt sich
um laufende betriebliche Kosten,
die in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen? Bitte grob die
buchhalterische Praxis in der HPA darlegen und erläutern, in wel-
chen Jahresabschlusspositionen die Ausgaben für die Unterhal-
tungsbaggerei wiederzufinden sind.
Die HPA stellt ihren Jahresabschluss nach den Regeln des Handelsgesetzbuches auf.
Die Rechnungslegung der HPA erfolgt somit im Einklang mit diesem Regelwerk.
Die Leistungen der „Unterhaltungsbaggerei“
stellen in diesem Regelwerk laufenden
betrieblichen Aufwand dar. Somit wird der Aufwand in diesem Zusammenhang nicht
aktiviert, da er keinem Anlagegut der HPA zuzuschreiben wäre.
Der betriebliche Aufwand für die „Unterhaltungsbaggerei“ entsteht in verschiedenen
Kostenarten. Dies sind Materialaufwand,
Personalaufwand, Abschreibung und sonsti-
ger betrieblicher Aufwand. In der Gewinn- und Verlustrechnung der HPA findet sich
somit in allen oben genannten Kostenarten anteilig auch Aufwand für die Baggerei.
Um den Aufwand für die Baggerei sinnvoll zu ermitteln, ist eine Zusammenfassung
aller Aufwandspositionen über entsprechende Kostenstellen notwendig. Diese Kos-
tenstellen bilden die organisatorische Einheit ab, die die entsprechende Leistung
erbringt.
6) In der Drs. 20/7395 wird in der
mittelfristigen Finanzplanung des Senates
ein „Zuschuss für die Wassertiefenhaltung im Hafen“ in den investiven
Mitteln für Projekte der allgemeinen Hafeninfrastruktur angeführt.
In der Drs. 20/13000 ist dieser Zuschuss nicht mehr zu finden, obwohl im
Vorwort zur Produktgruppe Hafen in Abgrenzung zu den investiven Aus-
gaben auch Ausgaben für den Hafenbet
rieb (unter anderem die Wasser-
tiefenhaltung) angeführt werden.
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a) Wo sind im Haushalt die Zuschüsse für den Hafenbetrieb zu finden?
Bitte genau benennen.
b) In welcher Produktgruppe sind di
e investiven beziehungsweise kon-
sumtiven Zuschüsse für die Wassertiefenhaltung zu finden? Wenn
diese in Verpflichtungsermächtigungen (VE) enthalten sein sollten,
bitte die genaue VE und das zugehörige Investitionsprogramm
benennen und erläutern, warum die Unterhaltungsbaggerei nicht
konkret benannt wurde.
c) In welcher Höhe sind die Kosten
für die Unterhaltungsbaggerei für
die Jahre 2015 und 2016 geplant? Bitte einzeln benennen.
Im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2015 und 2016,
Einzelplan 7 der Behörde für Wirtschaft, Verk
ehr und Innovation, ist in den „Kosten für
Transferzahlungen“ der Produktgruppe 27005 „Hafen“ auch ein Betriebskostenzu-
schuss an die HPA für den Hafenbetrieb enthalten. Diese Mittel stehen in einem noch
nicht konkretisierten Umfang auch zur Finanzierung von Leistungsanteilen der Was-
sertiefenhaltung zur Verfügung. Im Übrigen gibt es für die Wassertiefenhaltung keine
investiven Zuschüsse.